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Assentian Economic Concessions Act
Assentian Economic Concessions Act
ARTICLE I - GENERAL PROVISIONS
Section 1 Purposes and Title of this Act
(1) Dieses Gesetz regelt die Vorkomnisse natürlicher Rohstoffe und deren Verwendung in Assentia.
(2) Dieses Gesetz soll als "Assentian Economic Concessions Act" (AECA) zitiert werden.
(3) Die jeweilige Art und Menge der unter dieses Gesetz fallenden Wirtschaftsobjekte wird in Appendix I aufgelistet.
ARTICLE II - CONCESSIONS
Section 1 Concessions
(1) Die Republic of Assentia hat nicht die Kompetenz selber Rohstoffe abzubauen und zu vertreiben
(2) Die Republic of Assentia vergibt Konzessionen an privatwirtschaftliche Unternehmen, mit Sitz in Assentia, die so den Abbau und Vertrieb der Rohstoffe vornehmen.
(3) Die Vergabe der Konzession ist zeitlich beschränkt und beiderseitig mit Einhalten einer zuvor definierten Frist aufkündbar. Eventuelle finanzielle Ausgleiche werden im Einzellfall betrachtet.
(4) Eine Konzession beinhaltet das Recht eine bestimmte Menge eines Rohstoffes abbauen und vertreiben zu können.
Section 2 Procedure of Placing
(1) Konzessionen werden vom Governor mit einer 7-tägigen Frist, anhand eines Kriterienkataloges (siehe Appendix II) ausgeschrieben.
(2) Der Governor hat das Recht sich einer Vergabe einer Konzession zu verweigern, sofern keines der eingereichten Angebote ausreichend überzeugend ist.
(3) Der Governor muss seine Entscheidung vor der State Assembly in Form einer Analyse der eingereichten Angebote recht fertigen.
(4) Weitere Details zwischen dem Konzessionsnehmer und der Republic of Assentia werden im Vertragstext niedergelegt.
(5) Auf Vorschlag des Governor’s entscheidet die State Assembly über die Vergabe der Konzession.
(6) Sollte ein Mitglied der State Assembly oder der Governor selbst ein Angebot für eine Konzession abgeben, so hat er sich dem Entscheidungsprozess zu enthalten. Im Falle des Governors wird die Kompetenz dem Chairman of the State Assembly übertragen.
ARTICLE III - FINAL PROVISIONS
Section 1 Entry into Force
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Ausfertigung durch den Governor in Kraft.
Appendix I - Resources
Die Art und Menge der täglichen Menge wurde von der National Governor’s Conference beschlossen und wird in folgender Liste aufgezählt. Schweine (35 Stück) Rinder (4 Stück) Milch (90 Liter) Zuckerrüben (92 Kg) Getreide (740 Kg) Holz (128 Kg) Sand (100 Kg) Kupfer (100 Kg) Kohle (1'328 Kg)
Appendix II – Criteria Check List
Die Vergabe der Konzessionen wird nach folgenden Kriterien beurteilt und vorgenommen: Finanzielles Angebot Nachhaltigkeit (wirtschaftlich und ökologisch) Standort des Unternehmens Im Rahmen dieser Kriterien entscheidet der Governor ueber die Vergabe der Konzession.
THE REPUBLIC OF ASSENTIA