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Taylor Kay Roberts

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1

Dienstag, 19. Juli 2011, 14:54

State Office of Senator Taylor Kay Roberts





State Office of the United State Senator from Savannah
c/o The Office of the Governor of the State of Savannah

The Honorable Taylor Kay Roberts


1200 Peachtree Avenue
Springfield, SA

Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

former United States Senator for Laurentiana

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Taylor Kay Roberts« (19. Juli 2011, 15:03)


Luciano Marani

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2

Donnerstag, 21. Juli 2011, 13:08

Senatorin Roberts,

ich habe ein Dokument mitgebracht, durch das die Amtszeiten der Justices verlängert werden sollen.
Jurisdiction Amendment

Section 1
Art. II Sec. 2 des Supreme Court of the United States Act wird wie folgt geändert:
    "Section 2: Nomination
    (1) Die Supreme Court Justices werden gemäß den Vorschriften der Verfassung durch den Präsidenten für eine Amtszeit von einem Jahr ernannt. Sie bedürfen der Billigung durch den Senat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
    (2) Sie leisten bei ihrem Amtsantritt den folgenden Eid: "Ich schwöre, daß ich als gerechter Richter allezeit die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe." Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
    (3) Die Amtszeit beginnt mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den Präsidenten und endet mit dem Ablauf der Amtszeit, ohne dass es einer förmlichen Entlassung bedarf. Die Amtszeit endet außerdem, wenn ein Richter seit 28 Tagen keinen Beitrag mehr im öffentlichen, innersimulativen Bereich des Astorian Politics Center geschrieben hat.
    (4) Der Präsident hat das Recht, dem Senat bereits vor Ende der Amtszeit des jeweiligen Supreme Court Justice einen Nachfolger für den frei werdenden Sitz vorzuschlagen, welcher durch den Senat auch bereits vor Ende der Amtszeit des amtierenden Justice bestätigt werden kann.
    (5) Die Aushändigung der Ernennungsurkunde darf in einem solchen Falle jedoch erst nach dem Ende der Amtszeit des bisherigen Justice erfolgen."
Section 2
Dieses Gesetzt tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.

Die Änderungen sind blau hervorgehoben.
Bei der Begründung stütze ich mich dabei auf die Verfassung, genauer gesagt auf Art. V Sec. 1 Ssec. 2 Sn. 2: "Sie [die Richter] sollen, abgesehen von etwaigen gesetzlichen Beschränkungen ihrer Amtszeit, nur auf dem Wege des Amtsenthebungsverfahrens ihrer Stellung enthoben werden können."
Die Verfassung geht also grundsätzlich von einer Amtszeit auf Lebenszeit aus. Dies wird einhellig damit begründet, dass die Justiz den politischen Kämpfen weitestgehend entzogen sein soll. Ich denke, durch diese Änderung wird dem besser Rechnung getragen.
Die Änderung bezüglich des Verlustes durch Inaktivität begründe ich mit dem Versuch, die Justices abseits der Verfahren vor dem Supreme Court zu dogmatischen Auseinandersetzungen zu bewegen, beispielsweise durch Vorträge zu ausgewählten Themen und Problemkreisen.

Was meinen Sie dazu?
Luciano Marani
XXXVII. President of the United States

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3

Donnerstag, 21. Juli 2011, 14:10

Mr. Attorney General,

ich halte dieses Änderungsgesetz für begrüßenswert. Die 28-Tage-Regelung entspricht ja meineswissens auch der Regelung für Bürger, nach denen diese ausgebürgert werden, ein Gleichlauf ist hier zu begrüßen. Wobei ich gerne noch eine Regelung dabei hätte, wer den Amtsverlust eines Supreme Court Justices feststellt, damit das auch eindeutig geklärt ist. Ich könnte mir hier eine Regelung analog zur Ernennung vorstellen: Der Präsident trifft diese Feststellung mit advice and consent des Senats, wobei ich mir nicht sicher bin, ob das dann nicht zu kompliziert ist. Andererseits müsste ein neuer Justice ja sowieso wieder durch den Senat, also könnte man das auch kombinieren.
Taylor Kay Roberts
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Luciano Marani

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4

Donnerstag, 21. Juli 2011, 14:15

Nun, Senatorin,

ich denke, die Feststellung kann man ruhig in den Raum stellen. Entweder die Opposition oder die Regierungsseite wird dies irgendwann ansprechen und Verfehlungen vorwerfen oder genau denselben zu unterbinden versuchen, Ich denke ja nicht, dass dies unbeachtet bleiben dürfte.

