Warum soll man das nicht in der Simulation besprechen können?
Man kann auch einen Kompromiss zwischen Bund und Staaten finden: Wenn der Bundesstaat die Organe, die er für sich in Anspruch nehmen will (z.B. Gerichtsbarkeitskompetenz für Straf- und Zivilrecht, Polizeiwesen etc.) asusfüllen kann, dann darf er die diesbezüglichen Kompetenzen haben, falls er das nicht kann, ist der Bund zuständig. Hat also bspw. Savannah zum Zeitpunkt einer Klageerhebung ein funktionierendes zuständiges Gericht, dann ist in erster Instanz dieses zuständig und erst in zweiter Instanz ein Bundesgericht. Hat Savannah zum fraglichen Zeitpunkt kein diesbezügliches Gericht, geht das Verfahren direkt an den Bund als erste und letzte Instanz.
Damit ist jeder Staat frei, ob er ausgestalterisch und personell aufrüsten oder staatliche Angelegenheiten dem Bund überlassen will. Wer liebevoll seinen Staat pflegt, der soll belohnt werden, wer die Prioritäten im Staat anders setzt, der soll die Arbeit den Bund machen lassen.
Möglicherweise wäre es vernünftig, auf Bundesebene vorzugeben, welches die ausgestalterischen Mindestanforderungen sein müssen, damit der Bundesstaat aktiv werden kann. Dies deshalb, damit z.B. nicht der Wisim-Effekt entsteht, dass sich die Bundesstaaten zwar Kompetenzen krallen, dann aber nicht über die notwendigen Mittel verfügen, die Kompetenzen auch zur Wirkung zu bringen.
Also: Wenn ein Staat will und kann, dann darf er Kompetenzen haben. Ausgenommen davon sind gewisse wenige Kernkompetenzen des Bundes, wobei ich hier in erster Linie nur Aussenpolitik und Landesverteidigung sehe.