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Der Supreme Court Marshall klopft mit seinem Hammer zweimal auf den Tisch und ruft, während sich die Anwesenden erheben:
Der Ehrenwerte oberste Richter des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten. Höret, höret, höret: Alle Personen, die vor dem Ehrenwerten obersten Gerichtshof ein Anliegen zu unterbreiten haben, sind aufgefordert vorzutreten und sich mit der Sache zu befassen, denn die Sitzung dieses Gerichtshofes ist nun eröffnet. Gott schütze die Vereinigten Staaten und dieses Ehrenwerte Gericht.
Chief Justice Schwertfeger betritt in der Robe den Verhandlungssaal, geht an seinen Platz und setzt sich hin.
Bitte setzen Sie sich. Die Sitzung des Supreme Court ist eröffnet.
Ich rufe auf den Fall Ariel Weizman versus Jeffrey Fillmore, Speaker of the State Assembly of Peninsula.
Dem Gericht sind als Prozessbevollmächtigte auf Klägerseite Ms. West und auf Beklagtenseite Mr. Wirtz benannt.
Ich fordere die Prozessvertreter auf, sich hier anwesend zu melden.
Armin Schwertfeger Speaker of the Parliament of Roldem
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Former Chief Justice of the US Supreme Court
Former US Senator of Astoria State
Former US Attorney General
"Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)
Ms. West, ich erteile der Klagevertretung das Wort zu weitergehenden Ausführung zum Klagegegenstand. Um Wiederholungen zu vermeiden können Sie sich jederzeit in Ihren Ausfühungen auf die eingereichten und allen Parteien vorliegenden Schriftsätze beziehen.
Für Ihre Ausführungen gebe ich Ihnen Zeit bis zum 01.03.2009 20:00 Uhr.
Ms. West, Sie haben das Wort.
Armin Schwertfeger Speaker of the Parliament of Roldem
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Former Chief Justice of the US Supreme Court
Former US Senator of Astoria State
Former US Attorney General
"Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)
ich verweise zur Begründung der Klage primär auf die dem Gericht vorliegende und dem Beklagten zugestellte Klageschrift.
Ergänzend nehme ich zum Vorbringen des Beklagtenvertreters, soweit durch Erteilung des Writ of Certiorari noch nicht erledigt, wie folgt Stellung:
Es ist sachlich zutreffend, dass die Klägerin seit dem 4. Februar 2009 den Amtseid der Mitglieder der State Assembly of Peninsula erneut leistenkann und dadurch auch vom Beklagten als Mitglied der State Assembly anerkannt werden würde.
Nach der am 2. Februar 2009 geltenden Fassung der Constitution of the State of Peninsula konnte sie den Eid jedoch auch bereits an diesem Tag wirksam leisten, ihre Eidesleistung wurde durch den Beklagten rechtswidrig als nicht fristgemäß zurückgewiesen. Durch diese Zurückweisung ihres Amtseides wurde die Beklagte in ihrem Mitbestimmungsrecht als Bürgerin des State of Peninsula verletzt.
Es ist der Klägerin nicht zuzumuten, durch eine Wiederholung ihres Amtseides dieses willkürliche Handeln des Speaker of the State Assembly nachträglich zu legitimieren bzw. zu bestätigen. Damit beugte sie sich quasi freiwillig einem nicht verfassungsmäßigen Verfahren des Beklagten und erkannte ihre Behinderung an der Ausübung ihrer staatsbürgerlichen Mitbestimmungsrechte im State of Peninsula als gerechtfertigt an.
Rein aus anwaltlicher Vorsorge wird noch darauf hingewiesen, dass im Laufe des 02. und 03. Februar 2009 Beratungen in der State Assembly stattfanden, von der Teilnahme an diesen war die Klägerin durch die Entscheidung des Beklagten rechtswidrig ausgeschlossen. Ebenso war es ihr im fraglichen Zeitraum verwehrt, selbst Anträge in die State Assembly einzubringen, wozu sie als Bürgerin des State of Peninsula berechtigt gewesen wäre.
Nicht nachvollziehbar ist wie der Beklagtenvertreter darauf kommt, hier handelne es sich um ein Normenkontrollverfahren.
Tatsächlich hat die Klägerin eine auf Feststellung gerichtete Klage erhoben, da sie an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des beanstandeten Handeln des Beklagten ein berechtigtes Interesse hat.
