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Beiträge: 1 128

Beruf: Jurist

Wohnort: New Alcantara

Bundesstaat: -

What's Up?
Derzeit mal wieder im Kapitol tätig...
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1

Mittwoch, 27. September 2006, 23:19

Anordnungen zur Prozessf¸hrung

Da bisher keine gesetzlichen Regelungen für das Verfahren vor dem Supreme Court ergangen sind, nehme ich mir in meiner Funktion als Chief Justice heraus, Kraft richtlicher Anordnung Vorschriften zur Führung der Prozesse zu erlassen, damit die vor Gericht beteiligten Parteien Rechtsklarheit über die Führung des Verfahrens haben.

Zitat

Anordnung des Supreme Court of the United States über die Prozessführung in Verfassungsstreitigkeiten

Kapitel I. Allgemeines
1. Diese Anordnung findet Anwendung auf die Verfassungsstreitigkeiten, welche vor dem Supreme Court geführt werden. Sie regelt das Verfahren des Obersten Gerichtshofes bei Verfassungsstreitigkeiten. Sie ist Verbindlich für das Auftreten vor Gericht.
2. Verfassungsstreitigkeiten im Sinne dieser Anordnung sind Verfahren
- bei Streitigkeiten zwischen einzelnen Organen oder Körperschaften der Vereinigten Staaten, hinsichtlich deren Kompetenzen und etwaiger Überschreitungen;
- bei Streitigkeiten zwischen einzelnen Staaten sowie zwischen einem oder mehreren Staaten und dem Bund;
- in Bezug auf Beschwerden, welche von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch ein Gesetz, eine Verfügung oder sonstige Maßnahme einer staatlichen Institution in seinen ihm aus der Verfassung erwachsenden Rechten verletzt worden zu sein;
- über die Anfechtung von Wahlergebnissen.


Kapitel II. Klageerhebung und Annahmeverfahren
1. Klage vor dem Obersten Gerichtshof kann jeder Bürger der vereinigten Staaten erheben, sofern er die Betroffenheit darlegen kann.
2. Eine Klage vor dem Obersten Gerichtshof wird durch die Einreichung einer Klageschrift verbunden mit dem Antrag, der Oberste Gerichtshof möge die Klage zur Prüfung annehmen, erhoben. Die Klage ist in schriftlicher Form beim Obersten Gerichtshof zu hinterlegen. Sie ist zu begründen und muss die Verfahrensanträge des Klägers sowie den Beklagten beinhalten. Offensichtlich unzulässige oder rechtsmissbräuchliche Anträge können bereits nach der Hinterlegung zurückgewiesen werden. Eine Zurückweisung ist zu begründen.
3. Der Oberste Gerichtshof bestätigt den Eingang der Klageschrift und gibt dem Beklagten von der Einreichung Kenntnis. Er gibt ihnen die Möglichkeit, innerhalb einer angemessenen Frist eine Erwiderung zur Klageschrift vorzubringen. Sie soll begründet werden und die Verfahrensanträge des Beklagten beinhalten.
4. Auf der Grundlage der Klageschrift und der Klageerwiderungsschrift entscheidet der Oberste Gerichtshof über die Annahme des Verfahrens zur Hauptverhandlung. Die Entscheidung über die Annahme erfolgt durch die Erteilung eines Writ of Certiorari. Die Ablehnung einer Klage erfolgt durch Erklärung, der Klage werde kein Writ of Certiorari erteilt. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes ist endgültig.

Kapitel III. Hauptverhandlung
1. Ergeht zu einer Klage ein Writ of Certiorari, so sind die Prozessparteien zur Hauptverhandlung im mündlichen Verfahren zu laden.
2. Das mündliche Verfahren wird auf der Grundlage der Klageschrift und der Klageerwiderungsschrift geführt. Es werden keine Zeugen oder Gutachter gehört.
3. Im mündlichen Verfahren erhält jede Partei die Möglichkeit, ihre Ansichten in einem Vortrag vor dem Gerichtshof nochmals darzulegen. Hierbei trägt zuerst der Kläger, anschließend der Beklagte vor. Der Vortrag darf in seiner Niederschrift 20000 Zeichen (ein Foren-Posting) nicht überschreiten.
4. Das Gericht kann den Vertretern beider Parteien im Anschluss Fragen zu ihren Ansichten stellen. Die Fragen sind in gebotener Kürze zu beantworten. Geschieht dies nicht, so kann das Gericht anordnen, die Frage als nicht beantwortet zu werten.
5. Die Hauptverhandlung wird durch den Vorsitzenden Richter mit den Worten ÑDas Verfahren wird zur Entscheidung angenommen." beendet.
6. Sollte es sich als notwendig erweisen, so kann das Gericht von den Bestimmungen dieses Kapitels für die Hauptverhandlung abweichen.

Kapitel IV: Urteil
1. Nach dem Abschluss der Hauptverhandlung ergeht durch das Gericht das Urteil.
2. Durch ein Urteil wird der Fall abgeschlossen.
3. Das Urteil beinhaltet:
- die Entscheidungsformel
- den Tenor der Entscheidung
- die Begründung des Urteils
4. Das Urteil ist endgültig. Es ist durch das Gericht zu unterzeichnen.

Kapitel V: Schlussbestimmungen
1. Diese Anordnung tritt mit der Unterzeichnung und Veröffentlichung durch den Chief Justice in Kraft.
2. Sie gilt, bis sie durch Anordnung des Chief Justice geändert oder aufgehoben oder durch den Erlass eines Gesetzes ungültig wird.

Astoria City, 27.09.2006
Ulysses S. Finnegan jr.
Chief Justice
Ulysses S. Finnegan jr.

Former Chief Justice of the United States and of the Free State of New Alcantara
VI. Vice-President of the United States & Former United States Attorney General