Aber ich bin nicht Herr des Gesetzeswortlautes. Das sind zum Teil Sie.
Daher würde ich es sehr begrüßen, brächten Sie den Entwurf in den Kongress ein, sofern ich Sie dafür begeistern konnte. Ich denke ja, die anderen Mitglieder beider Kammern werden noch genug Kritik vorbringen, allen voran wohl das Argument der Demokratie in Bezug der Erteilung von Macht auf Zeit.
Luciano Marani
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5

Donnerstag, 21. Juli 2011, 14:24

Verzeihung, Senatorin, aber ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen.
Es geht um das neue Verfahren zur Bestimmung eines Senators im Falle der Vakanz. Ich habe ganz erhebliche Bedenken, wenn ein Nachrücker im Zuge einer reinen Ernennung ohne Wahl oder Billigung eines parlamentarischen Kollegialgremiums bestimmt wird. Die rechtlichen Bedenken kann ich natürlich ebenfalls auf Auslegungen der Verfassungsnorm stützen.
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6

Freitag, 22. Juli 2011, 14:33

Ich werde den Gesetzentwurf in den Senat einbringen, Mr. Attorney General.
Verzeihung, Senatorin, aber ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen.
Es geht um das neue Verfahren zur Bestimmung eines Senators im Falle der Vakanz. Ich habe ganz erhebliche Bedenken, wenn ein Nachrücker im Zuge einer reinen Ernennung ohne Wahl oder Billigung eines parlamentarischen Kollegialgremiums bestimmt wird. Die rechtlichen Bedenken kann ich natürlich ebenfalls auf Auslegungen der Verfassungsnorm stützen.
Ich wäre auf Ihre Auslegung der Verfassungsnorm durchaus gespannt, Mr. Attorney General. Wobei ich das New Alcantara-Modell allerdings keineswegs für neu erachte, denn im Buffalo State wird es seit der Einführung der dortigen Verfassung, also inzwischen seit über sechs Jahren, über fünf davon mit der geltenden Bundesverfassung, praktiziert, und es wurden niemals verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert.
Taylor Kay Roberts
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Luciano Marani

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7

Freitag, 22. Juli 2011, 15:34

Nunja, ich äußere jetzt Bedenken, da ich die Entwicklung halt verfolgen konnte.
Die gleichen Bedenken treffen auch auf New Alcantara zu.
Art. III Sec. 4 U.S. Constitution
(1) [...] Seine Mitglieder werden grundsätzlich in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf einen Zeitraum von sechs Monaten von den stimmberechtigten Bürgern eines Staates gewählt.
[...]
(5) Fällt ein Sitz im Senat vakant, so soll er umgehend durch Neuwahl im Sinne des ersten Absatzes oder auf andere, von der gesetzgebenden Körperschaft des betroffenen Staates vorgesehenen Weise für den Zeitraum der restlichen Amtsperiode neu besetzt werden.

1. Grundsätzlich sollen Senatoren gewählt werden. Das bedeutet, es kann Ausnahmen geben, jedoch gilt eben auch hier das hehre Demokratieprinzip "aus den Reihen des Volkes gewählt, um für das Volk zu sprechen."
2. Auch bei den Vakanzen soll grundsätzlich eine Nachwahl stattfinden. Die Alternative des bundesstaatlichen Verfahrens ist meiner Ansicht nach keine gleichberechtigte, sondern nur eine nachrangige, denn grundsätzlich soll Bundesrecht gelten, wenn Bundesorgane besetzt werden.
3. Ich denke, dass das bundesstaatliche Verfahren sich an den Regeln zur Wahl orientieren sollte, wenn nicht durch die Bevölkerung des Bundesstaates, dann doch wenigstens durch die Volksvertretung, wobei hier vor allem der Vorteil kürzerer Fristen als Argument greift.
4. Ich denke außerdem, dass eine Ernennung nur für den Zeitraum bis zur Wahl gelten sollte, um eben den Staat zu vertreten.
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8

Freitag, 22. Juli 2011, 17:17

Nunja, ich äußere jetzt Bedenken, da ich die Entwicklung halt verfolgen konnte.
Die gleichen Bedenken treffen auch auf New Alcantara zu.

