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Wesley Marcel Martin

Demokrat im Senat für Freeland, Speaker of the State Assembly of Freeland

Beiträge: 925

Beruf: Politiker und Autor

Wohnort: Green Bay, Freeland

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1

Sonntag, 29. Juni 2014, 18:51

First Social Assistance Act

The Free State of Freeland
The Speaker of the State Assembly


Honorable Members of the State Assembly!

Folgender Antrag wurde von Assemblyman Martin eingereicht.
Die Aussprache dauert 96 Stunden.
Dem Antragssteller steht die erste Rede zu.





First Social Assistance Act



Part 1 General


§1 Area of Application and short title
(1) Dieses Gesetz dient dazu den Bedürftigen in Freeland die Sicherung eines würdigen Lebensstandards zu ermöglichen.
(2) Dieses Gesetz soll unter der Abkürzung "FSAA" zitiert werden.

§2 Definitions:
(1) Als Bedürftig gelten Personen und Haushalte die:
a) keinen festen Wohnsitz haben.
b) keiner geregelten Arbeit nachgehen.
c) ärztlich als schwerbehindert eingestuft werden.
d) mit dem Gesamteinkommen des Haushalts nicht die Grundsicherung des Haushalts gewährleisten können.
(2) Ein würdiger Lebensstandard beinhaltet alles, was zur Führung eines menschenwürdigen Lebens benötigt wird, insbesondere aber eine Unterkunft, ausgewogene und ausreichende Ernährung sowie Bildung und Zugang zu Information.

Part 2 Social Assistance


§3 Basics:
(1) Der Staat Freeland verpflichtet sich dazu alle in Part 2 zugesicherten Leistungen im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
(2) Für die Feststellung des Bedürftigenstatus sowie für die Verteilung der zugesicherten Leistungen soll eine Behörde namens "Freeland Social Assistance Organisation (FSAO)" verantwortlich sein.
(3) Die in diesem Gesetz zugesicherten Leistungen sind gerichtlich einforderbar.

§4 Place to live:
(1) Jedem Bürger von Freeland steht ein überdachter Platz zum Wohnen zu.
(2) Sanitäre Anlagen müssen vorhanden sein, die Wohnräume müssen aktuellen Bau und Gesundheitsstandarts erfüllen.
(3) Für die Instandhaltung der Wohnanlagen ist der Staat zuständig.

§5 Food and drinks
(1) Der Staat Freeland verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen dass keiner seiner Bürger Hunger und-oder Durst leiden muss.
(2) Zu diesem Zwecke ist die kostenfreie Herausgabe von Lebensmitteln an Bedürftige anzuordnen.
(3) Die ausgegebenen Lebensmittel müssen noch verkaufsfähig sein, auf gesundheitliche Aspekte muss bei der Zusammenstellung der Lebensmittelpakete Rücksicht genommen werden.
(4) Die FSAO gibt regelmäßig in Zusammenarbeit mit Ernährungsexperten und Ärzten Musterlisten für die auszugebenden Lebensmittelpakete aus.

§6 Education:
(1) Der Staat erneuert seine Verpflichtung jedem Bürger Bildung frei zugänglich zu machen.(2) Sollte ein Bürger nicht in der Lage sein für die Bildung seiner Kinder aufzukommen so ist der Staat verpflichtet Bildungsmittel zur Verfügung zu stellen.

§7 Child Care:
(1) Der Staat ist verpflichtet jedem Kind unter 16 Jahren eine ganztägige, kostenfreie Betreuung zur Verfügung zu stellen, wenn alle im Haushalt lebenden Erwachsenen berufstätig sind oder aus anderen Gründen nicht fähig sind, die Beuteuung ihrer Kinder zu übernhemen.
(2) Das gilt auch für den Fall, dass aufgrund von Bedürftigkeit keine adäquate Betreuung möglich ist.

