Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.
Das astorische Forum ist unter https://us.astor.ws erreichbar.
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Zitat
VOLKSBEGEHREN
gerichtet auf die Abstimmung über ein konstruktives Misstrauensvotum gegen den Gouverneur des Commonwealth of Hybertina.
Wir, die unterzeichnenden Bürger und Bürgerinnen des Commonewalth of Hybertina, begehren hiermit, nach Art. III, Sec. 3 der Verfassung des Commonwealth von Hybertina eine Volksabstimmung über den folgenden Antrag abzuhalten:
"Die Bürger und Bürgerinnen des Commonwealth Hybertina sprechen dem Gouverneur des Staates, Mr. Zachary Buchanan, das Misstrauen aus, und wählen an seiner Stelle
Mr. Arthur Edelman
zum Gouverneur."
Port Virgina, [Datum]
unterzeichnet von:
Mr. Arthur Edelman
Ms. Kristyna Duöanova
Zitat
Original von Harriet P. Armstrong
Hier. *aushillft*
Zitat
Original von Harriet P. Armstrong
Hier. *aushillft*
Zitat
Constitution of the Commonwealth of Hybertinia
PREAMBLE
We, the people of the Commonwealth of Hybertinia, being grateful to Almighty God for our constitutional liberty, in order to secure its benefits, perfect our government, insure domestic tranquility, maintain public order, and guarantee equal civil and political rights to all, do ordain and establish this constitution.
Article I: THE COMMONWEALTH OF HYBERTINIA
Section 1. Der Staat trägt den Namen ÑThe Commonwealth of Hybertinia"
Section 2. Das Staatsgebiet umfasst die Inselgruppe St. Lawrence sowie die Halbinsel Hybertinia.
Section 3. Das Commonwealth of Hybertinia ist ein demokratischer, liberaler und republikanischer Rechtstaat.
Section 4. Das Commonwealth of Hybertinia ist zugleich Bundesland der Vereinigten Staaten von Astor.
Section 5. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird von diesem durch die in dieser Verfassung bestimmten Verfahren ausgeübt. Die Staatsgewalt soll in Exekutive, Legislative und Judikative geteilt sein.
Section 6. Oberste Rechte sind die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte und die in der astorischen Bundesverfassung verfügten Grundrechte aller Astorier.
Section 7. Sitz der Staatsgewalten ist Port Virginia.
Section 8. Das Aussehen der Staatsflagge und des Staatswappens soll durch ein Gesetz verfügt werden.
Section 9. Amtsprache des Commonwealth of Hybertinia ist Astorisch. Die Legislative ist dazu befugt, dies per Gesetz zu erweitern.
Article II: LEGISLATION
Section 1. Mit der Gesetzgebung ist die National Assembly beauftragt, welche sich aus allen Bürgern des Commonwealth of Hybertina zusammensetzt.
Section 2. Die National Assembly tagt unter der Leitung eines von der Mehrheit ihrer Mitglieder gewählten Chairman. Sie gibt sich Standing Orders.
Section 3. Gesetzvorschläge werden von den Mitgliedern der National Assembly oder von der Regierung eingebracht. Nach ausreichender Beratung wird über den Entwurf abgestimmt. Ein durch die Mehrheit aller Abstimmenden angenommener Entwurf solle dem Governor vorgelegt werden. Dieser besitzt ein einfaches Veto-Recht, dass von einer Mehrheit aller Bürger zurückgewiesen werden kann.
Section 4. Der Governor fertigt beschlossene Gesetze aus und verkündet sie.
Section 5. Der National Assembly obliegt das Budgetrecht.
Article III: EXECUTIVE
Section 1. Mit der ausführenden Gewalt ist der Governor beauftragt.
