Sie sind nicht angemeldet.

Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.

Das astorische Forum ist unter https://us.astor.ws erreichbar.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Beiträge: 8 215

Beruf: U.S. President

Wohnort: Bay Lake

Bundesstaat: New Alcantara

What's Up?
Congratulations, Gov. Matt LUGO - doing it my way wouldn't have been necessary, mate!
  • Nachricht senden

1

Donnerstag, 23. Februar 2017, 17:19

H.R. 2017-011 - Elemination of the Standing Committees Bill


THE OFFICE OF THE PRESIDENT OF CONGRESS

Honorable Members of Congress!


The Congressman from New Alcantara, Mr Ortega, has introduced a Bill, which is refered to Congress for considerations.

The sponsor may raise with the privilege of the first word.

An amount of 96 hours is reserved for debate. This can be reduced or increased according to the Standing Rules if necessary.


(Clark)
Speaker of the House of Representatives



Elemination of the Standing Committees Bill
An Act to substitute the current Congressional Committees, Investigations and Questioning Act.

Section 1 - Implementation of a new Congressional Investigations and Questioning Act
Das Folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten:
Congressional Investigations and Questioning Act


Article I - Fundamentials

Section 1 - Area of Application and Definitions
(1) Dieses Gesetz regelt das Recht des Kongresses und seiner Häuser, Untersuchungen über Angelegenheiten der Vereinigten Staaten durchzuführen und die hierzu notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Befragungen der Federal Administration durch Abgeordnete und Senatoren des Kongresses durchzuführen.
(2) Dieses Gesetz soll als „Congressional Investigations and Questioning Act“ zitiert werden

Section 2 – Bodies of Investigation and Basic of Questioning
(a) Untesuchungen führt der Kongress als gesamter Kongress oder ein einzelnes Haus durch und kann durch jedes der genannten Untersuchungsorgane zur Anwendung gebracht werden.
(b) Jedem Abgeordneten und Senatoren ist es erlaubt eine Anfrage an die Regierung oder ein einzelnes Regierungsmitglied zu stellen.


Article II - Questioning the Administration

Section 1 - Types of Questionings
Anfragen an die Regierung können durch einzelne Kongressmitglieder durchgeführt werden.

Section 2 - Personal Questionings
(1) Jedes Kongressmitglied kann bis zu zweimal pro Monat einen Antrag auf Befragung eines Organs der Bundesregierung beim Kongresspräsidium einreichen.
(2) Eine Anfrage nach dieser Section darf aus maximal drei Einzelfragen bestehen und muss mit der Arbeit des befragten Organs in Zusammenhang stehen.
(3) Das Kongresspräsidium soll Anfragen, die nicht SSec. 2 entsprechen, begründet ablehnen. Andernfalls ist die Anfrage unverzüglich an das zuständige Organ weiterzuleiten.
(4) Das befragte Organ soll dem Kongress, ab dem Zeitpunkt der Übermittlung durch das Kongresspräsidium, innerhalb von einer Woche schriftlich antworten.

Section 3 - Committee Questionings
(1) Jedes Kongressmitglied kann jederzeit einen Antrag auf Befragung eines Organs der Bundesregierung durch einen Ausschuss einreichen.
(2) Anträge dieser Art sollen bei demjenigen Ausschuss eingereicht werden, der thematisch für das befragte Organ oder den thematischen Inhalt der Fragen zuständig ist.
(3) Eine Anfrage soll höchstens aus fünf Einzelfragen bestehen und muss mit der Arbeit des befragten Organs in Zusammenhang stehen.
(4) Der Antrag soll durch den Vorsitzenden des Ausschusses entgegen genommen werden. Anträge, die nicht SSec. 2 und 3 entsprechen, sind durch den Vorsitzenden begründet zurück zuweisen.
(5) Über die Durchführung einer Befragung gemäß des Antrags stimmt der Ausschuss mit einfacher Mehrheit ab.
(6) Wird einer Befragung durch den Ausschuss zugestimmt, soll der Antrag durch den Vorsitzenden an das befragte Organ weitergeleitet werden.
(7) Das befragte Organ hat, ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Antrags, innerhalb einer Woche einen Vertreter zu entsenden, der die Fragen vor dem Ausschuss beantwortet. Das Kongresspräsidium hat dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Rederechte vergeben werden.
(8) Der Antragsteller soll der Anhörung beiwohnen, sofern er nicht ohnehin Mitglied des Ausschusses ist.
(9) Den Mitgliedern des Ausschusses, sowie gegebenenfalls dem Antragsteller, ist es erlaubt, während der Befragung Nachfragen zu stellen, um präzisere Antworten zu erlangen.
(10) Der Vorsitzende soll Fragen begründet zurückweisen, falls diese nicht mit der Arbeit des befragten Organs zu tun haben.
(11) Die Anhörung ist zu beenden, sobald alle Fragen beantwortet und innerhalb von 48 Stunden keine Nachfragen gestellt wurden oder alle Berechtigten angegeben haben, auf Nachfragen zu verzichten.

Section 4 - Exceptions
(1) Die Beantwortung einzelner Fragen kann verweigert werden, wenn sie die nationale Sicherheit oder laufende, geheimdienstliche Unternehmungen oder strafrechtliche Verfahren gefährden würden.
(2) Die Beantwortung einzelner Fragen muss verweigert werden, wenn der Befragte dadurch gegen eine gesetzliche Regelung verstoßen würde.
(3) Wurde die Beantwortung von Fragen gemäß SSec. 1 vor einem Ausschuss verweigert, kann der Ausschuss mit einfacher Mehrheit eine geheime Sitzung beschließen, in der die Fragen beantwortet werden müssen.


Article III - Committee Investigations


Section 1 – Committee of Investigation
Der Kongress kann Ermittlungen durch einen Untersuchungsgremium gemäß Article I, Section 2(a) dieses Gesetzes vornehmen.

