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JVF

Retired Politician

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1

Montag, 11. Februar 2008, 12:34

2oo8/o2/o1 Standing Orders


The State Assembly of Peninsula
Senator Jeffrey Fillmore, Chairman
11th of February, 2oo8
Freeport City, PA



Senator Fillmore bittet um eine Aussprache zu folgendem Entwurf:



Standing Orders of the State Assembly of Peninsula



Section I [Generals]
Die Standing Orders regeln die Arbeitsweise der State Assembly.


Section II [Chairman of the State Assembly]
(1) Chairman of the State Assembly ist der amtierende Senator der Vereinigten Staaten aus Peninsula.
(2) Ist der Senator aus dem Amt ausgeschieden oder abwesend, übernimmt das dienstälteste Mitglied der State Assembly vertretungsweise den Vorsitz.


Section III [Rightes and Duties]
(1) In allen Aussprachen und Abstimmungen in der State Assembly haben nur dessen Mitglieder Rederecht.
(2) Der Chairman kann Gästen, in Eigeninitiative oder auf Antrag eines der Mitglieder der State Assembly, befristetes Rederecht verleihen.
(3) Bei wiederholter Missachtung der Standing Orders kann der Chairman Bußgelder verhängen oder Redeverbot bis zu 48 Stunden verordnen.


Section IV [Motions]
(1) Anträge können nur von den Mitgliedern der State Assembly eingebracht werden.
(2) Der Chairman muss einen Ort bereitstellen an dem Anträge eingebracht werden können.
(3) Der Antragssteller kann seinen Antrag jederzeit ändern oder zurückziehen, solange die Abstimmung über den Antrag noch nicht eingeleitet wurde.


Section V [Discussions]
(1) Der Chairman eröffnet zu jedem Antrag eine Aussprache.
(2) Aussprachen dauern mindestens 48 Stunden.
(3) Auf Eigeninitiative oder Antrag von mindestens zwei Mitgliedern der State Assembly kann der Chairman die Aussprache um bis zu 48 Stunden verlängern. Mehrmalige Verlängerung ist möglich.
(4) Nach dem Ende der Aussprache leitet der Chairman, falls nötig, die Abstimmung ein.
(5) Aussprachen sind mit dem folgen Präfix zu kennzeichnen: [Discussion] Jahr/Monat/Fortlaufende Nummer (beginnend jeden Monat mit 01) und Titel.


Section VI [Votes]
(1) Zur Eröffnung der Abstimmung gibt der Chairman eine Liste aller Stimmberechtigten bekannt.
(2) Die Mitglieder der State Assembly stimmen entweder mit Aye oder Nay. Abstention ist zulässig.
(3) Ein Antrag ist angenommen, wenn er eine absolute Mehrheit an Aye-Stimmen erreicht hat.
(4) Abstimmungen werden vom Chairman eröffnet und beendet und dauern mindestens 48 Stunden.
(5) Der Chairman kann eine Abstimmung um bis zu 48 Stunden verlängern wenn keiner der Stimmberechtigten in der vorgesehenen Zeit seine Stimme abgegeben hat, oder Alternativ die Abstimmung abbrechen.
(6) Abstimmungen können vorzeitig beendet werden, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde oder alle Mitglieder der State Assembly abgestimmt haben.
(7) Die Editierung von Stimmabgaben ist verboten. Eine Stimme ist in diesem Fall ungültig und der Betroffene ist mit sofortiger Wirkung von dieser Abstimmung ausgeschlossen.
(8) Abstimmungen sind mit folgendem Präfix zu kennzeichnen: [Vote] Jahr/Monat/Fortlaufende Nummer (beginnend jeden Monat mit 01) und Titel.
(9) Das Ergebnis der Abstimmungen muss vom Chairman bekanntgegeben werden.


Section VII [Coming into Force and Veto of the Governor]
(1) Ein erfolgreich verabschiedetes Gesetz tritt mit der Unterschrift des Chairman of the State Assembly und Veröffentlichung in der "Peninsula Law Gazette" in Kraft.
(2) Der Gouverneur kann innerhalb von sieben Tagen, nach Verabschiedung durch die State Assembly, ein Veto gegen ein Gesetz einlegen. Ein Veto ist immer zu begründen.
(3) Wurde ein Veto eingelegt, so kann das Gesetz nicht in Kraft treten, es sei denn, die State Assembly überstimmt das Veto mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.


