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[Announcement] Articles of Impeachment

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Romy C. Lanter-Davis

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1

Samstag, 3. Januar 2009, 14:04

Articles of Impeachment

Honorable Members of Congress,

folgender Antrag auf ein Impeachment gegen Chief Justice Finnegan wurde eingereicht.

Hiermit beantragen

Alexander Xanathos - als Mitglied des Repräsentantenhauses

und

Justin Wayne - als Mitglied des Senats

dass ein Impeachment-Verfahren gegen den Chief Justice, Ulysses S. Finnegan jr., gemäß den Bestimmungen der Verfassung der Vereinigten Staaten eingeleitet wird.

Art. IV Sec. 6 SSec. 1 US Constitution:
Der Präsident, der Vizepräsident und jeder andere Bundesbeamte oder Amtsträger der Vereinigten Staaten, ausgenommen die Kongressmitglieder, kann aufgrund eines schweren Verbrechens oder wegen grober Vernachlässigung seiner Dienstpflichten aus seinem Amt entfernt werden. Dazu bedarf es eines formellen Antrags im Kongress, der von mindestens einem Mitglied jeder Kammer unterstützt werden muss. Eine Amtsenthebung soll nur vollzogen werden, wenn beide Kammern des Kongresses mit der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln ihrer Mitglieder die vorgebrachten Anschuldigungen als bewiesen anerkennen. Ist besagtes Verfahren gegen den Präsidenten oder den Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten eingeleitet worden, so soll der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofs mit der Sitzungsleitung betraut sein.


Die Antragsteller sehen es als erwiesen an, dass Ulysses S. Finnegan jr. aufgrund seines unangemeldeten Fernbleibens (letzte Abmeldung) von seinen Amtspflichten diese im höchsten Maße vernachlässigt hat.
So sind derzeit beim Supreme Court noch zwei Verfahren rechtshängig:
Verfahren 1 läuft bereits seit dem 23.10.2008, wurde bereits einmal vertagt und schließlich am 22.11.2008 zur Entscheidung angenommen, die bis zum heutigen Tage immernoch nicht ergangen ist. Das Verfahren läuft damit seit 10 Wochen und man wartet seit fast 6 Wochen wird auf ein Urteil gewartet in diesem Verfahren welches die Frage nach der Verfassungskonformität der Todesstrafe und auch der staatlichen Zwangsausübung zum Inhalt hat.
Verfahren 2 läuft seit dem 18.11.2008 und hat die Frage nach der Verfassungskonformität des Wahlrechtes und damit auch die Frage nach der Zusammensetzung des House of Represantatives zum Inhalt. Seit dem 21.11.2008 wird dieses Verfahren ebenfalls verzögert.

Dies wiegt alles umso schwerer, da die Erklärung der Amtsenthebung der Vizepräsidentin innerhalb von nur 3 Tagen nach Stellung des Antrages ergangen ist.
Dies ließ darauf hoffen, dass der Chief Justice nun auch die rechtshängigen Verfahren fortführen würde, was sich leider jedoch nicht bestätigte.

Aus diesem Grunde wird beantragt, Ulysses S. Finnegan jr. wegen grober Vernachlässigung seiner Dienstpflichten des Amtes als Chief Justice zu entheben.



Astoria City, 01.01.2009

Alexander Xanathos
Representative

Justin Wayne
Senator of Assentia


Ich bitte nun die beteiligten Parteien, sowohl den Antragsteller, als auch den Beklagten einen Bevollmächtigten für das Verfahren zu benennen.
Romy Christina Lanter-Davis

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Alexander Xanathos

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Samstag, 3. Januar 2009, 17:15

Ich vertrete die Antragssteller.
Alexander Xanathos
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3

Samstag, 3. Januar 2009, 18:23

Ich vertrete mich selbstverständlich selbst.
Ulysses S. Finnegan jr.