Section 2 – Installation of a Committee
(a) Soll eine Untersuchung durch den Kongress oder eine seiner Kammern durchgeführt werden, so soll diese durch Beschluss eingeleitet werden.
(b) Das Verlangen, eine Untersuchung einzuleiten, ist schriftlich beim Präsidium des Kongresses bzw. der jeweiligen Kammer einzureichen. Das Verlangen muss einen Untersuchungsauftrag beinhalten. Es ist durch die Antragsteller zu unterzeichnen.
(c) Soll eine Untersuchung durch den Kongress in seiner Gesamtheit durchgeführt werden, so soll eine Abstimmung über die Einleitung der Untersuchung in beiden Kammern des Kongresses erfolgen. Zudem muss der Antrag durch mindestens jeweils ein Mitglieder jeder Kammer gestellt werden. Die Untersuchung ist einzuleiten, wenn beide Kammern mit 1/3 der Stimmen ihrer Mitglieder zustimmen.
(d) Soll eine Untersuchung durch eine einzelne Kongresskammer durchgeführt werden, so soll eine Abstimmung über die Einleitung der Untersuchung in der Kongresskammer stattfinden, ohne das die andere Kammer ebenfalls zustimmen muss. Die Untersuchung ist einzuleiten, wenn die Kammer mit 1/3 der Stimmen ihrer Mitglieder zustimmt.

Section 3 – Appointment of committee members, Chairman
(a) Findet eine Untersuchung durch den Kongress in seiner Gesamtheit statt, so soll ein Untersuchungsausschuss gebildet werden.
(b) Der Untersuchungsausschuss besteht aus maximal fünf Mitgliedern.
(c) Beide Kammern des Kongresses entsenden zwei ihrer Mitglieder in den Untersuchungsausschuss. Dies geschieht durch Mehrheitswahl.
(d) Das Mitglied oder die Mitglieder, das/die den Untersuchungsauftrag eingereicht hat/haben, muss/müssen zwingend Mitglied des Untersuchungsgremiums sein.
(e) Das Kongresspräsidium kann ein Mitglied in den Untersuchungsausschuss entsenden
(f) Das Gremium bestimmt ein Mitglied als Vorsitzenden, welcher die Sitzungen des Gremiums leitet.
(g) Wird eine Untersuchung durch ein einzelnes Haus des Kongresses eingeleitet, so fungiert die gesamte Kammer als Unterschungsausschuss. In diesem Fall übt der Kammervorsitzende die Funktion des Vorsitzenden aus, sofern kein eigener Vorsitzender gewählt wird.

Section 4 – Remit of Investigation
(a) Ein Untersuchungsgremium benötigt einen Untersuchungsauftrag gemäß Article II, Section 2(b) dieses Gesetzes, welcher das Ziel der Ermittlungen beschreibt.
(b) Der Untersuchungsauftrag ist in Form einer oder mehrer Fragen zu stellen. Er muss sich stets auf einem Themenkomplex beziehen.
(c) Der Untersuchungsauftrag eines bestehenden Untersuchungsausschusses kann während der Ermittlungen vom Umfang her auf demselben Wege wie die Einrichtung eines neuen Gremiums erweitert, nicht jedoch eingeschränkt werden.

Section 5 – Committee Report
(a) Die Ergebnisse der Ermittlung werden durch das Gremium in Form eines Berichtes zusammengefasst. Die Ergebnisse sind im Kongress zu begründen, die Arbeit des Gremiums ist zusammen zu fassen.
(b) Der Bericht wird durch den Vorsitzenden verfasst. Er wird durch den Ausschuss beschlossen. Die Mitglieder des Ausschusses können dem Bericht eigene Kommentare hinzufügen. Diese sind als solche namentlich zu kennzeichnen.
(c) Das Gremium kann für die behandelte Sache Lösungsvorschläge oder Sanktionen in seinem Bericht vorschlagen.


Article IV - Subpoena

Section 1 – Contents and Service of a subpoena
(1) Eine Vorladung muss beinhalten:
a. die Person oder die Personen, welche vorgeladen werden
b. das Thema, wegen welchem sie vorgeladen werden
c. den Ort, an welchem die Personen erscheinen sollen
d. das Datum, an welchem sich die Person einzufinden hat
(2) Die Vorladung ist öffentlich bekannt zu machen und der Person durch den Vorsitzenden zuzustellen. Für eine öffentliche Bekanntmachung ist eine öffentliche Verabschiedung ausreichend.
(3) Die Vorladung erlangt zu dem Zeitpunkt Wirksamkeit, welcher in ihr angegeben ist, jedoch nicht vor 24 Stunden nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung.

Section 2 – Disregard of a subpoena
Wer eine Subpoena gemäß diesem Gesetz missachtet, kann auf Anordnung des ausstellenden Untersuchungsausschusses vorgeführt werden.

Section 3 – Legitimacy of a subpoena
(1) Eine Vorladung kann gegen jeden Bürger der Vereinigten Staaten ausgesprochen werden.
(2) Ausgenommen bleiben:
a. der Präsident und der Vizepräsident der Vereinigten Staaten,
b. die gewählten Mitglieder des Kongresses,
c. die Richter des Obersten Bundesgerichtes sowie der weiteren Bundesgerichte.


Article V – Contempt of Congress

Section 1 – Perjury
Leistet eine Person vor dem Kongress oder einem seiner Organe einen Meineid, so ist er gemäß den Strafgesetzen durch ein Gericht zu verurteilen.

Section 2 - Subpoena
(1) Die Missachtung einer Vorladung ist ein Vergehen der Klasse D.
(2) Widerstand gegen eine Zwangsvorführung ist ein Vergehen der Klasse C.

Section 3 – Contempt of Congress
Wer den Kongress, seinen Vorsitz oder seine Mitglieder bewusst missachtet, herabwürdigt, beschimpft oder verunglimpft, behet ein Vergehen der Klasse B.

Section 4 - Competent Court
Zuständiges Gericht für alle Angelegenheiten, die sich aus der Durchführung dieses Gesetzes ergeben, ist in erster Instanz der Federal District Court for the District of Astoria State, soweit nicht das Oberste Bundesgericht zuständig ist.