Sehen sie in einer fünfjährigen, unangefochtenen und unkritisierten Praxis keine gewohnheitsrechtliche Präzedenzie für die Verfassungsmäßigkeit dieser Praxis?


Zitat

Art. III Sec. 4 U.S. Constitution
(1) [...] Seine Mitglieder werden grundsätzlich in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf einen Zeitraum von sechs Monaten von den stimmberechtigten Bürgern eines Staates gewählt.
[...]
(5) Fällt ein Sitz im Senat vakant, so soll er umgehend durch Neuwahl im Sinne des ersten Absatzes oder auf andere, von der gesetzgebenden Körperschaft des betroffenen Staates vorgesehenen Weise für den Zeitraum der restlichen Amtsperiode neu besetzt werden.


1. Grundsätzlich sollen Senatoren gewählt werden. Das bedeutet, es kann Ausnahmen geben, jedoch gilt eben auch hier das hehre Demokratieprinzip "aus den Reihen des Volkes gewählt, um für das Volk zu sprechen."

Grundsätzlich sollen auch der Präsident und der Vizepräsident gewählt werden, was im Regelfalle ebenso wie bei Senatoren der Fall ist, aber eben in Ausnahmen nicht. Die allgemeine Wahlvorschrift lässt in meinen Augen keine Rückschlüsse auf die Nachbestimmungsregelungen zu, denn auch beim Repräsentantenhaus - wo gar keine Vorschriften bestehen - ebenso wie bei der Präsidentschaft findet die Nachbestimmung bei einer Vakanz auf andere Weise statt als die reguläre Bestimmung des Amtsinhabers. In unserer Verfassung gibt die Methode einer Wahl also grundsätzlich nicht die Methode der Nachbestimmung vor.

Zitat

2. Auch bei den Vakanzen soll grundsätzlich eine Nachwahl stattfinden. Die Alternative des bundesstaatlichen Verfahrens ist meiner Ansicht nach keine gleichberechtigte, sondern nur eine nachrangige, denn grundsätzlich soll Bundesrecht gelten, wenn Bundesorgane besetzt werden.

Das halte ich für eine deutliche Verkennung der Konzeption des Wortlautes dieser Klausel: Die Verfassung spricht tatsächlich und in allen Fällen, wo sie etwas regelt, einen Vorrang für Bundesrecht aus - so lange es mit dem Staatsrecht konkurriert. In diesem Falle öffnet die Klausel jedoch die Regelung und erlaubt den Staaten - ohne jegliche Bedingung - von der Regelung der Nachwahl abzuweichen und spricht diesen sogar den Vorrang zu. Dies tut die Verfassung auch völlig zu recht, denn es geht hierbei um "den Senator des Staates" - und wie ein Staat "seinen" Senator nachbesetzt, kann dieser Staat frei entscheiden. Die Verfassung respektiert hier die Vertretung der Staaten, die sich im Senat wiederfindet, weswegen das "oder" in meinen Augen keine Nachrrangigkeit der staatlichen Regelung ausdrückt, sondern eine Nachrangigkeit der Bundesregelug, wie sie in der Verfassung steht. Die Verfassung will bloß - wie dies in quasi allen Fällen bei Ämterbesetzungen ist - eine (Auffang)Regelung vorhalten, um dem Fall, dass ein Staat eben keine eigene Regelung trifft und dadurch ein Amt vakant bleiben würde, vorzubeugen. Ich verstehe diese Vorschrift so, dass die Verfassung hier dem Bund explizit jede Regelungskompetenz für die Nachwahlen abspricht: Diese fällt, wie auch immer sie ausgestaltet wird, den Staaten als souveränen und eigenständigen Staaten im Rahmen des Bundes zu. Sie haben die komplette Gesetzgebungskompetenz in allen Fällen, in denen sie nicht ausdrücklich dem Bund vorbehalten ist.

