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1

Donnerstag, 1. Juni 2006, 18:09

CDE live ñ Jann vor Oberstem Bundesgericht

Larry: Wir begrüßen jetzt live im Studio Nick King, Professor am Institute for Constitutional Law der Peninsula State University. Professor King, wie geht es nach der Abstimmungsniederlage Janns im Senat weiter?

Prof. King: Nun, Larry, da ist die Verfassung sehr eindeutig: Ist die Volkswahl nicht eindeutig, das liegt in diesem Falle vor, geht das Recht der Wahl des Präsidenten und Vizepräsidenten auf den Kongress über. Die Verfassung sieht keine Rückübertragung vor, wenn Sie verstehen, Larry, also muss der Kongress jetzt wohl oder übel nochmals wählen, denn einen Präsidenten hat man ja nicht gewählt Ö

Larry: Vielen Dank, Prof. King, bitte bleiben Sie bei uns, denn wir werden gleich noch einmal darüber sprechen. Einstweilen schalten wir zum demokratischen Hauptquartier, wo Kandidat Jann gerade eine Pressekonferenz gibt. Paula?

Paula: Danke, Larry. Janns Fahrzeugeskorte ist gerade vorgefahren, er beabsichtigt also in Kürze das Gelände zu verlassen. Vorher wendet er sich noch über die Fernsehkameras an das Land.

Jann: Liebe Astorierinnen und Astorier!

Wie Sie alle wissen, haben die republikanischen Senatoren vorerst verhindert, dass ich am heutigen Tage der Präsident der Vereinigten Staaten werden konnte. Die im Voraus bestellten Speisen für die Feier anlässlich der Amtseinführung wurden soeben an die Obdachlosenheime Astorias verteilt, so dass sich auch die ehrenwerten Crue und Buchanan rühmen können, etwas für die Bürger Astors getan zu haben.

Wie aus der Verfassung hervorgeht, würde nun im Kongress eine weitere Wahl folgen. Dies scheint der einzig verfassungsgemäße Weg, einen Präsidenten für Astor zu wählen. Die Signale, die ich und die Sie, liebe Astorierinnen und Astorier, von den betreffenden Senatoren erhalten haben, sprechen aber keineswegs dafür, dass die nächste Abstimmung anders verlaufen wird. Ich gönne auch den betreffenden Senatoren nicht den Spaß, aus Prinzipienreiterei oder, nennen wir es beim Namen, Egoismus, die Vereinigten Staaten von Astor und nicht zuletzt auch meine Vorhaben und meinen Namen weiter zu beschädigen.

Ich habe mich daher entschieden, wieder meinen rechtlichen Bedenken gegenüber der Wahlmodalitäten zu folgen und werde in wenigen Minuten vor dem Obersten Bundesgericht einen Antrag auf Ungültigkeitserklärung der Präsidentschaftswahlen stellen.

Die Nachwahlgeschehnisse, liebe Astorierinnen und Astorier, sind ein beispielloses hin- und her, niemand ist darüber unglücklicher als ich. Zunächst war für mich klar, dass die Wahlen nicht verfassungskonform abgelaufen sind. Dann war ich bereit, meine Prinzipien und Eitelkeiten zu opfern, um Astor Wochen des Stillstands zu ersparen. Andere waren und sind dies nicht. Der Weg, den ich jetzt einschlage, ist also der einzige, der es ermöglicht, innerhalb greifbarer Zeiträume überhaupt eine Regierung zu bilden.

Gott gebe, dass ich das Richtige für Astor tue, und Gott gebe, dass es erfolgreich ist.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Paula: Jann steigt soeben in die bereitgestellte Limousine und seine Eskorte setzt sich in Bewegung. In Kürze wird er besagten Antrag vor dem Obersten Bundesgericht einreichen. Larry?

Larry: Danke, Paula. Nun, Professor King, wie beurteilen Sie Ö *zapp*
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2

Donnerstag, 1. Juni 2006, 18:12

Immerhin der Kandidat für das Amt des Vicepresident Mr.Anderson wurde vom Kongress bestätigt und könnte ab heute die Amtsgeschäfte führen.
Aaron Jason McNamara

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Ole Jann

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3

Donnerstag, 1. Juni 2006, 18:20

Zitat

Original von A.J. McNamara
Immerhin der Kandidat für das Amt des Vicepresident Mr.Anderson wurde vom Kongress bestätigt und könnte ab heute die Amtsgeschäfte führen.


