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1

Mittwoch, 18. April 2007, 22:44

[Republican Party] Stellungnahme zum Chinopien-Abkommen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir verurteilen hiermit aufs Schärfste das Vorgehen der Bundesregierung in der Sache der militärischen Zusammenarbeit mit Chinopien. Secretary Andriz verkündete vorgestern, die Regierung habe ein umfassendes Abkommen abgeschlossen und bereits unterzeichnet(!). Dabei wurde jedoch der Kongress vollkommen übergangen. Wir möchten hiermit an Artikel 4, Sektion I, Absatz 4 unserer Verfassung erinnern:

Zitat

Article IV -The Executive Branch

Section 1 [President of the United States]
(4) Der Präsident soll die Befugnis haben, die Vereinigten Staaten gegenüber dem Ausland zu vertreten und im Namen der Vereinigten Staaten völkerrechtliche Verträge mit fremden Nationen auszuhandeln, die der Zustimmung des Kongresses bedürfen.


Das Vorgehen der Regierung ist ein Schlag ins Gesicht jedes aufrichtigen Demokratens und Patrioten. Nicht nur wird der Kongress missachtet und behandelt, als zähle seine Meinung nicht. Nein, auch dem Volk wird immer noch der Inhalt des Abkommens vorenthalten.

Wir fordern die sofortige Vorlage des Vertrags zur Ratifizierung durch den Kongress, wie es sich gehört.

gez.

Michael D. Schaffer, Vice President of Congress, Senator of Assentia
Alricio Scriptatore, Senator of Hybertina
Ulysses S. Finnegan jr., Senator of New Alcantara

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Michael D. Schaffer« (18. April 2007, 22:47)


2

Donnerstag, 19. April 2007, 11:30

Muss man Ihnen wirklich den Unterschied zwischen Unterzeichnung und Ratifizierung bei int. Verträgen erklären?
Alec von Winkler
Secretary-General of the ISO

3

Donnerstag, 19. April 2007, 16:46

Zitat

Original von Alec von Winkler
Muss man Ihnen wirklich den Unterschied zwischen Unterzeichnung und Ratifizierung bei int. Verträgen erklären?


Muss man Ihnen wirklich erklären, dass eine Unterschrift erst nach einer Ratifizierung erfolgen darf? Wo es hinführt es vorher und dazu noch OHNE JEDWEDE Konsultation des Kongresses zu machen, sehen Sie ja jetzt.

Ich fordere den Präsidenten und seine Scheinregierung noch einmal in aller Härte dazu auf dieses Vertragswerk unverzüglich an den Konogress zu überstellen und die Unterschriften zurückzunehmen. Andernfalls wird sich der Kongress mit Sanktionen beschäftigen müssen.

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4

Donnerstag, 19. April 2007, 16:49

Zitat

Original von Alricio Scriptatore

Zitat

Original von Alec von Winkler
Muss man Ihnen wirklich den Unterschied zwischen Unterzeichnung und Ratifizierung bei int. Verträgen erklären?


Muss man Ihnen wirklich erklären, dass eine Unterschrift erst nach einer Ratifizierung erfolgen darf? Wo es hinführt es vorher und dazu noch OHNE JEDWEDE Konsultation des Kongresses zu machen, sehen Sie ja jetzt.

Ich fordere den Präsidenten und seine Scheinregierung noch einmal in aller Härte dazu auf dieses Vertragswerk unverzüglich an den Konogress zu überstellen und die Unterschriften zurückzunehmen. Andernfalls wird sich der Kongress mit Sanktionen beschäftigen müssen.


Muss man Ihnen albernisch erklären, damit Sie feststellen, dass zwischen Ratifikation und Unterzeichnung ein Meilenweiter Unterschied herscht???

