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Steve McQueen

THE General!

Beiträge: 7 177

Wohnort: Montague County

Bundesstaat: New Alcantara

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1

Montag, 27. Oktober 2008, 17:01

BA 2008/10/14 New Standing Orders of Congress


The United States of Astor
The President of Congress

Astoria City, 27h of October 2008

Honorable Congressmen,
der Senator of Hybertina, Mr Alricio Scriptatore, bringt folgenden Antrag auf Neufassung der Standing Orders ein.
Die Ausprache dauert bis Freitag, den 31. Oktober 2008, 18 Uhr!
Änderungen sind rot hervorgehoben.

sig.
Steve McQueen
The President of Congress



Standing Orders of Congress, United States of Astor


Section I - Generals

Article 1 - The Congress
1) Der Kongress der Vereinigten Staaten übt die legislative Gewalt aus. Er besteht aus dem Repräsentantenhaus und dem Senat und tagt in dafür bereitgestellten Gebäuden auf dem Capitol Hill.
2) Der Kongress gibt sich in einer Gesamtheit gemäß der Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor, Article III, Section 1 (5), diese Geschäftsordnung zur Regelung des Geschäftsgangs.

Section II - Chairmanship

Article 2 – Speaker of the House of Representatives
1) Das House of Representatives wählt aus seiner Mitte einen Speaker der die Sitzungsleitung inne hat.
2) Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so kommen die beiden Anwärter mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl. Kommt keine Mehrheit zu Stande, entscheidet das Los.
3) Die Wahl des Speaker des HoR wird immer dann durchgeführt, wenn
a) sich ein neues Repräsentantenhaus konstituiert oder
b) das Amt vakant ist oder
c) dies 2/3 der Mitglieder des HoR verlangen.
4) Die Wahl des Speaker des HoR wird durch den Senatspräsidenten durchgeführt. Steht dieser nicht zur Verfügung übernimmt das Mitglied des Kongresses, welches unter den derzeit anwesenden Mitgliedern am längsten ununterbrochen Mitglied des Kongresses ist die Wahlleitung.

Article 3 - President of the Senate
1) Der Senat wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten der die Sitzungsleitung innehat.
2) Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so kommen die beiden Anwärter mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl. Kommt keine Mehrheit zu Stande, entscheidet das Los.
3) Die Wahl zum Präsidenten des Senats wird immer dann durchgeführt, wenn
a) die Wahlen zum Präsidenten der Vereinigten Staaten abgehalten wurden, also immer nach vier Monaten oder
b) das Amt vakant ist
c) dies 2/3 der Mitglieder des Senats verlangen.
4) Die Wahl des Präsidenten des Senats wird durch den Speaker des Repräsentantenhauses durchgeführt. Steht dieser nicht zur Verfügung übernimmt das Mitglied des Kongresses, welches unter den derzeit anwesenden Mitgliedern am längsten ununterbrochen Mitglied des Kongresses ist die Wahlleitung.

Article 4 - President of Congress
1) Der Speaker des Repräsentantenhauses ist gleichzeitig Präsident des Kongresses.
2) Der Präsident des Senats ist gleichzeitig stellvertretender Präsident des Kongresses.
3) Das Kongresspräsidium vertritt den Kongress nach außen, sorgt für die Einhaltung dieser Standing Orders und leitet die Aussprachen gerecht und unparteiisch.
4) Das Kongresspräsidium hat im Rahmen dieser Geschäftsordnung Weisungsbefugnis gegenüber den Mitgliedern des Kongresses, sofern dies den Fortgang der Arbeit und die Ordnung des Hauses betrifft.
5) Das Kongresspräsidium nimmt die Anträge der Abgeordneten entgegen, macht sie allen Abgeordneten zugänglich und leitet innerhalb den in dieser Geschäftsordnung vorgesehenen Fristen die Aussprache ein.
6) Die Mitglieder des Kongresspräsidiums vertreten sich gegenseitig bei Abwesenheit oder Verwaisung des Amtes des jeweils anderen bis zur Neubesetzung und übernimmt dessen Aufgaben.