Das ist mir bekannt, Mr. McNamara, und freut mich auch sehr, jedoch ist Mr. Anderson derzeit nicht in der Lage, die Amtsgeschäfte zu übernehmen *simoff* RL verreist *simon* und außerdem ist eine Legislaturperiode mit einem amtierenden Vizepräsidenten, der auf die Wahl des Präsidenten wartet, die vom Kongress wieder und wieder geblockt wird, nicht wünschenswert und wohl nicht von Vorteil für die Vereinigten Staaten.

4

Donnerstag, 1. Juni 2006, 18:37

Und ich mag nicht den Vorteil für die Vereinigten Staaten erkennen, wenn der Präsidentschaftskandidat wie ein Irrer durch die Gegend rennt und sich nonstop wiederholt. Oder kurz: ist ja gut, wir haben's gehört.

Ole Jann

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5

Donnerstag, 1. Juni 2006, 18:39

Zitat

Original von Jerome Davenport
Und ich mag nicht den Vorteil für die Vereinigten Staaten erkennen, wenn der Präsidentschaftskandidat wie ein Irrer durch die Gegend rennt und sich nonstop wiederholt. Oder kurz: ist ja gut, wir haben's gehört.


Ja, Sie. Aber offenbar hat Mr. McNamarra, ohne ihm zu nahe treten zu wollen, auf seiner Ranch nur einen sehr schlechten Empfang von CDE ;)

Andrew Madison

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6

Donnerstag, 1. Juni 2006, 18:55

RE: CDE live ñ Jann vor Oberstem Bundesgericht

Zitat

Original von CDE News
Die Nachwahlgeschehnisse, liebe Astorierinnen und Astorier, sind ein beispielloses hin- und her, niemand ist darüber unglücklicher als ich. Zunächst war für mich klar, dass die Wahlen nicht verfassungskonform abgelaufen sind. Dann war ich bereit, meine Prinzipien und Eitelkeiten zu opfern, um Astor Wochen des Stillstands zu ersparen. Andere waren und sind dies nicht. Der Weg, den ich jetzt einschlage, ist also der einzige, der es ermöglicht, innerhalb greifbarer Zeiträume überhaupt eine Regierung zu bilden.


Könnte man das auch so zusammenfassen: "Ich bin nicht vor das Gericht gezogen, weil ich dachte im Kongress gewählt und da ich jetzt doch nicht gewählt wurde, ziehe ich vor das oberste Bundesgericht?"
Andrew Madison
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Ole Jann

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7

Donnerstag, 1. Juni 2006, 18:58

RE: CDE live ñ Jann vor Oberstem Bundesgericht

Zitat

Original von Andrew Madison
Könnte man das auch so zusammenfassen: "Ich bin nicht vor das Gericht gezogen, weil ich dachte im Kongress gewählt und da ich jetzt doch nicht gewählt wurde, ziehe ich vor das oberste Bundesgericht?"


Nein, das wäre doch grammatikalisch inkorrekt, Herr Madison ;)

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8

Samstag, 3. Juni 2006, 15:26

Ich halte diese Klage - insbesondere mit der Begründung - für wirklich lächerlich.

Astor liegt in 4 Zeitzonen, die Wahllokale öffnen und schließen deswegen ohnehin gestaffelt (simoff: Natürlich nur virtuell, aber wir simulieren ja schon noch irgendwie in Richtung Vereinigte Staaten, oder nicht?).

Insbesondere ist mir völlig unklar, wie dadurch eine Ungleichheit entstehen kann. (Simoff: Dann wären ja auch IRL Nachwahlen, wie zuletzt in Dresden, ausgeschlossen).

Wenn man schon auf den "Informationsvorsprung" die Argumentation baut, dann gab es diesen Informationsvorsprung nur in den Southern Territories nicht.

Ungleichheit heißt aber, dass ohne sachlichen Grund ungleich behandelt wurde. Die Wähler in ST können ja aber logischweise nicht vor ihrer eigenen Wahl mitgeteilt bekommen, wie sie hinterher gewählt haben.

Wenn überhaupt, dann wäre die Wahl nur in S.T. zu wiederholen - was sich Mr Jann davon verspricht, ist sein Geheimnis...

