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John Nathan Hope

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1

Donnerstag, 12. August 2010, 13:02

Grey, President of the United States ./. McGarry, Vice President of Congress


Astoria City | August 12th, 2010


In dem Rechtsstreit

the President of the United States Richard Grey
bei Gericht vertreten durch Attorney General John Nathan Hope

vs.

the United States Congress
vertreten durch das Kongresspräsidium

wird im Zuge des Organstreitverfahrens gem. Art. V Sec. 3 Ssec. 1 Alt. 1 USConst iVm Art. III Sec. 2 SCOTUS Act nach Erteilung eines Writ of Certiorari zur Eröffnung des Hauptverfahrens beantragt festzustellen:

I. Gesetzliche Bestimmungen, die in die Gliederung der Staatsverwaltung eingreifen, sind verfassungswidrig.

II. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die Umsetzung der Billigungserforderniss aus Art. IV Sec 5 SSec 5 Satz 1 zweiter Halbsatz USConst durch Gesetzgebung zu konkretisieren.

III. Solange die Billigungserfordernis aus Art. IV Sec 5 SSec 5 Satz 1 zweiter Halbsatz USConst nicht gesetzlich reguliert ist, soll der Präsident die Einrichtung neuer Behörden oder Ämter dem Kongresspräsidium schriftlich vorlegen und dieses soll eine gemeinsame Aussprache der Kammern und eine getrennte Abstimmung der Kammern über die Billigung einleiten. Diese gilt als erteilt, wenn beide Kammern mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen zugestimmt haben.

IV. Der Federal Administration Act, sowie der beschlossene aber noch nicht in Kraft getretene 2nd Federal Administration Act Amendment Bill werden aufgehoben und sind gemäß Art. V Sec 3 SSec 3 Satz 1 USConst nichtig. Die Gesetze entfalten unmittelbar nach Rechtskraft des Urteils keinerlei Bindewirkung. Auf Grundlage der beanstandeten Gesetze eingerichtete Behörden und Ämter gelten als eingerichtet und nehmen solange die bisherigen Aufgaben weiter war, bis der Präsident eine Änderung wirksam beschließt.

V. Ebenso werden die folgenden Bundesgesetze aufgehoben und sind gemäß Art. V Sec 3 SSec 3 Satz 1 USConst nichtig:
Transportation Infrastructure System and Authorities Act
United States Armed Forces Act
Office of Homeland Security Act
National Security Agencies Act
National Intelligence Act
Federal Prosecutors Act
Federal Investigation Branch Act
Federal Institutions Police Act
Federal Authority Act
Armed Forces Jurisdiction Introduction Act
Die Gesetze entfalten unmittelbar nach Rechtskraft des Urteils keinerlei Bindewirkung. Auf Grundlage der beanstandeten Gesetze eingerichtete Behörden und Ämter gelten als eingerichtet und nehmen solange die bisherigen Aufgaben weiter war, bis der Präsident eine Änderung wirksam beschließt.