Article 5 - Vacancies
1) Im Falle der Verwaisung eines der beiden Ämter des Kongresspräsidiums werden durch das verbliebene Präsidiumsmitglied unverzüglich Neuwahlen für das zu besetzende Amt durchgeführt.
2) Für den Fall, dass das Präsidium vollständig abwesend sein wird, ist von einem Mitglied des Präsidiums unter den anwesenden Congressmen ein Vertreter auszuwählen, der bis zur Rückkehr eines der Präsidiumsmitglieder die Sitzungsleitung im Kongress übernimmt. Sollte das Präsidium vollständig verwaist sein, oder kein Vertreter benannt worden sein, übernimmt das Mitglied des Kongresses, welches unter den derzeit anwesenden Mitglieder am längsten ununterbrochen Mitglied des Kongresses ist, als Präsident bzw. Vizepräsident pro tempore die Sitzungsleitung. Sind unter den Anwesenden mehrere Mitglieder gleichlange ununterbrochen Mitglied, so übernimmt dasjenige Mitglied, welches am längsten Staatsbürger ist.

Section III - Congressmen

Article 6 - Rights and duties
1) Die Mitglieder des Kongresses sind berechtigt und verpflichtet, an allen Debatten und Abstimmungen teilzunehmen sowie jederzeitigen Zugang zum Sitzungssaal des Kongresses zu erlangen. Technische Ausfälle stellen keine Verletzung dieses Absatzes dar.
2) Jedes Mitglied des Kongresses folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
3) Jedes Mitglied des Kongresses darf eine Anfrage an die Regierung oder ein einzelnes Regierungsmitglied stellen, welche innerhalb von einer Woche öffentlich im Kongress beantwortet werden muss. Die Fragen können mehrere Punkte enthalten, haben sich jedoch nach dem Ressort des betreffenden Mitglieds zu richten. Es sind höchstens fünf Einzelfragen zu einem Thema zulässig.

Section IV -Course of business

Article 7 - Discussions
1) Der Kongress tagt permanent in den dafür vorgesehenen Räumen. Seine Sitzungen sind öffentlich.
2) Anträge für Aussprachen über Beschlussanträge müssen im Office of the President gestellt werden. Die Aussprachen werden im Kongress vom Kongresspräsidium eröffnet und beendet.
3) Aussprachen dauern mindestens 48 und höchstens 168 Stunden. Das Kongresspräsidium hat die Dauer der Aussprache nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung anderweitiger Begebenheiten, die die Arbeit des Kongresses im allgemeinen und/oder den Antrag im speziellen betreffen, festzulegen.
4) Eine Verlängerung einer Aussprache ist auf Antrag von mindestens 1/4 der Kongressabgeordneten möglich.
5) Besteht kein weiterer Aussprachebedarf mehr, kann auf Antrag von 1/4 der Kongressabgeordneten die Aussprache vorzeitig beendet werden. Bestehen Zweifel an der Notwendigkeit eines vorzeitigen Endes einer Aussprache, kann der Kongresspräsident die Aussprache bis zur gesetzten Frist geöffnet lassen.
6) Beschlussanträge sind vom Kongresspräsidium in der Form "[Discussion]BA Jahr/Monat/fortlaufende Nummer" zu kennzeichnen, wobei zu Anfang jeden Monats mit der fortlaufenden Nummer 001 zu beginnen ist.

Article 8 - Votes
1) Abstimmungen über Beschlussanträge werden unmittelbar nach Ende der Aussprache eingeleitet und dauern 96 Stunden. Eine Verlängerung der Abstimmungsfrist ist nicht zulässig.
2) Das Repräsentantenhaus und der Senat stimmen getrennt in dafür vorgesehenen Räumlichkeiten ab. Die Abstimmungen werden von dem Mitglied der Kammer geleitet, welches im Kongresspräsidium Einsitz hat. Ist das eine Mitglied des Präsidiums abwesend, leitet das anwesende Mitglied die Abstimmungen in beiden Kammern.
3) Eine Abstimmung gilt als beendet, wenn
a) die erforderliche Mehrheit erreicht ist oder
b) nicht mehr erreicht werden kann oder
c) die Abstimmungsfrist verstrichen ist
4) Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass
a) sie sich mit Aye, Nay oder Abstention beantworten lässt oder
b) die Kongressmitglieder die Optionen zwischen zwei oder mehr Wahlalternativen haben.
5) Die Frage muss möglichst sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden.
6) Abstimmungen über Beschlussanträge sind in der Form "[Vote]BA Jahr/Monat/Nummer" zu kennzeichnen, wobei die Nummer der des Beschlussantrages gleicht und übernommen wird.
7) Es ist den Mitgliedern des Kongresses verboten ihre Abstimmungen nachträglich zu verändern oder zu revidieren. Ein entsprechender Verstoß führt zur Ungültigkeit des Votums des Betreffenden.