Section 3 - Abrogate outdated law
Der Congressional Committees, Investigations and Questioning Act in der Fassung vom 31.03.2016 wird aufgehoben.

Section 4 - Coming into Force
Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.

David J. Clark (D-NA)

52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC

Daniel Ortega

Political Scientist

Beiträge: 345

Bundesstaat: New Alcantara

  • Nachricht senden

2

Freitag, 24. Februar 2017, 00:04

Mr. Speaker,

der durch den ehrenwerten Senator aus Serena und mir eingebrachte Gesetzentwurf liefert eine Antwort auf die Frage, ob die ständigen Ausschüsse, die von ihrer Intention sicherlich gut gedacht waren, jedoch nie wirkungsvoll umgesetzt worden sind, noch ein sinnvolles Mittel der Kongressarbeit darstellen. Wir sagen: Nein!

Sinnvoll wären die Ausschüsse aus meiner Sicht, wenn sich die Ausschüsse bereits vor der allgemeinen Aussprache mit einem Gesetzentwurf befassen würden und als Committee, bestehend aus Experten, anschließend dem Kongress eine Stellungsnahme bzw. Empfehlung aussprechen würden. Da aber nicht Mal beim aktuellen Prozedere eine Aussprache seitens der Ausschüsse in dieser Form unterstützt wird, halte ich diesen Weg derzeit für ausgeschlossen.

Alle Mitglieder des Kongresses, im Senat und Repräsentantenhaus, müssen sich eingestehen, dass die Ausschüsse in ihrer jetzigen Form keinen Mehrwert für die parlamentarische Arbeit bringen. Nur selten werden Ausschüsse überhaupt angerufen oder treten in auf eine andere Art und Weise in Erscheinung und noch seltener sind sie personell voll besetzt.

Lange Rede, kurzer Sinn. Lassen Sie uns gemeinsam das Experiment der ständigen Ausschüsse beenden. Gestehen wir uns ein, dass ständige Ausschüsse nie wirklich positiv die Arbeit des Kongresses beeinflusst haben und das sie für viele ihrer Mitglieder nicht mehr waren, als eine weitere Zeile auf ihrem Briefkopf.

Im Namen des ehrenwerten Senators aus Serena und mir bitten wir die restlichen Kongressmitglieder beider Häuser um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.
Daniel Ruben Ortega


Beiträge: 2 666

Beruf: Politician

Wohnort: Maripa, St. Lawrence

Bundesstaat: Laurentiana

What's Up?
#KingstonForPresident
  • Nachricht senden

3

Freitag, 24. Februar 2017, 00:29

Mr. Speaker,

grundsätzlich gefällt mir das Verfahren einer parlamentarischen Anfrage. Einige Fragen stellen sich mir jedoch.

Congressmen, zunächst: Warum hat die Bill ihren Purpose als Untertitel, das Gesetz selbst jedoch nicht? Das würde das Gesetz schon einmal reduzieren, weil das dem ehrenwerten Senator für Serena ja so wichtig ist. Weiters würde ich empfehlen, die Formatierung an bereits gültige Gesetzestexte anzupassen und 1/3 als "ein Drittel" zu formulieren.
Artikel I sagt, dass es jedem Congressman erlaubt ist, Anfragen an die Regierung zu stellen. Artikel II sagt dann, dass es jedem Congressman erlaubt ist, pro Monat 2 Anragen an die Regierung zu stellen.

In meinen Augen ist der Artikel I als Ganzes unnötig, wie eben schon ausgeführt.

BEN KINGSTON

55th President of the United States
47th & 49th Speaker of the House of Representatives
29th President of the U. S. Senate
Former Congressman
Former Senator

Beiträge: 8 215

Beruf: U.S. President

Wohnort: Bay Lake

Bundesstaat: New Alcantara

What's Up?
Congratulations, Gov. Matt LUGO - doing it my way wouldn't have been necessary, mate!
  • Nachricht senden

4

Freitag, 24. Februar 2017, 00:47

Mr President,
nur der Form halber sei darauf hingewiesen, dass der geltende Congressional Committees, Investigations and Questioning Act bereits parlamentarische Anfragen an die Administration kennt, das ist also keine Erfindung dieser Vorlage. Im Gegenteil ist diese Bill nicht einmal konsequent in dem, was sie erreichen soll: Art. II Sec. 2 sagt es schon aus seiner Überschrift, hier sind die Committes noch vorgesehen, die eigentlich weg sollten.
In Anbetracht der eher geringfügigen Nutzung könnte man ebensogut über die Abschaffung des ganzen Acts diskutieren. Mich persönlich stören die Committees nicht und ich bin froh, dass wir Werkzeuge haben, die genutzt werden können, wann immer dies einem Mitglied oder einer qualifizierten Minderheit ein Anliegen ist.
Die von Senator Peterson angeregte Ausschuss-Debatte über die Reform des Justizwesens wird in meinen Augen zeigen, wie man Committees sinnvoll nutzen kann, wenn die Beteiligten das wollen - das ist ja auch genau der Fall, den der ehrenwerte Congressman als sinnvolle Aufgabe für Committees benennt. Insofern sehe ich keinen Grund, hier und jetzt über ihre Abschaffung zu beschließen.
Vielmehr möchte ich doch den ehrenwerten Congressman aufrufen, sich für einen freien Ausschusssitz zu begeistern und dem Beispie lvon Chairman Peterson zu folgen, mit dem ich in letzter Zeit trotz gemeinsamer Vergangenheit weiß Gott nicht immer einer Meinung war, seine Initiative in dieser Funktion aber gerne unterstützt habe.

David J. Clark (D-NA)

52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC

Ethan J. Haynsworth

Assentia, Baby!