In den Bundesstaaten steht die Mitgliedschaft in den direktdemokratisch organisierten Parlamenten staatsrechtlich dem Wahlrecht zu einem gewählten Parlament gleich. Sie ist mithin das elementare Recht der Bürgerinnen und Bürger, um ihre Selbstbestimmung gemeinsam mit ihren Mitbürgerinnen und Mitbrügern demokratisch auszuüben. In diesem Recht ist die Klägerin temporär rechtswidrig behindert bzw. von diesem ausgeschlossen worden.
Die Bedeutung des verletzten Rechtsgutes verbietet hier jedes Hinwegsehen über diesen Umstand. Es ist für die Klägerin als Bürgerin des demokratisch-rechtsstaatlichen Gemeinwesens State of Peninsula vielmehr von wesentlicher Bedeutung die Bestätigung zu erhalten, entsprechend den seinerzeit geltenden Bestimmungen der Constitution of the State of Peninsula gehandelt zu haben und durch das Verfahren des Beklagten in ihrem Recht auf demokratische Teilhabe an der Lenkung der Geschicke der Gemeinschaft behindert worden zu sein.
Ich erteile nun dem Vertreter des Beklagten das Wort.
Mr. Wirtz ich möchte Sie bitten, auf die in der Klageschrift und hier von der Klagevertreterin mündlich vorgebrachten Argumenten mit dem Hauptaugenmerk auf die zu fällende Entscheidung nach dem Writ zu erwidern.
Für Ihre Ausführungen geben ich Ihnen Zeit bis zum 04.03.2009 20:00Uhr.
Bitte Mr. Wirtz.
Armin Schwertfeger Speaker of the Parliament of Roldem
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Former Chief Justice of the US Supreme Court
Former US Senator of Astoria State
Former US Attorney General
"Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)
ich bin erstaunt, dass die Klagevertreterin in diesem Verfahren nur dazu vorgetragen hat, wie die Rechte der Klägerin verletzt worden seien. Die restlichen Teile ihrer Argumentation sind nämlich durchaus nicht so unabwendbar schlüssig, wie sie das glauben mag.
Werfen wir noch einmal einen scharfen Blick in die Verfassung des Staates Peninsula: Dort ist durch Section 1 des Article Four in Verbindung mit Section 1 des Article Five bestimmt, dass „jeder astorische Staatsbürger, der seinen Wohnsitz ununterbrochen seit vierzehn Tagen im Staat Peninsula hat“, auch Mitglied der State Assembly sein soll.
Was ist hier mit „Wohnsitz“, zweifellos dem zentralen Begriff dieser Regelung, gemeint? Im astorischen Recht gibt es nur ein weder arbiträres noch missverständliches Konzept des Wohnortbegriffes: Der Ort, an dem ein Bürger registriert ist. Nicht umsonst bestimmt beispielsweise der Presidential Election Act in seiner aktuell geltenden Fassung: „Jeder wahlberechtigte Bürger wählt in dem Bundesstaat, in dem er einen Monat vor Beginn der Wahl seinen Hauptwohnsitz hatte. Ist er erst seit weniger als einem Monat astorischer Staatsbürger, wählt er in dem Bundesstaat, in dem er bei Erlangung der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten seinen Hauptwohnsitz nahm.“ Man beachte genau die Folgerung: Jeder wählt dort, wo er einen Monat vor der Wahl wohnte. Ist er weniger als einen Monat Bürger, kann er einen Monat vor der Wahl keinen Hauptwohnsitz in den Vereinigten Staaten gehabt haben und es wird daher eine andere Regelung getroffen.
Ebenso ist zu erkennen: Es wird keine Regelung getroffen für astorische Bürger, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben – es besteht also in der astorischen Gesetzgebung seit jeher eine eineindeutige Beziehung zwischen einem Wohnsitz in den Vereinigten Staaten und einer Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten.
Darüber hinaus, Your Honor, ist die Klägerin jeden Beweis dafür schuldig geblieben, dass sie tatsächlich am 2. Februar bereits seit zwei Wochen ihren Wohnsitz in Peninsula hatte. Ich behaupte bis zum Beweis des Gegenteils, dass sie es nicht war, dass ihr Wohnsitz bis zur Einbürgerung in den Vereinigten Staaten ungeklärt ist und nicht mehr festgestellt werden kann.
Zusammenfassend also: Nach astorischen Rechtsgrundsätzen bezüglich Staatsbürgerschaft und Wohnsitz kann die Klägerin nicht im eigentlichen Sinne der peninsulanischen Verfassung ihren Wohnsitz in Peninsula gehabt haben, bevor sie Staatsbürgerin war. Sie war daher nicht berechtigt, ab dem 2. Februar Mitglied der State Assembly zu sein; die Klage ist zurückzuweisen.
