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Steve McQueen

THE General!

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1

Dienstag, 17. August 2010, 16:16

Musste ja passieren...

Ich habe im April einen Film runtergeladen, den ich nie gesehen habe etc.
Heute, drei Monate später flatterte Post vom Anwalt ins Haus, dass die mich auf 50.000 Euro verknacken wollen, weil ich den Film einen Monat lang anderen Leuten zur Verfügung gestellt habe...alternativ soll ich 850 Euro bezahlen.
Soviel dazu, ich habe den FIlm runtergeladen, natürlich, er schlummert ja auf meiner Platte, aber angesehen habe ich ihn nie, weil er ein Passwort hat, dass ich nicht kenne.
Vertrieben wird er von der KSM GMBH, die Produkttionskosten beliefen sich auf 850.000US-Dollar...

Ich kann nicht mit Sicherheit sagen, ob ich den Film geseedet habe, glaube aber mich erinnern zu können, dass ich ihn wieder aus bittorrent gelöscht habe, da er ja nicht funzte.

Ich spiele mit dem Gedanken, da anzurufen und zu sagen, sie sollen ne Hausdurchsuchung machen und in der Zeit meinen PC auszulagern und den Laptop meines Vaters zu benutzen...ich mein, wenn der PC verschwunden ist, finden sie doch ohnehin nichts auf den anderen Rechnern, weil mit denen nie geladen wurde...

Andere Ideen?
There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.

General; Former Commandant of the United States Marine Corps;
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McQueen Petroleum

Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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2

Dienstag, 17. August 2010, 16:49

Dammit.

Ich glaube, dass sie die Sache (also den Film) nicht brauchen, um dich dranzukriegen. Es reicht, wenn sie einen Nachweis für die Verbindung erbringen können (den sie offenbar haben, sonst hätten sie dich nicht gefunden). Im Zweifel haftet bei sowas, wenn ich mich recht entsinne, der Besitzer der Internetverbindung (also wohl dein Vater) für alle deren Nutzer.
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Samuel E. Abendroth

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3

Dienstag, 17. August 2010, 16:54

Entschuldigung wenn ich mich einmisch, ich weiß ich kenne hier noch niemanden. Der Fall interessiert mich allerdings aus Studiengründen ;)

Du sagst der Film hatte ein Passwort. Es hat sich also um eine verschlüsselte Datei gehandelt, wenn ich das richtig sehe?
Samuel Ezra Abendroth
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Steve McQueen

THE General!

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4

Dienstag, 17. August 2010, 17:02

Ja, der Film war in vier Teile gesplittet und man brauchte jeweils für das RAR Format ein Passwort, was man auf torrent.to rausfinden kann, allerdings steht dort nur eine Liste mit gängigen Passwörter, welches zu welcher Datei gehört steht da nicht.
Bei der Kanzlei handelt es sich um Baumgarten und Brandt, die sich darauf spezialisiert haben...Meinungen diesbezüglich gehen von ignorieren bis hin zu einer modifizierten Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis.
Es handelt sich auch um ein Formschreiben, in dem wenige SAchen eingetragen wurde...Baispielsweise ändert sich die IP unseres Routers jede Nacht um 3.30...wie ich im Zeitraum von acht Tagen die selbe IP haben sollte, ist mir jedenfalls schleierhaft.
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McQueen Petroleum

Samuel E. Abendroth

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5

Dienstag, 17. August 2010, 17:28

Ja, die Kanzlei kenn ich. Die tritt in letzter Teit vermehrt bei Medienrechtstreitfällen auf.

Ich bin lediglich Student und kein Anwalt, daher sind die folgenden Äußerungen als einmaliger kollegialer Ratschlag zu betrachten und nicht als Rechtsberatung.

Deine Chancen stehen gar nicht so schlecht. Zunächst mal, darfst du auf keinen Fall die Unterlassungserklärung unterschreiben, das schreiben aber auch nicht ignorieren. Ich habe mir die Unterlassungserklärung mal durchgelesen die sie Standardmäßig verschicken und das Papier ist voller Fallstricke. Unter anderem ist man an den Inhalt der UE 30 Jahre gebunden und das kann sich noch zum Bumerang entwickeln. Die 850 Euro würde ich erst Recht nicht zahlen, da § 97a UrhG Abmahnkosten in einem solchen Fall auf 100 € deckelt.

Am besten wendest du dich mal an einen Medenriechtsanwalt, denn es sieht wirklich nicht übel aus. Schließlich war das kein Film den du "angeboten" hast, sondern eine verschlüsselte Datei, für die du obendrein das Passwort selbst nicht hast. Angeboten hättest du den Film nur, wenn du das Passwort dazu "mitgeliefert" hättest und die dürften Schwierigkeiten bekommen dir das nachzuweisen - zumal du es nicht getan hast, nehme ich an. Hatte die Datei den Namen des Films? Wenn nein, kannst du geltend machen überhaupt nicht gewusst zu haben das es sich um den Film handelt.