Beiträge: 1 249

Beruf: Representative

Wohnort: Castle Rock

Bundesstaat: Assentia

What's Up?
Thanks for my election and your vote!
  • Nachricht senden

5

Freitag, 24. Februar 2017, 05:23

Mr. President,

Mir ist nicht klar, warum drei Ebenen beibehalten werden. Einmal die individuelle Anfrage, dann die über das Committee und dann über Ausschüsse von einer oder beider Kammer, wenn ich das richtig sehe.

Für mich ist die über das committee schlicht unnötig, wenn es die individuelle Anfrage und die Ausschüsse gibt. Wieso streicht man sie zur Vereinfachung nicht?

Daniel Ortega

Political Scientist

Beiträge: 345

Bundesstaat: New Alcantara

  • Nachricht senden

6

Freitag, 24. Februar 2017, 11:57

Mr. Speaker,

ich danke den Kollegen für die Anmerkungen und werde im Laufe des Tages den Antrag dementsprechend noch einmal überarbeiten.

Abseits davon geht es hier um die Frage, ob wir die ständigen Ausschüsse abschaffen oder nicht. Gerne hätte ich hierzu die jeweiligen Standpunkte meiner Kongresskollegen erfahren.
Daniel Ruben Ortega


Daniel Ortega

Political Scientist

Beiträge: 345

Bundesstaat: New Alcantara

  • Nachricht senden

7

Samstag, 25. Februar 2017, 13:54

Mr. Speaker,

ich habe mir erlaubt den ersten Entwurf entsprechend der Anmerkungen meiner Kollegen zu überarbeiten. Intention dieses Gesetzes ist es, die ständigen Ausschüsse zu beseitigen. Die Gründe dafür habe ich bereits eingangs dargelegt. Das ganze Gesetz abzuschaffen halte ich für falsch, da wir als Kongress Instrumentarien der parlamentarischen Kontrolle, wie Befragungen oder Untersuchungsausschüsse, unbedingt behalten sollten.

Der aktuell positive Aufschwung bei der Arbeit der ständigen Ausschüsse täuscht über Gesamtbilanz der Ausschüsse seit ihres Bestehens hinweg und sollte uns nicht den Blick für das Wesentliche verwässern.

Elemination of the Standing Committees Bill

Section 1 - Implementation of a new Congressional Investigations and Questioning Act
Das Folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten:

Congressional Investigations and Questioning Act

Article I – Fundamentals

Section 1 – Area of Application and short title
(a) Dieses Gesetz regelt das Recht des Kongresses und seiner Häuser, Untersuchungen über Angelegenheiten der Vereinigten Staaten durchzuführen und die hierzu notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Befragungen der Federal Administration durch Abgeordnete und Senatoren des Kongresses durchzuführen.
(b) Dieses Gesetz soll als „Congressional Investigations and Questioning Act“ zitiert werden.

Section 2 – Bodies of Investigation
Untesuchungen führt der Kongress als gesamter Kongress oder ein einzelnes Haus durch.

Section 3 – Adjurations
(a) Jede Person, welche vor den Kongress oder eine seiner Kammern tritt, ist vor Beginn seiner Anhörung auf die Wahrheit zu vereidigen.
(b) Die Vereidigung wird durch den Vorsitzenden des jeweiligen Gremiums durchgeführt.
(c) Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe.“
Die religiöse Beteuerung kann entfallen.


Article II – Committee of Investigation

Section 1 – Installation of a Committee
(a) Soll eine Untersuchung durch den Kongress oder eine seiner Kammern durchgeführt werden, so soll diese durch Beschluss eingeleitet werden.
(b) Das Verlangen, eine Untersuchung einzuleiten, ist schriftlich beim Präsidium des Kongresses bzw. der jeweiligen Kammer einzureichen. Das Verlangen muss einen Untersuchungsauftrag beinhalten. Es ist durch die Antragsteller zu unterzeichnen.
(c) Soll eine Untersuchung durch den Kongress in seiner Gesamtheit durchgeführt werden, so soll eine Abstimmung über die Einleitung der Untersuchung in beiden Kammern des Kongresses erfolgen. Zudem muss der Antrag durch mindestens jeweils ein Mitglieder jeder Kammer gestellt werden. Die Untersuchung ist einzuleiten, wenn beide Kammern mit einem Drittel der Stimmen ihrer Mitglieder zustimmen.
(d) Soll eine Untersuchung durch eine einzelne Kongresskammer durchgeführt werden, so soll eine Abstimmung über die Einleitung der Untersuchung in der Kongresskammer stattfinden, ohne das die andere Kammer ebenfalls zustimmen muss. Die Untersuchung ist einzuleiten, wenn die Kammer mit einem Drittel der Stimmen ihrer Mitglieder zustimmt.

Section 2 – Appointment of committee members, Chairman
(a) Findet eine Untersuchung durch den Kongress in seiner Gesamtheit statt, so soll ein Untersuchungsausschuss gebildet werden.
(b) Der Untersuchungsausschuss besteht aus maximal fünf Mitgliedern.
(c) Beide Kammern des Kongresses entsenden zwei ihrer Mitglieder in den Untersuchungsausschuss. Dies geschieht durch Mehrheitswahl.
(d) Das Mitglied oder die Mitglieder, das/die den Untersuchungsauftrag eingereicht hat/haben, muss/müssen zwingend Mitglied des Untersuchungsgremiums sein.
(e) Das Kongresspräsidium kann ein Mitglied in den Untersuchungsausschuss entsenden
(f) Das Gremium bestimmt ein Mitglied als Vorsitzenden, welcher die Sitzungen des Gremiums leitet.
(g) Wird eine Untersuchung durch ein einzelnes Haus des Kongresses eingeleitet, so fungiert die gesamte Kammer als Unterschungsausschuss. In diesem Fall übt der Kammervorsitzende die Funktion des Vorsitzenden aus, sofern kein eigener Vorsitzender gewählt wird.