VI. Jedwede in den weiteren Gesetzen enthaltenen Bestimmungen, die in die Gliederung der Staatverwaltung eingreifen, entfalten unmittelbar nach Rechtskraft des Urteils keinerlei Bindewirkung für den Präsidenten hinsichtlich der Gliederung der Staatsverwaltung. Kompetenzen, die bestimmten Behörden oder Ämtern zugewiesen sind, gelten fortan als der Exekutive zugewiesen. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die entsprechenden Passagen in den Gesetzen aufzuheben oder in einer mit der Verfassung vereinbaren Weise zu ändern, insbesondere:
Sec 3 SSec 1 United States Passport and IDs Act
Sec 4 Ssec 1 Satz 2 United States Passport and IDs Act
Sec 5 Ssex 1 Satz 2 United States Passport and IDs Act
Art I Sec 3 SSec 2 United States Diplomacy Act
Art I Sec 4 United States Diplomacy Act
Art II United States Diplomacy Act
Art I Sec 6 SSec 5 Supreme Court of the United States Act
Art III Sec 2 SSec 3 Satz 2 Supreme Court of the United States Act
Art IV Sec 1 SSec 2 Satzfragment "durch das Gesetz" Supreme Court of the United States Act
Art VIII Sec 2 Supreme Court of the United States Act
Art VIII Sec 3 Supreme Court of the United States Act
Art III Restriction of Trade with Aurora Act
Sec V Regulation of Traffic Act
Sec 2 SSec 1-2 Regulation of Entering the United States Act
Sec 2 Ssec 3 Satzfragment "durch die Beamten des CBP" Regulation of Entering the United States Act
Sec 3 SSec 3 Regulation of Entering the United States Act
Sec 3 SSec 6 Regulation of Entering the United States Act
Sec 5 SSec 2 Regulation of Entering the United States Act
Sec 5 SSec 5 Regulation of Entering the United States Act
Sec 5 Privacy Protection Act
Art III Sec 4 Popular Petitions Act
Art IV Sec 4 Satz 1 Popular Petitions Act
Art V Popular Petitions Act
Art II Sec 2 Polar research and security Act
Art IV Sec 2 Satz 2 Polar research and security Act
Sec 2 Penal Enforcement Act
Art II Sec 1 erster Halbsatz Operations of the Astorian Armed Forces Act
Art III Sec 3 Operations of the Astorian Armed Forces Act
Sec 5 SSec 2 Imperial Federation Sanctions Act
Sec 6 Imperial Federation Sanctions Act
Sec 7 SSec 2 Imperial Federation Sanctions Act
Sec 8 Imperial Federation Sanctions Act
Sec 1-4 Federal Reserve Bank Act
Amendment I Federal Reserve Bank Act
Art II Sec 6 SSec 1-2 Federal Honors Act
Art III Sec 8 SSec 2 Federal Honors Act
Art III Sec 9 SSec 2 Federal Honors Act
Art III Sec 10 SSec 2 Satz 1 Federal Honors Act
Art III Sec 11 SSec 2 Satz 1 Federal Honors Act
Art III Sec 12 SSec 2 Satz 1 Federal Honors Act
Art I State Enterprise Support Act
Art III Federal Budget Act
Art I Sec 2 SSec 3 Election of Congress Act
Art I Sec 2 SSec 10 Satz 1 Election of Congress Act
Art I Sec 4 SSec 3 Satz 2 Election of Congress Act
Art II Sec 1 SSec 4 Election of Congress Act
Art II Sec 1 SSec 5 Buchstabe a Election of Congress Act
Art II Sec 1 SSec 5 Buchstabe c Election of Congress Act
Art II Sec 2 SSec 1 Election of Congress Act
Art II Sec 5 SSec 5 Satz 2 Election of Congress Act
Art III Sec 2 SSec 1 Election of Congress Act
Art III Sec 3 SSec 2 Satz 2 Election of Congress Act
Art III Sec 1 Buchstabe a Satz 2 Economy Reorganisation Act
Art III Sec 1 Buchstabe a Satz 4 Economy Reorganisation Act
Art III Sec 1 Buchstabe b Satz 2 Economy Reorganisation Act
Art III Sec 1 Buchstabe c Satz 2 Economy Reorganisation Act
Art III Sec 1 Buchstabe d Sätze 4-5 Economy Reorganisation Act
Art III Sec 4 Satz 1 Economy Reorganisation Act
Art I Economic Support Loan Act
Art II Sec 2 SSec 1 Economic Support Loan Act
Art II Sec 3 Economic Support Loan Act
Art II Sec 4 SSec 1 Satz 2 Economic Support Loan Act
Art II Sec 4 SSec 2 Economic Support Loan Act
Art II Sec 1 Customs Duty Act
Art II Sec 2 SSec 1 Customs Duty Act
Art II Sec 2 SSec 3 Customs Duty Act
Art II Sec 3 SSec 1 Customs Duty Act
Art III Sec 2 Customs Duty Act
Art II Sec 2 SSec 1 Criminal Procedure Act
Art II Sec 5 SSec 1 Criminal Procedure Act
Sec 2 SSec 1 Citizenship Act
Sec 2 SSec 8 Citizenship Act
Sec 2 SSec 13 Satz 1 Citizenship Act
Sec 3 SSec 3 Satz 1 Citizenship Act
Sec 5 SSec 4 Satz 3 Citizenship Act
Sec 5 SSec 7 Satz 1 Citizenship Act
Sec 5 SSec 8-9 Citizenship Act
Sec 6 Citizenship Act
Art II Banking Act
Art II Sec 5 Sätze 1-2 Astorian Companies and Accounts Act
Art II Sec 6 Sätze 2-3 Astorian Companies and Accounts Act
Art II Sec 6 Satz 5 Astorian Companies and Accounts Act
Art III Sec 4 Astorian Companies and Accounts Act
Art IV Sec 1 Astorian Companies and Accounts Act
Art IV Sec 2 Satz 1 Astorian Companies and Accounts Act
Art IV Sec 2 Satz 3 Astorian Companies and Accounts Act

Zulässigkeit gem. Art. III Sec. 2 Ssec. 1 - 4 SCOTUS Act

1. Der Präsident sowie der Kongress sind in Art. III Sec. 2 Ssec. 2 SCOTUS Act ausdrücklich genannt und somit befähigt, sich an einem Organstreitverfahren zu beteiligen, also sowohl zu klagen als auch beklagt zu werden.

2. Gegenstand der Klage ist die Verabschiedung all jener Bestimmungen vorrangig des Federal Administration Acts sowie weiterer angeführter Gesetze, durch welche dem Präsidenten auferlegt wird, die Organisation der Verwaltung nach Vorgaben des Kongresses zu gestalten. Der Kongress wurde vor der Verabschiedung des letzten Federal Administration Act Amendments auf einen mögliche Verfassungswidrigkeit hingewiesen. Der Kongress verwarf diesen Einwand durch die Verabschiedung des Amendments, die Ansichten der Parteien liegen somit im Streit.

