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The White House

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1

Dienstag, 26. August 2008, 09:35

On the Financial Administration Regulations Amendment Act

Ladies and Gentlemen,

wegen der Abwesenheit der demokratischen Congressmen, die unglücklicherweise zusammenfällt, bittet das Weiße Haus um Nachsicht dafür, dass es zur Debatte um den Financial Administration Regulations Amendment Act Stellung nimmt und aufgekommene Fragen an dieser Stelle klärt. Da der Entwurf jedoch aus der Administration stammt, dürfte das eigentlich kein Problem sein.

Zitat

Original von Alricio Scriptatore

Zitat

(3) Der Vollstreckungstitel berechtigt den Gläubiger, bei den zuständigen und ausführungsfähigen Bundeseinrichtungen die Eintreibung der Schuld beim Schuldner zu verlangen.

Welche sind das? Ist irgendwo festgelegt wer dafür zuständig ist?

Diese Formulierung ist bewusst so getroffen worden, dass im Falle von Ämtervakanten oder einer nicht erfolgten Übergabe von administrativen Rechten die Möglichkeit besteht, auch den Datenbankadministrator verantwortlich zu machen (wir haben ja bereits erlebt, dass die Rechteübergabe von einem Amtsinhaber zum nächsten oft nicht reibungslos klappt). Die entsprechenden Bundeseinrichtungen wären momentan die Federal Reserve Bank und die DB-Administration.

Zitat

Original von John Robert Waller
Mir fehlt die klare Regelung dass Nachfahren (und auch Folge-IDs) eines beispielsweise verstorbenen Schuldners nicht zur Rechenschaft gezogen werden können.

Ist das wirklich wünschenswert? Angesichts der technischen Möglichkeiten ist es in Astor so viel leichter als im RL, Geld abzugreifen, ein neues Konto zu eröffnen und die ID zu wechseln. Da ist es schon wünschenswert, dass im Zweifelsfall ein Rechtsanspruch besteht, damit der Gläubiger trotzdem an sein Geld kommt. Oder glauben wir hier alle an das Gute im Menschen? ;)

Ansonsten hat Senator Xanathos mit seinem Einwand, der Nachfahre könne das schuldenbelastete Erbe ja ausschlagen, natürlich Recht.

Zitat

Original von Caleb McBryde
Im Federal Debt Refund Act bitte ich, in Art I, Sec 2, par. 2 den Tippfehler in "Gesetzesverkpndung" auszubessern und gleiches in Art II, Sec 2, par. 2 bei "Vollkstreckungstitel" vorzunehmen.

Das wird erledigt.

Zitat

Original von Caleb McBryde
Desweiteren habe ich die Befürchtung, dass sich in Art II, Sec 2, par. 2 & 3 sich die Fristen etwas beißen. Könnte ich hierzu bitte noch entsprechende Ausführungen des Antragsstellers erhalten? Es will sich mir nicht so recht erschließen. Vielen Dank.

In welchem Art. II. Sec. 2 sind Sie? Ich konnte weder im Financial Administration Regulations Amendment Act noch im Economic Support Loan Act noch im Federal Debt Refund Act die Fristen finden, von denen Sie sprechen. ?(

Zitat

Original von John Robert Waller

Zitat

Original von Alexander Xanathos
Naja, die Nachfahren können das Gesamterbe annehmen oder ausschlagen. Nehmen sie es an, nehmen sie auch die Schulden auf sich.


Wo ist das gesetzlich geregelt?

Spontan würde ich sagen: Common Law/Gewohnheitsrecht. Allerdings: Wo ist gesetzlich geregelt, dass Sie ein Erbe annehmen müssen - woher leiten Sie eine Verpflichtung in dieser Richtung ab?

Zitat

Original von John Robert Waller
Und was ist mit ausgebürgerten Ex-Bürgern die Schulden bei der Bank haben? Werden hier Verwandte zur Rechenschaft gezogen?

Eine solche Verpflichtung ergibt sich aus dem Gesetzestext nicht.

Das Dilemma, vor dem wir stehen, ist: Wie verhindern wir, dass technische Lücken zu sehr genutzt werden (die EcoSim ist ja wie die MNs im Allgemeinen eine Amateurunternehmung), ohne dass wir gigantische Regelwerke auftürmen? Wir haben versucht, dass Gesetz möglichst knapp und logisch zu halten. Wenn Senator Waller natürlich jeden Einzelfall geregelt sehen möchte, müssen wir den Text ausbauen und uns dabei an RL-Formulierungen orientieren. Das ist gar keine Drohung oder Warnung, aber das wäre die Konsequenz seiner kritischen Nachfragen zu Einzelfällen (die ich im Übrigen so noch nicht erlebt habe).

