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Samstag, 10. Januar 2009, 23:17

Supreme Court Statement on the Case "USA vs. Franklin"


Press Office



Astoria City, January 10th 2009
Statement of the Supreme Court in the Case "USA vs. Paul Franklin"


Mit großem Befremden wurde am Supreme Court die Presserklärung des Weißen Hauses über die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes im Fall "USA vs. Franklin" aufgenommen.
Daher sieht der Supreme Court sich gezwungen, durch diese Presseerklärungen das Folgende klarzustellen:

Der Supreme Court würde es begrüßen, wenn das Weiße Haus, so es sich in einem Fall veranlasst sieht, eine Stellungnahme wie im vorliegenden Fall abzugeben, die rechtlichen Vorgaben und Umstände ebenso wie die Rolle des Supreme Courts und die Tatsache, dass dieser ein nicht politisch handelndes Verfassungsorgan ist, angemessen berücksichtigen würde. Dem Supreme Court lagen als Grundlage seiner Entscheidung lediglich der in der Anklageschrift dargelegte Sachverhalt zugrunde und kann, im Gegensatz zu den Exekutivbehörden, nicht auf anderem Wege erlangte Kenntnis in einem Verfahren verwenden. Hieraus ist offensichtlich, dass dem Gericht lediglich Informationen über den Warentransfer, nicht jedoch darüber, ob eine Gegenleistung erfolgte, vorgelegen haben. Auch obliegt es nicht dem Gericht, eigene Mutmaßungen anzustellen oder ander Überlegungen anzustellen, insbesondere zum Vorsatz des Angeklagten oder ähnlichen Dingen. Es sollte auch berücksichtigt werden, dass das Strafrecht nur eine Person bestraft, die eine Tat auch in allen Teilen durch ihr Handeln oder Unterlassen verursacht hat, was zwar auch, aber nicht ausschließlich bedeutet, dass ein von einer Person - sei es vorsätzlich oder (grob) fahrlässig - verursachter, strafrechtlich verbotener Erfolg eintreten muss. Sofern es also nicht in der Anklageschrift vorgebracht wird, muss das Gericht stets von der für den Angeklagten günstigsten Annahme ausgehen.
Es ist nach dem Grundsatz der Beweispflicht der Anklage die einzige Aufgabe des Gerichtes in einem Strafprozess, die durch die Anklage vorgebrachten Beweise und Vorträge dahin zu prüfen, ob sie das Gericht von der Schuld des Angeklagten überzeugen. Ist das Gericht durch die Anklage vollständig von der Schuld des Angeklagten überzeugt und konnte die Verteidigung dies nicht entkräften, so entscheidet es gegen den Angeklagten. Ansonsten - also sobald das Gericht bei einer Entscheidung berechtigte Zweifel an der Schuld des Angeklagten hegt - muss nach dem Grundsatz "In Dubio pro reo" zugunsten des Angeklagten entschieden werden. Ein solcher Fall ergab sich im vorliegenden Verfahren.

Im übrigen weist der Supreme Court die unhaltbare Anschuldigung des Weißen Hauses, er hätte keine "keine überzeugende, Vertrauen in das astorische Justizsystem nährende Vorstellung" abgegeben, auf das entschiedenste zurück. Es ist äußerst befremdlich, dass sich das Weiße Haus in die Arbeit des Supreme Court in einer derart wertenden Weise einzumischen - es obliegt dem Supreme Court ja auch nicht, das Verhalten der Administration in Presseerklärungen aus seiner Sicht zu bewerten, weswegen die Richter des Supreme Court hierzu auch keine Stellungnahme treffen, es sei denn im Rahmen eines Verfahren.
Zumal der Supreme Court scharf darauf hinweisen muss, dass es nicht die Aufgabe eines Gerichtes - auch nicht des Supreme Court - ist, Vertrauen in das astorische Rechtssystem zu nähren oder eine Vorstellung zu geben. Der Gerichtsbarkeit ist die Aufgabe, Recht zu sprechen, zugewiesen. Dabei haben sie die Vorschriften der Gesetze und insbesondere der Verfassung anzuwenden. Politische Erwägungen können und dürften dabei keine Rolle spielen, ebenso wie populär oder unpopulär die Entscheidung ist.
Ulysses S. Finnegan jr.