3. Der Präsident erkennt in der Verabschiedung der gesetzlichen Vorgaben zur Gestaltung der Verwaltung eine Verletzung seines ihm aus Art. IV Sec. 1 Ssec. 5 der Constitution erwachsenden Rechtes, nach welchem er "frei über die Organisation aller Zweige der Staatsverwaltung des Bundes entscheiden [soll]", die Einforderung seiner so begründeten Rechte ist somit gem Art III Sec 2 SSec 4 Supreme Court of the United States Act Grundlage dieses Organstreitverfahrens.

Auch dauert die Verletzung der Rechte des Präsidenten an, solange jene angegriffenen Bestimmungen gesetzlich gelten.

Begründung

ERSTENS
Der Präsident kann dem Grundsatz nach frei über die Gliederung der Staatsverwaltung entscheiden. Dies ergibt sich aus Art. IV Sec 5 SSec 5 Satz 1 erster Halbsatz USConst: "Der Präsident soll frei über die Organisation aller Zweige der Staatsverwaltung des Bundes entscheiden".

ZWEITENS
Die Formulierung "alle Zweige der Staatsverwaltung" (ebd) bezieht sich umfassend auf alle Bereiche der Exekutive, die obersten Bundesbehörden und deren nachgeordnete Behörden und Ämter, gemäß Wortlaut aaO sowie Art VI Sec 5 SSec 1 zwölfter Spiegelstrich USConst beschränkt auf die Verwaltung des Bundes. Die Formulierung "Organisation" bezieht sich ebenso umfassend auf alle die "Organisation" prägenden Entscheidungen, also auf das Einrichten von Behörden und Ämtern, auf das Aufrechterhalten oder Schließen von Behörden und Ämtern sowie auf die Aufgabenverteilung zwischen Behörden und Ämtern und ihre Stellung zueinander.

DRITTENS
Aus dem Grundsatz aus Art. IV Sec 5 SSec 5 Satz 1 erster Halbsatz USConst ergibt sich in Verbindung mit der Stellung der Verfassung in der Normhierarchie aus Art. VII Sec 1 SSec 1 USConst und verstärkt durch den Grundsatz der Gewaltenteilung aus Art I Sec 3 USConst, dass eine Einschränkung des Grundsatzes aus Art. IV Sec 5 SSec 5 Satz 1 erster Halbsatz USConst nur dann zulässig und mit der Verfassung vereinbar ist, wenn diese Einschränkung durch die Verfassung selbst einschließlich ihrer Amendments vorgenommen oder zugelassen wird. Einfache Gesetze oder anderweitige Bestimmungen, welche jenseits dessen beschlossen werden, sind mit der Verfassung folglich unvereinbar.

VIERTENS
Die einzige Ausnahme vom Grundsatz des Art. IV Sec 5 SSec 5 Satz 1 erster Halbsatz USConst ist die Billigungserforderniss für die Einrichtung von Behörden und Ämtern durch den Senat aus Art. IV Sec 5 SSec 5 Satz 1 zweiter Halbsatz USConst: "Der Präsident [soll frei über die Organisation aller Zweige der Staatsverwaltung des Bundes entscheiden und] kann zu diesem Zweck mit Billigung des Kongresses Ämter und Behörden einrichten". Weite Ausnahmen benennt die Verfassung nicht.

FÜNFTENS
Eine Billigung ist die Zustimmung oder das Versagen der Zustimmung zu einem vorgenommenen Akt oder einer Entscheidung. Eine Billigung kann nicht aus sich selbst heraus entstehen, sondern ist immer eine Reaktion auf etwas, das gebilligt oder nicht gebilligt wird. Eine gesetzliche Regelung der Staatsverwaltung durch den und auf Initiative des Kongress respektiver seiner Teile ist insoweit ausgeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass Art. IV Sec 5 SSec 5 Satz 1 zweiter Halbsatz USConst intendiert, dass jede Einrichtung einer Behörde oder eines Amtes durch den Präsidenten nach seiner Entscheidung aber vor der Umsetzung von ihm dem Kongress zur Billigung vorgelegt wird. Die Billigung an sich ist in der Verfassung nicht weiter präzisiert. Die Billigungserfordernis bezieht sich auf die Gliederung der Staatsverwaltung nur insoweit, als neue Behörden oder Ämter eingerichtet werden. Nicht der Billigungserfordernis unterliegen folglich das Aufrechterhalten oder Schließen von Behörden und Ämtern sowie die Aufgabenverteilung zwischen Behörden und Ämtern und ihre Stellung zueinander sowie Änderungen dessen.

ZWISCHENFAZIT
Jede gesetzliche Regelung, die Vorgaben für die Gliederung der Staatsverwaltung macht, ist verfassungswidrig, da eine gesetzliche Regelung dieser Materie gegen den Grundsatz des Art. IV Sec 5 SSec 5 Satz 1 erster Halbsatz USConst verstößt und durch die einzige Ausnahme des Art. IV Sec 5 SSec 5 Satz 1 zweiter Halbsatz USConst nicht gedeckt ist. Zulässig und für die praktische Umsetzung erforderlich ist eine gesetzliche Regelung, die die Billigungserfordernis aus und in den Grenzen des Art. IV Sec 5 SSec 5 Satz 1 zweiter Halbsatz USConst präzisiert.

