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Montag, 2. November 2015, 20:30

H.R. 2015-112 Streamlining of the Astorian-Trimontan Relations Ratification Bill


THE PRESIDENT OF CONGRESS

Honorable Members of Congress!


Die Congresswoman from Astoria City, AS, Ms Jackson, hat folgenden Entwurf eingebracht.

Der Antragsteller hat das erste Wort.

Die Aussprachedauer wird vorerst auf 96 Stunden festgelegt.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.



(Clark)
Speaker of the House of Representatives





Streamlining of the Astorian-Trimontan Relations Ratification Bill


Section 1: Ratification
(1) Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert den Kooperationsvertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und Dreibürgen vom 22. Juli 2015 in angehängter Fassung.
(2) Mit Inkrafttreten werden die Ratifizierungen aller bisherigen Verträge zwischen den Vereinigten Staaten und Dreibürgen aufgehoben.

Section 2: Documentation
Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifizierungsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und beim Vertragspartner zu hinterlegen.





Kooperationsvertrag
zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Kaiserreich Dreibürgen

IM BESTREBEN, die Beziehungen zwischen ihren Völkern zu verbessern,
IN ÜBEREINKUNFT, den Willen zu zeigen, auch in Zukunft auf dieser Ebene miteinander zu agieren,
schließen die unterzeichnenden Parteien diesen Vertrag.


Artikel 1 - Allgemeines
(1) Die Vereinigten Staaten von Astor und das Kaiserreich Dreibürgen erkennen einander als unabhängige und souveräne Staaten an.
(2) Beide Vertragspartner streben diplomatische Beziehungen in friedlicher Koexistenz an.
(3) Beide Vertragspartner stufen die diplomatischen Beziehungen untereinander mindestens als "gut" ein.

Artikel 2 - Einreise- und Rechtsbestimmungen
(1) Die Vertragspartner vereinbaren, dass Prozedere zur Vergabe von Visa für die Einreise und den Aufenthalt bei den zuständigen Stellen über geeignete Anweisungen zu beschleunigen. Visa-Anträge der Vertragspartner sollen so beschleunigt werden.
(2) Staatlich anerkannte Kulturschaffende aus den Vertragsstaaten sind bei der Vergabe von Visa mit Priorität zu behandeln.
(3) Die vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, die in ihrem Staatsgebiet befindlichen Staatsbürger des jeweils anderen Vertragspartners, welche von diesem strafrechtlich verfolgt werden, auf Ansuchen der zuständigen Behörde, an diesen auszuliefern. Davon ist abzusehen, wenn im Falle der Auslieferung die Todesstrafe droht.


Artikel 3 - Botschaften
Die Vertragspartner vereinbaren die gegenseitige Einrichtung von Botschaften und die Entsendung von Botschaftern. Sie verpflichten sich, nur solche Personen als Botschafter zu entsenden, für welche ein vorheriges Agrément des anderen Vertragspartners (Empfangsstaat) vorliegt und eine solche Person als Botschafter abzuberufen, wenn sie durch den Empfangsstaat hierum ersucht werden, auch ohne dass eine rechtlich verbindliche Handlung des Empfangsstaates vorliegt. Sie gewähren dem jeweils anderen Staat (Entsendestaat) für seine diplomatischen Vertretungen Unverletzlichkeit, das Recht auf Schutz und Gewährleistung der Sicherheit durch den Empfangsstaat und die Freiheit von sämtlichen Maßnahmen staatlicher Gewalt des Empfangsstaates. Die Vertragspartner gewähren offiziellen Staatsbesuchern (Staatsoberhäuptern, Regierungschefs sowie Minister) sowie akkreditierte Diplomaten (Botschaftern, Gesandten, diplomatischen Mitarbeitern) bis zur Rücknahme ihrer Akkreditierung Immunität.

Artikel 4 - Frieden und Sicherheit
(1) Die beiden vertragschließenden Staaten verpflichten sich, sich jeden Gewaltakts, jeder aggressiven Handlung und jeden Angriffs gegeneinander, und zwar sowohl einzeln als auch gemeinsam mit anderen Mächten, zu enthalten, und auch keine dritte Macht dabei zu unterstützen.
(2) Militärische, paramilitärische oder geheimdienstliche Operationen auf dem Staatsgebiet des Vertragspartners sind für beide Staaten verboten, außer sie erfolgen mit Wissen und ausdrücklicher Erlaubnis des Vertragspartners.
(3) Die Unterzeichner kommen darüber überein im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dem anderen bei Notwendigkeit humanitäre Hilfe zu leisten.
(4) Weiterhin kommen die Vertragspartner überein, keinen Angriffskrieg gegen dritte Mächte zu führen, sofern dieser nicht zur Wahrung der nationalen Souveränität notwendig ist.