Section 3 – Remit of Investigation
(a) Der Untersuchungsauftrag ist in Form einer oder mehrer Fragen zu stellen. Er muss sich stets auf einem Themenkomplex beziehen.
(b) Der Untersuchungsauftrag eines bestehenden Untersuchungsausschusses kann während der Ermittlungen vom Umfang her auf demselben Wege wie die Einrichtung eines neuen Gremiums erweitert, nicht jedoch eingeschränkt werden.

Section 4 – Committee Report
(a) Die Ergebnisse der Ermittlung werden durch das Gremium in Form eines Berichtes zusammengefasst. Die Ergebnisse sind im Kongress zu begründen, die Arbeit des Gremiums ist zusammen zu fassen.
(b) Der Bericht wird durch den Vorsitzenden verfasst. Er wird durch den Ausschuss beschlossen. Die Mitglieder des Ausschusses können dem Bericht eigene Kommentare hinzufügen. Diese sind als solche namentlich zu kennzeichnen.
(c) Das Gremium kann für die behandelte Sache Lösungsvorschläge oder Sanktionen in seinem Bericht vorschlagen.

Article III – Questioning

Section 1 - Extent of Questioning
(a) Jedes Kongressmitglied darf einmal pro Woche eine Befragung der Administration einleiten.
(b) Jede Befragung hat schriftlich beim Kongresspräsidium eingereicht zu werden.
(c) Jede Befragung darf höchstens fünf Einzelfragen umfassen.
(d) Es ist dem Fragestellern und den anderen Kongressmitgliedern erlaubt während der Befragung Nachfragen zu stellen um präzisere Antworten zu erlangen.
(e) Es dürfen pro Kongressmitglied höchstens drei Nachfragen gestellt werden.

Section 2 - Duty of response
(a) Die Mitglieder der Federal Administration sind verpflichtet auf Befragungen innerhalb von 168 Stunden nach Eröffnung durch das Kongresspräsidium öffentlich zu antworten, sofern nicht besondere Umstände eine Verlängerung der Antwortfrist notwendig machen.
(b) Das Kongresspräsidium hat dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Rederechte vergeben werden.
(c) Fragen an die Administration werden durch einen Vertreter der Administration beantwortet.

Section 3 - Exceptions
(a) Den Mitgliedern der Federal Administration ist es erlaubt die Beantwortung einzelner Fragen zu verweigern, wenn die Beantwortung die Nationale Sicherheit oder laufende, geheimdienstliche Unternehmungen gefährden würden.
(b) Die Mitglieder der Federal Administration müssen die Beantwortung von Fragen verweigern, wenn sie ansonsten gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen würden.

Section 4 – Executive Privilege
(1) Der Präsident der Vereinigten Staaten ist jederzeit berechtigt, eine Befragung gemäß diesem Artikel, welche in den Kernbereich der Exekutive eingreifen würde, abzulehnen. Der Eingriff in den Kernbereich der Exekutive ist zu begründen.
(2) Mitglieder der Exekutive sind in diesem Falle nicht berechtigt, die Frage vor dem Kongress zu beantworten.
(3) Der Kongress hat das Recht, die Berufung auf das Executive Privilege im Wege des Trial Organstreitverfahrens anzufechten.


Article IV – Subpoena

Section 1 – Subpoena
(a) Im Rahmen einer Untersuchung kann eine Person vorgeladen werden.
(b) Die Vorladung wird durch das ermittelnde Gremium beschlossen. Sie wird durch den Vorsitzenden ausgestellt.

Section 2 – Contents and Service of the Subpoena
(a) Eine Vorladung muss beinhalten:
1) die Person oder die Personen, welche vorgeladen werden
2) das Thema, wegen welchem sie vorgeladen werden
3) den Ort, an welchem die Personen erscheinen sollen
4) das Datum, an welchem sich die Person einzufinden hat
(b) Die Vorladung ist öffentlich bekannt zu machen und der Person durch den Vorsitzenden zuzustellen. Für eine öffentliche Bekanntmachung ist eine öffentliche Verabschiedung ausreichend.
(c) Die Vorladung erlangt zu dem Zeitpunkt Wirksamkeit, welcher in ihr angegeben ist, jedoch nicht vor 24 Stunden nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung.

Section 3 – Disregard of a subpoena
(a) Wer eine Subpoena gemäß diesem Gesetz missachtet, kann auf Anordnung des ausstellenden Gremiums vorgeführt werden.
(b) Eine Person, welche schuldhaft eine Subpoena gemäß diesem Kongress missachtet, ist wegen Missachtung des Kongresses gemäß Article VI anzuklagen und mit Haft nicht unter fünf Tagen zu belegen.

Section 4 – Legitimacy of a subpoena
(a) Eine Vorladung kann gegen jeden Bürger der Vereinigten Staaten ausgesprochen werden.
(b) Ausgenommen bleiben:
1) der Präsident der Vereinigten Staaten
2) der Vize-Präsident der Vereinigten Staaten
3) die Richter des Obersten Bundesgerichtes


Article V – Contempt of Congress

Section 1 – Perjury
Leistet eine Person vor einem Untersuchungsausschuss einen Meineid, so ist er gemäß den Strafgesetzen durch ein Gericht zu verurteilen.

Section 2 - Subpoena
Eine Person, welche eine Subpoena gemäß diesem Gesetz missachtet, ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Monat zu belegen.

Section 3 – Contempt of Congress
Eine Person, die den Kongress, seinen Vorsitz oder seine Mitglieder bewusst missachtet, herabwürdigt, beschimpft oder verunglimpft, ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Monat, aber mindestens zehn Tagen zu belegen.


Section 3 - Abrogate outdated law
Der Congressional Committees, Investigations and Questioning Act in der Fassung vom 31.03.2016 wird aufgehoben.

Section 4 - Coming into Force
Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.
Daniel Ruben Ortega


Steve McQueen

THE General!

Beiträge: 7 177

Wohnort: Montague County

Bundesstaat: New Alcantara

  • Nachricht senden

8

Samstag, 25. Februar 2017, 14:12

Mr President,

ich erachte Committees nach wie vor als nützlich.
Je nachdem wer gerade in der Opposition ist, werden sie gerne genutzt, um einzelne Secretaries zu piesacken.
There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.