SECHSTENS
Der Federal Administration Act, sowie der beschlossene aber noch nicht in Kraft getretene 2nd Federal Administration Act Amendment Bill treffen Regelungen zur Gliederung der Staatsverwaltung des Bundes, die dem Grundsatz des Art. IV Sec 5 SSec 5 Satz 1 erster Halbsatz USConst widersprechen und nicht durch die Ausnahme des Art. IV Sec 5 SSec 5 Satz 1 zweiter Halbsatz USConst gedeckt sind. Es ist die Substanz dieser Gesetze, Regelungen zur Gliederung der Staatsverwaltung des Bundes zu treffen. Dies ergibt sich Sec 1 Ssec 1 des Federal Administration Act: "Dieses Gesetz definiert die Obersten Bundesbehörden der Vereinigten Staaten, bestimmt ihre Aufgaben, grenzt ihre Zuständigkeitsbereiche voneinander ab und regelt die Hierarchie innerhalb der Verwaltung des Bundes" sowie den weiteren Bestimmungen der genannten Gesetze. Der Federal Administration Act, sowie der beschlossene aber noch nicht in Kraft getretene 2nd Federal Administration Act Amendment Bill stehen umfassend in Widerspruch zur Verfassung. Dies gilt ebenso und aus dem gleichen Grunde für die folgenden Gesetze:
Transportation Infrastructure System and Authorities Act
United States Armed Forces Act
Office of Homeland Security Act
National Security Agencies Act
National Intelligence Act
Federal Prosecutors Act
Federal Investigation Branch Act
Federal Institutions Police Act
Federal Authority Act
Armed Forces Jurisdiction Introduction Act