Hilfsweise ist nicht erwiesen, dass sie ihren Wohnsitz in Peninsula hatte, bevor sie als Bürgerin der Vereinigten Staaten im Bürgerverzeichnis von Pensinsula eingetragen war. Das Gericht kann also ihren Anspruch, am 2. Februar bereits seit zwei Wochen ihren Wohnsitz in Peninsula gehabt zu haben, nicht überprüfen und muss allein schon deshalb ihre Klage zurückweisen.
Möchte die Klägervertreterin auf die vom Beklagtenvertreter gemachten Ausführungen antworten? Wenn ja, gebe ich Ihnen Ms. West dazu maximal Zeit bis zum 07.03.2009 20:00 Uhr.
Armin Schwertfeger Speaker of the Parliament of Roldem
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
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"Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)
die Ausführungen des Beklagtenvertreters sind ein implizites Anerkenntnis der Rechtsauffassung der Klägerin.
So hat diese in der Klageschrift ausgeführt:
"Das allen Arten von IDs und Staatsangehörigen aller Staaten mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten zur Registrierung zur Verfügung stehende Citizens' Net ermöglicht jederzeit eine rechtsgültige Feststellung, ob und seit wann eine Person ihren Wohnsitz nachweislich im State of Peninsula hat. Insbesondere schließt dieses Manipulationen durch mehrere Wohnsitze der gleichen Person oder die rein biographische Behauptung einer ID, seit beliebig langer Zeit einen Wohnsitz im Staat zu haben, aus."
Der Beklagtenvertreter bestätigt eben diese Überlegungen als richtig, wenn er den Wohnsitz einer Person als den Ort definiert, an welchem diese wie er in seinem Vortrag extra betont hat registriert ist.
Die Klägerin ist seit dem 15. Januar 2009 als Wohnsitzinhaberin im Bundesstaat Peninsula im Citizens' Net registriert. Zu ihrem Wohnsitz vor diesem Datum ist klägerseits nichts vorgetragen, da auf diesen keine Ansprüche gestützt werden und auch nach diesseitiger Rechtsauffassung nicht gestützt werden könnten. Maßgeblich ist auch nach klägerseitiger Rechtsauffassung allein die Registrierung als Wohnsitzinhaber im Citizens' Net, welche im Fall der Klägerin am 15. Januar 2009 unter Angabe des Bundesstaates Peninsula als Wohnsitz erfolgt ist.
Soweit durch den Beklagtenvertreter bestritten wird, dass sich die Klägerin am 15. Januar 2009 um 21:04 h im Citizens' Net registriert und dabei den Staat Peninsula als Wohnsitz angegeben hat, wird hiermit die zeugenschaftliche Vernehmung des seinerzeitigen Secretary of the Interior Mr. Jerry Cotton sowie hilfsweise des technischen Administrators des Citizens' Net beantragt.
// Edit: BB Code
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ashley West« (6. März 2009, 14:26)
Mr. Wirtz, wird seitens des Beklagten bestritten, dass die Klägerin seit 15. Januar 2009 im Citizens' Net mit Wohnsitz in Peninsula registriert war?
Armin Schwertfeger Speaker of the Parliament of Roldem
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höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)
vorbehaltlich meiner Stellungnahme zu den Behauptungen der Klageseite gilt: Kaum jemand erinnert sich noch, worum es in diesem Prozess ging. Ganz abgesehen davon ging es nie um eine Sache von Wichtigkeit.
Ich möchte daher folgenden Vergleich vorschlagen:
1. Beide Seiten erkennen an, dass die Klägerin seit dem 2. Februar diesen Jahres Mitglied der Assembly ist. Alle ihr daraus zustehenden Ansprüche auf Gehalt und andere Vergütungen werden vollumfänglich erfüllt.
2. Dies bleibt für die Gültigkeit der seitdem durch die Assembly (sämtlich mit mehr als einer Stimme Mehrheit) getroffenen Entscheidungen bis zum heutigen Tage folgenlos.
Andernfalls werde ich die hier getätigten Behauptungen zur Anmeldung der Klägerin, die durch mich derzeit nicht nachgeprüft werden können und zu der mir durchaus unterschiedliche Belege vorliegen, bestreiten und wir werden in eine umfangreiche Beweisaufnahme eintreten, während der die Klägerin auch weiterhin die ihr offenbar sehr wichtigen Rechte als Mitglied der Assembly nicht ausüben kann.