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9

Samstag, 3. Juni 2006, 15:38

Ich glaube, worauf die Klage hinauswill, ist, dass die Wähler in den anderen Staaten gegenüber den Wählern in den Staaten, in denen Wahllokale vorzeitig geschlossen werden, einen Informationsvorsprung haben, indem sie bei ihrer Stimmabgabe wussten, wie einer der anderen Staaten gewählt hat. Das wussten im Fall der gegenwärtigen Wahl die im ST nicht. Die Benachteiligung der Wähler im ST liegt nicht darin, dass sie nicht wissen konnten, wie das ST gewählt hat - das ist klar -, sondern darin, dass sie nicht über das Wissen des Wahlausgangs in einem anderen Staat bescheid wussten.

Was die RL-Lage angeht, so war die Wahl in Dresden ebenfalls höchst umstritten.

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Samstag, 3. Juni 2006, 16:57

Zitat

Original von Merkin D. Muffley
Ich glaube, worauf die Klage hinauswill, ist, dass die Wähler in den anderen Staaten gegenüber den Wählern in den Staaten, in denen Wahllokale vorzeitig geschlossen werden, einen Informationsvorsprung haben, indem sie bei ihrer Stimmabgabe wussten, wie einer der anderen Staaten gewählt hat. Das wussten im Fall der gegenwärtigen Wahl die im ST nicht. Die Benachteiligung der Wähler im ST liegt nicht darin, dass sie nicht wissen konnten, wie das ST gewählt hat - das ist klar -, sondern darin, dass sie nicht über das Wissen des Wahlausgangs in einem anderen Staat bescheid wussten.


In irgendeinem anderen Staat?

Damit zäumt man das Pferd aber von hinten auf.

Die Wahllokale in S.T. wurden geschlossen, weil alle gewählt hatten. Wer aber schon gewählt hat, wird doch nicht gewartet haben wollen, bis jemand anderes gewählt hat.

Zitat

Was die RL-Lage angeht, so war die Wahl in Dresden ebenfalls höchst umstritten.


Ja? Das Wahlrecht ist da ganz eindeutig und die Meinung, dass das Grundgesetz vorschreiben würde, wegen eines verstorbenen Kandidaten in einem Wahlkreis die Wahl bundesweit zu wiederholen, habe ich von niemandem gehört (das würde wohl auch zu verstärkter Mitgliederwerbung von radikalen Kleinparteien in Hospizen führen...). Dass die Zahlenspielereien, die da im Umauf waren, etwas hanebüchenes hatten, steht auf einem anderen Blatt und ist übrigens im Zählverfahren begründet.

Das astorische Wahlrecht schließt im Gegensatz dazu ja aus, dass sich durch die Wahl in einem Staat (Wahlkreis) das Ergebnis eines anderen Wahlkreises ändert oder das Gesamtergebnis genau entgegengesetzt zum Ergebnis der (Nach-)Wahl in einem Wahlkreis beeinflusst wird.

Wahlgleichheit (nach dt. Recht) umfasst die Zählwertgleichheit und - bereits eingeschränkt und durchlöchert - eine Erfolgswertgleichheit. Dazu kommt nach allgemeinem Gleichheitsgrundsatz natürlich noch die Gleichheit der Möglichkeit der Stimmabgabe.

Bei der Jann-Klage geht es um nichts dergleichen, sondern lediglich um die Motivbildung beim einzelnen Wähler. Hier macht das deutsche Recht (wohlgemerkt das einfache deutsche Recht ohne Verfassungsrang) bestimmte Vorschriften, was die Veröffentlichung von Umfragen oder Ergebnissen am Wahltag angeht. Das ist aber wiegesagt erstens nur einfaches Recht, das in Astor so nicht existiert und zweitens kennen wir alle die Meldungen der ersten Wahllokale aus den USA, die geschlossen und ausgezählt haben - bisweilen bevor andernorts die Wahllokale überhaupt geöffnet haben.

Selbst falls man eine Ungleichheit bei der Motivbildung überhaupt hier erkennen kann und als Wahlbeschwerdegrundlage ansehen will, so stellt sich doch die Frage, ob es sich dabei um einen objektiven Formfehler handelt, der von jedermann geltend gemacht werden kann, oder nur von denjenigen, die angeblich subjektiv in ihrer Motivbildung ungerecht behandelt worden sein sollen.