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Romy C. Lanter-Davis

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4

Samstag, 3. Januar 2009, 22:59

Dann ergeht zunächst die Frage an den Antragsteller, ob er der eingereichten Klageschrift noch etwas in mündlicher Begründung hinzufügen möchte?
Romy Christina Lanter-Davis

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Alexander Xanathos

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5

Samstag, 3. Januar 2009, 23:15

Eigentlich nicht, Madam Speaker. Sofern niemand Fragen an mich als einen der Antragssteller hat, würde ich gerne direkt Cief Justice eine Frage stellen, die ich mir selbst nicht beantworten kann:
Chief Justice, Sie blieben nachweislich Ihren Dienstpflichten fern.
Die Frage, die sich mir dabei stellt:

Warum? Was war der Grund für Ihre Abwesenheit von der Halle der Gerechtigkeit im Supreme Court für rund einen Monat?
Alexander Xanathos
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Romy C. Lanter-Davis

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Sonntag, 4. Januar 2009, 10:21

Dann hat nun der Antragsgegner die Möglichkeit auf die Fragen und den Antrag einzugehen.
Romy Christina Lanter-Davis

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7

Sonntag, 4. Januar 2009, 15:13

Vielen Dank, Madam Spaker.


Honorable Members of Congress,

ich bedaure es, dass ich Sie hier mit dieser unerfreulichen Angelegenheit aufhalten muss, sie haben, so nehme ich an, anderes zu tun als sich hier mit einem in meinen Augen – wen dürfte es wundern – ebenso überflüssigen wie unbegründeten Antrag zu befassen.
Doch Mr. Xanathos und Mr. Wayne haben von ihren Rechten gebrauch gemacht, also geschehe Recht. Da wäre ich der letzte, der sich dagegen ausspricht. Ich bin also hier und werde ihnen klar meine Sicht der Dinge darlegen.

Ich muss zugeben, ich wundere mich schon etwas über den Sinn und Zweck dieses Impeachment-Verfahren. Den Antragstellern dürfte bewusst sein, dass ich am 12. Januar dieses Jahres – das ist kaum mehr als noch eine Woche – sechs Monate amtiert habe, damit läuft meine reguläre Amtszeit als Chief Justice aus. Ich habe nicht vor, mich für dieses Amt erneut zur Verfügung zu stellen, ich wurde glücklicherweise auch nicht gefragt, gehe also auch nicht davon aus, dass ich mich mit dieser Problematik befassen muss.

Die Antragsteller argumentieren, ich hätte meine Dienstpflichten vernachlässigt, weil sich am Supreme Court mehrere Wochen nichts getan hat. Andererseits werfen mir die Antragsteller ebenfalls vor, ich wäre wieder da gewesen, als es darum ging, das Impeachment der Vizepräsidentin festzustellen. Kurz gesagt: Ich habe meine Dienstpflicht vernachlässigt, was genau dadurch erhärtet wird, dass ich, als eine dringliche Entscheidung zu fällen war, diese zügig getroffen habe.
Das, meine Damen und Herren, ist eine mit Sicherheit sehr interessante Argumentationsstruktur, an der sie vielleicht die Problematik der Prozessführung vor dem Supreme Court erkennen können. Mir wird also vorgeworfen, ich hätte meine Dienstpflichten vernachlässigt. Die Frage ist, wobei genau.
Und um gleich noch Mr. Xanathos’ Frage mit zu beantworten: Ich bin ein alter Mann und alte Leute neigen dazu, das werden sie früher oder später wahrscheinlich auch noch feststellen, zu erkranken und sind in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt. Leider geschah das in der letzten Zeit deutlich öfter, als mit lieb war. Ich war in den letzten Wochen leider sehr in meiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt. Ich musste mich daher bei meiner Arbeit einschränken, was ich bedauere, es ließ sich jedoch nicht verhindern. Ich muss zugeben, ich war bei dem, was mich immer wieder am Gericht erwartete, auch nicht wirklich motiviert, meine Gesundheit durch Ärger über das, was ich dort vorfand, weiter auf’s Spiel zu setzen.