Artikel 5 - Konfliktlösung
(1) Beide Seiten bemühen sich, mögliche Differenzen zwischen den beiden Staaten auf dem Verhandlungswege einvernehmlich beizulegen. Sollte sich kein Kompromiss o.ä. finden lassen, kann zur Beratung, Schlichtung und Lösungsfindung eine dritte unparteiische Gemeinschaft oder ein dritter unparteiischer Staat, der/die von beiden Unterzeichnerstaaten anerkannt wird angerufen werden.
(2) Beide Staaten haben Einmischungen in die Innenpolitik des Vertragspartners zu unterlassen. Konstruktive Kritik in Gesprächen zu äußern ist allerdings erlaubt und erwünscht.
(3) Die Regierungen der Vertragspartner verpflichten sich, bei Nachfrage sicherheitspolitische und andere sicherheitsrelevante Fragen zu erörtern.
(4) Eine gemeinsam zu erfolgende und realistisch umsetzbare Abrüstung der Offensivkapazitäten wird von den Vertragspartnern angestrebt.

Artikel 6 - Wirtschaftliches
(1) Die Vertragspartner streben den Beginn wirtschaftlicher Beziehungen miteinander an. Zu diesem Zweck sollen sich die zuständigen Minister regelmäßig konsultieren, um alle notwendigen Rahmenmaßnahmen abzustimmen.
(2) Sobald eine wirtschaftliche Beziehung zueinander installiert werden soll, muss dieser Vertrag um Regeln und Vorschriften zu dieser Thematik erweitert werden.

Artikel 7 - Kulturelle Zusammenarbeit
(1) Die Vertragspartner wollen Stellen schaffen um staatlich anerkannte Kulturschaffende aus dem jeweils anderen Vertragsstaat bei einem Aufenthalt und dem Nachgehen einer künstlerischen, öffentlich zugänglichen Tätigkeit im eigenen Land besser behördlich zu unterstützen.
(2) Der Austausch von Ausstellungsstücken aus Museen sowie kulturellen, wissenschaftlichen oder technischen Ausstellungen wird gefördert.
(3) Zur Förderung von beidseitigem Verständnis streben die Vertragspartner die Gründung und Unterstützung einer dreibürgisch-astorischen Gesellschaft an, die zum Ziel hat die kulturellen und politischen Verbindungen zwischen den beiden Nationen und ihren Bürgern zu stärken.
(4) Schüler und Studenten der Vertragspartner, die sich im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten, sind bei erfolgtem Nachweis als solche anzuerkennen. Sie erlangen somit die Berechtigung auf Vergünstigungen für solche Gruppen, insbesondere in kulturellen und wissenschaftlichen Einrichtung.

Artikel 8 - Gültigkeit und Kündigung
(1) Der Vertrag kann nach einer dreimonatigen Frist einseitig und ohne Begründung von einem der Unterzeichner gekündigt werden.
(2) Änderungen dieses Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragspartner gültig.
(3) Dieser Vertrag hat unbeschränkte Laufzeit und tritt nach Unterzeichnung und der notwendigen Ratifizierung der Legislativorgane in Kraft.
(4) Nach beidseitiger Inkraftsetzung des Vertrages werden der "Grundlagenvertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Kaiserreich Dreibürgen" vom 7. Juli 2009 und der "Nichtangriffspakt zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Kaiserreich Dreibürgen" vom 1. Februar 2015 einstimmig außer Kraft gesetzt.


For the United States of Astor

Béatrice Laval
____________________
Béatrice Laval
Secretary of State
On behalf of President Adam Denton
July 22nd, 2015



Für das Kaiserreich Dreibürgen


____________________
Karl von Guldener
Außenminister
7. September 2015




David J. Clark (D-NA)

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Scarlett Monroe

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Dienstag, 3. November 2015, 11:34

Mr. Speaker,

ich habe eben eine Notiz aus dem Weißen Haus erhalten, mit der Bitte diesen Entwurf aufgrund der aktuellen Lage in Dreibürgen zurück zu ziehen. Meines Wissens wurde der Entwurf in Dreibürgen bereits abschließend behandelt und nur alleine die Zustimmung des U.S. Congress fehlt für das Inkrafttreten. Der Entwurf selbst bringt nur kleine Neuerungen sondern hat grob das Ziel die bisherigen Verträge zu vereinheitlichen und übersichtlicher zu gestalten. Aus diesen Gründen sehe ich auch durch die inneren Querelen in Dreibürgen keine Grund sich gegen diesen veränderten Vertrag auszusprechen. Ich würde jedoch gerne den Secretary of State einladen, um den Standpunkt der Administration in dieser Situation unmissverständlich zu klären.