Mr. Wirtz seien Sie versichert, dass das Gericht wohl weiß, worum es in diesem Prozess ging und immer noch geht. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass dies auch auf die Klägerseite zutrifft.
Des Weiteren möchte ich meiner Verwunderung Ausdruck verleihen, dass die Beklagtenseite das Zugestehen bzw. das Bestreiten einer Tatsachenbehauptung von der Zustimmung der Gegenseite zu einem Vergleichsvorschlag macht. Das Gericht geht in dieser Frage nunmehr davon aus, dass die Beklagtenseite die Tatsache, dass die Klägerin seit 15. Januar 2009 im Citizens' Net mit Wohnsitz in Peninsula registiert war, nicht bestreitet.
Gestatten Sie mir zusätzlich noch den Hinweis, dass nicht die Parteien darüber zu befinden haben, ob für oder gegen eine Tatsachenbehauptung Beweis erhoben wird. Dies bleibt, so es das Gericht für notwendig erachtet, einem gesonderten Beweiserhebungsbeschluss vorbehalten.
Unabhängig von meinen Hinweisen ist das Gericht erfreut, dass seitens des Beklagten Entgegenkommen für eine gütliche Einigung signalisiert wird.
Das Gericht schlägt nunmehr einen Vergleich folgenden Inhalts vor:
1. Der Beklagte erkennt an, dass die Klägerin seit dem 2. Februar 2009 ordentliches Mitglied der State Assembly of Peninsula ist.
2. Die Klägerin verzichtet für den Zeitraum vom 2. Februar 2009 bis zum Abschluss dieses Vergleichs auf die rückwirkende Inanspruchnahme von Rechten, welche sich aus der Mitgliedschaft in der State Assembly of Peninsula ergeben hätten.
3. Damit ist das Verfahren beendet.
Wenn die Parteien mit diesem Vergleich einverstanden sind, bitte ich um eine entsprechende Zustimmungserklärung.
Armin Schwertfeger Speaker of the Parliament of Roldem
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
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höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)
gestatten Sie mir, meine Äußerung klarzustellen: Ich bestreite die von der Klageseite getätigten Behauptungen unabhängig von meinem Vergleichangebot. Ich bin jedoch der Ansicht, dass eine - sicherlich umfangreiche und unbefriedigende, da auf Indizien und widersprüchlichen Zeugenaussagen basierende - Tatsachenfeststellung ebenso wie eine Auseinandersetzung in dieser Frage durch den von mir angebotenen Vergleich vermieden werden kann. Dessen ungeachtet entscheiden natürlich weiterhin nur Your Honor, ob eine Beweiserhebung notwendig ist oder die Wahrheit schon ausreichend bekannt ist.
Des weiteren ist mir natürlich klar, worum es in diesem Verfahren geht: Die Klageseite möchte gerne Recht haben.
Sollte ich mich in einem dieser Punkte missverständlich ausgedrückt haben, so bedaure ich dies.
da seitens der Klägerin ohnehin allein die Feststellung ihrer verfassungsgemäßen Mitgliedschaft in der State Assembly of Peninsula begehrt wird, jedoch keinerlei Anfechtungen der seit dem 02. Februar 2009 gefassten Beschlüsse erklärt wurden oder werden und die Klägerin sich zudem durch die zwischenzeitlich erfolgte Ergänzung der Constitution of the State Peninsula in ihrer Rechtsauffassung bestätigt und ihr das Interesse an einer gerichtlichen Feststellung begründendes Genugtuungsbedürfnis dadurch sowie durch das vom Vergleichsvorschlag des Supreme Court umfasste Anerkenntnis ihrer Position seitens des Beklagten befriedigt wird, erkläre ich klägerseits hiermit die Annahme des vom Supreme Court unterbreiteten Vergleichsvorschlages - unter der auflösenden Bedingung der ebenfalls unveränderten Annahme des Vergleichsvorschlages durch den Beklagten.
Mr. Wirtz, an Sie geht noch einmal die Frage, ob die Beklagtenpartei dem Vergleichsvorschlag in der vom Gericht unterbreiteten Fassung zustimmt.
Armin Schwertfeger Speaker of the Parliament of Roldem
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vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)
Chief Justice Schwertfeger schlägt dreimal mit dem Hammer, die Anwesenden erheben sich und der Richter verlässt den Verhandlungssaal.
Armin Schwertfeger Speaker of the Parliament of Roldem
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