Section V -Code of behavior

Article 9 - Rules of the House
1) In den Räumlichkeiten des Kongresses ist es jedem Mitglied des Kongresses sowie allen Besuchern angezeigt, sich ruhig und höflich zu verhalten.
2) Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern des Kongresses und dem Personal, sowie unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal.
3) Rederecht im Kongress haben die Mitglieder des Kongresses. Andere Personen müssen beim Kongresspräsidium Rederecht beantragen. Eine Beantragung muss einen ausführlichen Grund beinhalten, warum das Rederecht gewährt werden soll.

Article 10 - Etiquette
1) Die Kongressmitglieder richten ihre erste Rede einer Aussprache stets an den [colo=red]Speaker[/color] des Kongresses der als Mister Speaker zu titulieren ist.
2) Im weiteren Verlauf einer Aussprache können sich die Kongressmitglieder in ihren Reden auch namentlich an die anderen Kongressabgeordneten wenden. Hierbei sind stets voller Amtstitel und Name zu gebrauchen. Repräsentanten werden als Mister/Madame Represantative [Name] angesprochen. Senatoren werden als Mister/Madam Senator [Name] angesprochen.
3) Über die Einhaltung der Regeln und der Wortwahl wacht das Kongresspräsidium. Das Kongresspräsidium ahndet Verstöße mit den vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen.

Section VI - Sanctions

Article 11 - Admonishments
1) Das Kongresspräsidium spricht Verwarnungen aus, wenn
a) ein Mitglied des Kongresses gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln, insbesondere gegen die Hausordnung, verstößt oder
b) ein Mitglied des Kongresses wiederholt gegen die Pflicht zur Teilnahme am Geschäftsgang des Kongresses verstößt.
2) Eine Verwarnung ist im Kongressgebäude für jedermann öffentlich bekannt zu geben.

Article 12 - Monetary
1) Das Kongresspräsidium kann bei mehrfachem oder schwerwiegendem Verstoß gegen die Regeln dieser Geschäftsordnung Ordnungsgelder verhängen.
2) Ordnungsgelder dürfen erst bei vorangegangener zweimaliger Verwarnung der betreffenden Person verhängt werden.
3) Der Sanktion durch Ordnungsgeld geht immer eine Abstimmung über die Höhe in der betreffenden Kammer des Kongresses voraus, die immer durch den Kongresspräsidenten durchzuführen ist.
4) Die Höhe eines Ordnungsgeldes darf die Summe von 1500 A$ nicht überschreiten.
5) Sämtliches kassiertes Ordnungsgeld kommt gemeinnützigen Zwecken zugute.

Article 13 - Prohibition of access
1) Bei erneutem Verstoß nach Verhängung eines Ordnungsgeldes oder bei einem extrem schwerwiegenden Verstoß ist das Kongresspräsidium berechtigt dem betreffenden Mitglied ein Hausverbot zu erteilen.
2) Ein Hausverbot bis zu zehn Tagen bedarf keiner weiteren Zustimmung der Kongressmitglieder. Ein Hausverbot von zehn bis dreißig Tagen bedarf der Zustimmung durch einfache Mehrheit beider Kongresskammern.
3) Ein Hausverbot von mehr als dreißig Tagen ist unzulässig.
4) Verstößt ein Besucher des Kongresses gegen die Geschäfts- bzw. Hausordnung, so ist das Kongresspräsidium ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen. Die Fristen sind identisch zu Article 13 (2) und (3).
5) Bei besonders schweren Verstößen gegen die Geschäfts- oder Hausordnung durch einen Besucher des Kongresses ist das Kongresspräsidium berechtigt ein Hausverbot bis zum Ende der Legislatur auszusprechen. Es endet mit Beginn der konstituierenden Sitzung des neuen Repräsentantenhauses.
6) Muss zum Ende einer Legislaturperiode ein schweres Hausverbot verhängt werden, so gilt dies für die folgende Legislaturperiode.