§8 Communications:
(1) Jeder Bürger hat das Recht auf moderne Kommunikationsmittel.
(2) Die Möglichkeit der Kommunikation über Telefonate, Kurznachrichten, E-Mails, Soziale Netzwerke und ähnliche Kommunikationsformen muss gegeben sein.

§9 Hospitals:
Die Krankenhäuser verpflichten sich jeden Fall zu behandeln, unabhängig von der finanziellen Lage, des zu behandelnden.

§10 Financial Help:
(1) Der Staat verpflichtet sich dazu, Personen ohne eigenem Einkommen oder mit geringem eigenem Einkommen stets so viel Geld zukommen zu lassen dass für diese ein würdiges Leben möglich ist.
(2) In Abhängigkeit von den aktuellen Lebenshaltungskosten veröffentlicht die FSAO einmal im Quartal eine Summe welche jedem Bürger zum Leben zusteht.

§11 Further Help:
(1) Jeder Bürger können Hilfsmittel die nicht in diesem Artikel geregelt sind bei der FSAO anfordern.
(2) Die FSAO entscheidet über die Berechtigung der Anfrage und über die Verteilung von Hilfsmitteln.

Part 3 Freeland Social Assistance Organisation


§12 Leadership:
(1) Der Secretary-General of the Freeland Social Assistance Organisation wird durch den Governor vorgeschlagen und von der State Assembly mit einfacher Mehrheit bestätigt.
(2) Sollte der Posten vakant fallen so ist sie so schnell wie mögich durch einen geeigneten kandidaten gemäß Absatz 1 wieder besetzt, solange führt eine vom Gevornor ernannte Person den Posten als "Commissioner der FSAO".

§13 Financials:
(1) Die FSAO finanziert sich aus Staatsgeldern und Spenden.
(2) Die FSAO ist zu jeder Zeit zu Spendensammlungen berechtigt.
(3) Die FSAO darf zu keinem Zeitpunkt einen Gewinn erwirtschaften, alle Einnahmen müssen in Form von Hilfsleistungen an Bedürftige ausgegeben werden, die zu gering haltenden Verwaltungskosten mit-inbegriffen.

§14 Dissolution of Freeland Social Assistance Organization:
Die Auflösung der FSAO, bedarf eines Beschlusses mit Zweidritteln der abgegebenen Stimmen der State Assembly, die Auflösung bedarf einer standfesten Begründung.

Part 4 Entry Into Force


§15 Entry Into Force
Dieses Gesetz tritt gemäß den Bestimmungen der Verfassung in Kraft.


"Für die Freiheit ist kein Opfer zu Groß"

Wesley Marcel Martin

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2

Sonntag, 29. Juni 2014, 19:08

Honorable Members of the State Assembly,

Der Antrag der Ihnen vorliegt ist eine Präventivmaßnahme um große Armut gar-nicht erst zu ermöglichen und einen dadurch resultierten Schaden auf das Sozialwesen abzuwenden.

Der Staat muss die Sicherheit bieten Arbeitslosen, Behinderten, Obdachlosen und alle anderen Bedürftigen zu helfen wenn diese Hilfe brauchen und in Anspruch nehmen wollen. Wir haben bereits die Möglichkeit einer Arbeitslosigkeitsversicherung gegeben doch reicht diese nicht ganz aus. Daher möchte ich dieses Projekt als erstes meiner geplanten Sozialgesetze einbringen.

Der Staat muss eigentlich nicht nur für die grundlegenden Notwendigkeiten garantieren sondern ein menschenwürdiges Leben ermöglichen, Kinder leiden besonders oft unter der finanziellen Situation ihrer Eltern, an denen weder sie noch ihre Eltern schuld sind, die Eltern versuchen als Folge dessen oft mehr Geld zu verdienen und vergeuden so Zeit ihren Kindern die elterliche Fürsorge zukommen zu lassen, dies ist eine der Szenarien die durch dieses Gesetz gelindert werden soll.

Behinderte erhalten auch oft nicht alle notwendigen Garantien die sie benötigen dies soll auch grundlegend durch dieses Gesetz ermöglicht werden.