Section 2. Der Governor wird alle sechs Monate vom Volk direkt gewählt. Hierzu bedarf es der absoluten Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Erreicht keiner der Kandidaten dabei die absolute Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Hier bedarf nur der einfachen Mehrheit der gültigen Stimmen. Gibt es nur einen Kandidaten bedarf es lediglich der einfachen Mehrheit. Die Wahl findet in Form einer geheimen Volksabstimmung statt.
Section 3. Eine Abwahl des Governors ist nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum möglich, bei dem das Volk meiner einer absoluten Mehrheit einen Nachfolger bestimmt.
Section 4. Dem Governor obliegt die Regierung und Verwaltung des Staates, vertritt den Staat nach außen und kann das Begnadigungsrecht ausüben . Er ist gegenüber der National Assembly zur Rechenschaft verpflichtet und an geltendes Recht gebunden.
Section 5. Der Governor kann bestimmte Aufgaben an Minister oder untergeordnete Behörden übertragen. Die National Assembly kann Minister oder Beamte mit einer absoluten Mehrheit ablehnen. Minister und sonstige Beamte sind der National Assembly rechenschaftspflichtig.
Section 6. Scheidet der Governor aus dem Amt, bevor ein Nachfolger gewählt ist, so soll ein dafür designierter Beamter oder sonstiger Amtsträger kommissarisch die Amtsgeschäfte führen, und im Falle des Fehlens eines solchen soll diese Aufgabe dem Sprecher der Volksversammlung übertragen sein. Ein jeder Vertreter soll jedoch keinen Gebrauch vom Recht personeller Ernennungen und vom Recht zum Einspruch gegen angenommene Gesetze machen.
Section 7. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens des Gouverneurs aus seinem Amte sollen binnen sieben Tagen Neuwahlen in die Wege geleitet werden.
Section IV: COURT OF APPEAL
Section 1. Die richterliche Gewalt soll einem Appellationsgericht obliegen, welches die höchste gerichtliche Instanz auf staatlicher Ebene darstellt.
Section 2. Das Appellationsgericht soll mit einer personellen Besetzung, unter den Maßgaben sowie gemäß den Verfahrensregeln seine Arbeit aufnehmen, welche in einem dafür vorgesehenen Gesetz zu bestimmen sind. Ergeht kein dementsprechendes Gesetz, so soll die richterliche Gewalt einstweilen den Gerichten des Bundes vorbehalten bleiben.
Section 3. Die Richter des Commonwealth sollen unabhängig, niemandes Weisung verpflichtet und nur dem Gesetze unterworfen sein, und zwar sowohl die hauptamtlichen wie auch die Laienrichter. Insbesondere im Strafverfahren soll, so dies gesetzlich vorgesehen ist, die altbewährte Form des Geschworenenprozesses Anwendung finden.
Section 4. Kein Richter soll zugleich ein Amt bekleiden, das der ausführenden Gewalt des Commonwealth oder der Exekutive wie Legislative der Vereinigten Staaten zuzurechnen ist.
Article V: UNITED STATES SENATOR
Section 1: Der Senator des Commonwealth of Hybertinia wird alle sechs Monate in geheimer und freier Wahl vom Volk gewählt. Das Wahlverfahren findet sinngemäß wie bei den Wahlen zum Governor statt; dargelegt in Art. 3, Sec. 2.
Section 2. Der Senator berichtet Volk und Governor über Angelegenheiten der Bundespolitik.
Section 3. Scheidet der Senator vorzeitig aus dem Amt, so soll der Governor berechtigt sein, mit Billigung der National Assembly einen einstweiligen Vertreter in den Senat der Vereinigten Staaten zu entsenden. Ungeachtet dessen sollen in diesem Falle binnen sieben Tagen Neuwahlen des Senators in die Wege geleitet werden.
Article VI. SPECIAL PROVISIONS
Section 1. Die Mitglieder der Volksversammlung sollen ihren Dienst am hybertinischen Volke unentgeltlich versehen. Dem Gouverneur und den von ihm berufenen Beamten und sonstigen Amtsträgern können durch Gesetz ein Salär aus der Staatskasse zugestanden werden, jedoch soll sich dieses während der Amtszeit des betreffenden weder erhöhen noch vermindern.