Section VII - Final provisions

Article 14 -Validity
1) Diese Geschäftsordnung erlangt ihre Gültigkeit mit dem Tage, an dem ihr gemäß Section I, Article 1 (2) und Section IV, Article 8 zugestimmt wurde.
2) Sofern ein oder mehrere Artikel bzw. einer oder mehrere Absätze dieser Geschäftsordnung gegen geltendes Recht verstoßen und damit nichtig sind, bleibt die Gültigkeit der übrigen Artikel hiervon unberührt.
3) Die Gültigkeit der Geschäftsordnung ist unbegrenzt. Sie kann lediglich durch eine neue Geschäftsordnung außer Kraft gesetzt werden.
There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.

General; Former Commandant of the United States Marine Corps;
Former Chairman of the Joint Chiefs of Staff;


Marines never die, they just go to hell to regroup.

McQueen Petroleum

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Steve McQueen« (27. Oktober 2008, 17:01)


2

Montag, 27. Oktober 2008, 17:25

Verehrte Kollegen,

im Zuge der Debatte um das Kongresspräsidium habe ich mich angeboten um alles auch rechtlich unbedenkliche Säulen zu stellen, eine Neufassung der Standing Orders vorzulegen. Dies ist hiermit getan. Die Änderungen sind rot markiert. Alles andere hat sich nicht verändert.

Zum einen schlage ich in meinem Entwurf vor, dass für den Geschäftsgang des Kongresses das Kongresspräsidium verantwortlich zeichnet. Beide Mitglieder des Präsidiums sollten Anträge annehmen und Bearbeiten dürfen. Das bringt dem Kongress eine höhere Effizienz. Die Abstimmungen sollen aber von jedem Kammermitglied - außer bei Abwesenheit - separat abgehalten werden. Gleiches gilt für Angelegenheiten, die nur die eine Kammer betreffen und nicht den gesamten Kongress.

Zudem wurde die Amtszeit des Senatspräsidenten an die des Speaker of the House angepasst und auch beim Senatspräsidenten die Möglichkeit einer Abwahl durch die Senatoren eigefügt.

Ich hoffe auf breite Zustimmung und beantrage gleichzeitig ein vorzeitiges Ende der Aussprache, so niemand noch große Veränderungen vornehmen möchte.

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Caleb McBryde

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3

Montag, 27. Oktober 2008, 23:47

Ansich finde ich das schon sehr gut, jedoch wuerde ich vorschlagen, dass die komplette Section Sanctions alleinig durch den Kongresspraesidenten und nur in dessen Abwesenheit bzw. der Kongresspraesident selbst betroffen ist durch den Stellvertretenden Kongresspraesident ausgefuehrt wird.

4

Montag, 27. Oktober 2008, 23:50

Zitat

Original von Caleb McBryde
Ansich finde ich das schon sehr gut, jedoch wuerde ich vorschlagen, dass die komplette Section Sanctions alleinig durch den Kongresspraesidenten und nur in dessen Abwesenheit bzw. der Kongresspraesident selbst betroffen ist durch den Stellvertretenden Kongresspraesident ausgefuehrt wird.


Begründung? Im obigen Entwurf ist es so geregelt, dass ein einzelnes Mitglied des Präsidiums nicht ohne das andere entsprechende Maßnahmen verhängen kann. Es wird quasi die andere Seite des Präsidiums konsultiert und dann eine Sanction ausgesprochen. Außer natürlich die eine Hälfte des Präsidiums ist vakant. Ich halte das für besser, als diese Sanktionen in die alleinige Hand einer Person zu legen.