Section VIII [Offical Questions]
(1) Jedes Mitglied der State Assembly darf Fragen an den Gouverneur oder andere Amtsträger der Exekutive stellen. Diese sind innerhalb von sieben Tagen in der State Assembly öffentlich zu beantworten.
(2) Der Chairman of the State Assembly leitet die Befragung ein.
(3) Befragungen sind mit folgendem Präfix zu kennzeichnen: [Official Question] Jahr/Monat/Fortlaufende Nummer (beginnend jeden Monat mit 01) und Titel.


Section IX [Final Provisions]
(1) Die Standing Orders erlangen nach Ablauf des Tages Gültigkeit, an dem ihnen mit absoluter Mehrheit der Mitglieder der State Assembly zugestimmt wurde.
(2) Änderungen der Standing Orders erfordern eine absolute Mehrheit der Mitglieder der State Assembly.



Die Aussprache dauert 48 Stunden.




Edit: Datum

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »JVF« (11. Februar 2008, 12:45)


JVF

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2

Montag, 11. Februar 2008, 12:44

Sehr geehrte Assemblymen,

der Entwurf beeinhält folgende Änderungen:


Section II [Chairman of the State Assembly]
(1) Chairman of the State Assembly ist der amtierende Senator der Vereinigten Staaten aus Peninsula.
(2) Ist der Senator aus dem Amt ausgeschieden oder abwesend, übernimmt das dienstälteste Mitglied der State Assembly vertretungsweise den Vorsitz.

Begründung: Diese Sektion ist zwar eigentlich auch in der Verfassung geregelt, aber ich fände es praktisch, alles, dass mit der State Assembly zu tun hat, auch übersichtlich in den Standing Orders zu haben. Man erspart sich so, die entsprechende Passage in der Verfassung zu suchen.

Section VII [Coming into Force and Veto of the Governor]
(1) Ein erfolgreich verabschiedetes Gesetz tritt mit der Unterschrift des Chairman of the State Assembly und Veröffentlichung in der "Peninsula Law Gazette" in Kraft.
(2) Der Gouverneur kann innerhalb von sieben Tagen, nach Verabschiedung durch die State Assembly, ein Veto gegen ein Gesetz einlegen. Ein Veto ist immer zu begründen.
(3) Wurde ein Veto eingelegt, so kann das Gesetz nicht in Kraft treten, es sei denn, die State Assembly überstimmt das Veto mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.

Selbe Begründung hier.

Section VIII [Offical Questions]
(1) Jedes Mitglied der State Assembly darf Fragen an den Gouverneur oder andere Amtsträger der Exekutive stellen. Diese sind innerhalb von sieben Tagen in der State Assembly öffentlich zu beantworten.
(2) Der Chairman of the State Assembly leitet die Befragung ein.
(3) Befragungen sind mit folgendem Präfix zu kennzeichnen: [Official Question] Jahr/Monat/Fortlaufende Nummer (beginnend jeden Monat mit 01) und Titel.

Begründung: In der Verfassung steht ausdrücklich "Weitere Bestimmungen sind in der Geschäftsordnung der State Assebly festzuhalten.", was bisher aber nicht der Fall war.


Kleinere Änderungen:

Section V
(2) Aussprachen dauern mindestens 48 Stunden und maximal 96 Stunden.

Die Praxis hat gezeigt, dass Aussprachen in der Regel meist länger als 96 Stunden dauern, daher soll der rot markierte Teil gestrichen werden.

Section VI
(4) Abstimmungen werden vom Chairman eröffnet und beendet und dauern mindestens 48 Stunden und maximal 96 Stunden.

Selbiges hier.

3

Dienstag, 12. Februar 2008, 13:30

So wie ich das sehe, erscheinen mir die Ändeurngen sinnvoll und sind Praxisbezogen. Weitere Änderungsideen kann ich jetzt keine finden. Von mir keine Einwände.
Charles Kevin Darling
Former-Governor of the State of Peninsula




JVF

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4

Dienstag, 12. Februar 2008, 14:14

Ich danke.

*so* Nächstes Mal sollte ich gleich andernorts auf Aussprachen hinweisen, anscheinend gehts dann schneller ;) *so*

JVF

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5

Mittwoch, 13. Februar 2008, 14:29


Werte Assebmlymen,

die Aussprache ist beendet. Die Abstimmung über den Antrag wird in Kürze eingeleitet.