Anscheinend ja. Da bringt auch ihre "Argumentation" nichts.
Charles Kevin Darling
Former-Governor of the State of Peninsula




5

Donnerstag, 19. April 2007, 16:56

Lesen Sie mein Statement noch einmal und dann überlegen Sie mal, welchen geistigen Dünnschiss Sie wieder einmal von sich gegeben haben :rolleyes

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Lance B. Jackson

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6

Donnerstag, 19. April 2007, 17:03

Zitat

Original von Alricio Scriptatore
Muss man Ihnen wirklich erklären, dass eine Unterschrift erst nach einer Ratifizierung erfolgen darf? Wo es hinführt es vorher und dazu noch OHNE JEDWEDE Konsultation des Kongresses zu machen, sehen Sie ja jetzt.


Mr. Scriptatore,

Es sei mir gestattet Sie kurz auf diese Pressekonferenz hinzuweisen, auf der Sie eine genau gegenteilige Meinung vertreten und dabei im Übrigen von Mr Muffley, dessen Kompetenz in rechtlichen Fragen unumstritten ist, unterstützt werden.
Governor of the Free State of New Alcantara

7

Donnerstag, 19. April 2007, 17:12

Dann sei es mir gestattet, mein sehr ehrenwerter Kollege Jackson, Sie noch einmal daruafhinzuweisen, dass das Prozedere zu dem von Ihnen genannten Vertrag damals eine Sonderregelung war, da damals der Kongress in einem Gesetz alle sich für die Installation des CoN ergebenen Fragen der Bundesregierung überantwortet hatte. Im vorliegenden Fall ist das nicht so gewesen, also eine ganz andere Baustelle.

Übrigens schön, dass Sie wohlbehalten aus dem Urlaub zurück sind.

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8

Donnerstag, 19. April 2007, 17:31

Zitat

Original von Alricio Scriptatore
Übrigens schön, dass Sie wohlbehalten aus dem Urlaub zurück sind.


Vielen Dank, Mr. Scriptatore.

Leider muss ich jedoch insistieren: Mr. Muffley spricht in der betreffenden Diskussion davon, dass "eine vorherige Zustimmung des Kongresses (also vor Unterzeichnung durch den Präsidenten) Ö im Übrigen sehr, sehr ungewöhnlich" wäre.

Der Vorgang läuft also, dieser Aussage nach, in der Regel wie folgt ab: Der Präsident unterzeichnet ein Dokument, DANN wird es vom Kongress ratifiziert. Dem steht Ihre ƒußerung "Muss man Ihnen wirklich erklären, dass eine Unterschrift erst nach einer Ratifizierung erfolgen darf?" diametral gegenüber. Wer also hat Recht?

Da ich in Rechtsfragen dieser Komplexität gänzlich unerfahren bin, bitte ich noch einmal die hier Anwesenden um Klärung.
Governor of the Free State of New Alcantara

Justin Wayne

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9

Donnerstag, 19. April 2007, 17:57

Ist eigentlich Unfug, in meinen Augen. Eine Unterschrift setzt einen Vertrag in Kraft, die Ratifizierung genehmigt ihn praktisch. Was ist, wenn der Kongress einen schlechten Tag hat und den Vertrag abschmettert obwohl bereits unterzeichnet? Dann hat sich der amtierende Präsident gründlich blamiert. Da wäre die umgekehrte Reihenfolge sinnvoller.
Justin "Just" Wayne (R-Assentia)

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Mike Gabrowski

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10

Donnerstag, 19. April 2007, 17:59

Aber hier geht es nicht darum was sinnvoll ist und was nicht, sonder was geltendes Recht ist.
Mit freundlichen Gr¸flen
M. Gabrowski
Governor of Astoria State


11

Donnerstag, 19. April 2007, 18:10

Wichtiger ist erstmal, welches Abkommen unterzeichnet wurde. Doch nicht etwas dasjenige, das laut Aussage des chinopischen Reichskanzlers noch gar nicht verschriftlich war (Stand: gestern Abend)?