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5

Dienstag, 28. Oktober 2008, 00:10

Zitat

Original von Alricio Scriptatore
Begründung? Im obigen Entwurf ist es so geregelt, dass ein einzelnes Mitglied des Präsidiums nicht ohne das andere entsprechende Maßnahmen verhängen kann. Es wird quasi die andere Seite des Präsidiums konsultiert und dann eine Sanction ausgesprochen. Außer natürlich die eine Hälfte des Präsidiums ist vakant. Ich halte das für besser, als diese Sanktionen in die alleinige Hand einer Person zu legen.


Das faende ich sogar noch besser, geht aber aus obigem Vorschlag nicht wirklich hervor. Sonst muesste - wenn man diese Logik durch zieht - sich das Praesidium auch ueber jede Antragseroeffnung absprechen.

Dementsprechend schlage ich vor, dass dem Vorschlag noch hinzugefuegt wird, dass das "Kongresspraesidium in Absprache miteinander ueber Sanctions entscheidet."

6

Dienstag, 28. Oktober 2008, 17:44

Einverstanden.

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7

Dienstag, 28. Oktober 2008, 21:42

Mr. President, wie nicht anders zu erwarten, wieder sehr gute Arbeit. Ich kann der Neufassung so zustimmen.
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höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

8

Dienstag, 28. Oktober 2008, 23:34

Wenn innerhalb der nächsten 24 Stunden niemand Einwände erhebt, schreiten wir hier zur Abstimmung.

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9

Dienstag, 28. Oktober 2008, 23:35

Wird mein Aenderungsvorschlag uebernommen?

10

Dienstag, 28. Oktober 2008, 23:36

Zitat

Original von Caleb McBryde
Wird mein Aenderungsvorschlag uebernommen?


Selbstverständlich, dass sagte ich doch.

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11

Dienstag, 28. Oktober 2008, 23:41

Mr Speaker,
ich möchte nur um ein paar redaktionelle Änderungen bitten:

Der Satz "6) Die Mitglieder des Kongresspräsidiums vertreten sich gegenseitig bei Abwesenheit oder Verwaisung des Amtes des jeweils anderen bis zur Neubesetzung und übernimmt dessen Aufgaben." hat so keinen Sinn.

Die Aufzählung sollte lauten:
"3) Die Wahl zum Präsidenten des Senats wird immer dann durchgeführt, wenn
a) die Wahlen zum Präsidenten der Vereinigten Staaten abgehalten wurden oer
b) das Amt vakant ist oder
c) dies 2/3 der Mitglieder des Senats verlangen."

Ansonsten habe ich keine Anmerkungen und stimme dem Entwurf zu.
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12

Dienstag, 28. Oktober 2008, 23:51

Ich möchte meine vorige Aussage korrigieren. Da es sich schließlich bei dem Präsidenten des Senats um einen Amtsträger unsere stolzen Kongresses handelt, hielte ich es für besser, seine Amtszeit auch an dem Kalender des Senates zu orientieren. Also so: "a) die regulären Senatorenwahlen der Klasse II abgehalten wurden und die Gewählten ihr Amt angetreten haben oder" mit den restlichen Vorschriften identisch.
Governor of the Free State of New Alcantara

13

Mittwoch, 29. Oktober 2008, 19:00

Vielen Dank, Mr Senator. Ihre Einwände werden im finalen Entwurf berücksichtigt.

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14

Mittwoch, 29. Oktober 2008, 23:09

Ich bitte dann diesen finalen Entwurf zur Abstimmung zu stellen.

Standing Orders of Congress, United States of Astor


Section I - Generals

Article 1 - The Congress
1) Der Kongress der Vereinigten Staaten übt die legislative Gewalt aus. Er besteht aus dem House of Representatives und dem Senate und tagt in dafür bereitgestellten Gebäuden auf dem Capitol Hill.
2) Der Kongress gibt sich in einer Gesamtheit gemäß der Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor, Article III, Section 1 (5), diese Geschäftsordnung zur Regelung des Geschäftsgangs.