Caleb McBryde

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2

Dienstag, 26. August 2008, 15:45

RE: On the Financial Administration Regulations Amendment Act

Zitat

Original von The White House

Zitat

Original von Caleb McBryde
Desweiteren habe ich die Befürchtung, dass sich in Art II, Sec 2, par. 2 & 3 sich die Fristen etwas beißen. Könnte ich hierzu bitte noch entsprechende Ausführungen des Antragsstellers erhalten? Es will sich mir nicht so recht erschließen. Vielen Dank.

In welchem Art. II. Sec. 2 sind Sie? Ich konnte weder im Financial Administration Regulations Amendment Act noch im Economic Support Loan Act noch im Federal Debt Refund Act die Fristen finden, von denen Sie sprechen. ?(


Da hat sich ein Tippfehler meinerseits eingeschlichen. Es handelt sich um Art II, Sec 1, par. 2 & 3 des Federal Debt Refund Act.
Ich bitte hier dann noch um Klärung. Vielen Dank!

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3

Dienstag, 26. August 2008, 16:18

Congressman McBryde, die Regelung scheint mir wasserdicht zu sein; sie erschließt sich aber nicht unbedingt beim ersten Lesen. Deswegen an zwei Beispielen erklärt.

Nehmen wir den Fall, ich vergesse, dass ich der Federal Reserve Bank $1.000 schulde, zahlbar am 1. August. Die Fed hat dann bis 15. August Zeit, mich daran zu erinnern, dass ich ihr noch Geld schulde. Ich habe höchstens bis 29. August Zeit, die Erinnerung zur Kenntnis zu nehmen. Dann habe ich noch sieben Tage Zeit, um die Schuld auch zu begleichen - also bis zum 5. September.

Eine Besonderheit, doch wir bleiben bei den Ursprungsdaten: Wenn ich für einen dauerhaften Zeitraum abwesend bin, verschiebt sich meine Frist, die Erinnerung innerhalb von 14 Tagen zur Kenntnis zu nehmen, um die Dauer meiner Abwesenheit - höchstens jedoch um 28 Tage. Spätester Zahlungstermin für die in Beispiel 1 genannte Schuld wäre also der 2. Oktober.

Edit: Falschen November zum richtigen Oktober gemacht.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »The White House« (26. August 2008, 17:24)


Caleb McBryde

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4

Dienstag, 26. August 2008, 17:11

Ich glaube, Sie meinen den 2. Oktober, oder?

Ok, so ähnlich habe ich die Regelung auch verstanden, allerdings ist sie meiner Meinung nach missverständlich ausgeführt. Ich werde mich im Kongress um eine Konkretisierung dieser Passage bemühen.

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5

Dienstag, 26. August 2008, 17:25

Meinte ich, ja.

Selbstverständlich. Der Präsident wäre erfreut, wenn Ihnen eine bessere Formulierung einfiele. ;)

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6

Dienstag, 26. August 2008, 17:32

RE: On the Financial Administration Regulations Amendment Act

Zitat

Original von The White House
Das ist gar keine Drohung oder Warnung, aber das wäre die Konsequenz seiner kritischen Nachfragen zu Einzelfällen (die ich im Übrigen so noch nicht erlebt habe).


Das tut mir leid, dass Sie noch nicht erlebt haben, dass jemand Detailfragen stellt...soll ich in Zukunft die Fragen die die Bürger bewegt und zu sehr ins Detail gehen, lieber für mich behalten? Genau deshalb hat man mich bestimmt gewählt...damit ich meinen Mund halte und die Fragen der Bürger nicht weitergebe.

Sie haben nicht zu monieren ob Ihnen eine kritische Nachfrage gefällt oder nicht. Der Secretary hat sie zu beantworten oder beantworten zu lassen oder er verweigert die Antwort. Beides wird in irgendeiner Weise zu einer Zustimmung oder Ablehnung des Gesetzes meinerseits führen.

Guten Abend.
XV. President of the United States of Astor
Senator of Savannah

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7

Dienstag, 26. August 2008, 20:56

Senator Waller, Sie haben es nicht nötig, mich anzugiften, als hätte ich Ihnen unerhörterweise in die Suppe gespuckt. Ich habe lediglich auf eine Problematik zu detaillierter Regelungen verwiesen. Wenn Sie meinen Beitrag gelesen hätten, wüssten Sie, dass das Weiße Haus sehr wohl auf Ihre Kritik eingangen ist; ich vermisse eine sachliche Replik auf diese Einwürfe des Weißen Hauses zu einem Entwurf des Weißen Hauses. Mir war jedenfalls nicht bekannt, dass Sie sich die Haltung des Senators für Astoria State zu eigen gemacht haben.