CERTAIN that the several States shall work together,
TO FORM a more perfect Union,
ASSURING the People of the several States secure governments,
THE GOVERNORS of the States of the United States of Astor herby establish
Treaty on the National Governors Conference.
Article I.
Die Nationale Gouverneurskonferenz (National Governors Conference, NGC) wird hiermit als suprastaatliches Organ zwischen den Bundesstaaten der Vereinigten Staaten von Astor eingerichtet.
Article II.
(1) Der NGC sollen alle Gouverneure der Bundesstaaten als Vertreter derer mit Amtsantritt angehören.
(2) Sollte ein Gouverneursamt vakant oder unpässlich sein, so kann der jeweilige Bundesstaat einen Vertreter entsenden.
Article III.
(1) Die NGC wird von einem Vorsitzenden (Chairman) geleitet. Der Vorsitz wechselt quartalsmäßig im alphabetischen Turnus zwischen den Gouverneuren.
(2) Der Vorsitz hat eine Liste zu führen, in der die Vorsitze der nächsten zwei Jahre geplant werden.
(3) Der Gouverneur der der nächstgereihte im Turnus ist, hat das Amt des Vizevorsitzenden (Vice-Chairman) inne und vertritt den Vorsitzenden bei Abwesenheit.
(4) Im Falle einer Vakanz im Amte des Vorsitzenden, soll sein Stellvertreter das Amt interimistisch (Acting Chairman) ausführen.
(1) Die NGC soll immer in dem Staat tagen, dessen Oberhaupt der Vorsitzende der NGC ist.
(2) Der Vorsitzende hat dafür Sorge zu tragen, der NGC entsprechende Organisation und Räumlichkeiten zu Verfügung zu stellen.
(3) Anfallende Kosten sind vom Vorsitzstaat zu tragen, wobei diese so gering wie möglich zu halten sind.
(1) Eine ordentliche Sitzung (Ordinary Session) soll mindestens einmal im Quartal vom Vorsitzenden gemäß Artikel IV einberufen werden. Diese soll ein aktuelles Thema zum Titel und zur Diskussion haben.
(2) Im Falle eines außergewöhnlichen Ereignisses kann ein Gouverneur eine außerordentliche Sitzung (Extraordinary Session) einberufen. Diese hat so rasch als möglich zu tagen; hier soll der Vorsitzstaat die Gouverneure bei der Anreise wenn nötig unterstützen.
(3) Ein Gouverneur kann sich (und seinen Staat) bei Ablehnung des Themas im Vorhinein von einer ordentlichen Sitzung abmelden.
(4) Eine ordentliche Sitzung soll nur stattfinden, wenn mehr als die Hälfte der Gouverneure ihre Teilnahme nicht abgesagt haben.
Article VI.
(1) Das Ziel der Sitzungen soll grundsätzlich die Verabschiedung eines bilateralen Vertrages (Compact) sein. Sonstige Entscheidungen sind als Beschlüsse (Resolutions) zu fassen.
(2) Entscheidungen der NGC sind ausnahmslos einstimmig zu fassen. Sie treten nur für die anwesenden Staaten in Kraft.
(3) Alle Abstimmungen sind namentlich durchzuführen, wobei jeder Gouverneur eine Stimme hat. Enthaltungen sind nicht möglich.
Article V.
(1) Dieser Vertrag tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem der letzte Gouverneur das Dokument unterzeichnet hat.
(2) Bis zum Beginn des ersten vollen Quartals nach Unterzeichnung soll ein vom NGC gewählter interimistische Vorsitzende die Sitzungen leiten. Danach soll der Turnus in absteigender alphabetischer Reihenfolge beginnen.
Agreed upon on March XX, 2018 in Astoria City.
For the several States:
Eugene Wolf
Republic of Assentia
Madison Wall
State of Astoria
Alexander Conway
Free State of Freeland
Dominic Stone
State of Laurentiana
Elsa Frost
Free State of New Alcantara
Cornelius Nunokawa
Republic of Serena