Section II - Chairmanship

Article 2 – Speaker of the House of Representatives
1) Das House of Representatives wählt aus seiner Mitte einen Speaker der die Sitzungsleitung inne hat.
2) Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so kommen die beiden Anwärter mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl. Kommt keine Mehrheit zu Stande, entscheidet das Los.
3) Die Wahl des Speaker des House of Representatives wird immer dann durchgeführt, wenn
a) sich ein neues House of Representatives konstituiert oder
b) das Amt vakant ist oder
c) dies zwei Drittel der Mitglieder des House of Representatives verlangen.
4) Die Wahl des Speaker des House of Representatives wird durch den President of Senate durchgeführt. Steht dieser nicht zur Verfügung übernimmt das Mitglied des Kongresses, welches unter den derzeit anwesenden Mitgliedern am längsten ununterbrochen Mitglied des Kongresses ist die Wahlleitung.

Article 3 - President of the Senate
1) Der Senat wählt aus seiner Mitte einen President of Senate der die Sitzungsleitung innehat.
2) Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so kommen die beiden Anwärter mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl. Kommt keine Mehrheit zu Stande, entscheidet das Los.
3) Die Wahl zum President of Senate wird immer dann durchgeführt, wenn
a) die regulären Senatorenwahlen der Klasse II abgehalten wurden und die Gewählten ihr Amt angetreten haben oder
b) das Amt vakant ist
c) dies zwei Drittel der Mitglieder des Senats verlangen.
4) Die Wahl des President of Senate wird durch den Speaker of the House of Representatives durchgeführt. Steht dieser nicht zur Verfügung übernimmt das Mitglied des Kongresses, welches unter den derzeit anwesenden Mitgliedern am längsten ununterbrochen Mitglied des Kongresses ist die Wahlleitung.

Article 4 - President of Congress
1) Der Speaker of the House of Representatives ist gleichzeitig President of Congress.
2) Der President of Senate ist gleichzeitig Vice President of Congress.
3) Das Kongresspräsidium vertritt den Kongress nach außen, sorgt für die Einhaltung dieser Standing Orders und leitet die Aussprachen gerecht und unparteiisch.
4) Das Kongresspräsidium hat im Rahmen dieser Geschäftsordnung Weisungsbefugnis gegenüber den Mitgliedern des Kongresses, sofern dies den Fortgang der Arbeit und die Ordnung des Hauses betrifft.
5) Das Kongresspräsidium nimmt die Anträge der Abgeordneten entgegen, macht sie allen Abgeordneten zugänglich und leitet innerhalb den in dieser Geschäftsordnung vorgesehenen Fristen die Aussprache ein.
6) Die Mitglieder des Kongresspräsidiums vertreten sich gegenseitig bei Abwesenheit oder Verwaisung des Amtes des jeweils anderen bis zur Neubesetzung.

Article 5 - Vacancies
1) Im Falle der Verwaisung eines der beiden Ämter des Kongresspräsidiums werden durch das verbliebene Präsidiumsmitglied unverzüglich Neuwahlen für das zu besetzende Amt durchgeführt.
2) Für den Fall, dass das Präsidium vollständig abwesend sein wird, ist von einem Mitglied des Präsidiums unter den anwesenden Mitgliedern des Kongresses ein Vertreter auszuwählen, der bis zur Rückkehr eines der Präsidiumsmitglieder die Sitzungsleitung im Kongress übernimmt. Sollte das Präsidium vollständig verwaist sein, oder kein Vertreter benannt worden sein, übernimmt das Mitglied des Kongresses, welches unter den derzeit anwesenden Mitglieder am längsten ununterbrochen Mitglied des Kongresses ist, als President bzw. Vice President of Congress pro tempore die Sitzungsleitung. Sind unter den Anwesenden mehrere Mitglieder gleichlange ununterbrochen Mitglied, so übernimmt dasjenige Mitglied, welches am längsten Staatsbürger ist.

Section III - Congressmen

Article 6 - Rights and duties
1) Die Mitglieder des Kongresses sind berechtigt und verpflichtet, an allen Debatten und Abstimmungen teilzunehmen sowie jederzeitigen Zugang zum Sitzungssaal des Kongresses zu erlangen. Technische Ausfälle stellen keine Verletzung dieses Absatzes dar.
2) Jedes Mitglied des Kongresses folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
3) Jedes Mitglied des Kongresses darf eine Anfrage an die Regierung oder ein einzelnes Regierungsmitglied stellen, welche innerhalb von einer Woche öffentlich im Kongress beantwortet werden muss. Die Fragen können mehrere Punkte enthalten, haben sich jedoch nach dem Ressort des betreffenden Mitglieds zu richten. Es sind höchstens fünf Einzelfragen zu einem Thema zulässig.

