Handlung: Senatskandidatin Sookie Stackhouse besuchte heute in Beauvoir eine Versammlung der Gewerkschaft der Beschäftigten in der lokalen Tourismus- und Unterhaltungsindustrie.
Die Stadt an der Südküste Laurentianas ist vor allem für ihre zahlreichen "schwimmenden" Casinos - d. h. an der Uferpromenade vertäuten Casinoschiffe - bekannt. Unter den Zuhörern sind entsprechend insbesondere Kellner, Croupiers, Hotelkräfte und dergleichen.
Ein Auszug aus ihrer Rede: Unternehmergeist, der Mut zu Innovation, Investition und wirtschaftlichem Wagnis, gehört zu den Gründungsprinzipien unserer Nation und hat als Gewährleistung des Rechts eines jeden Menschen, nach seinem Glück zu streben, zurecht Eingang in unsere Verfassung gefunden.
Um aber dauerhaften Erfolg zu haben, ist ein Unternehmer nicht nur auf seine Ideen und sein Kapital angewiesen, sondern vor allem auch auf seine Arbeitskräfte!
Angestellte werden oftmals als völlig austauschbares "Humankapital" einer Unternehmung behandelt, aber das stimmt so nicht! Wer mir das Geld für die Verwirklichung meiner Geschäftsidee leiht, ist egal - Geld ist Geld.
Mensch ist aber nicht gleich Mensch. Jeder Angestellte bringt seine eigenen Erfahrungen, Fähigkeiten und Motivation in den Betrieb seines Arbeitgebers ein. Auch von seiner Leistung hängt der wirtschaftliche Erfolg des Ganzen ab!
Leider ist das nicht allen Unternehmern und Arbeitgebern in dieser Form stets und vollen Umfanges bewusst. Manche von ihnen verstehen die Konstellation des gegenseitig aufeinander angewiesen Seins nicht, sondern sehen sich in der überlegenen Position: "Wenn du nicht spurst, wie ich es will, suche ich mir eben einen anderen. Und du stehst auf der Straße!"
Diese Einstellung vernichtet nicht nur persönliche Existenzen und ruiniert Familien, sie gefährdet auch die Konkurrenzfähigkeit und den Erfolg Astors als Wirtschaftsstandort.
Was wir darum brauchen, ist ein Bündel ganz konkreter sozialer Mindeststandards zur Absicherung abhängig Beschäftigter. Dazu gehören ein gesetzlicher Mindestlohn, Kündigungsschutzregelungen, Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit, ein verbindlicher Urlaubsanspruch, Vorkehrungen zum Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern, Bestimmungen zu ihrem Schutz vor Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Und diese Mindeststandards zu setzen ist nach der Verfassung klar Aufgabe des Bundesgesetzgebers. Denn diesem obliegt nach Article VI, Section 5, u. a. die Regelung des "Handels zwischen den Bundesstaaten."
Damit ist nichts anderes gemeint, als dass es Aufgabe des Bundesgesetzgebers ist, angemessene Bedingungen für einen fairen und gleichwertigen wirtschaftlichen Wettbewerb zwischen den Bundesstaaten zu schaffen. Lohndumping und knochenmühlenartige Arbeitsbedingungen im einen Staat berühren natürlich auch die Bürger aller anderen Staaten. Denn ihr Gesetzgeber kann da ja gar nicht mehr anders, als diesem katastrophalen Beispiel zu folgen und die Bedingungen ebenfalls herunterzusetzen, um ebenfalls konkurrenzfähig zu bleiben.
Sicherlich bleibt es jedem Staat unbenommen, über den nationalen Mindeststandard hinaus eigene Regelungen zur Gewährleistung menschenwürdiger und ökonomisch nachhaltiger Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Aber einen bundesweiten Rahmen adäquater Bedingungen wie bereits aufgezählt muss es geben, und hier ist klar und eindeutig der Bundesgesetzgeber in der Pflicht!