SIEBTENS
Regelungen zur Gliederung der Staatsverwaltung des Bundes treffen in Widerspruch zu Art. IV Sec 5 SSec 5 Satz 1 erster Halbsatz USConst und ohne unter die Ausnahme des Art. IV Sec 5 SSec 5 Satz 1 zweiter Halbsatz USConst zu fallen darüber hinaus:
Sec 3 SSec 1 United States Passport and IDs Act
Sec 4 Ssec 1 Satz 2 United States Passport and IDs Act
Sec 5 Ssex 1 Satz 2 United States Passport and IDs Act
Art I Sec 3 SSec 2 United States Diplomacy Act
Art I Sec 4 United States Diplomacy Act
Art II United States Diplomacy Act
Art I Sec 6 SSec 5 Supreme Court of the United States Act
Art III Sec 2 SSec 3 Satz 2 Supreme Court of the United States Act
Art IV Sec 1 SSec 2 Satzfragment "durch das Gesetz" Supreme Court of the United States Act
Art VIII Sec 2 Supreme Court of the United States Act
Art VIII Sec 3 Supreme Court of the United States Act
Art III Restriction of Trade with Aurora Act
Sec V Regulation of Traffic Act
Sec 2 SSec 1-2 Regulation of Entering the United States Act
Sec 2 Ssec 3 Satzfragment "durch die Beamten des CBP" Regulation of Entering the United States Act
Sec 3 SSec 3 Regulation of Entering the United States Act
Sec 3 SSec 6 Regulation of Entering the United States Act
Sec 5 SSec 2 Regulation of Entering the United States Act
Sec 5 SSec 5 Regulation of Entering the United States Act
Sec 5 Privacy Protection Act
Art III Sec 4 Popular Petitions Act
Art IV Sec 4 Satz 1 Popular Petitions Act
Art V Popular Petitions Act
Art II Sec 2 Polar research and security Act
Art IV Sec 2 Satz 2 Polar research and security Act
Sec 2 Penal Enforcement Act
Art II Sec 1 erster Halbsatz Operations of the Astorian Armed Forces Act
Art III Sec 3 Operations of the Astorian Armed Forces Act
Sec 5 SSec 2 Imperial Federation Sanctions Act
Sec 6 Imperial Federation Sanctions Act
Sec 7 SSec 2 Imperial Federation Sanctions Act
Sec 8 Imperial Federation Sanctions Act
Sec 1-4 Federal Reserve Bank Act
Amendment I Federal Reserve Bank Act
Art II Sec 6 SSec 1-2 Federal Honors Act
Art III Sec 8 SSec 2 Federal Honors Act
Art III Sec 9 SSec 2 Federal Honors Act
Art III Sec 10 SSec 2 Satz 1 Federal Honors Act
Art III Sec 11 SSec 2 Satz 1 Federal Honors Act
Art III Sec 12 SSec 2 Satz 1 Federal Honors Act
Art I State Enterprise Support Act
Art III Federal Budget Act
Art I Sec 2 SSec 3 Election of Congress Act
Art I Sec 2 SSec 10 Satz 1 Election of Congress Act
Art I Sec 4 SSec 3 Satz 2 Election of Congress Act
Art II Sec 1 SSec 4 Election of Congress Act
Art II Sec 1 SSec 5 Buchstabe a Election of Congress Act
Art II Sec 1 SSec 5 Buchstabe c Election of Congress Act
Art II Sec 2 SSec 1 Election of Congress Act
Art II Sec 5 SSec 5 Satz 2 Election of Congress Act
Art III Sec 2 SSec 1 Election of Congress Act
Art III Sec 3 SSec 2 Satz 2 Election of Congress Act
Art III Sec 1 Buchstabe a Satz 2 Economy Reorganisation Act
Art III Sec 1 Buchstabe a Satz 4 Economy Reorganisation Act
Art III Sec 1 Buchstabe b Satz 2 Economy Reorganisation Act
Art III Sec 1 Buchstabe c Satz 2 Economy Reorganisation Act
Art III Sec 1 Buchstabe d Sätze 4-5 Economy Reorganisation Act
Art III Sec 4 Satz 1 Economy Reorganisation Act
Art I Economic Support Loan Act
Art II Sec 2 SSec 1 Economic Support Loan Act
Art II Sec 3 Economic Support Loan Act
Art II Sec 4 SSec 1 Satz 2 Economic Support Loan Act
Art II Sec 4 SSec 2 Economic Support Loan Act
Art II Sec 1 Customs Duty Act
Art II Sec 2 SSec 1 Customs Duty Act
Art II Sec 2 SSec 3 Customs Duty Act
Art II Sec 3 SSec 1 Customs Duty Act
Art III Sec 2 Customs Duty Act
Art II Sec 2 SSec 1 Criminal Procedure Act
Art II Sec 5 SSec 1 Criminal Procedure Act
Sec 2 SSec 1 Citizenship Act
Sec 2 SSec 8 Citizenship Act
Sec 2 SSec 13 Satz 1 Citizenship Act
Sec 3 SSec 3 Satz 1 Citizenship Act
Sec 5 SSec 4 Satz 3 Citizenship Act
Sec 5 SSec 7 Satz 1 Citizenship Act
Sec 5 SSec 8-9 Citizenship Act
Sec 6 Citizenship Act
Art II Banking Act
Art II Sec 5 Sätze 1-2 Astorian Companies and Accounts Act
Art II Sec 6 Sätze 2-3 Astorian Companies and Accounts Act
Art II Sec 6 Satz 5 Astorian Companies and Accounts Act
Art III Sec 4 Astorian Companies and Accounts Act
Art IV Sec 1 Astorian Companies and Accounts Act
Art IV Sec 2 Satz 1 Astorian Companies and Accounts Act
Art IV Sec 2 Satz 3 Astorian Companies and Accounts Act.
Bei diesen Gesetzen stellen die Regelungen zur Gliederung der Staatsverwaltung des Bundes jedoch nicht die Substanz dar sondern sind Nebenbestandteile eines Gesetzes mit anderem Regelungsgegenstand.

ACHTENS
Eine zulässige und erforderliche gesetzliche Regelung der Billigungserfordernis besteht derzeit nicht.

John Nathan Hope
Attorney General

____________________
John Nathan Hope

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2

Donnerstag, 12. August 2010, 13:04

zu den Akten wird gegeben:

Zitat

Original von Richard Grey


Astoria City | August 12th, 2010

Hiermit erteile ich Attorney General John Nathan Hope die Vollmacht,
mich im Organstreitverfahren gegen den Kongress rechtlich vollumfänglich zu vertreten.


President of the United States
____________________
John Nathan Hope

Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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3

Dienstag, 17. August 2010, 15:19




To the Chief Justice of the United States Supreme Court:

Das Kongresspräsidium erteilt der Senatorin für Assentia, Ashley Fox, die Vollmacht, es im Organstreitverfahren gegen den Präsidenten der Vereinigten Staaten zu vertreten.
Diese Entscheidung konnte erst gefällt werden, nachdem Speaker Mulligan sein Amt angetreten hatte.

Da Senatorin Fox derzeit bekanntlich zeitlich stark eingeschränkt ist, erbitte ich des Weiteren,
die Frist für die Abgabe einer Stellungnahme so zu verlängern, dass Senatorin Fox die Möglichkeit hat, eine solche abzugeben.


Vice President of Congress
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · ·
Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

US Supreme Court

Oberster Gerichtshof Astors

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4

Mittwoch, 18. August 2010, 21:14



In dem Verfahren

The President of the United States

versus

The United States Congress

wird auf Antrag des Beklagten die Frist für die Klageerwiderung verlängert bis spätestens 01.09.2010.