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11

Sonntag, 4. Juni 2006, 11:45

Zitat

Original von Desiderio V. Adelmar
Die Wahllokale in S.T. wurden geschlossen, weil alle gewählt hatten. Wer aber schon gewählt hat, wird doch nicht gewartet haben wollen, bis jemand anderes gewählt hat.


Es geht nicht um die Wähler im ST, sondern um die in den anderen Staaten. Die hatten - das lässt sich nicht leugnen - einen Informationsvorsprung gegenüber den Wählern im ST, da sie bei ihrer Stimmabgabe ein Staatsergebnis bereits kannten. Das wiederum benachteiligt die Wähler im ST, die selbstverständlich schon aus logischen Gründen ihr eigenes Wahlergebnis niemals vorher kennen können, die aber, anders als die Wähler in den anderen sieben Staaten, nicht schon vorher das Ergebnis in einem der acht Staaten kannten.

Der Verweis auf das RL-Recht* greift zu kurz, da das astorische Wahlrecht wegen der staatsweisen Bestimmung der Elektoren - bei der eine Stimme ein auch nach dem deutschen Recht höchst zweifelhaftes negatives Gewicht bekommen kann, indem damit nämlich die Elektorenzahl des im Staat siegreichen Gegners erhöht wird, welch perverses System! - und der geringen Zahl an Wählern ein beträchtliches Potential für taktisches Wählen enthält, das bei entsprechendem Informationsvorsprung einen deutlichen Vorteil darstellt. Das hat mit dem einfachgesetzlichen Verbot der Veröffentlichung von Meinungsumfragen am Wahltag, die ja jedem Wähler gleichermaßen zur Verfügung stünden, rein gar nichts zu tun. Es geht darum, dass Wähler A Dinge weiß, die für sein Wahlverhalten von Bedeutung sind und die Wähler B nicht weiß, und das kann nicht sein.

Konsequent wäre es, ein Wahlrecht zu gestalten, das keine Anreize für taktisches Wählen bietet (so etwas lässt sich mathematisch durchaus konstruieren, indem jeder Vorteil, den eine andere Stimmabgabe bzw. Nichtstimmabgabe als die, die den wahren Präferenzen des Wƒhlers entspricht, negativ zu Buche schlägt), aber dazu ist Astor offenbar unfähig.

_______________
*): Bei dem übrigens, entgegen Ihrer Behauptung, sehr wohl vertreten wurde, dass zumindest die Auszählungsergebnisse in den übrigen Wahlkreisen nicht vor der Wahl in Dresden veröffentlicht werden durften. Ich zitiere aus einer einstweiligen Anordnung des BVerfG (2. Senat 2. Kammer) vom 13.09.2005 (juris sei Dank): "Nach Ansicht der Antragstellerin, einer Wahlberechtigten aus dem Wahlkreis 299 und Direktkandidatin für die Wahl zum Deutschen Bundestag, verstößt das vom Bundeswahlleiter angekündigte Verfahren gegen den Grundsatz der Chancengleichheit bei der Wahl. Die zur Nachwahl berechtigten Wähler hätten gegenüber der Antragstellerin einen Wissensvorsprung über den Ausgang der Wahlen in den übrigen Wahlkreisen und könnten ihre Wahlentscheidung taktisch daran ausrichten. So könnten die zur Nachwahl Berechtigten ihre Stimme gezielt an Parteien vergeben, die eventuell nur noch wenige Stimmen zum Gewinn eines zusätzlichen Sitzes benötigen, und damit im Ergebnis den Erfolgswert ihrer Stimme erhöhen. Ein Wähler aus dem Wahlkreis 160 habe mit seiner Stimme folglich mehr Chancen zur politischen Gestaltung als derjenige aus einem der übrigen Wahlkreise."
Die beantragte einstweilige Anordnung wurde vom BVerfG abgelehnt, aber nur mit der Begrüundung, das deutsche Recht sehe keine vorgelagerte Wahlprüfung vor der Abstimmung vor.

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12

Sonntag, 4. Juni 2006, 15:57

Zitat

Original von Merkin D. Muffley
und damit im Ergebnis den Erfolgswert ihrer Stimme erhöhen.


Genau hier liegt der Hase im Pfeffer.

Es bedarf also in der Tat einer Auswirkung auf die Zähl- oder Erfolgswertgleichheit der Stimme.

Eine reine Wahlmotivveränderung genügt nicht.

