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Freeland

U.S. Citizen

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Sonntag, 18. August 2019, 16:01

Freeland Gubernatorial Election Act


FREELAND LAW ARCHIVE
ARCHIVES DE LA LOI FRÉLANDAISES




FREELAND GUBERNATORIAL ELECTION ACT
LOI DE L’ÉLECTION DU GOUVERNEUR DE LA FRÉLANDE

Inkraftgetreten am
18-08-2019

Unterzeichnet durch:
Governor Alexander Conway





Freeland Gubernatorial Election Act/Loi de l’Élection du Gouverneur de la Frélande

Section 1 - Suffrage.
(1) Aktiv wahlberechtigt bei den Wahlen zum Gouverneur sind alle Staatsbürger die das 16. Lebensjahr vollendet haben, die sich im Besitz einer gültigen Citizenship Card befinden, denen das Wahlrecht nicht durch Urteil entzogen wurden, und die noch nie von einem Gericht wegen eines Verbrechens verurteilt worden sind.
(2) Passiv wahlberechtigt sind alle Staatsbürger die nach Abs. 1 aktiv wahlberechtigt sind, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und noch nie von einem Gericht wegen eines Vergehens verurteilt worden sind.

Section 2 - Election period/Périod électorale
Wahlen zum Gouverneur sollen drei Tage dauern und mit den gleichen Fristen der Bundeswahlen stattfinden.

Section 3 - Procedure of elections/Procédure d’élections
(1) Jeder qualifizierte Wähler hat eine Stimme, die er durch verdeckte Kennzeichnung des Stimmzettels einem der Kandidaten gibt.
(2) Die Kennzeichnung keiner oder mehr als einer Wahl- oder Abstimmungsoption bewirkt die Ungültigkeit der Stimmabgabe. Ein Anspruch auf eine erneute Abgabe der Stimme besteht nicht.
(3) Zum Gouverneur des Staates ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint.
(4) Wird eine solche Mehrheit von keinem der Kandidaten erreicht, so beginnt binnen fünf Tagen nach Feststellung des Ergebnisses eine zweiter Wahlgang zwischen den beiden Kandidaten, welche im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Gibt es zwei Zweitplatzierte mit gleicher Stimmenanzahl, so hat in diesem Fall das Los über den Einzug in den zweiten Wahlgang zu entscheiden.
(5) Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint.
(6) Wird in der Stichwahl keine Mehrheit nach (4) oder (5) erreicht, so entscheidet das Los.

Article 4 - Initiation of elections/Initiation d’élections
Mit der Ausführung dieses Gesetzes ist der Gouverneur des Freistaates, oder eine Behörde in dessen Auftrag, betraut.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Freeland« (7. Mai 2020, 21:09)