Astoria City, July 18th, 2010

Armin Schwertfeger
Chief Justice

Equal Justice under the Law

Ashley Fox

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5

Montag, 30. August 2010, 23:37


OFFICE OF U. S. SENATOR ASHLEY FOX
Senate Office Building, Astoria City



In dem Rechtsstreit

The President of the United States

versus

The United States Congress
    File number: n/a
erbitte ich auf Grund der unvorhergesehen Verlängerung meiner beschränkten Anwesenheit in der Bundeshauptstadt und somit Möglichkeit zur Erledigung meiner Amtsgeschäfte eine weitere angemessene Verlängerung der Frist zur Erwiderung auf den Schriftsatz der Gegenseite.

Fox
U. S. Senator
Counsel for the defense
Ashley Fox


Former Senator for Assentia
Former Chairperson of the Republican National Committee
Former Republican Congressional Caucus Leader

John Nathan Hope

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6

Dienstag, 31. August 2010, 16:57


Astoria City | August 31st, 2010


Im anhängigen Rechtsstreit erbitte ich eine erneute Verlängerung der Frist für den United States Congress zu versagen. Der United States Congress sowie sein Präsidium als Partei des Verfahrens sind anhaltend arbeitsfähig und insoweit in der Lage am Prozessverlauf innerhalb der gesetzten Frist teilzunehmen. Sen Fox "eingeschränkte Anwesenheit" wäre zu berücksichtigen, wenn ihre Abwesenheit eine Teilnahme am Verfahren ausschlösse, nicht jedoch wenn ihre eingeschränkte Anwesenheit nur aufgrund ihrer eigenen Prioritätensetzung dazu führt, dass der Prozessteilnahme nicht die notwendige Aufmerksamkeit zuteil wird. Sen. Fox beschäftigt sich, den Kongressund ihre juristischen Berater nachweislich mit anderen Angelegenheiten. Das Gericht sollte bei der Fristsetzung zwar auf Abwesenheit, nicht jedoch auf individuelle Prioritätensetzung Rücksicht nehmen.

____________________
John Nathan Hope

Ashley Fox

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7

Dienstag, 31. August 2010, 18:14

SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
Auch wenn ich diese SimOff-Einschübe hasse: ich bin derzeit im Urlaub, und es hat sich die Möglichkeit zur Verlängerung um eine Woche ergeben.

Im Urlaub vom Lesen und Verfassen juristischer Schriftsätze übrigens. ;)

Dem aufmerksamen Betrachter dürfte nicht entgangen sein, dass ich derzeit gar nicht täglich hier bin. Ein paar Zeilen im Kongress sind bei Lust und Laune mal schnell geschrieben. Einen Prozess zu führen erfordert da etwas mehr Zeit und Mühe.
Ashley Fox


Former Senator for Assentia
Former Chairperson of the Republican National Committee
Former Republican Congressional Caucus Leader

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8

Dienstag, 31. August 2010, 18:39



In dem Verfahren

The President of the United States

versus

The United States Congress

wird auf Antrag des Beklagten die Frist für die Klageerwiderung letztmalig verlängert bis spätestens 08.09.2010.

Sollte die als Ausschlussfrist gesetzte Nachfrist ohne Eingang einer Klageerwiderung verstreichen, wird das Gericht ohne Erwiderung des Beklagten nach Aktenlage über die Erteilung eines Writ of Certiorari entscheiden.

Astoria City, August 31st, 2010

Armin Schwertfeger
Chief Justice

Equal Justice under the Law

Ashley Fox

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9

Mittwoch, 1. September 2010, 11:33


OFFICE OF U. S. SENATOR ASHLEY FOX
Senate Office Building, Astoria City
September 1st, 2010



In dem Rechtsstreit

The President of the United States

versus

The United States Congress
    File number: n/a
wird beantragt, die Erteilung eines Writ of Ceriorari

abzulehnen.


Begründung:

Die Klage ist nach Article III des Supreme Court of the United States Act unzulässig.

Nach Article III, Section 2, § 4 des SCOTUS Act können Gegenstand eines Organstreitverfahrens nur solche Maßnahmen oder Unterlassungen des Beklagten sein, durch die der Kläger in seinen verfassungsmäßigen oder in der Verfassung wurzelnden Rechten oder Pflichten verletzt oder unmittelbar gefährdet zu sein geltend macht.

Sowohl der Begriff der "Maßnahme" als auch der Einbezug des Unterlassens einer Maßnahme in die möglichen Klagegründe zeigen bereits auf, dass der Beschluss eines bestimmten Gesetzes nicht Gegenstand eines Organstreitverfahrens sein kann. Der Beschluss von Gesetzen ist keine "Maßnahme" des Kongresses, da keinerlei auf das unmittelbare Erreichen eines Ziels gerichtete Aktivität, sondern vielmehr die Vorgabe des Handlungsrahmens für die dann entsprechend diesem Gesetz tatsächlich handelnde Stelle.

A. a. O., § 5, spricht der SCOTUS Act weiter von der Kompetenz des Supreme Courts, im Ergebnis eines Organstreitverfahrens eine nicht verfassungskonforme Handlung für nichtig erklären zu können. Eine nicht verfassungskonforme Handlung, nicht jedoch ein nicht verfassungskonformes Gesetz.