Zitat

ndem damit nämlich die Elektorenzahl des im Staat siegreichen Gegners erhöht wird,


Das ist zwar richtig, aber diese Auswirkungen treten eben ausschließlich innerhalb eines Wahlkreises auf und können nicht durch Ergebnisse aus anderen Wahlkreisen beeinflusst werden.

Richtig ist also, dass der Erfolgswert irgendwelcher Stimmen tatsächlich ins Gegenteil umschlagen kann - aber eben nicht, anders als beim Dresdener Beispiel, über Wahlkreisgrenzen hinweg.

Wer z.B. als einziger Demokrat mit drei Republikanern in einem Staat lebt, der wird sich möglicherweise taktisch entscheiden, nicht wählen zu gehen. Für diese taktische Erwägung ist es aber völlig gleichgültig, wie die Wahlen in den ST oder irgendeinem anderen Staat ausgegangen sind.

Deswegen haben die taktischen Erwägungen, die ein Wähler in jedem anderen Staat wegen dieses Wahlsystems anstellen kann, rein gar nichts mit dem Ergebnis der Wahl in S.T. zu tun.

Und wiegesagt: Wenn man den Blick mal von Deutschland abwendet und unserem "Simulationsvorbild" zuwendet, dann ist die Veröffentlichung von Wahlergebnissen fertig ausgezählter Wahlkreise vor dem Schließen aller Wahllokale ein völlig normaler Vorgang und zumindest in der medialen Darstellung der Wahlen sogar ein Herzstück des Wahlgangs.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Desiderio V. Adelmar« (4. Juni 2006, 16:00)


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13

Sonntag, 4. Juni 2006, 20:50

Die Auswirkungen auf den Erfolgswert können sich auch über Staatsgrenzen hinweg ergeben. Nehmen wir an, ich wohne in einem Staat, der drei Einwohner hat. Nach dem geltenden Wahlrecht kann dieser Staat maximal (bei 100 % Wahlbeteiligung) acht Elektorenstimmen vergeben. Wenn mein Kandidat nach den Ergebnissen anderer Staaten einen Vorsprung von sieben Stimmen hat, ist es in jedem Fall besser, nicht zu wählen: Gewinnt er meinen Staat auch noch, hat er von meiner Stimme keinen echten Vorteil, da er ohnehin schon gewonnen hatte. Verliert er den Staat, kann es sein, dass meine Stimme dazu beiträgt, dass der Gegner in diesem Staat acht Electors holt und damit bundesweit gewinnt. Wähle ich hingegen nicht, kann der Gegner auf maximal sechs Electors kommen und damit meinen Favoriten keinesfalls einholen. Die Veröffentlichung von Ergebnissen in Staaten kann damit durchaus zu taktischem Wählerverhalten in anderen Staaten führen.

Zu beachten ist außerdem, dass es nicht nur um den Grundsatz der gleichen Wahl geht, sondern auch um andere Wahlgrundsätze, etwa den der freien Wahl. Ein bloßes Einwirken auf den Wählerwillen dahingehend, dass für ihn die Anreize zu taktischem Wählen erhöht oder sonstwie seine Wahlmotivation verändert werden, kann unter diesem Gesichtspunkt relevant werden. Und es geht neben den Rechten der Wähler auch um die Rechte der Kandidaten (bzw. in diesem Verfahren ganz primär, da Mr Jann Antragsteller ist). Ein vorab veröffentlichtes Teilergebnis kann deren Rechte beeinflussen, indem sich die Veröffentlichung auf das Image der Kandidaten in der öffentlichen Meinung der Wähler auswirken kann. Gerade dieser Punkt sollte nicht vernachlässigt werden: Ein überraschend schlechtes Teilergebnis kann einem Kandidaten, der für stärker gehalten worden ist, durchaus ein "Verliererimage" einbringen, das ihn weitere Stimmern kostet.

Zu guter Letzt möchte ich darauf hinweisen, dass es bei Wahlen um den bedeutendsten staatsbürgerlichen Akt überhaupt geht. Damit sollte nicht leichtfertig herumgespielt werden. Eine Veröffentlichung von Teilergebnissen vor Wahlende ist völlig überflüssig, durch nichts geboten und auch durch keine sachlichen Gründe erklärbar. So gesehen ist es schon fast naheliegend, eine Indizwirkung bezüglich der Verletzung von Wahlgrundsätzen anzunehmen, die dann derjenige, der sich auf die Gültigkeit der Wahl beruft, zu widerlegen hat.