General; Former Commandant of the United States Marine Corps;
Former Chairman of the Joint Chiefs of Staff;


Marines never die, they just go to hell to regroup.

McQueen Petroleum

Marc Peterson

at the other end of the rainbow

Beiträge: 2 393

Beruf: Billionair's Widower

Wohnort: Astoria City

Bundesstaat: Astoria State

What's Up?
In Love, in Fear, in Hate, in Tears: Sit down next to me. Sit down in Sympathy.
  • Nachricht senden

9

Samstag, 25. Februar 2017, 14:56

Mr. President,

wie lange soll das Spielchen denn noch gehen?
Die Ausschüsse wurden geschaffen, sie wurden abgeschafft, sie wurden wieder eingeführt, dann in ein anderes Gesetz ausgelagert.
Schlägt das Pendel nun mal wieder in Richtung Abschaffung aus?

Es ist ja wirklich schön, wenn Reformen die aktuellen Gegebenheiten positiv verändern sollen.
Aber sollen die Ausschüsse nach Wahlrecht und Staatsbürgerrecht wirklich zum Grabbeltisch der legislativen Kongressarbeit werden?
Marc Peterson
Don't try to gorge the whole buffet. Just take what you need.

Daniel Ortega

Political Scientist

Beiträge: 345

Bundesstaat: New Alcantara

  • Nachricht senden

10

Samstag, 25. Februar 2017, 15:01

Mr. Speaker,

es bestünde aus meiner Sicht keine Notwendigkeit die Ausschüsse abzuschaffen, wenn wir sie endlich richtig und effektiv nutzen würden. Wie so eine effektive Nutzung aussehen könnte, habe ich in meinem Eingangsstatement dargelegt.
Daniel Ruben Ortega


Beiträge: 8 215

Beruf: U.S. President

Wohnort: Bay Lake

Bundesstaat: New Alcantara

What's Up?
Congratulations, Gov. Matt LUGO - doing it my way wouldn't have been necessary, mate!
  • Nachricht senden

11

Samstag, 25. Februar 2017, 17:18

Mr President,
eine solche effektive Nutzung wird ja gerade versucht - da sind wir aber alle zur Mitarbeit aufgerufen und die besteht dann nicht gerade darin, die Abschaffung zu fordern.

David J. Clark (D-NA)

52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC

Beiträge: 1 810

Beruf: Leader of the Church of Unitology

Wohnort: Santa Rosa

Bundesstaat: Laurentiana

What's Up?
Join the Church of Unitology today and change your Life!
free Auditings
  • Nachricht senden

12

Samstag, 25. Februar 2017, 21:10

Mister Speaker,

Ich werde dieser ausgezeichneten Vorlage gerne zustimmen. Ich denke es ist an der Zeit den Charakter des Kongresses als echtes Arbeitsparlament zu stärken und diese Vorlage ist ein ausgezeichnetes Instrument dafür und bietet gegenüber dem jetzigen System auch ein hervorragendes Mass an Flexibilität.

Einzig zwei Anregungen möchte ich den Antragsstellern geben, auch wenn diese rein kosmetischer Natur sind.
1. Schlage ich vor die Titel der Sections fett hervorzuheben.
2. Die Titel der Article in Schriftgrösse 12 abzufassen.
Jonathan James Bowler


Leader of the Church of Unitology
www.unitology.us

Ethan J. Haynsworth

Assentia, Baby!

Beiträge: 1 249

Beruf: Representative

Wohnort: Castle Rock

Bundesstaat: Assentia

What's Up?
Thanks for my election and your vote!
  • Nachricht senden

13

Sonntag, 26. Februar 2017, 09:31

Mr president,

Die Vereinfachung finde ich gut.

Nur eine Sache: wenn der Untersuchungsausschuss aus maximal 5 Mitgliedern bestehen kann, beide Häuser aber nur jeweils zwei entsenden können, wer kann der fünfte sein?

Daniel Ortega

Political Scientist

Beiträge: 345

Bundesstaat: New Alcantara

  • Nachricht senden

14

Sonntag, 26. Februar 2017, 12:43

Mr. Speaker,

Senator Haynsworth, ich muss gestehen, dass ich diese Bestimmung aus dem alten Congressional Investigations and Questioning Act aus dem Jah 2014 übernommen habe. Ich denke, dass der fünfte Sitz, der ja nicht besetzt werden muss, vom Initiator besetzt wird.
Daniel Ruben Ortega


Daniel Ortega

Political Scientist

Beiträge: 345

Bundesstaat: New Alcantara

  • Nachricht senden

15

Sonntag, 26. Februar 2017, 12:54

Mr. Speaker,

anbei eine Überarbeitung meines Entwurfs hinsichtlich der gewünschten Formatierung des Senators aus Laurentiana.

Elemination of the Standing Committees Bill

Section 1 - Implementation of a new Congressional Investigations and Questioning Act
Das Folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten:

Congressional Investigations and Questioning Act

Article I – Fundamentals

Section 1 – Area of Application and short title
(a) Dieses Gesetz regelt das Recht des Kongresses und seiner Häuser, Untersuchungen über Angelegenheiten der Vereinigten Staaten durchzuführen und die hierzu notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Befragungen der Federal Administration durch Abgeordnete und Senatoren des Kongresses durchzuführen.
(b) Dieses Gesetz soll als „Congressional Investigations and Questioning Act“ zitiert werden.

Section 2 – Bodies of Investigation
Untesuchungen führt der Kongress als gesamter Kongress oder ein einzelnes Haus durch.

Section 3 – Adjurations
(a) Jede Person, welche vor den Kongress oder eine seiner Kammern tritt, ist vor Beginn seiner Anhörung auf die Wahrheit zu vereidigen.
(b) Die Vereidigung wird durch den Vorsitzenden des jeweiligen Gremiums durchgeführt.
(c) Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe.“
Die religiöse Beteuerung kann entfallen.

