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Dominic Stone

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Samstag, 12. Juli 2014, 20:58

Federal Unemployment Aid Bill

Mister President,

auf Bitten der Regierung beantrage ich Aussprache und Abstimmung über folgenden Entwurf:

Federal Unemployment Aid Bill

Section 1: Fundamentals
(1) Gelder nach diesem Gesetz kann beziehen, wer als arbeitslos beim Department of Commerce (folgend als "Department" bezeichnet) gemeldet ist.
(2) Die Meldung beim Department erfolgt als Antrag entweder durch den Betroffenen persönlich oder durch eine offizielle Institution auf Staatenebene, die vermittelnd tätig ist.
(3) Eine Meldung nach SSec. 2 ist vom Department zu bestätigen oder mit Begründung abzulehnen.
(4) Eine Meldung darf vom Department nur angenommen werden, wenn der Betroffene
a) mindestens 16 und maximal 65 Jahre alt ist
b) seit mindestens einem Monat und maximal sechs Monaten keiner geregelten, bezahlten Tätigkeit nachkommt
c) sich nicht in Ausbildung befindet (staatliches Schulsystem, Universität)
d) die letzte Meldung als Arbeitsloser beim Department mindestens 2 Monate her ist
(5) Eine Institution auf Staatenebene muss durch den zuständigen Governor beim Department an- bzw. abgemeldet werden um als offiziell zu gelten. Pro Staat soll nur eine solche Institution zugelassen werden.

Section 2: Subsidies
(1) Wer beim Department als arbeitslos gemeldet ist, erhält 1,250 $ pro Monat als Unterstützung.
(2) Eine offizielle Institution auf Staatenebene, die beim Department gemeldet ist und bei zumindest 10,000 Anträgen im Monat assistiert, soll 1,000,000 $ an Unterstützung im Folgemonat erhalten.

Section 3: Obligations
(1) Wer beim Department als arbeitslos gemeldet ist, verpflichtet sich, seine Ausgaben auf Antrag des Departments diesem offen zu legen. Dies kann unterstützend durch eine offizielle Institution auf Staatenebene erfolgen.
(2) Auf Aufforderung des Departments sind alle Umstände gemäß SSec. 4 vom Antragssteller nachzuweißen.
(3) Bei Weigerung oder Versäumnis nach SSec. 1 oder SSec. 2, wird die Meldung als arbeitlos beim Department für ungültig erklärt.

Section 4: Publication
(1) Das Department soll in den ersten 7 Tagen eines Monats veröffentlichen, wieviele Personen im vorhergehenden Monat Gelder durch dieses Gesetz bezogen haben.
(2) Das Department soll parallel zu SSec. 1 veröffentlichen, welche offiziellen Institutionen auf Staatenebene Zuwendungen erhalten haben.

Section 5: Final Provisions
(1) Dieses Gesetz tritt nach den verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
(2) Anrecht auf Unterstützungsgelder nach diesem Gesetz besteht ab dem 1. August 2014.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dominic Stone« (12. Juli 2014, 22:27)