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Freeland Environmental Protection Act
Freeland Law Archive
Freeland Environmental Protection Act/ Loi de la Protection de l'Environnement en Frélande
Inkraftgetreten am 20. Oktober 2009
Geändert am:
-/-
Freeland Environmental Protection Bill / Loi de la Protection de l'Environnement en Frélande
Section/Article: 1 Reserves / Protectorats
(1) Schutzgebiete sind Gebiete in denen der Schutz der Natur Vorrang vor allen anderen Prioritäten besitzt.
(2) Die Schutzgebiete besitzen 2 verschiedene Abstufungen: Naturschutzgebiet und Nationalpark.
Section/Article: 2 Nature Reserves / Réserve naturelle
(1) In einem Naturschutzgebiet sind jegliche Bauvorhaben verboten, außer sie wurden vom Freistaat ausdrücklich genehmigt.
(2) Das Verlassen der Wege in einem Naturschutzgebiet ist untersagt. Zuwiderhandlung wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
(3) Das Verschmutzen, Zerstören oder Verändern der Natur ist strikt untersagt und wird rechtlich verfolgt.
(4) Das Jagen und Fischen ist in den Naturschutzgebieten ausdrücklich untersagt.
Section/Article: 3 National Park / Parc National
(1) In einem Nationalpark sind jegliche Bauvorhaben verboten, außer sie werden vom Freistaates Freeland ausdrücklich genehmigt.
(2) Das Verschmutzen, Zerstören oder Verändern der Natur ist strikt untersagt und wird rechtlich verfolgt.
(3) Das Übernachten und Campieren in Freelands Nationalparks ist nur auf den ausgewiesenen Flächen gestattet. Zuwiderhandlung wird rechtlich verfolgt.
(4) Das Jagen und Fischen in Nationalparks ist nur mit einer schriftlichen Genehmigung der Departements oder der Regierung gestattet.
Section/Article: 4 Staff / Personnel
(1) Naturschutzgebiete und Nationalparks werden von sog. "Rangern" überwacht. Der Bundesstaat Freeland unterhält zu diesem Zweck mindestens 8.000 Ranger.
(2) Die Ranger besitzen auf den Schutzgebieten des Freistaates Freeland die gleichen Rechte wie die Gendarmerie.
(3) Personen, die gegen das Umweltschutzgesetz oder ein anderes geltendes Gesetz verstoßen sind vorläufig in Gewahrsam zu nehmen und innerhalb von 24h der Polizei zu überstellen.
Section/Article: 5 Announcement of Reserves / Mise de Protectorats
(1) Der Gouverneur oder ein Minister für Umwelt kann per Veordnung Naturschutzgebiete und Nationalparks ausweisen.
(2) Durch eine absolute Mehrheit des Volksrates kann eine Verordnung, die gemäß Section / Article 5 Abs. 1 vom Gouverneur erlassen wurde, innerhalb von sieben Tagen aufgehoben werden.
Section/Article: 6 Agriculture / Agriculture
(1) Jeder landwirtschaftliche Betrieb auf dem Gebiet des Freistaates Freeland wird zweimal pro Jahr unangemeldet von den dafür zuständigen Behörden kontrolliert.
(2) Landwirtschaftliche Betriebe, die sich in besonderem Maße für biologische Anbaumethoden und Freilandhaltung einsetzen und engagieren erhalten finanzielle Förderungen des Freistaates Freeland.
(3) Der Staatsregierung obliegt es die Kriterien für die Förderungswürdigkeit festzulegen.
Section/Article: 7 Protection of Animals / Protection des Animaux
(1) Jedes tierische Lebewesen auf dem Gebiet des Freistaates Freeland genießt Schutz vor Misshandlung oder anderen Formen eines lebensunwürdigen Lebens.
(2) Diese betreffen die Zucht, die Haltung und den Transport von tierischen Lebewesen auf dem Gebiet des Freistaates Freeland.
(3) Der Gouverneur oder ein Minister für Umwelt kann eine Tierart unter den speziellen Schutz des Staates stellen.
(4) Durch eine absolute Mehrheit des Volksrates kann eine Verordnung, die gemäß Section / Article 7 Abs. 3 vom Gouverneur erlassen wurde, innerhalb von sieben Tagen aufgehoben werden.
(5) Tiere die unter dem speziellen Schutz des Staates stehen dürfen ohne Erlaubnis weder getötet noch gefangen werden. Zuwiderhandlung wird rechtlich verfolgt.
Section / Article: 8 Protection against Pollution / Protection contre Pollution de l'Environnement
(1) Das Ableiten von nicht umweltverträglich Substanzen in Gewässer, Luft oder Boden auf dem Gebiet des Freistaates Freeland ist verboten und steht unter Strafe.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Freeland« (13. November 2014, 17:05)