Section 2. Bürger des Commonwealth of Hybertinia ist im Sinne dieser Verfassung, wer seit mindestens 14 Tagen seinen Wohnsitz in selbigem hat und die astorische Staatsbürgerschaft besitzt. Einem Bürger des Commonwealth of Hybertinia sind alle öffentlichen ƒmter zugänglich.
Section 3.Diese Verfassung kann nur mit Hilfe einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen von der National Assembly geändert werden. Sie ist bis zu dem Tage gültig, an dem sich das Volk des Commonwealth of Hybertinia freien Willens beschließt, sich eine neue Verfassung zu geben.
Section 4. Diese Verfassung wird durch einen Beschluss der Volksversammlung gemäß des ÑInstrument of Government Act of the Commonwealth of Hybertinia" ratifiziert. Sie wird im folgenden umgehend durch den durch selbiges Gesetz legitimierten Gouverneur beurkundet und feierlich verkündet. Sobald dies geschehen ist, tritt das ÑInstrument of Government Act of the Commonwealth of Hybertinia" außer Kraft. Im folgenden sollen umgehend Neuwahlen zu den in dieser Verfassung definierten öffentlichen ƒmtern stattfinden. Bis zu deren Abschluss bleiben die durch das ÑInstrument of Government Act of the Commonwealth of Hybertinia" gewählten Personen kommissarisch in ihren ƒmtern.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Zachary Buchanan« (5. September 2006, 21:13)
Zitat
Original von Zachary Buchanan
Von mir aus können sie meinen Posten haben nur kann ich nur alle vor diesem "Vater" unseres Staates warnen. In seiner früheren Amtszeit war er auch nicht gerade ein Aktivposten. Alleine der Zeitraum seiner Ankündigung, sich jetzt wieder in Hybertina aktiv einzubringen bis zu dieser Aktion hier sagt mehr als tausend Worte. Und was ihre Begründung angeht so muss ich ihnen rechtgeben aber auch hinzufügen das es mir einfach nach dem Forencrash keinen mehr Spaß gemacht hat den ganzen Laden hier alleine zu schmeißen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Zachary Buchanan« (5. September 2006, 21:42)
Zitat
Original von Arthur Edelman
Das hat auch niemand behauptet.
Zitat
Original von Arthur Edelman
Ich kann mich gut an den Tag entsinnen, da ich persönlich diese Verfassung verkündet habe. Wenn Sie die Legitimität in Zweifel ziehen, dann sollten Sie einmal darüber nachdenken, was in diesem Staat sonst legitim ist - nämlich gar nichts
Zitat
Original von Zachary Buchanan
Bei ihnen gab es ja wenigstens noch eine Hand voll Bürger. Ich musste ja schon einem Baksetball ein Gesicht verpassen um mir nicht völlig vereinsamt vorzukommen. Doch auch ich habe zum Anfang meiner Amtszeit viel auf den Weg gebracht was aber leider alles gelöscht wurde. Alles von Gesetzen über Counties bis hin zu den State Symbols ist weg. Deswegen wehre ich mich auch mit Haut und Haaren gegen eventuelle Behauptungen ich hätte mich auf meinem Amt ausgeruht.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Zachary Buchanan« (5. September 2006, 23:57)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »George W. Hayes« (6. September 2006, 00:42)
Zitat
Original von George W. Hayes
Wobei - wenn ich mich recht entsinne - der "Climate & Vegetation"-Artikel ebenso auf die Ex-Bürgerin Victoria Clarke zurückgeht, wie die dortige County-Aufteilung und meines Erachtens nach auch ein Teil der State Symbols.
Forensoftware: Burning Board®, entwickelt von WoltLab® GmbH
Forum online seit 18 Jahren, 3 Monaten, 5 Tagen und 2 Stunden