Honorable State Councilors,
als Gouverneurin des Staates Serena beantworte ich die Fragen des Former State Councilor Nunokawa wie folgt:
1. Wie stark wurde die Wasserversorgung bzw. das Wasserwerk von Sen City beim Absturz des Flugzeugs beschädigt?
Die Schäden hatten sich auf den "zweiten Blick" als weniger gravierend erwiesen, als es zunächst den Anschein hatte. Abgesehen von Beschädigungen der äußeren Gebäudekonstruktion waren lediglich Teile des Wasserwerks, von denen aus die Weiterleitung gesammelten, geklärten und aufbereiteten Wassers in das Trinkwassernetz der Stadt Sen City erfolgt, betroffen.
2. Wie weit sind die Reperaturarbeiten an dem Wassersystem fortgeschritten, bzw. wie lange werden diese noch andauern?
Die Reparaturarbeiten an den technischen Anlagen im Inneren des Wasserwerks waren zum Zeitpunkt der Anfrage - Mittag des 13. August 2013 - bereits abgeschlossen, und die Wasserversorgung wiederhergestellt.
3. Wie werden die betroffenen Bürger mit dem notwendigen Wasser versorgt, solange das System "außer Betrieb" ist?
Im Zusammenwirken mit örtlichen Lebensmittelhändlern konnten die von einem vorübergehenden Ausfall der Trinkwasserversorgung in Sen City betroffenen Bürger mit in Flaschen abgefülltem Trinkwasser versorgt werden. Die Ableitung von Abwässern wurde binnen weniger Tage wieder hergestellt, bis dahin stand aus technischen Gründen leider kein Wasser zum Duschen, Spülen etc. zur Verfügung.
4. Wie weit sind die Untersuchung zur Unglücksursache fortgeschritten soweit diese den Staat Serena betreffen?
Wie bereits aus Medienberichten bekannt, handelte es sich bei der Unglücksursache um menschliches Versagen. Der Pilot der verunglückten Maschine stand unter dem Einfluss berauschender Substanzen.
5. Sind etwaige baugleiche Maschine der Serena Airways stillgelegt oder wurde andere Sicherheitsmaßnahmen getroffen - falls von einem techn. Defekt ausgegangen wird?
Derartige Maßnahmen sind seitens des Staates Serena zu keiner Zeit ergriffen worden, da es im Zuge der Untersuchungen der Absturzursache niemals hinreichende Anhaltspunkte für einen bauartbedingten technischen Defekt des verunglückten Flugzeuges gab.