Viele weitere Szenarien kann ich Ihnen nennen wo mit diesem Gesetz geholfen werden soll, doch ich denke sie erkennen die Notwendigkeit und Sinn dieses Gesetzes. Zudem möchte ich Ihnen nun offen stellen an mich Fragen zu stellen und selbst zu Wort zu kommen.

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3

Sonntag, 29. Juni 2014, 20:50

Mr. Speaker,

grundsätzlich begrüße ich den Antrag, doch möchte ich einige Fragen und Kritikpunkte anbringen:

1. Eine formale Bitte. Es ist unüblich, dass wir durchparagraphieren. Stattdessen gliedern sich unsere Gesetze in Artikel und Sections.

2. Sollen die Definitionen aus Sec. 2 alternativ gelten, also "oder"-Vorschriften, oder eine Mindestanforderung, also eine "und"-Vorschrift sein? Dies ist insbesondere mit Blick auf die darauffolgende Rechteliste wichtig, da am Ende des Gesetzes und der konsequentenm Umsetzung des Gesetzes wohl kaum noch Bedürftige nach Definition übrig bleiben dürften.

3. Es würde sich anbieten, die Regelungen zur FSAO an den Anfang zu stellen und die Organisation umzustellen. Den Generalsekretär würde ich gemäß astorischer Namenstradition zum Director machen. Eine Auflösungssektion würde ich gar nicht erst reinnehmen. Zudem sehe ich die Vakanzregelung kritisch, da es meiner Ansicht nach schlicht nicht möglich ist, den Direktorenposten zuverlässig und langfristig zu besetzen.

4. Die konsequente staatliche Herausgabe von Lebensmitteln sehe ich kritisch. Vielmehr können vom Staat Organisation unterstützt werden, die für die Verteilung zuständig sind oder diese zu einem geringen Entgelt ausgeben.

5. Die Selbstverpflichtung zur freien Nildung würde ich streichen und stattdessen in ein Bildungsgesetz aufnehmen.

6. Die Grenze bei der Kinderbetreuung von 16 Jahren halte ich für zu hoch. Zumal Kinder auch lernen müssen, selbstständig für sich zu sorgen. Ich würde die Obergrenze daher entweder auf 10 oder auf 12 Jahre setzen, wobei ich eher zur Grenze von 10 Jahren tendiere.

7. Sektion 9 lehne ich rundweg ab. Einerseits wird die Behandlug von akuten Notfällen durch den Hippokratischen Eid gesichert. Weiterhin werden kleinere Fälle bereits über die bestehenden Krankenversicherungen gesichert. Zudem - und da spreche ich als praktizierende Medizinerin - besteht dadurch die Gefahr, dass die Brüger noch mit jedem kleinen Schnupfen in die Krankenhäuser laufen, um ihr Recht auf eine Untersuchung wahrzunehmen. Das schadet einerseits den niedergelassenen Ärzten und lässt die Krankenhäuser auf Dauer überquellen.
Elizabeth Grey, M.D.

Wesley Marcel Martin

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4

Montag, 30. Juni 2014, 10:36

Ich werde den Antrag so schnell wie möglich anpassen, doch sehe ich es eher kritisch die Obergrenze der Betreuung bei 12 Jahren anzusetzen, da es Kinder gibt die sich erst spät eigenständig Beschäftigen können, eher würde ich die Grenze dann bei 13 oder 14 Jahren ziehen, damit solche ebenfalls abgedeckt sind. Ansonsten würde ich entsprechende Alternativen in einem gesonderten Sozialgesetz einreichen in denen Ideen z.B. von Treffpunkten für Kinder und Jugendlichen enthalten sind wenn sich weiterhin dagegen Opposition erhebt.

SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
Ist mit Nildung Bildung gemeint?