Zitat

3. Ich denke, dass das bundesstaatliche Verfahren sich an den Regeln zur Wahl orientieren sollte, wenn nicht durch die Bevölkerung des Bundesstaates, dann doch wenigstens durch die Volksvertretung, wobei hier vor allem der Vorteil kürzerer Fristen als Argument greift.
Ich denke nicht, dass sich die Staaten an irgendwas in der Verfassung des Bundes zu orientieren haben, sofern diese sie nicht ausdrücklich für sie für anwendbar erklärt - und außer den Grundrechten, die durch Art. I Sec. 4 der Verfassung alle staatliche Gewalt binden, sind das lediglich die Vorschriften in Article VI der Verfassung. Der Rest ist der naturgemäß und eigenständliche Rechtsraum des Bundes, den die Staaten ebenso zu wahren haben wie umgekehrt der Bund alles, was außerhalb seines Rechtsraumes - mithin in dem der Staaten - liegt, zu wahren und sich in diese Angelegenheiten nicht einzumischen hat. Die Bundestaaten sind nach der Verfassung eigenständige, souveräne Staaten. In allen Fragen, die nicht dem Bund zugeordnet sind, haben sie im Rahmen einiger grundsätzlicher Rahmenbedingungen, die eben die Grundrechte und Art. VI der Verfassung sind, völlig eigenständigkeit. Dazu zählt auch die Regelung der Nachbestimmung.
Ich denke, dass hier auch der von Ihnen bereits zitierte Wortlaut aufschlussreich ist:
"... oder auf andere, von der gesetzgebenden Körperschaft des betroffenen Staates vorgesehenen Weise für den Zeitraum der restlichen Amtsperiode neu besetzt werden."
Die Verfassung spricht hier ausdrücklich nicht von "Wahl" - sie sagt, dass die gesetzgebende Körpberschaft ein Verfahren zur Nachbesetzung "für den Zeitraum der restlichen Amtsperiode" festlegt. Hätten die Verfassungsväter die Staaten hier so einschränken wollen, wie das Ihrer Auslegungsmethode entspricht, hätten sie entsprechende Einschränkungen gemacht. Das tut sie aber nicht, und öffnet daher im Umkehrschluss die Möglichkeit für jede beliebige Form der Besetzung durch den Bundesstaat. Die gesetzgebende Körperschaft kann eine Volkswahl vorsehen, sich selbst das Recht zur Nachwahl vorbehalten oder dieses Recht eben an den Gouverneur delegieren - mit oder auch ohne Zustimmungserfordernis.
Auch macht Art. VI noch dazu eine interessante Einschränkung:


Section 4 [Failing States]
(1) [...]
(2) Zu diesem Zwecke kann der Präsident der Vereinigten Staaten unter den üblichen Modalitäten Beamte oder sonstige Amtsträger berufen, welche im Namen des Bundes die exekutive Gewalt in einem betroffenen Staat ausüben.
(3) Die Position des Senators eines betroffenen Bundesstaats bleibt davon unberührt.


Bei einer Federal Administration bleibt ausdrücklich jede Befugnis über die Senatsstelle entzogen - ein Federal Administrator kann also einen vakanten Senatorenposten nicht durch Berufung nachbesetzen. Ich denke, auch diese Vorschrift zeigt, dass die Verfassung durchaus davon ausgeht, dass Staaten eine Regelung treffen, bei der die Exekutive des Staaten den Senator in einer Art und Weise nachbesetzen kann, dass man sie der Befugnis eines nicht durch das Volk des Staates demokratisch legitimierten Amtsträger der Exekutive entziehen will. Und die einzige denkbare Möglichkeit, wo dies wirklich relevant wäre, ist eine Ernennung ausschließlich durch den Gouverneur.

Zitat

4. Ich denke außerdem, dass eine Ernennung nur für den Zeitraum bis zur Wahl gelten sollte, um eben den Staat zu vertreten.
Das halte ich rein vom Wortlaut her für verfassungswidrig: Eine Nachberufung muss nach der Verfassung immer "... für den Zeitraum der restlichen Amtsperiode..." erfolgen. Ich denke, es verträgt sich mit der Unabhängigkeit des Senators nicht - und die ist nun wieder eine bundesstaatlich garantierte Frage - wenn seine Ernennung bedingt werden kann. Ein Senator der - entsprechend der Vorschriften seines Staates - nachberufen ist, ist stets bis zum Ende der Amtszeit, für die er nachberufen ist - also bis zu den nächsten regulären Senatorenwahlen in seinem Staat - im Amt. Eine Lösung, "Vorübergehende Nachberufung durch den Senator, bis eine Wahl durchgeführt werden kann", ist in meinen Augen mit der Verfassung nicht vereinbar. Grundsätzlich gilt: Ein Senator, der sein Mandat nicht wegen Inaktivität verliert, ist ein Senator und bleibt ein Senator - und zwar bis zum Ende der Amtszeit, für die er vereidigt wurde.