Article II – Committee of Investigation

Section 1 – Installation of a Committee
(a) Soll eine Untersuchung durch den Kongress oder eine seiner Kammern durchgeführt werden, so soll diese durch Beschluss eingeleitet werden.
(b) Das Verlangen, eine Untersuchung einzuleiten, ist schriftlich beim Präsidium des Kongresses bzw. der jeweiligen Kammer einzureichen. Das Verlangen muss einen Untersuchungsauftrag beinhalten. Es ist durch die Antragsteller zu unterzeichnen.
(c) Soll eine Untersuchung durch den Kongress in seiner Gesamtheit durchgeführt werden, so soll eine Abstimmung über die Einleitung der Untersuchung in beiden Kammern des Kongresses erfolgen. Zudem muss der Antrag durch mindestens jeweils ein Mitglieder jeder Kammer gestellt werden. Die Untersuchung ist einzuleiten, wenn beide Kammern mit einem Drittel der Stimmen ihrer Mitglieder zustimmen.
(d) Soll eine Untersuchung durch eine einzelne Kongresskammer durchgeführt werden, so soll eine Abstimmung über die Einleitung der Untersuchung in der Kongresskammer stattfinden, ohne das die andere Kammer ebenfalls zustimmen muss. Die Untersuchung ist einzuleiten, wenn die Kammer mit einem Drittel der Stimmen ihrer Mitglieder zustimmt.

Section 2 – Appointment of committee members, Chairman
(a) Findet eine Untersuchung durch den Kongress in seiner Gesamtheit statt, so soll ein Untersuchungsausschuss gebildet werden.
(b) Der Untersuchungsausschuss besteht aus maximal fünf Mitgliedern.
(c) Beide Kammern des Kongresses entsenden zwei ihrer Mitglieder in den Untersuchungsausschuss. Dies geschieht durch Mehrheitswahl.
(d) Das Mitglied oder die Mitglieder, das/die den Untersuchungsauftrag eingereicht hat/haben, muss/müssen zwingend Mitglied des Untersuchungsgremiums sein.
(e) Das Kongresspräsidium kann ein Mitglied in den Untersuchungsausschuss entsenden
(f) Das Gremium bestimmt ein Mitglied als Vorsitzenden, welcher die Sitzungen des Gremiums leitet.
(g) Wird eine Untersuchung durch ein einzelnes Haus des Kongresses eingeleitet, so fungiert die gesamte Kammer als Unterschungsausschuss. In diesem Fall übt der Kammervorsitzende die Funktion des Vorsitzenden aus, sofern kein eigener Vorsitzender gewählt wird.

Section 3 – Remit of Investigation
(a) Der Untersuchungsauftrag ist in Form einer oder mehrer Fragen zu stellen. Er muss sich stets auf einem Themenkomplex beziehen.
(b) Der Untersuchungsauftrag eines bestehenden Untersuchungsausschusses kann während der Ermittlungen vom Umfang her auf demselben Wege wie die Einrichtung eines neuen Gremiums erweitert, nicht jedoch eingeschränkt werden.

Section 4 – Committee Report
(a) Die Ergebnisse der Ermittlung werden durch das Gremium in Form eines Berichtes zusammengefasst. Die Ergebnisse sind im Kongress zu begründen, die Arbeit des Gremiums ist zusammen zu fassen.
(b) Der Bericht wird durch den Vorsitzenden verfasst. Er wird durch den Ausschuss beschlossen. Die Mitglieder des Ausschusses können dem Bericht eigene Kommentare hinzufügen. Diese sind als solche namentlich zu kennzeichnen.
(c) Das Gremium kann für die behandelte Sache Lösungsvorschläge oder Sanktionen in seinem Bericht vorschlagen.

Article III – Questioning

Section 1 - Extent of Questioning
(a) Jedes Kongressmitglied darf einmal pro Woche eine Befragung der Administration einleiten.
(b) Jede Befragung hat schriftlich beim Kongresspräsidium eingereicht zu werden.
(c) Jede Befragung darf höchstens fünf Einzelfragen umfassen.
(d) Es ist dem Fragestellern und den anderen Kongressmitgliedern erlaubt während der Befragung Nachfragen zu stellen um präzisere Antworten zu erlangen.
(e) Es dürfen pro Kongressmitglied höchstens drei Nachfragen gestellt werden.

Section 2 - Duty of response
(a) Die Mitglieder der Federal Administration sind verpflichtet auf Befragungen innerhalb von 168 Stunden nach Eröffnung durch das Kongresspräsidium öffentlich zu antworten, sofern nicht besondere Umstände eine Verlängerung der Antwortfrist notwendig machen.
(b) Das Kongresspräsidium hat dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Rederechte vergeben werden.
(c) Fragen an die Administration werden durch einen Vertreter der Administration beantwortet.

Section 3 - Exceptions
(a) Den Mitgliedern der Federal Administration ist es erlaubt die Beantwortung einzelner Fragen zu verweigern, wenn die Beantwortung die Nationale Sicherheit oder laufende, geheimdienstliche Unternehmungen gefährden würden.
(b) Die Mitglieder der Federal Administration müssen die Beantwortung von Fragen verweigern, wenn sie ansonsten gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen würden.

Section 4 – Executive Privilege
(1) Der Präsident der Vereinigten Staaten ist jederzeit berechtigt, eine Befragung gemäß diesem Artikel, welche in den Kernbereich der Exekutive eingreifen würde, abzulehnen. Der Eingriff in den Kernbereich der Exekutive ist zu begründen.
(2) Mitglieder der Exekutive sind in diesem Falle nicht berechtigt, die Frage vor dem Kongress zu beantworten.
(3) Der Kongress hat das Recht, die Berufung auf das Executive Privilege im Wege des Trial Organstreitverfahrens anzufechten.

Article IV – Subpoena

Section 1 – Subpoena
(a) Im Rahmen einer Untersuchung kann eine Person vorgeladen werden.
(b) Die Vorladung wird durch das ermittelnde Gremium beschlossen. Sie wird durch den Vorsitzenden ausgestellt.