"Für die Freiheit ist kein Opfer zu Groß"

5

Mittwoch, 2. Juli 2014, 14:42

Mr. Speaker,
ähnlich wie the honorable member Mrs. Grey, halte ich sec. 2 für missverständlich. Beim ersten Durchlesen - und auch jetzt noch - interpretiere ich die aufgelisteten Punkte dahingehend, dass diese additiv sind, also alle aufgelisteten Merkmale zutreffen müssen, damit eine Person in den Genuss der staatlichen Leistungen zu kommen. Es wäre im Sinne aller Betroffenen, wenn dies klargestellt würde.

Sec. 2 Absatz 2 halte ich nicht für präzise genug. Zwar listet der zweite Halbsatz Mindeststandards auf, worauf das Wort "insbesondere" hinweist, aber was ein "menschenwürdiger Lebensstandard" oder "was zur Führung eines menschenwürdigen Lebens benötigt wird", wird auch in den folgenden sections nur grob umschrieben. Lassen Sie mich das im Einzelnen präzisieren:

in sec. 4 wird jedem das Recht auf überdachten Wohnraum zugesprochen, der sanitäre Anlagen haben muss und die aktuellen Bau- und Gesundheitsstandards erfüllen muss. Das ist für diejenigen, die dieses Recht in Anspruch nehmen können ohne weiteres eine Verbesserung. Was ist aber mit denen, die nicht zur Zielgruppe dieses Gesetzes gehören, sondern hart arbeiten, um ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familie zu erwirtschaften? Rein theoretisch kommt diese Personen nicht in den Genuss dieses Rechts auf modernen Wohnraum.
Es wirkt sich aber auch auf die Immobilienbesitzer aus: wenn die Wohnräume immer die aktuellen Bau- und Gesundheitsstandards entsprechen müssen, treiben wir entweder in die Mieten in die Höhe, weil entsprechende Rücklagen gebildet werden müssen oder weil die Vermieter die Kosten auf die Mieter umlegen.
Auch ist nicht ersichtlich, warum der Staat für die Instandhaltung der Wohnanlagen zuständig sein und nicht mehr der Immobilienbesitzer.

Sec. 5 halte ich für schlicht menschenunwürdig. Sollen die Menschen etwa mit Lebensmittelkarten oder einem Bezugberechtigungsschreiben oder ähnlichem ins Geschäft gehen und sich in aller Öffentlichkeit bloßstellen? Ich halte es für wesentlich effektiver und dem Prinzip der Privatautonomie des Menschen auch zuträglicher, wenn einmal im Jahr festgestellt wird, was ein Durchschnittsbürger - eventuell gestaffelt nach Geschlecht und Altersgruppen - für Bedürfnisse an Kleidung, Lebensmitteln, Miete, Kommunikationsmitteln und andere zu definierende Bedürfnisse hat, ein durchschnittlicher Betrag errechnet wird und dieser dann jährlich der Inflationsrate gemäß angepasst wird. Diesen Betrag bekommen die Personen überwiesen und jede Person bestimmt selbst und autonom, für was er dieses Geld ausgeben will.

Sec. 6 sollte entweder in ein Bildungsgesetz oder präzisiert werden. Insbesondere ist die Feststellung, der Staat müsse unter den genannten Bedingungen Bildungsmittel zur Verfügung stellen, zu allgemen gefasst. Wir laufen Gefahr, dass ein Gericht auf den Gedanken kommen könnte, dass der Staat jedem Schüler die Bildungsmittel zur kaufen muss, statt zu sagen, dass es ausreichend ist, wenn die Schule diesen Schülern die Bildungsmittel leihweise zur Verfügung stellt.

Die selbe Ungenauigkeit gilt für sec. 7: was ist die "ganztägige kostenfreie Betreuung"? Heißt das, dass der Staat den betroffenen Haushalten ein Kindermädchen finanziert oder reichen Ganztagsbeutreuungsangebote an den Schulen und die Bereitstellung von Kindergärten aus?