Stellt der Supreme Court in einem zulässigen Verfahren nach Article III, Section 1, § 1, No. fest, dass ein Gesetz gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten verstößt, so erklärt er dieses Gesetz für nichtig, nicht jedoch die entsprechende Beschlusshandlung des Kongresses.

Die Kompetenz des Supreme Court, Gesetze für verfassungswidrig und somit nichtig zu erklären, beschränkt der SCOTUS Act jedoch ausdrücklich auf Verfahren der konkreten Normenkontrolle.

Im Organstreitverfahren kann die Verfassungskonformität von Gesetzen nicht angefochten werden, sondern ausschließlich Maßnahmen der partei- und prozessfähigen Organe. Der Beschluss eines Gesetzes durch den Kongress ist keine Maßnahme, erst das Handeln auf Grund eines Gesetzes ist eine Maßnahme.

Nach der Verfassung handelt jedoch nicht der Kongress auf Grund seiner Gesetze, sondern die Exekutive.

Da hier keine im Organstreitverfahren anfechtbare und in dessen Ergebnis für verfassungswidrig erklärbare Handlung angegriffen wird, sondern die materielle Vereinbarkeit eines Gesetzes, die jedoch nicht Gegenstand eines Organstreitverfahrens sein kann, ist die Erteilung eines Writ of Certiorari antragsgemäß abzulehnen.

Fox
U. S. Senator
Counsel for the defendant
Ashley Fox


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Armin Schwertfeger

Unionspräsident der DU a.D.

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Wohnort: DU

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10

Donnerstag, 2. September 2010, 23:09



In dem Verfahren

The President of the United States of Astor
-Kläger-

versus

The Congress of the United States of Astor
-Beklagter-

über den

Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari


darauf gerichtet
1. festzustellen, dass gesetzliche Bestimmungen, die in die Gliederung der Staatsverwaltung eingreifen verfassungswidrig sind,
2. den Gesetzgeber aufzufordern, die Umsetzung der Billigungserforderniss aus Art. IV Sec 5 SSec 5 Satz 1 zweiter Halbsatz USConst durch Gesetzgebung zu konkretisieren,
3. bis zur Erfüllung der Forderung nach Punkt 2. ein Verfahren zur Billigung festzulegen,
4. den Federal Administration Act, sowie den beschlossenen aber noch nicht in Kraft getretene 2nd Federal Administration Act Amendment Bill aufzuheben, nach diesen Gesetzen eingerichtete Behörden und Ämter jedoch als eingerichtet gelten zu lassen bis der Präsident eine Änderung beschließt,
5. weitere 10, im Antrag des Klägers aufgeführte Bundesgesetze aufzuheben, nach diesen Gesetzen eingerichtete Behörden und Ämter jedoch als eingerichtet gelten zu lassen bis der Präsident eine Änderung beschließt und
6. die Rechtskraft weiterer 86, im Antrag des Klägers aufgeführter Bestimmungen in verschiedenen Bundesgesetzen aufzuheben, nach diesen Bestimmungen an bestimmte Behörden und Ämter übertragene Befugnisse als auf die Exekutive zugewiesen gelten zu lassen und den Gesetzgeber zur Änderung der betroffenen Gesetze aufzufordern

hat das Gericht am 02.09.2010 entschieden:

I. Der Writ of Certiorari für die Anträge 1, 4, 5 und 6 wird erteilt.
II. Für die Anträge 2 und 3 wird die Erteilung eines Writ of Certiorari abgelehnt.
III. Beide Parteien -vertreten durch ihre Bevollmächtigten - werden zur mündlichen Verhandlung ab dem 04.09.2010 geladen.


So wurde es angeordnet.


Die Verhandlung findet nach den Bestimmungen von Article V Supreme Court of the United States Act (SCOTUS Act) in Verbindung mit Kapitel III der Anordnung des Supreme Court of the United States über die Prozessführung in Verfassungsstreitigkeiten statt.

Reasons:

I.
1. Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wurde vom Kläger gestellt.
2. Der Beklagte bestreitet die Zulässigkeit der Klage.
3. Die Entscheidung über die Erteilung des Writs für Teile des Antrags und die Ablehnung der Erteilung des Writs für weitere Teile das Antrags wurde vom Gericht nach Würdigung der Argumente beider Parteien auf der Grundlage von Article V Section 2 Subsections 5 und 6 SCOTUS Act gefällt.

