Madam Speaker,
der vorliegende Gesetzentwurf dient der Liberalisierung des Einbürgerungsverfahrens, und zwar dergestalt, dass die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten künftig "rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung" verliehen werden soll, anstatt wie bislang erst mit Wirkung ab Leistung der Treueeides.
Der Grund für diesen Änderungsvorschlag ist folgender: Das Wahlrecht des Bundes sowie die Verfassungen und Wahlgesetze der Bundesstaaten kennen allesamt "Quarantänefristen", die Neubürger absitzen müssen, bevor sie voll von ihren politischen Partizipationsrechten als Angehörige dieser Nation Gebrauch machen können. Davon betroffen ist die Mitgliedschaft in den Staatsparlamenten, das Recht, wählen zu dürfen, das Recht, sich um Ämter zu bewerben, und so fort.
Die Spanne dieser Fristen reicht von sieben Tagen ab Erwerb der Staatsbürgerschaft (für die Mitgliedschaft in der Assembly von Astoria State) über 14 Tage (für das aktive Wahlrecht auf Bundesebene) und stolze 21 Tage (für das Recht, Staatsämter in Assentia bekleiden zu dürfen) bis hin zu 28 Tagen (für das passive Wahlrecht zum Präsidentenamt). Dazu kommt bislang jedoch - und dies wird meist übersehen - noch die siebentägige Frist vom Antrag auf Einbürgerung bis hin zur Verleihung der Staatsbürgerschaft, so dass aus sieben Tagen Wartefrist de facto 14 Tage, aus 14 Tagen 21 Tage, aus 21 Tagen 28 Tage und aus 28 Tagen 35 Tage werden! Verehrte Kollegen, in einer Zeit, in der wir für jeden aktiven und engagierten Neubürger dankbar sein müssen, sollten wir unseren Einwanderern nicht unnötig viele Steine in den Weg legen!
Ich nehme mit Freude zur Kenntnis, dass bereits vereinzelt auf Staatenebene - etwa jüngst in Savannah und schon vor einiger Zeit in New Alcantara - am Abbau solch überzogener und demotivierender Hürden gearbeitet wird. Am Einfachsten aber erreicht man Fortschritt auf diesem Gebiet durch die Neutralisierung der überflüssigsten Wartezeitverlängerung von allen - eben der im Einbürgerungsverfahren gemäß Citizenship Act!
Sollten Einzelne unter Ihnen entsprechende Befürchtungen hegen: Mit diesem Schritt öffnen wir nicht etwa einer rein quantitativen Masseneinwanderung Tür und Tor, denn bis zur Eidesleistung sieben Tage nach der Antragstellung bleibt die Staatsbürgerschaft auch weiterhin rechtlich in der Schwebe. Wir würden lediglich den beharrlichen und motivierten unter unseren Neubürgern ermöglichen, früher als bislang all die Rechte wahrzunehmen, die ihnen als Bürger dieses großen Landes von Natur aus zukommen.
Dies ist das Hauptanliegen hinter meiner Gesetzesinitiative; desweiteren würde ich gerne noch die bislang im Gesetz verankerte zweimonatige Wartefrist für ID-Wechsel streichen (denn ich glaube nicht, dass wir jemals von einer exzessiven ID-Hopping-Welle heimgesucht werden - und selbst wenn, das Ummeldeverfahren läuft ja öffentlich und transparent, was kümmert es uns also?) sowie ein paar kleine stilistische Änderungen am Treueeid vornehmen (da die gegenwärtige Übersetzung aus dem "Albernischen" ist etwas holprig ausgefallen ist).
Vielen Dank.