Section IV - Course of business

Article 7 - Discussions
1) Der Kongress tagt permanent in den dafür vorgesehenen Räumen. Seine Sitzungen sind öffentlich.
2) Anträge für Aussprachen über Resolutions müssen im Office of the President gestellt werden. Die Aussprachen werden im Kongress vom Kongresspräsidium eröffnet und beendet.
3) Aussprachen dauern mindestens 48 und höchstens 168 Stunden. Das Kongresspräsidium hat die Dauer der Aussprache nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung anderweitiger Begebenheiten, die die Arbeit des Kongresses im allgemeinen und/oder den Antrag im speziellen betreffen, festzulegen.
4) Eine Verlängerung einer Aussprache ist auf Antrag von mindestens ein Viertel der Kongressabgeordneten möglich.
5) Besteht kein weiterer Aussprachebedarf mehr, kann auf Antrag von ein Viertel der Kongressabgeordneten die Aussprache vorzeitig beendet werden. Bestehen Zweifel an der Notwendigkeit eines vorzeitigen Endes einer Aussprache, kann das Kongresspräsidium die Aussprache bis zur gesetzten Frist geöffnet lassen.
6) Resolutions sind vom Kongresspräsidium in der Form "[Discussion] Jahr/Monat/fortlaufende Nummer" zu kennzeichnen, wobei zu Anfang jeden Monats mit der fortlaufenden Nummer 001 zu beginnen ist.

Article 8 - Votes
1) Abstimmungen über Resolutions werden unmittelbar nach Ende der Aussprache eingeleitet und dauern 96 Stunden. Eine Verlängerung der Abstimmungsfrist ist nicht zulässig.
2) Das House of Representatives und der Senate stimmen getrennt in dafür vorgesehenen Räumlichkeiten ab. Die Abstimmungen werden von dem Mitglied der Kammer geleitet, welches im Kongresspräsidium Einsitz hat. Ist das eine Mitglied des Präsidiums abwesend, leitet das anwesende Mitglied die Abstimmungen in beiden Kammern.
3) Eine Abstimmung gilt als beendet, wenn
a) die erforderliche Mehrheit erreicht ist oder
b) nicht mehr erreicht werden kann oder
c) die Abstimmungsfrist verstrichen ist
4) Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass
a) sie sich mit Aye, Nay oder Abstention beantworten lässt oder
b) die Kongressmitglieder die Optionen zwischen zwei oder mehr Wahlalternativen haben.
5) Die Frage muss möglichst sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden.
6) Abstimmungen über Resolutions sind in der Form "[Vote] Jahr/Monat/Nummer" zu kennzeichnen, wobei die Nummer der der Resolution gleicht und übernommen wird.
7) Es ist den Mitgliedern des Kongresses verboten ihre Abstimmungen nachträglich zu verändern oder zu revidieren. Ein entsprechender Verstoß führt zur Ungültigkeit des Votums des Betreffenden.

Section V -Code of behavior

Article 9 - Rules of the House
1) In den Räumlichkeiten des Kongresses ist es jedem Mitglied des Kongresses sowie allen Besuchern angezeigt, sich ruhig und höflich zu verhalten.
2) Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern des Kongresses und dem Personal, sowie unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal.
3) Rederecht im Kongress haben die Mitglieder des Kongresses. Andere Personen müssen beim Kongresspräsidium Rederecht beantragen. Eine Beantragung muss einen ausführlichen Grund beinhalten, warum das Rederecht gewährt werden soll.

Article 10 - Etiquette
1) Die Kongressmitglieder richten ihre erste Rede einer Aussprache stets an den [colo=red]Speaker des Kongresses der als Mister Speaker oder Madam Speaker zu titulieren ist.
2) Im weiteren Verlauf einer Aussprache können sich die Kongressmitglieder in ihren Reden auch namentlich an die anderen Kongressabgeordneten wenden. Hierbei sind stets voller Amtstitel und Name zu gebrauchen. Repräsentanten werden als Mister/Madame Represantative [Name] angesprochen. Senatoren werden als Mister/Madam Senator [Name] angesprochen.
3) Über die Einhaltung der Regeln und der Wortwahl wacht das Kongresspräsidium. Das Kongresspräsidium ahndet Verstöße mit den vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen.