Section 2 – Contents and Service of the Subpoena
(a) Eine Vorladung muss beinhalten:
1) die Person oder die Personen, welche vorgeladen werden
2) das Thema, wegen welchem sie vorgeladen werden
3) den Ort, an welchem die Personen erscheinen sollen
4) das Datum, an welchem sich die Person einzufinden hat
(b) Die Vorladung ist öffentlich bekannt zu machen und der Person durch den Vorsitzenden zuzustellen. Für eine öffentliche Bekanntmachung ist eine öffentliche Verabschiedung ausreichend.
(c) Die Vorladung erlangt zu dem Zeitpunkt Wirksamkeit, welcher in ihr angegeben ist, jedoch nicht vor 24 Stunden nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung.

Section 3 – Disregard of a subpoena
(a) Wer eine Subpoena gemäß diesem Gesetz missachtet, kann auf Anordnung des ausstellenden Gremiums vorgeführt werden.
(b) Eine Person, welche schuldhaft eine Subpoena gemäß diesem Kongress missachtet, ist wegen Missachtung des Kongresses gemäß Article VI anzuklagen und mit Haft nicht unter fünf Tagen zu belegen.

Section 4 – Legitimacy of a subpoena
(a) Eine Vorladung kann gegen jeden Bürger der Vereinigten Staaten ausgesprochen werden.
(b) Ausgenommen bleiben:
1) der Präsident der Vereinigten Staaten
2) der Vize-Präsident der Vereinigten Staaten
3) die Richter des Obersten Bundesgerichtes

Article V – Contempt of Congress

Section 1 – Perjury
Leistet eine Person vor einem Untersuchungsausschuss einen Meineid, so ist er gemäß den Strafgesetzen durch ein Gericht zu verurteilen.

Section 2 - Subpoena
Eine Person, welche eine Subpoena gemäß diesem Gesetz missachtet, ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Monat zu belegen.

Section 3 – Contempt of Congress
Eine Person, die den Kongress, seinen Vorsitz oder seine Mitglieder bewusst missachtet, herabwürdigt, beschimpft oder verunglimpft, ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Monat, aber mindestens zehn Tagen zu belegen.


Section 3 - Abrogate outdated law
Der Congressional Committees, Investigations and Questioning Act in der Fassung vom 31.03.2016 wird aufgehoben.

Section 4 - Coming into Force
Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.
Daniel Ruben Ortega


Beiträge: 8 215

Beruf: U.S. President

Wohnort: Bay Lake

Bundesstaat: New Alcantara

What's Up?
Congratulations, Gov. Matt LUGO - doing it my way wouldn't have been necessary, mate!
  • Nachricht senden

16

Sonntag, 26. Februar 2017, 14:52

Mr President,
dieser Vorschlag überzeugt mich weiterhin nicht. Wenn der Antragsteller der Meinung ist, dass es sinnvolle Aufgaben der Committees gibt, warum setzt er sich dann nicht als Chairman eines Committees dafür ein, dass diese genutzt werden (denn das ist auch heute schon möglich) und möchte sie stattdessen ganz abschaffen?

David J. Clark (D-NA)

52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC

Daniel Ortega

Political Scientist

Beiträge: 345

Bundesstaat: New Alcantara

  • Nachricht senden

17

Sonntag, 26. Februar 2017, 15:13

Mr. Speaker,

meine Entscheidung, nicht länger an den ständigen Ausschüssen festzuhalten, obliegt einer einfachen Abwägung. Mein Vorschlag die Ausschüsse in den Gesetzgebungsprozess sinnvoll mit einzubeziehen würde eine Änderung der Standing Orders bedeuten. Dafür bräuchte man ebenso Mehrheiten, die ich, nach dem Verlauf dieser Aussprache, beim besten Willen nicht erkennen kann.

Ich kann dem ehrenwerten Congressman meines Heimatstaats abschließend nur bitten, die Bilanz der ständigen Ausschüsse nüchtern und objektiv über den ganzen Zeitraum ihres Bestehens zu betrachten!
Daniel Ruben Ortega


Beiträge: 8 215

Beruf: U.S. President

Wohnort: Bay Lake

Bundesstaat: New Alcantara

What's Up?
Congratulations, Gov. Matt LUGO - doing it my way wouldn't have been necessary, mate!
  • Nachricht senden

18

Sonntag, 26. Februar 2017, 15:17

Mr Speaker,
ich bin nicht der Auffassung, dass wir die Änderung irgendwelcher Regeln brauchen, um Entwürfe in den Ausschüssen vorzuberaten. Wir brauchen einfach nur die Ausschüsse und einen Antragsteller, der gewillt ist, diese einzubeziehen. Ich sage nicht, dass die Ausschüsse bisher erfolgreich waren, ich sage aber, dass sie im besten Fall sinnvoll genutzt werden können. Im schlechtesten Fall sind sie einfach nur da, stören aber auch nicht weiter.

David J. Clark (D-NA)

52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC

Daniel Ortega

Political Scientist

Beiträge: 345

Bundesstaat: New Alcantara

  • Nachricht senden

19

Sonntag, 26. Februar 2017, 15:33

Mr. Speaker,

ein Ausschussvorsitzender verdient pro Monat 4000 Dollar mehr als ein gewöhnlicher Abgeordneter. Dem Steuerzahler tun diese Ausschüsse demnach sehr wohl weh.
Daniel Ruben Ortega


Beiträge: 8 215

Beruf: U.S. President

Wohnort: Bay Lake

Bundesstaat: New Alcantara

What's Up?
Congratulations, Gov. Matt LUGO - doing it my way wouldn't have been necessary, mate!
  • Nachricht senden

20

Sonntag, 26. Februar 2017, 15:39

Mr President,
wenn das der Punkt ist, sollten wir um eine Anpassung der Besoldung sprechen und nicht über die Abschaffung von Committees.

David J. Clark (D-NA)

52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC