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Edgar Wilson

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1

Donnerstag, 1. September 2011, 11:05

FRage bezüglich Nachwahlen und HoR

Ok ich kann derzeit keine Regelung finden die besagt, ob der Speaker des HoR darauf aufmerksam zu machen hat, wenn Mitglieder des Hauses fehlen, so das Nachwahlen durchgeführt werden müssen.
Ich wurde darauf angesprochen und so denke ich, darf ich mir hier doch einen simoff Rat holen, ob dies nun der Fall ist, oder ob dies automatisch durch das Wahlamt geschied.

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Luciano Marani

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2

Donnerstag, 1. September 2011, 13:18

Maßgeblich ist Art. V Sec. 1 Federal Election Act

Das Kongresspräsidium muss evtl. Mandatsverluste feststellen. Ohne Feststellung keine Sitzvakanz, ohne weitere Sitzvakanz, kein weiteren Nachwahlposten.

Erfolgt die Feststellung nicht vor Sonntag, sodass die Wahlausschreibung vor dem Verstreichen der Ausschlussfrist für die Kandidatur geändert werden kann, dann bleibt es bei den aktuellen Nachwahlmodalitäten.
Luciano Marani
XXXVII. President of the United States

Luciano Marani

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3

Donnerstag, 1. September 2011, 13:24

Zum Bericht über die Lage der Nation:

State of the Union Report Act insbesondere Sec. 2 Ssec. 3 u. 4 sind ganz interessant. Einfach lesen und dann weißt du, dass es keine Aussprache gibt, sondern gleich die Abstimmung. Denn eine Aussprache ist ohnehin unnütze, da ich nicht wüsste, was man da diskutieren will. Der Kongress will den Bericht und wird ihn auch bekommen, entweder vom Präsidenten persönlich oder schriftlich, sollte der Kongress die Infamie besitzen, den Präsidenten nicht vorzulassen.
Luciano Marani
XXXVII. President of the United States

Doug Hayward

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4

Donnerstag, 1. September 2011, 19:46

Zum Bericht über die Lage der Nation:

State of the Union Report Act insbesondere Sec. 2 Ssec. 3 u. 4 sind ganz interessant. Einfach lesen und dann weißt du, dass es keine Aussprache gibt, sondern gleich die Abstimmung.


Das ist nicht die Aussprache über den Antrag, sondern bereits der Thread für die SotU. Denn der Speaker hat dem Antrag bereits"stattgegeben", ohne eine Abstimmung einzuführen.

Ein kleiner Tipp an Wilson: Lies die notwendigen Rechtsgrundlagen, bevor was gemacht wird. Und bitte komm mir nicht mit "Ich mache wenigstens was." Denn sicherlich ist es besser, was zu machen, wenn man es dann aber falsch macht, hilft es auch niemandem. Deswegen: Lies die Rechtsgrundlagen (Standing Orders, State of the Union Report Act, Freedom of Information Act), die alle entweder im Kongress selbst, oder in den Congressional Archives in alphabetischer Reihenfolge zu finden sind.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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Luciano Marani

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5

Donnerstag, 1. September 2011, 19:57

Der Speaker kann das leider nicht allein entscheiden.
Das Kongresspräsidium ist nach außen nur Sprachrohr und nach innen nur Leitung, es kann im Namen des Kongresses sprechen, aber nicht entscheiden.

Das Recht gibt das Verfahren vor:

Art. IV Sec. 1 Ssec. 8 Const: Der Präsident soll dem Kongress Vereinigten Staaten regelmäßig Bericht über die Lage der Nation und den Fortgang der Regierungsgeschäfte erstatten, jedoch soll er nicht vor den Kongress treten und zu ihm sprechen, ohne dessen ausdrückliche Billigung.

Dazu ist das SOTURA quasi das Ausführungsgesetz bzw. die Konkretisierung. Dort heißt es in Sec. 2 Ssec. 4:
Das Kongresspräsidium leitet den Antrag an den Kongress weiter und eröffnet in beiden Kammern eine Abstimmung zur Erteilung des Rederechts.
Luciano Marani
XXXVII. President of the United States

Doug Hayward

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6

Donnerstag, 1. September 2011, 20:02

Mir sind die Regelungen durchaus bekannt. Ich war auch schon im Kongresspräsidium. ;)
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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