II.
1. Der Kläger beantragt die Feststellung der Verfassungswidrigkeit gesetzlicher Bestimmungen, welche in die Gliederung der Staatsverwaltung eingreifen. Der Antrag umfasst dabei auch die Aufhebung aller erlassenen Bundesgesetze bzw. einzelner Bestimmungen aus erlassenen Bundesgesetzen, welche in die Gliederung der Staatsverwaltung eingreifen. (Antragspunkte I, IV, V und VI)
2. Der Kläger beantragt darüber hinaus den Congress zu verpflichten, für das Billigungserfordernis aus Article IV Section 1 Subsection 5 Halbsatz 2 zur Konkretisierung eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Bis zur Schaffung einer solchen gesetzlichen Regelung beantragt der Kläger, ein bestimmtes Verfahren festzulegen. (Antragspunkte II und III)

3. Der Beklagten begründet seinen Unzulässigkeitsantrag damit, dass im Wege der Organstreitigkeiten gemäß Article III des SCOTUS Act keine abstrakte Normenkontrolle zulässig sei. Organstreitigkeiten könnten nur Handlungen der einzelnen Organe betreffen, nicht jedoch Gesetze, welche Ergebnis von Handlungen des Congress seien.

III.
1. Das Gericht hatte bei seiner Entscheidung über die Erteilung des Writ of Certiorari zu prüfen, ob es sich bei der Klage tatsächlich um eine Organstreitigkeit im Sinne Article V Section 3 Subsection 1 erster Anstrich handelt oder um eine unzulässige abstrakte Normenkontrollklage.
2. In einem Organstreitverfahren streiten einzelne Organe oder Körperschaften hinsichtlich ihrer Kompetenzen und etwaiger Überschreitungen. Die abstrakte Normenkontrollklage legt dem Gericht eine Rechtsvorschrift vor mit dem Auftrag zu prüfen, ob diese Rechtsvorschrift der Verfassung ent- oder widerspricht.
3. Nach Überzeugung des Gerichts handelt es sich im vorliegenden Fall um ein Organstreitverfahren, da hier der Präsident als Kläger beantragt festzustellen, dass der Bundesgesetzgeber als Beklagter seine Kompetenzen überschritten hat indem er sich Gesetzgebungsbefugnisse angeeignet hat, welche ihm nach Ansicht des Klägers nicht zustehen. Kläger und Beklagter sind Organe der vereinigten Staaten und somit in einem solchen Verfahren parteifähig.
4. Die Begründung des Beklagten konnte das Gericht nicht überzeugen. Maßgeblich für die Zulässigkeit einer Klage vor dem Supreme Court sind zuerst die Bestimmungen der Bundesverfassung. Eine Einschränkung oder Relativierung verfassungsrechtlicher Bestimmungen durch einzelne Gesetze, wie hier den SCOTUS Act, sind nur in den Fällen möglich, welche in der verfassung selbst ausdrücklich vorgesehen sind. Bezüglich den vorliegenden Fall streiten hier offensichtlich zwei Organe über ihre Kompetenzen bzw. deren Überschreitung.
5. Auch den konkreten Ausführungen des Beklagten zur Auslegung des SCOTUS Act und dessen Anwendung auf den vorliegenden Fall konnte das Gericht nicht folgen. Article III Section 2 Subsection 4 SCOTUS act schreibt zwar vor, dass ein Kläger in einem Organstreitverfahren nur Klage erheben kann, wenn er geltend machen kann, dass er durch Maßnahmen des Beklagten in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt oder gefährdet sei. Eine derartige mögliche Verletzung konnte der Kläger nach Ansicht des Gerichts glaubhaft geltend machen, da er sich durch die Maßnahme des Beklagten, nämlich die Gesetzgebung im Bereich der Gliederung der Staatsverwaltung in seinem Verfassungsrecht der freien Entscheidung über die Organisation der Staatsverwaltung verletzt sieht.
6. Die Anträge II und III des Klägers, den Beklagten zu einem konkreten gesetzgeberischen Handeln zu verpflichten und bis dahin dem Präsident und dem Congress ein bestimmtes Verfahren bei der Billigung zur Einrichtung von Ämtern und Behörden vorzuschreiben, konnte das Gericht nicht zur Entscheidung annehmen. Das Gericht kann nur über die Verfassungsgemäßheit oder die Verfassungswidrigkeit von rechtlichen Regelungen oder Handlungen von Organen der Vereinigten Staaten befinden. Der Supreme Court kann nicht selbst gesetzgeberisch tätig werden oder den Gesetzgeber zur Gesetzgebung verpflichten. Dies liegt ausschließlich in der Kompetenz der Legislative. Auch kann er den anderen Verfassungsorganen keine konkreten Verfahrensvorschriften machen.

IV.
Das Gericht wird nach der Hauptverhandlung über folgende Punkte entscheiden:
1. War und ist die Gesetzgebung des Congress of the United States bezüglich bundesgesetzlicher Regelungen, die in die Gliederung der Staatsverwaltung eingreifen verfassungswidrig und sind die bundesgesetzlichen Regelungen welche dieser Gesetzgebung entstammen dies auch?
2. Welchen Status haben Behörden und Ämter auf Bundesebene welche durch Gesetze des Congress of the Unted States eingerichtet wurden?

Astoria City, September, 2nd, 2010

Armin Schwertfeger
Chief Justice
Armin Schwertfeger
Speaker of the Parliament of Roldem
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Former Chief Justice of the US Supreme Court
Former US Senator of Astoria State
Former US Attorney General


"Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)