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Federal Archive

Librarian Charlize Kingston

Beiträge: 367

Bundesstaat: Bundesweit

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Donnerstag, 16. Januar 2014, 11:45

Basic Treaty with the Free State of Fuchsia

THE FEDERAL ARCHIVE

Official Document -Attested Copy



Inkraftgetreten am:

25.11.2013
Unterschrieben durch President Sookie Stackhouse


Basic Treaty between the Free State of Fuchsia and the United States of Astor

Preamble


In dem Wunsch, eine friedliche, freundliche und gleichberechtigte Beziehung zwischen ihren Staaten zu etablieren, die als Grundstein für den Aufbau einer dauerhaften Freundschaft und Zusammenarbeit dienen soll, schließen der Freistaat Fuchsen und die Vereinigten Staaten den nachstehenden Grundlagenvertrag.


Article 1 - Mutual Recognition
(1) Die vertragschließenden Parteien erkennen einander gegenseitig als souveräne und gleichberechtigte Staaten an.
(2) Sie stufen die wechselseitigen Beziehungen zueinander jeweils als mindestens "freundlich" oder sinnverwandt ein.

Article 2 - Non-aggression Principle
(1) Die vertragschließenden Parteien erklären, weder jetzt noch in Zukunft territoriale Ansprüche gegeneinander erheben, und sichern einander wechselseitig die Achtung ihrer Grenzen und Hoheitsgewässer zu.
(2) Sie verpflichten sich, jedwede zwischen ihnen auftretenden Meinungsverschiedenheiten und Konflikte auf ausschließlich friedlichem Wege zu lösen, und auf jedwede Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander zu verzichten.

Article 3 - Diplomatic Missions
(1) Die vertragschließenden Parteien vereinbaren, soweit dies ihren Möglichkeiten entspricht, Botschafter als ständige Vertreter ihrer Regierungen am Sitz der jeweils anderen Regierung auszutauschen, und akkreditiertem diplomatischem Personal Immunität entsprechend internationalen Gepflogenheiten zu gewähren.
(2) Sie verpflichten sich, sich jedweder Einmischung in die inneren Angelegenheiten der jeweils anderen Seite zu enthalten.

Article 4 - Coming-into-force and Term
(1) Dieser Vertrag tritt mit seiner Ratifikation durch die vertragschließenden Parteien in Kraft.
(2) Er gilt für unbefristete Zeit, kann jedoch von jeder der vertragschließenden Partei formlos mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.