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Alexander Xanathos

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Samstag, 10. Januar 2009, 23:22

1. Ein Entscheidung nach "in dubio pro reo" vor der Verhandlung?
2. Welchen Sinn macht es, alles in die Anklageschrift zu schreiben, da bleibt ja kein Stoff mehr für die Verhandlung.

3. *halbsimoff* Der andere Thread hätte es auch getan.
Alexander Xanathos
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Sonntag, 11. Januar 2009, 00:56

Am Rande eines Pressetermins spricht der White House Press Secretary über die Stellungnahme des Supreme Court:

Wie aus der Stellungnahme zu entnehmen ist, gibt der Supreme Court ganz offen zu, sowohl die Sach- und Rechtslage nicht genügend gekannt zu haben, noch die in der Klageschrift enthaltenen Beweise angemessen gewürdigt zu haben. Es kann nicht die Pflicht der Staatsanwaltschaft sein, das Gericht darauf hinzuweisen, dass vorgelegte Beweise vollzählig oder nicht vollzählig sind. Wenn der Supreme Court erklärt, er könne keine "eigene[n] Mutmaßungen [...] oder ander[e] Überlegungen [anstellen], insbesondere zum Vorsatz des Angeklagten oder ähnlichen Dingen", dann hätte er auch nicht darüber mutmaßen dürfen, ob die zunächst vorgelegten Beweise unvollständig sein könnten. Die Klageschrift legt dar, dass eine strafbare Ausfuhr von Rohstoffen von Astor über Albernia nach Aurora stattgefunden hat - nicht mehr. Eine detalliertere Beweisführung würde erst im Rahmen des Hauptverfahrens folgen, so wie es üblich ist.

Die Zurückweisung der "unhaltbare[n] Anschuldigung des Weißen Hauses" durch den Supreme Court möchte insofern kommentieren, dass ich ganz ausdrücklich den Chief Justice in persona kommentiert habe, nicht den Supreme Court als Institution. Da der amtierende Chief Justice bereits zu früherer Gelegenheit, für die gesamte astorische Öffentlichkeit wahrnehmbar, abwertende Bemerkungen über den Attorney General, der bekanntlich Angehöriger der Federal Administration ist, gemacht hat, gehe ich davon aus, dass Chief Justice Finnegan sich mit etwaigen Kommentierungen seiner Handlungen arrangieren kann und muss.

Norman Howard Hodges

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Sonntag, 11. Januar 2009, 00:59

Hauptsächlich belegen die vorgelegten Beweise, dass jemand Rohstoffe nach Albernia geschickt hat, von wo aus sie eine nicht dem astorischen Recht unterliegende Körperschaft weiter nach Aurora verschickt wurden. Alles Weitere ist Mutmaßung.

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Sonntag, 11. Januar 2009, 01:13

Was sie da ausführen ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit der Klage. Und die wird in der Regel erst im Hauptverfahren geklärt.

Mr. Hodges, mit Erschrecken kam mir soeben der Gedanke, Sie könnten der demokratische Kandidat für den Posten des Attorney General sein - bitte reden Sie ihn mir wieder aus!

Er schaut dabei auf die Signatur des Angesprochenen. ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »The White House« (11. Januar 2009, 01:14)


Norman Howard Hodges

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Sonntag, 11. Januar 2009, 01:16

Wer der demokratische Kandidat für dieses Amt ist, werden Sie glücklicherweise noch früh genug erfahren. In meiner Signatur finden Sie ein Wahlkampfplakat des DNC, mehr nicht. ;)

Alexander Xanathos

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Sonntag, 11. Januar 2009, 01:17

Wendet sich an den SoIA: Justin, hat dein Spürhundwelpe den Tang eigentlich komplett aufgefressen? 8)
Alexander Xanathos
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