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Sonntag, 4. Juni 2006, 20:59

Zitat

Original von Desiderio V. Adelmar
....Und wiegesagt: Wenn man den Blick mal von Deutschland abwendet und unserem "Simulationsvorbild" zuwendet, dann ist die Veröffentlichung von Wahlergebnissen fertig ausgezählter Wahlkreise vor dem Schließen aller Wahllokale ein völlig normaler Vorgang und zumindest in der medialen Darstellung der Wahlen sogar ein Herzstück des Wahlgangs.


Ich spreche aus der Praxis und möchte dazu nur sagen, dass es unmöglich ist einen Wahlkreis fertig auszuzählen, bevor die Wahllokale geschlossen sind. Wie geht das?

Ich könnte jetzt erzählen, wie die vorläufigen Ergebnisse zustande kommen, aber das wäre zuviel s'off-gefasel
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Sonntag, 4. Juni 2006, 22:03

Zitat

Original von Ronald Crane
Ich spreche aus der Praxis und möchte dazu nur sagen, dass es unmöglich ist einen Wahlkreis fertig auszuzählen, [u]bevor die Wahllokale geschlossen sind. Wie geht das?
l


Es ist ein Wahlkreis ausgezählt worden, in dem die Wahllokale bereits geschlossen hatten. Durch die Zeitverschiebung oder dadurch, dass einfach schon alle gewählt haben, kommt es dazu.

Aber danke für den Hinweis, dass man einen Wahlkreis nicht auszählen kann, in dem die Wahllokale noch nicht geschlossen haben, das hätte ich nicht gedacht... ;)

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Sonntag, 4. Juni 2006, 22:15

Zitat

Original von Desiderio V. Adelmar

Zitat

Original von Ronald Crane
Ich spreche aus der Praxis und möchte dazu nur sagen, dass es unmöglich ist einen Wahlkreis fertig auszuzählen, [u]bevor die Wahllokale geschlossen sind. Wie geht das?
l


Es ist ein Wahlkreis ausgezählt worden, in dem die Wahllokale bereits geschlossen hatten. Durch die Zeitverschiebung oder dadurch, dass einfach schon alle gewählt haben, kommt es dazu.

Aber danke für den Hinweis, dass man einen Wahlkreis nicht auszählen kann, in dem die Wahllokale noch nicht geschlossen haben, das hätte ich nicht gedacht... ;)


Da habe ich mal wieder meinen Mund zu schnell aufgemacht - wir reden ja nicht mehr von Deustchalnd *hält-verlegen-den-Mund-zu*
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Sonntag, 4. Juni 2006, 22:52

Zitat

Original von Merkin D. Muffley
Die Auswirkungen auf den Erfolgswert können sich auch über Staatsgrenzen hinweg ergeben. Nehmen wir an, ich wohne in einem Staat, der drei Einwohner hat. Nach dem geltenden Wahlrecht kann dieser Staat maximal (bei 100 % Wahlbeteiligung) acht Elektorenstimmen vergeben. Wenn mein Kandidat nach den Ergebnissen anderer Staaten einen Vorsprung von sieben Stimmen hat, ist es in jedem Fall besser, nicht zu wählen: Gewinnt er meinen Staat auch noch, hat er von meiner Stimme keinen echten Vorteil, da er ohnehin schon gewonnen hatte. Verliert er den Staat, kann es sein, dass meine Stimme dazu beiträgt, dass der Gegner in diesem Staat acht Electors holt und damit bundesweit gewinnt. Wähle ich hingegen nicht, kann der Gegner auf maximal sechs Electors kommen und damit meinen Favoriten keinesfalls einholen. Die Veröffentlichung von Ergebnissen in Staaten kann damit durchaus zu taktischem Wählerverhalten in anderen Staaten führen.


Stimmt, das ist aber ein theoretisches Modell, dass mit dem praktischen Fall nichts zu tun hat. Es waren 6 Elektorenstimmen vergeben in einem einzigen Bundesstaat.

Und Ihr theoretisches Modell bewegt sich auschließlich auf der Ebene eventueller Wahlpsychologie. Nach dem von Ihnen selbst zitierten deutschen RL-Beispiel ist aber eben gerade auch ein Durchschlagen auf den Erfolgswert erforderlich. Das kommt in Ihrem Beispiel aber nicht vor: Der Erfolgswert ist immer gleich. Wenn der Wähler hingeht und "seinen" Kandidaten wählt, mögen die Elektorenstimmen im Endergebnis "überflüssig" sein, aber sie haben den gleichen Erfolgswert - andersrum genauso.

