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es ist ein unhaltbarer Zustand, dass die Republic of Assentia die grundsätzlichen Fragen ihrer Sicherheitskräfte bis heute nicht gesetzlich geregelt hat. Dieser Entwurf soll da Abhilfe schaffen und sowohl die Arbeit der State Police als auch der Nationalgarde regeln.
Bei einer früheren öffentlichen Diskussionsrunde bezüglich der National Guard of Assentia wurde der Schutz von Kulturgütern (Inventarisierung, Dokumentation und Evakuationsvorbereitungen) ebenfalls zum Aufgabenbereich dieser Institution vorgeschlagen. Ich persönlich würde diese Ergänzung sehr begrüssen. Wie sehen Sie das?
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ja, in der Tat war dieses Thema in der Diskussionsrunde aufgenommen worden. Nach meiner Einschätzung ist der Schutz von Kulturgütern zweifelsohne eine wichtige Angelegenheit, die es sobald wie möglich zu fixieren gilt.
Aber - und aus diesem Grund habe ich diesen Punkt außen vorgelassen - dies ist, nach meinem Verständnis, nicht die Aufgabe der Nationalgarde. Diese Aufgabe verlangt ein doch spezielles Verständnis kultureller Gegenstände und Traditionen, die wir bei Gardisten, praktisch also Soldaten, nicht voraussetzen können und sollten.
Ich stehe einer Regelung zum Schutz von Kulturgütern, entweder in einem separaten Gesetz oder auch in einer umfangreichen Erweiterung zum Umweltschutzgesetz, sehr offen gegenüber, halte diesen Ort aber für den falschen, um dies in gesetzliche Formen zu gießen.
Ihr Argument ist durchaus nachvollziehbar - wenn man in der National Guard eine rein militärische Institution sieht.
Ich möchte jedoch die militärischen Corps und unseren allgemeinen Zivilschutz unter dem Oberbegriff National Guard of Assentia vereinen, um nicht zwei verschiedene Institutionen gründen zu müssen.
Assentierinnen und Assentier, die ihren Dienst nicht in den bewaffneten Corps leisten wollen oder können, sollen innerhalb der National Guard anderen Aufgaben zugewiesen werden. Aufgaben wie Pionierarbeiten oder Opferbetreuung. Oder aber auch dem Kulturgüterschutz.
ich begreife die Nationalgarde primär als eine militärische Institution. Nicht ausschließlich, aber eben doch in erster Linie. Nicht umsonst bildet sie die Reserve der regulären Streitkräfte unserer Nation.
Während Aufgaben, wie der von Ihnen angesprochene Opferschutz oder auch Pionierarbeiten problemlos unter dem Dach der Nationalgarde vereint werden können, weil diese Aufgaben traditionell sowohl auch militärische Komponenten besitzen als auch schon seit Urzeiten Aufgaben der Nationalgarden im ganzen Land sind. Dies gilt nach meinem Verständnis nicht beim Kulturgüterschutz, der in keinster Weise die Aufgaben einer "normalen" Nationalgarde tangiert.
Auch halte ich es für äußerst fragwürdig eine primär militärische Institution, wie es die Nationalgarde ist, und eine primär zivile Institution, also den Zivilschutz, bzw. deren Aufgaben unter einen Hut zu pressen. Davor sind beide Aufgabenfelder zu komplex und zu groß, speziell wenn man davon ausgeht, dass wir hier von 1.500 Berufsgardisten sprechen.
Ich spreche mich daher ausdrücklich dafür aus, den Zivilschutz als rein zivile Institution zu etablieren und nicht aus gesetzgeberischer Bequemlichkeit einen riesigen Allrounder zu schaffen, der zwar alles ein wenig, aber nichts tatsächlich richtig kann.
edit: Man könnte aber sicherlich diesem Gesetz eine zusätzliche Section anfügen, in der wir den Zivilschutz regeln. So umgehen wir weitere Gesetze und eine überforderte Nationalgarde.
Einverstanden, Mr. Governor. Ich werde den Antrag im Laufe des Wochenendes entsprechend überarbeiten und voraussichtlich am Montag eine neue Fassung mit dieser zusätzlichen Section vorlegen.