Dazu kommt die Sache mit deiner IP. Vermutlich haben sie nur - wenn überhaupt - für einen Tag die Belege und versuchen es auf mehrere auszudehnen. In dem Fall und wenn du beweisen könntest, dass eure IP sich täglich ändert, stünden sie äußerst dumm da.

Hinzuzufügen ist, dass es sich bei diesen Abmahnungen um Massenschreiben und das ist rechtlich eigentlich nicht erlaubt. Es gibt Präzedenzfälle in dem Gerichte das aufgenommen haben und es gibt Präzedenzfälle in denen Gerichte das abgewiesen haben. Das ist ein Glücksspiel.

Und wenn ale Stricke reißen, könnte dein Vater immer noch sagen, dass er es nicht war und das andere Personen Zugang zu dem PC haben, denen es aber nicht gestattet ist Downloads oder Uploads zu tätigen. In dem Fall wäre er nämlich nicht haftbar. Und man könnte ihn auch nicht dazu zwingen jemand anderen konkret zu beschuldigen, da er gegen dich nicht aussagen muss.

Das wäre zunächst alles was mir dazu einfällt. Aber wie gesagt, um jeden Preis einen Medienrechtsanwalt aufsuchen.
Samuel Ezra Abendroth
Vice Governor of Freeland
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Richard Grey

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6

Dienstag, 17. August 2010, 17:38

Zitat

Original von Samuel E. Abendroth
...


Willst du mein Attorney General werden? :D 8)
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Samuel E. Abendroth

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7

Dienstag, 17. August 2010, 17:40

Ist das eine ernst gemeinte Frage?
Samuel Ezra Abendroth
Vice Governor of Freeland
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Richard Grey

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8

Dienstag, 17. August 2010, 17:42

Zitat

Original von Samuel E. Abendroth
Ist das eine ernst gemeinte Frage?


Erstmal nicht. Wenn du dich eingewöhnt hast, können wir nochmal darüber reden. :)
Präsident und Manager der Willamsburg Rapids

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Richard Grey« (17. August 2010, 17:42)


Samuel E. Abendroth

Jewish Gentleman

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9

Dienstag, 17. August 2010, 17:44

Wäre ja auch zu schön gewesen ;)
Samuel Ezra Abendroth
Vice Governor of Freeland
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10

Dienstag, 17. August 2010, 18:05

Zitat

Original von Richard Grey

Zitat

Original von Samuel E. Abendroth
...

Willst du mein Attorney General werden? :D 8)

DAS nennt man eine schnelle Karriere. :D
Yours sincerely,
Veronica Amy Apatow
Former Gouverneur of Astoria State

Steve McQueen

THE General!

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11

Mittwoch, 18. August 2010, 00:16

Freitag gehts zum Anwalt...aber ich habe ein mulmiges Gefühl, denn immerhin habe ich runtergeladen...wie sie mir aber dass seeden nachweisen wollen, kann ich nicht nachvollziehen, höchstens, dass es während des Downloads passiert sein kann...
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McQueen Petroleum

12

Mittwoch, 18. August 2010, 02:59

Da zeigt sich doch mal wieder, daß man keine p2p-Netzwerke mehr nutzen sollte. Dachte jedoch das sei seit mindestens 3 Jahren klar. :/

Das einzige was (noch) geht sind one-klick-hoster.

Paar Links für dich:
http://www.die-abmahnung.info/who-is-who…tsanwaelte.html
http://www.abgemahnt-hilfe.de/abmahnende…t-rechtsanwalte
http://www.recht-hat.de/allgemein/abmahn…m-gmbh-850-eur/
http://www.online-artikel.de/article/abm…bh-36108-1.html
http://www.recht-hat.de/filesharing/rech…mgarten-brandt/

aber die hatse bestimmt selbst alle schon ergooglet.

13

Mittwoch, 18. August 2010, 03:09

Zitat

Original von Steve McQueen
Freitag gehts zum Anwalt...aber ich habe ein mulmiges Gefühl, denn immerhin habe ich runtergeladen...wie sie mir aber dass seeden nachweisen wollen, kann ich nicht nachvollziehen, höchstens, dass es während des Downloads passiert sein kann...


Tjo,
das ist ja gerade das Prinzip bei torrents.
leechen und gleichzeitig seeden.

und wie es aussieht hast du das während des downloads zugelassen.
daher sollte man, wenn man schon torrent etc. nutzt, das seeden ausstellen.

Ashley Fox

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14

Mittwoch, 18. August 2010, 10:51

Zitat

Original von Steve McQueen
Freitag gehts zum Anwalt...aber ich habe ein mulmiges Gefühl, denn immerhin habe ich runtergeladen...wie sie mir aber dass seeden nachweisen wollen, kann ich nicht nachvollziehen, höchstens, dass es während des Downloads passiert sein kann...


Das ist jetzt keinerlei Vorhersage oder Versprechen, sondern nur laut gedacht, ;)

Es kann durchaus sein, dass die gegnerischen Anwälte nach einer Zurückweisung der Abmahnung durch anwaltlichen Schriftsatz bereits Ruhe geben.

