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Neighborhood Treaty between the United States of Astor and the Irkanian Union
THE FEDERAL ARCHIVE
Official Document -Attested Copy
Inkraftgetreten am:
22.01.2014
Unterzeichnet durch Acting President Marc Peterson Xanathos
Neighborhood Treaty between the United States of Astor and the Irkanian Union
Preamble
In der Absicht, unbeschadet aller zwischen ihnen bestehenden, und für die absehbare Zukunft nicht aufzulösen politischen Differenzen, eine Form der die Interessen beider Seiten wahrenden friedlichen Koexistenz in geographischer Nachbarschaft zu schaffen, schließen die Vereinigten Staaten von Astor und die Irkanische Union den nachstehenden Nachbarschaftsvertrag.
Article 1 - Neighborly Relations
(1) Die Vereinigten Staaten von Astor (nachfolgend: Vereinigte Staaten) und die Irkanische Union (nachfolgend: Irkanien) erkennen einander gegenseitig als souveräne und gleichberechtigte Staaten an, und erklären ihren Wunsch, als Nachbarn friedlich nebeneinander zu leben. Sie stufen die wechselseitigen Beziehungen zueinander jeweils als "neutral" oder sinnverwandt ein.
(2) Die Vereinigten Staaten und Irkanien erklären, weder jetzt noch in Zukunft territoriale Ansprüche gegeneinander zu erheben, und sichern einander wechselseitig die Achtung ihrer Grenzen in ihrer jeweiligen Gestalt vom [Datum der Annahme des Reservierungsantrages Irkaniens bei der CartA] und ihrer Hoheitsgewässer zu.
(3) Die Vereinigten Staaten und Irkanien verpflichten sich, jedwede zwischen ihnen auftretenden Meinungsverschiedenheiten und Konflikte auf ausschließlich friedlichem Wege zu lösen, und auf jedwede Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander zu verzichten.
Article 2 - Maritime Border
(1) Die Vereinigten Staaten und Irkanien vereinbaren den Verlauf der gemeinsamen Grenze ihrer Hoheitsgewässer wie auf der Karte im Anhang zu diesem Vertrag dargestellt.
(2) Die Vereinigten Staaten und Irkanien bekräftigen ihre Absicht, ihre aneinander angrenzenden Hoheitsgewässer grundsätzlich für die friedliche Handelsschifffahrt aller Nationen offen zu halten, und sichern einander zugleich zu, in ihren jeweiligen Hoheitsgewässern keinerlei die territoriale Unversehrtheit oder sonstige Sicherheit des anderen beeinträchtigende Aktivitäten dritter Parteien zu dulden.
Article 3 - Guarantee of the United States's Security and Neutrality
(1) Irkanien erkennt an, dass jedwede Präsenz der Streitkräfte der Vereinigten Staaten, ihre Bewegungen und Aktivitäten entlang der gemeinsamen Seegrenze, auf dem südwestlichen Festland der Vereinigten Staaten, sowie auf der und um die Insel St. Vincent, ausschließlich der Sicherung der Neutralität und territorialen Unversehrtheit der Vereinigten Staaten zu Lande, zur See und zur Luft in bewaffneten Konflikten in dieser Region dienen, und keinen feindseligen Akt gegen Irkanien bedeuten.
(2) Irkanien erkennt ferner an, dass jedwede den Gepflogenheiten des Krieges entsprechende Reaktion auf Verletzungen ihres Territoriums, ihrer Hoheitsgewässer oder ihres Luftraumes, durch Parteien eines Konfliktes in den, auf den oder um die Inseln und Gewässer südlich der Vereinigten Staaten, ausschließlich der Sicherung der Neutralität der Vereinigten Staaten und dem Schutz ihres Territoriums, ihrer Hoheitsgewässer und ihres Luftraumes in diesem Konflikt dienen, und keinerlei Eingreifen in diesen Konflikt auf Seiten irgendeiner Partei bedeuten.
Article 4 - Diplomatic Missions
(1) Die Vereinigten Staaten und Irkanien vereinbaren, miteinander Botschafter als ständige Vertreter ihrer Regierungen auszutauschen, soweit dies ihren Möglichkeiten entspricht, und akkreditiertem diplomatischem Personal Immunität entsprechend internationalen Gepflogenheiten zu gewähren.
(2) Die Vereinigten Staaten und Irkanien verpflichten sich wechselseitig, sich jedweder Einmischung in die inneren Angelegenheiten der jeweils anderen Seite zu enthalten.
(2) Irkanien akzeptiert, dass es den Vereinigten Staaten nicht möglich ist, einen Botschafter an den Sitz der irkanischen Regierung zu entsenden, solange und soweit dort Einflussmöglichkeiten der Vereinigten Republik Aurora bestehen. Es erklärt sich darum damit einverstanden, dass der Botschafter der Vereinigten Staaten bei der irkanischen Regierung in den Vereinigten Staaten residiert, und jedweder diplomatische Kontakt dort durch die Übermittlung von Nachrichten an den irkanischen Botschafter in den Vereinigten Staaten, oder - sofern kein solcher entsandt ist - durch öffentlichen Aushang im Außenministerium der Vereinigten Staaten erfolgt, und erklärt, dass es in jedem Fall auf die Einrede verzichtet, auf den vorgenannten Wegen nachweislich übermittelte diplomatische Nachrichten nicht erhalten zu haben.
Article 5 - Abrogation of older and redundant Treaties
(1) Die Vereinigten Staaten und Irkanien stimmen darin überein, dass mit Inkrafttreten dieses Vertrages: - der Grundlagenvertrag zwischen den Vereinigten Staaten und dem Irkanischen Reich;
- das Handelsabkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Republik Stralien;
- der Vertrag über die Gründung der Society of the Astorian and Stralian Peoples endgültig gegenstandslos werden und - soweit noch nicht geschehen - als im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst gelten sollen.
Article 6 - Coming-into-force and Term
(1) Dieser Vertrag tritt mit seiner Ratifikation durch die vertragschließenden Parteien in Kraft.
(2) Er gilt für unbefristete Zeit, kann jedoch von jeder der vertragschließenden Partei formlos mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
Appendix - Map of the Maritime Border between the United States of Astor and the Irkanian Union