Timothy Ford

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3

Dienstag, 3. November 2015, 11:40

Mr. Speaker,
Ich kann dem aufgrund der derzeitigen Lage nicht zustimmen

Scarlett Monroe

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Dienstag, 3. November 2015, 12:03

Congressman Ford,

welchem Punkt genau können Sie nicht zustimmen? Der Zusammenlegung der Verträge? Dem Zugeständnis wirtschaftlich zusammenarbeiten zu wollen? Dass wir Secretary Bliss einladen um über die aktuelle Situation zu sprechen?

Timothy Ford

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Dienstag, 3. November 2015, 12:39

Mr. Speaker,
dem Vertrag kann ich nicht zustimmen

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6

Dienstag, 3. November 2015, 14:52

Mr. Speaker,

ich werde diesem Vertrag selbstverständlich zustimmen. Ich selbst bin kein Freund der dreibürgischen Außen- oder Innenpolitik, doch ist klar, dass aus diesem Vertrag in keinem vorstellbaren Szenario nachteilige Folgen im Vergleich zum Status quo erwachsen würden. Es ist daher hahnebüchern, die aktuellen Prozesse vorzuschieben um eine Ablehnung zu argumentieren.

In Wahrheit ist die Tatsache, dass Congresswoman Monroe diesen Vertrag eingereicht hat eine Bankrotterklärung der Außenpolitik der Administration, die es einen Monat lang nicht geschafft hat diesen Vertrag, der fix und fertig von der Administration Denton ausgearbeitet wurde einzureichen über einen Kongressabgeordneten ihres Vertrauens.

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Dienstag, 3. November 2015, 18:44

Mr Präsident pro tempore,
ist sich der ehrenwerte Congress man Form Freyburg bewusst, dass wir bereits Verträge mit Dreibürgen haben und diese Änderung eher formelle als substantielle Änderungen herbeiführt?
Eine Ablehnung hätte lediglich die Beibehaltung des Status Quo zur Folge.
Die gleiche Frage würde ich gerne an die Administration richten und spreche mich daher für die Zulassung eines Vertreters aus.

David J. Clark (D-NA)

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Mosby M. Parsons

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Dienstag, 3. November 2015, 19:26

Mr. Speaker

Ich werde diesem Vertrag zustimmen.

Dreibürgen ist nach Astor die wohl aktivste Nation und hat damit eine grosse Bedeutung in der Weltgemeinschaft. Weiter ist Dreibürgen völlig übertrieben hochgerüstet und grosse Teile der dreibürgischen Führungsschicht zeigen eine starke Affinität für alles, was mit Militär und Krieg zu tun hat. Und zum Dritten verfügt Dreibürgen über erhebliche Demokratiedefizite.

Mit diesem Staat muss man enge Kontakte pflegen, um seine Einwohner behutsam zu Frieden und Demokratie heranführen und damit endlich zu einem wertvollen Mitglied der Weltgemeinschaft machen zu können. Dieser Vertrag ist ein wichtiger Schritt dazu.
Mosby M. Parsons

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Donnerstag, 5. November 2015, 19:04

Mr. Speaker,

Zunächst möchte ich Congresswoman Jackson dazu auffordern diesen Sitzungsaal nicht für billige Propaganda zu missbrauchen. Es sollte als Zeichen des Willens zur überparteilichen Zusammenarbeit gewertet werden, dass die Administration sich an eine Vertreterin der Demokratischen Partei gewandt hat.

Des Weiteren beantrage ich angesichts der unklaren Lage in Dreibürgen die Beratungen über diesen Entwurf auszusetzen.
Dr. Jeremy Goldberg
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Timothy Ford

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Donnerstag, 5. November 2015, 19:05

Mr. Speaker,
ich stimme dem Antrag von Congressman Goldberg zu

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Donnerstag, 5. November 2015, 23:16

Honorable Members,
ich sehe keine Grundlage für die Aussetzung.

David J. Clark (D-NA)

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Samstag, 7. November 2015, 14:11


THE PRESIDENT OF CONGRESS

Honorable Members of Congress!


Ich erkenne weiteren Aussprachebedarf und verlängere die Aussprache zunächst um 48 Stunden ab jetzt.


(Clark)
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David J. Clark (D-NA)

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Samstag, 7. November 2015, 16:26

Mr. Speaker,

ich werde dem so zustimmen.
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Montag, 9. November 2015, 19:42


THE PRESIDENT OF CONGRESS

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Die Aussprache ist beendet.

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Donnerstag, 12. November 2015, 19:32


The President of Congress


Honorable Members of Congress!




Das Repräsentantenhaus hat die Bill am 12.11.15 angenommen ([Vote] H.R. 2015-112 Streamlining of the Astorian-Trimontan Relations Ratification Bill).




Clark
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Montag, 23. November 2015, 21:37


The President pro Tempore of the Senate


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Der Senat hat die Bill am 23.11.15 angenommen ([Vote] H.R. 2015-112 Streamlining of the Astorian-Trimontan Relations Ratification Bill).



(Jonathan Whitestone)
President pro Tempore of the Senate