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Bastian Vergnon

Bastian Vergnon

Beiträge: 1 956

Wohnort: Gareth, Freeland

Bundesstaat: -

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1

Sonntag, 17. September 2006, 21:21

Novellierung des CCF

Beim Durchlesen des CCF sind mir folgende Gedanken zu einem Novellierungsgesetz gekommen:

Zuerst einmal habe ich festgestellt, dass das Kapitel über Umweltschutz bei der Abstimmung unter den Tisch gefallen war und deshalb auch nicht verkündet wurde. Da ich davon ausgehe, dass es sich hier um ein administratives Versehen gehandelt hat, habe ich das entsprechende Kapitel bei der Verkündigung einfach angefügt.

Zweitens ist mir aufgefallen, dass wir beim Schutz der Nationalparks einen Widerspruch im CCF haben. Ist nun die Nationalgarde (wie im Kapitel Sicherheit) oder sind die Ranger (wie im Kapitel Umwelt) hierfür verantwortlich? Hier würde ich gerne die Meinung des Volkes hören.

Drittens ist eine ƒnderung des Departementparagraphen nötig. Dies würde wie folgt - analog zur Erklärung von Mr. Muffley - aussehen:

Zitat

Erstes Gesetz zur Novellierung des Consolidated Code of Freeland - Code consolidÈ de FrÈlande

Der Consolidated Code of Freeland - Code consolidÈ de FrÈlande (CCF) wird wie folgt geändert:

1. Unter der Überschrift "Consolidated Code of Freeland - Code consolidÈ de FrÈlande" wird folgende Zeile eingefügt: "In der Fassung der Ersten Novelle vom [...]
2. Section/Article 203 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Der Freistaat Freeland umfasst neun Departements: Cayunga, CÙte de Cazauz, Dustin, Fleumur, Isle of Gareth, Morbinaux, Norlin, Norton & Varon.
Salute
Bastian Vergnon


2

Sonntag, 17. September 2006, 21:38

Mit den ƒnderungen erkläre ich mich einverstanden. Um die Nationalparks sollten sich die Ranger kümmern; ich denke, die Garde hat wichtigeres zu tun.

Beiträge: 944

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3

Dienstag, 19. September 2006, 18:28

Das mit der Überwachung der Nationalparks ist sicher ein Versehen, aber man kann die Kollision auflösen, ohne das Gesetz ändern zu müssen. Der Passus in Section 405 lautet:

Zitat

Die Nationalgarde hat die Aufgabe des Objekt- und Katastrophenschutzes sowie der Überwachung der Grenzen, Nationalparks und Reservate Freelands im Krisenfall.


Und in Section 707 heißt es:

Zitat

Naturschutzgebiete und Nationalparks werden von sog. "Rangern" überwacht. Der Bundesstaat Freeland unterhält zu diesem Zweck 8.000 Ranger.


Das beißt sich nicht notwendigerweise mit Section 405. 707 bringt zum Ausdruck, dass die Nationalparks ganz primär zur Zuständigkeit der Ranger gehören: Sie sind für den Naturschutz in den Parks verantwortlich, d.h. dafür, dass dort die Verhaltensregeln für den Naturschutz eingehalten werden. Das ist weniger eine sicherheitspolitische als eine umweltpolitische und natürlich auch eine verwaltungstechnische Aufgabe.

Die Garde hingegen ist eine polizeiähnliche, paramilitärische Truppe. Sie überwacht die Nationalparks nicht grundsätzlich - das machen die Ranger -, sondern nur "im Krisenfall", was Section 405 ja auch ausdrücklich sagt. Sprich: Wenn es aus irgendeinem Grund eine über das Alltagsgeschäft hinausgehende Krise geben sollte, die eine Überwachung der Parks erforderlich macht, kommt die Garde zum Einsatz. Sie verteilt aber keine Strafzettel oder sowas für das Fallenlassen eines Kaugummipapiers auf einem Nationalparkgelände.

Citizen and Senator of Freeland
Prefect of the Department of Garonnac
Dipl.iur.(Kamahamea)

Bastian Vergnon

Bastian Vergnon

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4

Freitag, 22. September 2006, 19:19

Okay. Ich denke, dann ist in diesem Punkt eine ƒnderung nicht nötig.

Ich werde in einem weiteren Thread einmal die Fälle der Ministerien und Behörden ansprechen, die gegebenenfalls ebenso in eine Novellierung miteinfließen werden.
Salute
Bastian Vergnon


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5

Freitag, 22. September 2006, 19:50

Ich unterstütze diesen Vorschlag.