Sec. 8: Warum ist es nicht ausreichend, wenn jeder das Recht auf Kommunikationsmittel hat und warum wird nicht präzisiert, was unter diesen Kommunikationsmitteln zu verstehen ist? Festnetz, Mobiltelefon mit SMS-Funktion, Smartphones, Faxgerät, PC mit Internetanschluss sind allesamt mehr oder weniger moderne Kommunikationsmittel. Hat ein Betroffener nun Anspruch auf alle Kommunikationsmittel, maximal eines dieser Kommunikationsmittel oder mindestens zwei?

Sec. 9: wer erstattet den Krankenhäusern letztendlich die Behandlungskosten? Nur weil ein Bedüftiger dort vorstellig wird, können private Krankenhäuser nicht verpflichtet werden, ihre Dienstleistungen, die eventuell mit hohen Kosten verbunden sind, gratis anzubieten.

Sec. 10: wenn dem so ist, ist nach meiner Auffassung die Regelung von sec. 5 überflüssig. Warum soll jemand Geld zur Finanzierung des Lebensunterhaltes erhalten und ein Recht auf kostenlose Lebensmittel haben?

Sec. 11 eröffnet Ausgabenexplosionen und Willkürentscheiden Tür und Tor, wenn nicht einigermaßen definiert was diese Hilfsmittel sind und bis zu welcher Höhe. Sinn macht es, notwendige Medikamente zu finanzieren, wenn ein ärztliches Attest die Notwendigkeit bescheinigt. Nicht vertretbar halte ich - wenn Sie mir die Überspitzung erlauben - die Finanzierung eins Surfbretts, nur weil der Sohn sonst seine Freizeit in den Ferien nicht sinnvoll gestalten kann.

Honorable members,
ich halte die Intention, die the honorable member Mr. Martin verfolgt durchaus für sinnvoll. Niemand soll in seiner leiblichen Existenz durch Armut bedroht sein, kein Kind und Jugendlicher soll unter Armut leiden und in seinen Chancen auf Bildung, Berufswahl oder persönlicher Entwicklung eingeschränkt werden.

Neben all den sozialen Leistungen, die vorgesehen sind, wurde meiner Ansicht nach aber ein wichtiger Aspekt, wenn nicht sogar der wichtigste Aspekt überhaupt, übersehen: nämlich Elemente der Forderung einzubauen. Als da wären die Pflicht zur - notfalls staatlich finanzierten - Weiterbildung, damit der Betroffene für Arbeitgeber attraktiv wird und wieder eine bezahlte Arbeit findet. Wir müssen Regelungen finden, die die Verwaltung, die sich mit Arbeitslosen beschäftigt, nicht nur diese verwaltet, sondern aktiv hilft, wieder in "Lohn und Brot" zu kommen.
Ziel darf nicht der von staatlichen Sozialtransfers abhängige Mensch sein, sondern der Mensch, der sich, notfalls mit staatlicher Hilfe, aktiv darum bemüht, wieder aus eigener Kraft seinen Lebensunterhalt zu verdienen und seine Familie zu ernähren.
Danke.
Hilda Caviness
Senator for Freeland
Chairwoman of the GOP


Wesley Marcel Martin

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6

Mittwoch, 2. Juli 2014, 17:55



Honorable Members of the State Assembly,

aufgrund des Antrages von Assemblyman Martin wird die Aussprache um 48 Stunden verlängert.


"Für die Freiheit ist kein Opfer zu Groß"

Wesley Marcel Martin

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7

Mittwoch, 2. Juli 2014, 17:57

SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
Ich komme heute nicht mehr dazu den Text zu lesen, ich werde ihn morgen ansehen und versuchen mindestens einige anstöße ihn die veränderte Fassung mit-einfließen zu lassen, der Anfang des "Kommentars"/der Rede klang nämlich schon gut.

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Wesley Marcel Martin

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8

Donnerstag, 3. Juli 2014, 20:53

Ich ziehe den Antrag zur grundlegenden Überarbeitung mit anschießender Neudebatte zurück, ich werde sie noch-einmal beide Privat anschreiben wenn ich Rückfragen habe.





Honorable Members of the State Assembly!
Die Debatte ist beendet, da der Antragsteller seinen Antrag zurückgezogen hat.


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