Wie Sie sehen können, unterscheiden sich unsere Ansichten hier gravierend. Aber ich halte jede Einmischung des Bundes in die Nachbestimmung der Senatoren für eine inakzeptable Übergriffigkeit des Bundes in die Souveräntität der Staaten.
Taylor Kay Roberts
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Luciano Marani

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9

Donnerstag, 28. Juli 2011, 22:19


- The Attorney General -
Astoria City | July 28th, 2011

Invitation to the Newman Building

Senatorin Roberts,

ich lade Sie zu einem Gespräch mit Senatorin McGarry und Senator Witfield ins Newman Building ein.
Dort möchte ich Ihnen einen Gesetzentwurf vorstellen, der unsere Gerichtsbarkeit durchorganisieren soll.
Es ist mein Wunsch, sowohl Republikaner, als auch Demokraten und Unabhängige bei dem Gespräch zu hören.


Yours Faithfully

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Freitag, 5. August 2011, 11:54



Office of the United States Senator from Savannah
- 08-05-2011
|
Press Release:
Senator Roberts takes part in judicial meetings


Senatorin Taylor Kay Roberts nimmt derzeit in Astoria City an mehreren Gesprächsrunden mit anderen Senatoren und hochrangigen Vertretern der Administration Laval teil. In einem Gespräch, initiiert durch Attorney General Marani, geht es um eine großangelegte Reform des Justizwesens der Vereinigten Staaten, durch die ein formeller Instanzenzug geschaffen werden soll. Senatorin Roberts sagte hierzu: "Ich begrüße diese Initiative des Attorney General. Eine Reform des Justizsystems ist ein großes und ambitioniertes, aber trotzdem wichtiges Projekt. Ich hoffe, dass wir hier bald zu guten Ergebnissen kommen werden.

Zu einer weiteren Kofnerenz, diese initiiert durch Vice President Hayward, wird die Senatorin in diesen Tagen mit einigen Kollegen aus dem Senat und dem Vizepräsidenten im State Department zusammen kommen, um dort über einige internationale Verträge zu beraten. Genauere Details wurden durch das State Department noch nicht publik gemacht.

Annabeth Schott
Press Secretary of the Senator

Taylor Kay Roberts
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Sonntag, 9. Oktober 2011, 21:10



Office of the United States Senator from Savannah
- 10-09-2011
|
Press Release:
Senator Roberts on several congressional issues

1) On the Speaker-election
Senator Roberts gratuliert dem neu gewählten Speaker of the House, Congressman Antonio Salazar (R-HY) herzlich zu seiner Wahl. "Ich freue mich, dass das Amt wieder mit einem fähigen und engagierten Congressman besetzt ist und die derzeit hervorragende inhaltliche Arbeit des Kongresses jetzt auch wieder Fahrt aufnehmen kann." So erklärte die Senatorin, die derzeit als einzige Kandidatin für das Amt des President of the Senate im anderen Haus des Kongresses zur Wahl steht, und fuhr fort: "Wenn mich meine Kollegen im Senat zur Präsidentin wählen, freue ich mich auf eine erfolgreiche, gute und problemlose Zusammenarbeit mit Speaker Salazar."

2) On her Morning Business Speech
Nach der Annahme der von ihr eingebrachten Morning Business Debate Resolution und der damit verbundenen Eröffnung einer permanenten Morning Business Debate nutzte Senatorin Roberts heute die Gelegrnheit, um als erstes Mitglied eines Hauses des Kongresses eine solche Morning Business Speech zu halten. Die Rede der Senatorin, deren zwei Themen zum Einen der Fusionsprozess für Serena und die Arbeit des Kongresses am Serena Act und zum Anderen der derzeitge Mangel an Bundesrichtern war, der die Justizreform ins Leere laufen lässt, kann im Wortlaut im Journal of the Congress nachgelesen werden.

3) On the Laurentiana Act
Da durch die Beratungen des Kongresses um den inzwischen zur Abstimmung stehenden Serena Act ein Präzedenzfall eines Fusionsgesetzes existiert, hat Senatorin Roberts am heutigen Abend der Fusion Conference in Colon, HY, die eine Fusion der Staaten Savannah und Hybertina vorbereitet, einen an den Ergebnissen des Serena Acts angelegten Entwurf für ein Fusionsgesetz vorgelegt. Sie erklärte zum weiteren Verfahren: "Ich bin guter Hoffnung, dass wir diese Bill bald schon im Kongress einbringen können, damit auch der Fusionsprozess zwischen Savannah und Hybertina zu einem guten Ergebnis geführt werden kann und wir endlich von der Vorbereitung zu einer konkreten Ausgestaltung des neuen Staates Laurentiana kommen können."