Section VI - Sanctions

Article 11 – Consultation
Das Kongresspräsidium entscheidet über Sanktionen gemäß dieser Standing Orders in Absprache miteinander.

Article 12 - Admonishments
1) Das Kongresspräsidium spricht Verwarnungen aus, wenn
a) ein Mitglied des Kongresses gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln, insbesondere gegen die Hausordnung, verstößt oder
b) ein Mitglied des Kongresses wiederholt gegen die Pflicht zur Teilnahme am Geschäftsgang des Kongresses verstößt.
2) Eine Verwarnung ist im Kongressgebäude für jedermann öffentlich bekannt zu geben.

Article 13 - Monetary
1) Das Kongresspräsidium kann bei mehrfachem oder schwerwiegendem Verstoß gegen die Regeln dieser Geschäftsordnung Ordnungsgelder verhängen.
2) Ordnungsgelder dürfen erst bei vorangegangener zweimaliger Verwarnung der betreffenden Person verhängt werden.
3) Der Sanktion durch Ordnungsgeld geht immer eine Abstimmung über die Höhe in der betreffenden Kammer des Kongresses voraus, die immer durch den Kongresspräsidenten durchzuführen ist.
4) Die Höhe eines Ordnungsgeldes darf die Summe von 1500 A$ nicht überschreiten.
5) Sämtliches kassiertes Ordnungsgeld kommt gemeinnützigen Zwecken zugute.

Article 14 - Prohibition of access
1) Bei erneutem Verstoß nach Verhängung eines Ordnungsgeldes oder bei einem extrem schwerwiegenden Verstoß ist das Kongresspräsidium berechtigt dem betreffenden Mitglied ein Hausverbot zu erteilen.
2) Ein Hausverbot bis zu zehn Tagen bedarf keiner weiteren Zustimmung der Kongressmitglieder. Ein Hausverbot von zehn bis dreißig Tagen bedarf der Zustimmung durch einfache Mehrheit beider Kongresskammern.
3) Ein Hausverbot von mehr als dreißig Tagen ist unzulässig.
4) Verstößt ein Besucher des Kongresses gegen die Geschäfts- bzw. Hausordnung, so ist das Kongresspräsidium ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen. Die Fristen sind identisch zu Article 13 (2) und (3).
5) Bei besonders schweren Verstößen gegen die Geschäfts- oder Hausordnung durch einen Besucher des Kongresses ist das Kongresspräsidium berechtigt ein Hausverbot bis zum Ende der Legislatur auszusprechen. Es endet mit Beginn der konstituierenden Sitzung des neuen Repräsentantenhauses.
6) Muss zum Ende einer Legislaturperiode ein schweres Hausverbot verhängt werden, so gilt dies für die folgende Legislaturperiode.

Section VII - Final provisions

Article 15 -Validity
1) Diese Geschäftsordnung erlangt ihre Gültigkeit mit dem Tage, an dem ihr gemäß Section I, Article 1 (2) und Section IV, Article 8 zugestimmt wurde.
2) Sofern ein oder mehrere Artikel bzw. einer oder mehrere Absätze dieser Geschäftsordnung gegen geltendes Recht verstoßen und damit nichtig sind, bleibt die Gültigkeit der übrigen Artikel hiervon unberührt.
3) Die Gültigkeit der Geschäftsordnung ist unbegrenzt. Sie kann lediglich durch eine neue Geschäftsordnung außer Kraft gesetzt werden.

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Donnerstag, 30. Oktober 2008, 20:09


The United States of Astor
The Vice President of Congress

Astoria City, 30th of October 2008


Verehrte Congressmen,

damit ist die Debatte beendet.
Die Abstimmungen wurden eingeleitet.


gez.

President of Senate

13th and 24th President of the United States of Astor

Bearer of the Presidential Honor Star

Former Governor of New Alcantara
Theta Alpha Member