12

Donnerstag, 19. April 2007, 19:31

Natürlich kann ein solcher Vertrag schon unterschrieben werden, bevor er ratifiziert ist, dann eben auf gut Glück und in der Hoffnung, der Kongress werde ihn schon durchwinken. Üblich ist das jedoch nicht.
Wenn Sie die Erklärung zu Beginn aufmerksam gelesen hätten, schlossen wir nie aus, dass der Vertrag noch in Kraft treten kann. Wir fordern, und das wird denke ich sehr deutlich, dass der Vertrag dem Kongress unmittelbar vorgelegt wird, wie es üblich ist. Die Regierung dürfte ja auch ein Interesse daran haben, dass der Vertrag in Kraft treten kann. Das geht aber nur über den Kongress.
Seriöse Regierungsarbeit sieht aber anders aus.

Andriz

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13

Donnerstag, 19. April 2007, 19:56

Vielleicht darf ich hier etwas Licht ins Dunkel bringen:
Unterzeichnet wurden von den Staaten ein Letter of Intend, in dem die Rahmenparameter für die zukünftige Zusammenarbeit auf dem militärischen Sektor definiert werden. Hieraus in den sauren Apfel beißend bin ich nun berufen, das "echte" Abkommen zu definieren, das der chinopischen Regierung die notwendige Sicherheit gibt, das wir auf ihrem Boden keinen Schindluder treiben.
Meine Schuld, wenn das hier falsch ankam, wobei ich auch zugeben muss mich geirrt zu haben was den Stand der TA betrifft - ich dachte eigentlich, da wäre bereits einiges ratifiziert, was aber nicht der Fall ist.

Diesbezüglich zu werfende Steine warte ich mit der gewohnten Routine ab.

Polit-Rentner

14

Donnerstag, 19. April 2007, 20:17

"Falsch ankam" ist nett ausgedrückt... Sie sagten wortwörtlich: "Mit den Unterschriften des chinopischen Reichskanzlers Long Ju und des astorischen Präsidenten Tyler Evans wurde heute ein langfristiges Abkommen zur umfangreichen Lieferung von Militärtechnologie an Chinopien geschlossen."
Ich kann an diesem Satz eigentlich keine Unklarheiten erkennen. Nehmen Sie Ihre Aussage also zurück?

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15

Donnerstag, 19. April 2007, 21:13

Zitat

Original von Michael D. Schaffer
Natürlich kann ein solcher Vertrag schon unterschrieben werden, bevor er ratifiziert ist, dann eben auf gut Glück und in der Hoffnung, der Kongress werde ihn schon durchwinken. Üblich ist das jedoch nicht.


*so* Völkerrechtlich ist genau das üblich: Erst Unterzeichnung, dann Ratifikation (wobei die Ratifikation genau genommen nicht die Zustimmung des Parlaments zum Vertrag ist, sondern die daraufhin abgegebene Erklärung des Staatsoberhauptes gegenüber dem Vertragspartner, dass der betreffende Staat nun an den Vertrag gebunden sein will, meist durch Hinterlegung einer solchen Urkunde (die natürlich erst nach der Zustimmung durch das Parlament abgegeben wird, weshalb umgangssprachlich meist die Parlamentszustimmung als Ratifikation bezeichnet wird).

Die Unterzeichnung allein bedeutet noch nicht die Bindung des Staates an den Vertrag; erst die Ratifikation begründet diese Bindung, wobei oft im Vertrag bestimmt wird, dass eine Mindestzahl an Ratifikationen erforderlich ist, bevor der Vertrag in Kraft tritt (und natürlich nur für die Staaten, die ihn ratifziert haben, bindend ist).