Annabeth Schott
Press Secretary of the Senator

Taylor Kay Roberts
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Luciano Marani

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12

Freitag, 25. November 2011, 14:56


- The Attorney General -
Newman Building - November 25th, 2011


Amendments to the Constitution


Madam Senator,

ich ersuche Sie, dem Kongress mitzuteilen, ob Laurentiana die beiden letzten vom Kongress beschlossenen Verfassungszusätze ratifiziert hat, da das Ende der Abstimmung in eine Zeit fiel, in der Sie die Sitzungsleitung wahrgenommen haben.



____________________
Luciano Marani, Attorney General

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13

Freitag, 25. November 2011, 14:59

Mal nebenbei gefragt: Wieso haben Sie den Ausgang der Abstimmungen nicht gemeldet, wo Sie sie doch nicht nur eröffnet, sondern auch beendet haben? Waren Sie überfordert mit Ihren vielen Aufgaben? ;)
Luciano Marani
XXXVII. President of the United States

Charlotte McGarry

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14

Montag, 28. November 2011, 17:29

Dem Department of Justice kommt bei der Feststellung dieser Angelegenheit keine Rolle zu. Verfassungszusätze werden traditionell zwischen dem Kongress und dem Bund ausgemacht, was unter anderem im fehlenden Veto-Recht des Präsidenten seinen Ausdruck findet.

Es gibt doch bestimmt etwas anderes für Sie zu tun, Mr. Attorney-General, als engagierte Bürgerinnen zu nerven.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Luciano Marani

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15

Montag, 28. November 2011, 18:37

Ich habe nicht mit Ihnen gesprochen, Senatorin. Ich glaube auch, dass Senatorin Roberts nicht Ihres Beistandes bedarf, um als Person im engeren Kreise der Führungskandidaten der Republikaner für die nächsten Wahlen mir als interessierten und engagierten Bürger und Wähler zu erklären, ob sie schon jetzt mit Ihren Führungaufgaben überfordert ist.
Luciano Marani
XXXVII. President of the United States

Arjun Narayan

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16

Montag, 28. November 2011, 19:46

Ich habe nicht mit Ihnen gesprochen, Senatorin. Ich glaube auch, dass Senatorin Roberts nicht Ihres Beistandes bedarf, um als Person im engeren Kreise der Führungskandidaten der Republikaner für die nächsten Wahlen mir als interessierten und engagierten Bürger und Wähler zu erklären, ob sie schon jetzt mit Ihren Führungaufgaben überfordert ist.


Mit anderen Worten: Sie haben nichts anderes zu tun und Sie veranstalten diese ganze Sache nur, um völlig überflüssigerweise jemanden zu diffamieren, der Ihnen politisch zu unbequem ist oder werden könnte? Gratulation - so sieht also die Regierungsarbeit aus. Wann dürfen wir denn endlich mal mit Ergebnissen der von Ihnen während Ihrer Hearings angekündigten Projekte rechnen? Gar nicht, läge als Antwort wohl sehr nahe, verschwenden Sie Ihre Arbeitskraft doch lieber mit solchen Possen.

Davon abgesehen sollten Sie sich angewöhnen gewisse Umstände einfach zu akzeptieren. So schwer kann das ja nicht sein.

XXXIV. President of the United States
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Luciano Marani

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17

Montag, 28. November 2011, 21:22

Ich habe hieraus gar keine große Sache gemacht und werde das auch nicht tun.
Ich habe nur eine Frage gestellt und warte solange auf die Antwort, wie es eben dauert.
Luciano Marani
XXXVII. President of the United States

Charlotte McGarry

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18

Montag, 28. November 2011, 21:34

mir als interessierten und engagierten Bürger und Wähler

Ich empfehle, Ihr Interesse in Zukunft nicht auf offiziellem Briefpapier zu stillen, ansonsten lasse ich Sie vorladen und der Kongress wird sich mit dieser Vermischung befassen.
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Luciano Marani

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Montag, 28. November 2011, 21:38

Und wo habe ich das Ihrer Meinung nach getan?
Luciano Marani
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Solomon Foot

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20

Montag, 28. November 2011, 23:51

Sie nerven leider nur noch Mr. Marani!
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