Warum? Weil Abmahnungen tatsächlicher wie angeblicher Urheberrechtsverletzungen längst ein Geschäft sind. Ein Geschäft, das von der Einschüchterung lebt. Mit einer ernsthaften Rechtsverteidigung hat das so manches Mal gar nichts zu tun.

Statt dessen funktioniert das in vielen Fällen so: Filmverleih X "verkauft" für eine bestimmte Summe das Recht zur Verfolgung von Verletzungen an seinen Urheberrechten an eine Anwaltskanzlei. Diese fischt sich mehr oder weniger nach dem Zufallsprinzip z. B. Internet-User heraus, denen sie dann irgendwelche IP-Logs präsentieren kann, die angeblich illegale Downloads, Filesharing o. ä. beweisen sollen. Den Betroffenen werden dann kostenpflichtige Abmahnungen geschickt. Die Unterlassungserklärung hat dabei nur Feigenblattfunktion. Tatsächlich geht es natürlich um die Kostennote, die die abmahnende Kanzlei mal zu 100% einstreicht, mal werden die Auftraggeber als Teil des Deals auch zu einem bestimmten Prozentsatz pauschal an den Einnahmen beteiligt.

Das ganze System beruht wie gesagt auf Einschüchterung. Der abmahnenden Anwaltskanzlei entsteht je einzelnem Fall kaum Aufwand: irgend welche Programme durchsuchen das Internet selbstständig, für die Inhaberabfrage der ermittelten IP sowie die anschließende Abmahnung gibt es vorformulierte Schreiben, in die die "Variablen" per Maske eingegeben werden, die Unterschrift des Anwalts ist bereits auf dem Briefbogen aufgedruckt. Über seinen Schreibtisch geht das gar nicht mal.

Viele Empfänger solcher Abmahnungen fühlen sich zu Recht oder Unrecht schuldig und bezahlen. Oder meinen, dass sie ja doch nichts machen oder einen Prozess nicht bezahlen können, und bezahlen ebenfalls. Hauptsache, sie haben ihre Ruhe und es wird nicht alles noch schlimmer.

Jetzt kannst du ja mal rechnen: lass Kanzlei Y pro Tag hundert Abmahnungen im Auftrag von Filmverleih X verschicken und je Fall 850 € berechnen. Das wären theoretisch bis zu 85.000 € Umsatz allein aus diesem Geschäft - am Tag! Kosten? Je Einzelfall im Centbereich.

Und jetzt lass uns mal annehmen, dass nur 20% der Abgemahnten sich (anwaltlich) wehren und man darum von ihnen ablässt. Die restlichen 80% zahlen, macht immer noch einem Umsatz von 68.000 €/Tag. Die Kosten je Einzelfall bleiben im Centbereich.

Ein Prozess hingegen kostet richtig Zeit und Geld. Es müssen Recherchen angestellt, Beweismittel zusammengetragen, eigene Schriftsätze konzipiert und gegnerische Schriftsätze antizipiert werden usw. Das ist stundenlange mühsame Kleinarbeit, die sich in Häppchen über Monate hinzieht.

Und selbst wenn man am Ende gewinnt und sogar 50.000 € zugesprochen bekommt - die muss der unterlegene Beklagte erst mal haben! Bei einem Normalsterblichen ist diese Summe auch über die 30 Jahre, die ein Titel Gültigkeit hat, praktisch nicht zu holen. Und dazu kommen ja noch die vom Kläger vorzuschießenden Gerichtskosten (1.368 €) und Kosten für seinen Anwalt (ca. 7.113 €). Kann er sich theoretisch im Laufe der nächsten 30 Jahre alles vom Beklagten zurückholen - vorausgesetzt, der hat oder kommt zu Geld. Der Kläger ist erst mal rund achteinhalbtausend Euro los, wenn er auf 50.000 € Schadenersatz klagt. Und hat keine Garantie, jemals einen Cent davon wiederzusehen! Von den ihm zugesprochenen 50k mal ganz zu schweigen.

Da ist es doch "ungleich" ökonomischer, als Filmverleih seine Einnahmeausfälle durch Filesharing u. ä. einigermaßen durch den "Verkauf" von Abmahnrechten zu kompensieren. Und die, die sich streiten wollen, doch lieber in Ruhe zu lassen. Von denen, die sich nicht wehren, lebt man immer noch gut genug.

Aber wie gesagt, dass ist absolut keine Vorhersage und kein Versprechen, wie die gegnerischen Anwälte in deinem Fall sich verhalten werden! Sondern nur mal ein allgemeiner Einblick hinter die Kulissen eines fragwürdigen Zweiges des anwaltlichen Handwerks.
Ashley Fox


Former Senator for Assentia
Former Chairperson of the Republican National Committee
Former Republican Congressional Caucus Leader

Samuel E. Abendroth

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15

Mittwoch, 18. August 2010, 15:47

Zitat

Original von Ashley Fox

[...]



Dem ist nichts hinzuzufügen.


Zitat

wie sie mir aber dass seeden nachweisen wollen, kann ich nicht nachvollziehen, höchstens, dass es während des Downloads passiert sein kann...


Wenn ja gute Sache. Wenn du nämlich nur Teile der Datei angebotne hast, kann man dir nichts wollen.
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