Gelegentlich kommt es vor, dass der Vertrag unterzeichnet, aber nicht ratifiziert wird. Das Kyoto-Protokoll beispielsweise wurde von den USA durchaus unterzeichnet, aber nicht ratifiziert. Der Europäische Verfassungsvertrag ist längst unterzeichnet, ratifiziert haben ihn noch lange nicht alle Mitgliedsstaaten, und von denen, die noch fehlen, haben nach den Flops in Frankreich und den Niederlanden erstmal ihre Ratifikationsverfahren abgebrochen. Natürlich ist es eine Klatsche für eine Regierung, ihn zu unterzeichnen und dann nicht zu ratifizieren, aber shit happens (in parlamentarischen Systemen sowieso seltener, weil dort die Regierung ja auch die Parlamentsmehrheit hinter sich hat.) *so*

Citizen and Senator of Freeland
Prefect of the Department of Garonnac
Dipl.iur.(Kamahamea)

Andriz

Bürger

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Bundesstaat: -

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16

Donnerstag, 19. April 2007, 21:17

Zitat

Original von Michael D. Schaffer
"Falsch ankam" ist nett ausgedrückt... Sie sagten wortwörtlich: "Mit den Unterschriften des chinopischen Reichskanzlers Long Ju und des astorischen Präsidenten Tyler Evans wurde heute ein langfristiges Abkommen zur umfangreichen Lieferung von Militärtechnologie an Chinopien geschlossen."
Ich kann an diesem Satz eigentlich keine Unklarheiten erkennen. Nehmen Sie Ihre Aussage also zurück?


Ja.

Polit-Rentner

17

Donnerstag, 19. April 2007, 21:18

Zitat

Original von Merkin D. Muffley
*so* [...] *so*


*so*Natürlich ist das völkerrechtlich RL so üblich. Das ändert aber nichts daran, dass es VL wirklich extrem unüblich ist. Hier ist die Regel, zuerst zu ratifizieren und dann zu unterschreiben. Es gibt die von dir angesprochene "Konvention" schlicht nicht. Ich sage ja auch gar nicht, dass es andersrum, also eher RL-mäßig nicht geht, oder gar nicht sinnvoll ist, ich prangere nur, und das mE vollkommen zu Recht, einen Bruch mit den aktuell gültigen Konventionen an.

Und mehr gibt es simoff nicht zu diesem Thema zu sagen. Nicht alle Maßstäbe aus dem RL sind so einfach übertragbar... *so*

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Michael D. Schaffer« (19. April 2007, 21:19)


18

Freitag, 20. April 2007, 12:40

Zitat

Original von Charlotte Jackson
Wichtiger ist erstmal, welches Abkommen unterzeichnet wurde. Doch nicht etwas dasjenige, das laut Aussage des chinopischen Reichskanzlers noch gar nicht verschriftlich war (Stand: gestern Abend)?



Warum machen dann ihre Kollegen so einen Aufstand?
Former Vicepresident

19

Freitag, 20. April 2007, 14:52

Zitat

Original von Alricio Scriptatore
Muss man Ihnen wirklich erklären, dass eine Unterschrift erst nach einer Ratifizierung erfolgen darf?


Wo steht das? Bei int. Verträgen ist es normal, dass man durch eine Unterschrift die Absicht erklärt, für eine Ratifizierung des Abkommens zu sorgen. Anders ist es bei zivilrechtlichen Verträgen, da tritt der Vertrag durch Unterschrift in Kraft. Bei Verträgen zwischen Staaten nur wie es das Gesetz bestimmt.
Alec von Winkler
Secretary-General of the ISO

20

Freitag, 20. April 2007, 17:05

Zitat

Original von Eurasia von Matahari
Warum machen dann ihre Kollegen so einen Aufstand?

Weil die Sache unklar war: Entweder durch entgegen der Konvention und begründungslos ein Abkommen unterzeichnet oder es wurde ein Abkommen unterzeichnet, dass kein Abkommen war. Inzwischen haben wir ja erfahren, dass es Letzteres war.

Man fragt sich manchmal wahrlich, ob Sie zuhören...