Dass in Astor auch Enthaltungen einen "Erfolgswert" haben können, hat rein gar nichts damit zu tun, dass ein Wahlergebnis früher verkündet wurde. Das ist wiegesagt auch nur ein wahlkreisinterner Effekt - dessen potentielle wahlkreisexterne Auswirkungen ausschließlich auf dem Gebiet der Wahlpsychologie liegen, ohne den Erfolgswert einer Stimme wirklich zu beeinflussen.

Dazu kommt, dass nach Ihrem Theoriemodell allenfalls die Nein-Stimmen zu Hause geblieben wären - Mr Jann wird sich aber sicher nicht darüber beschweren wollen, es habe zu wenig Neinstimmen gegeben.

Zitat

Zu beachten ist außerdem, dass es nicht nur um den Grundsatz der gleichen Wahl geht, sondern auch um andere Wahlgrundsätze, etwa den der freien Wahl. Ein bloßes Einwirken auf den Wählerwillen dahingehend, dass für ihn die Anreize zu taktischem Wählen erhöht oder sonstwie seine Wahlmotivation verändert werden, kann unter diesem Gesichtspunkt relevant werden.


Dem würde ich allenfalls dann zustimmen, wenn irgendeine Finalität hinsichtlich der Motivationsänderung gegeben gewesen wäre. Das ist aber weit und breit nicht der Fall. Die Wahllokale in S.T. hatten geschlossen, weil alle gewählt hatten und das Wahlergebnis ist wertneutral deswegen verkündet worden, weil es vorlag.

Zitat

Und es geht neben den Rechten der Wähler auch um die Rechte der Kandidaten (bzw. in diesem Verfahren ganz primär, da Mr Jann Antragsteller ist). Ein vorab veröffentlichtes Teilergebnis kann deren Rechte beeinflussen, indem sich die Veröffentlichung auf das Image der Kandidaten in der öffentlichen Meinung der Wähler auswirken kann. Gerade dieser Punkt sollte nicht vernachlässigt werden: Ein überraschend schlechtes Teilergebnis kann einem Kandidaten, der für stärker gehalten worden ist, durchaus ein "Verliererimage" einbringen, das ihn weitere Stimmern kostet.


Das Ergebnis war, wie es war. Ein Kandidat wird doch nicht dadurch in seinen Rechten verletzt, dass ihn jemand nicht wählt - auch wenn es "überraschend" ist. Mr Jann hat im übrigen seine Anhänger aufgerufen, nicht zur Wahl zu gehen.

Man muss doch bitte mal die Kirche im Dorf lassen und mal reflektieren, dass es hier um die Gültigkeit einer Wahl geht. Die Ungültigkeit allein an irgendwelchen potentiellen wahlpsychologischen Begleiterscheinungen eines für sich genommen völlig unspektakulären Vorgangs festzumachen, halte ich für absurd.

Wahlen sind dann ungültig, wenn irgendwas schiefgelaufen ist, was die Auswahl der Kandidaten, den Wahlgang selbst oder die Auszählung betrifft.

Wahlen für ungültig zu erklären, weil angeblich irgendwelche potentiellen Wahlmotive von Wählern sich möglicherweise geändert haben könnten, halte ich für absurd.

Jeder Wähler konnte genau das wählen, was er für richtig hält. Warum ein Wähler irgendwas für richtig hält, ist nicht Gegenstand einer Wahlprüfung - es sei denn, staatliche Stellen hätten gezielt darauf einwirken wollen, was aber sicherlich weit und breit nicht vorliegt.

Demnächst werden dann vielleicht auch Wahlen wiederholt, weil ein republikanischer Kongresspräsident einem demokratischen Präsidentschaftskandidaten einen überzogenen Ordnungsruf erteilt? Immerhin kann auch sowas das "Image" des Kandidaten schädigen.

Oder wir wiederholen Wahlen, weil knapp vorher beendete Senatorenwahlen ein bestimmtes Ergebnis gebracht haben und ein Wähler bei der taktischen Motivfindung darauf vertraut hat, dass die Wähler bei der Präsidentschaftswahl genauso wählen?

Das ist doch alles hanebüchen. Wo ist der handfeste greifbare Fehler, der zu einem falschen Wahlergebnis geführt hat? Es gibt ihn nicht.

Zitat

Zu guter Letzt möchte ich darauf hinweisen, dass es bei Wahlen um den bedeutendsten staatsbürgerlichen Akt überhaupt geht. Damit sollte nicht leichtfertig herumgespielt werden. Eine Veröffentlichung von Teilergebnissen vor Wahlende ist völlig überflüssig, durch nichts geboten und auch durch keine sachlichen Gründe erklärbar.


Mr Muffley, die Wahl war zu Ende.

Nach Art. IV Sect. 4 ß 1 finden getrennte Wahlen nach Bundesstaaten statt. Die Wahl in S.T. war beendet, da alle Wahlberechtigten gewählt hatten.

Bei einer Wahl, die beendet ist, soll das Ergebnis festgestellt werden (ß 5 Election Act).

Das Ergebnis der Wahl der Elektoren für S.T. lag vor. Kein Gesetz dieses Staates schreibt vor, dass irgendwelche Wahlergebnisse zurückgehalten werden müssen, bis irgendwelche anderen Wahlen beendet sind. Im Gegenteil: Auch wenn das nicht ausdrücklich im Gesetz steht, so mag man doch annehmen, dass ein Wahlergebnis unverzüglich nach Ende der Wahl verkündet werden soll und muss.

Ich würde es für einen merkwürdigen Vorgang halten (der nach Ihrer Logik einen Fehler indiziert...), wenn irgendwelche feststehenden Wahlergebnisse vom Wahlamt hinter dem Berg gehalten werden.

Zitat

So gesehen ist es schon fast naheliegend, eine Indizwirkung bezüglich der Verletzung von Wahlgrundsätzen anzunehmen, die dann derjenige, der sich auf die Gültigkeit der Wahl beruft, zu widerlegen hat.


Rechtsfragen brauchen weder belegt noch widerlegt zu werden und niemand muss sich auf die Gültigkeit einer Wahl berufen, sondern es muss handfeste Gründe geben, damit eine Wahl ungültig ist.

Wahlprüfung heißt doch nicht, dass jede Wahl erstmal ungültig ist, bis das Gegenteil feststeht. Wahlprüfung heißt, dass eine Wahl auf handfeste Fehler hin untersucht wird, die das Wahlergebnis - potentiell, aber doch greifbar - verfälscht haben.

Wenn Sie die Wahl wiederholen lassen wollen, dann lassen Sie sie wiederholen - es kann Sie niemand daran hindern.

Ich habe dafür nur überhaupt kein Verständnis.

Sim-on nicht, weil klar ist, dass niemand anders gewählt hätte und es nur um Rechthaberei geht. Ein Kandidat, der dazu aufgerufen hatte, nicht zu wählen, beschwert sich darüber, nicht gewählt worden zu sein ("Die Geister, die ich rief...") und sucht nach einem Grund, die Wahlen zu wiederholen.

Und sim-off schon gar nicht, weil es bei Wahlen in den USA, unserem Simulationsvorbild, gerade ein wichtiger (und natürlich auch legaler und keineswegs als gleichheits- oder freiheitswidrig angesehener) Teil der Präsidentenwahl ist, dass die Ergebnisse aus einzelnen Wahlkreisen eintrudeln, während andernorts die Wahllokale noch offen sind. Insofern waren diese Wahlen allenfalls realistischer, bestimmt aber nicht im sim-on Sinne rechtswidrig, da Astor wiegesagt zumindest virtuell in mehreren Zeitzonen liegt.

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Montag, 5. Juni 2006, 15:32

RE: CDE live ñ Jann vor Oberstem Bundesgericht

Zitat

Original von Andrew Madison
Könnte man das auch so zusammenfassen: "Ich bin nicht vor das Gericht gezogen, weil ich dachte im Kongress gewählt und da ich jetzt doch nicht gewählt wurde, ziehe ich vor das oberste Bundesgericht?"


Diese Frage wird sich beantworten lassen, wenn Mr Jann seine Klage zurückzieht, falls er nun doch vom Kongress gewählt wird - allerdings würde ich mich dann vielleicht auch meine Meinung über die Gültigkeit der Wahl ändern und mich seiner Klage anschließen.