Mir eine Vernachlässigung meiner Amtspflichten vorzuwerfen, meine Damen und Herren, ist einfach lächerlich. Man mag mir vorwerfen, dass nicht alle Verfahren mit der vielleicht möglichen Geschwindigkeit durchgeführt wurden. Aber ich habe die Entscheidungen, die für das Wohl der Nation oder aus anderen Gründen einer dringenden Entscheidung bedurften – wie z.B. das Impeachment der Vize-Präsidentin – stets mit der notwendigen Geschwindigkeit abgearbeitet. Dass die anderen Entscheidungen so lange auf sich warten lassen, ist bedauerlich, jedoch im Endeffekt nicht weiter von Bedeutung. Ob die Entscheidungen, insbesondere in dem durch den Attorney General auch gerne in Wahlkampfreden und völlig deplazierten Angriffen gegen den Supreme Court aufgebauschten Todesstrafen-Urteil nun einen Monat früher oder später fällt, ist unerheblich, da niemand dadurch zu schaden kommt – die Todesstrafe wird derzeit schließlich nicht vollstreckt, seit der Einführung des Todesstrafe sind noch keine Todesurteile gefallen, deretwegen eine eilige Entscheidung geboten wäre. Auch die vom Attorney General stets gerne hervorgehobene Bedeutung der Entscheidung über die Anwendung von Zwang durch die Sicherheitsbehörden stellt sich nicht in dieser Bedeutung dar – so lange es kein Urteil gibt, geht es weiter wie gehabt. Und wer erwartet denn ernsthaft, dass der Supreme Court, der unter meine Führung stets eine rechtsprecherische Linie der Arbeitsfähigkeit der Institutionen . Die Entscheidung dürfte den Attorney General nicht davon abhalten, notwendigen Gesetzesvorlagen auf den Weg zu bringen – wie z.B. eine Strafprozessordnung. Dass das Zivilrecht und das Zivilprozessrecht nicht im Aufgabenbereich der Bundesbehörden liegt, sollte dem Attorney General auch bekannt sein, ist es aber offensichtlich nicht.

Ich möchte noch mal auf die Vernachlässigung der Dienstpflichten zurück kommen: Wie ich ihnen gerade dargelegt habe, sind also die eiligen Entscheidungen unmittelbar getroffen worden. Hier kann also keine Vernachlässigung der Dienstpflichten vorliegen. Die anderen Entscheidungen sind zeitlich nicht dringlich. Dass man eine Weile auf sie warten muss, ist bedauerlich – aber soweit ich weiß, ist der Supreme Court so weit autonom, dass er selbst entscheiden kann, wann er ein Urteil fällt. Ich kenne zumindest keine Rechtsnorm, die dem Gericht vorschreibt, innerhalb welcher Zeitspanne er seine Urteile zu fällen hat.
Das Urteil zur Todesstrafe ist übrigens weitgehend fertig, das mag Sie vielleicht interessieren. Müsste ich meine Zeit nicht auf die Erwiderung dieses unsinnigen Impeachment-Antrages verwenden, wäre das Urteil inzwischen wahrscheinlich schon vollständig fertig und könnte verkündet werden. Ich bedaure diese weitere Verzögerung, die in diesem Falle aber nicht durch mit verursacht ist.

Ich muss mir jedoch ernsthaft die Frage stellen, was dieses Impeachment-Verfahren bringen soll. Was bewegt die Antragsteller, knapp eine Woche vor dem Ablauf meiner Amtszeit meine Amtsenthebung zu beantragen, wo man mich sowieso auf „natürliche Weise“ „loswerden“ könnte, um es Salopp zu formulieren?
Möglich wäre, dass die Antragsteller es schlichtweg nicht gewusst haben – was mich beim Attorney General, der gerne auch mal unzulässige Klagen bei Gericht erhebt, nun leider nicht mehr überraschen würde, da der Attorney General offensichtlich die Gesetzeslage immer wieder gröblich missachtet – was jemandem, der der Justizminister dieses Landes ist, nun eigentlich von Amts wegen wissen müsste.
Oder es geht um eine persönliche Rache oder so was, was mich nun auch nicht überraschen würde, aber für mich keinen Sinn ergeben – schließlich ist es nicht meine Schuld, dass ich seinen Anträgen nur in Ausnahmefällen statt geben konnte. Es zeugt schlicht von der schlechten Arbeit, die das Department of Justice vor dem Supreme Court abgibt, seit Attorney General Xanathos diese Behörde führt. Was sehr bedauerlich ist, denn viele Ansprüche könnten durch eine ordnungsgemäße und fachlich kompetente Prozessführung erfolgreich umgesetzt werden. Es liegt aber in diesem Falle nicht meiner Hand, dass Anwälte den Vereinigen Staaten immer wieder sehr unangenehme Niederlagen vor Gericht bereiten, weil sie die überzeugenderen Argumente vorbringen können.
Oder dieses Impeachment es hat einen Grund, den ich mich schlicht nicht erklären kann. Auch das wäre möglich, war das doch ebenfalls ein Problem, mit dem ich mich während meiner Amtszeit öfter befassen musste, ich bin es also gewohnt.

Man Verzeihe mir, wenn ich mich gerade dermaßen über den Attorney General ereifere, aber ich möchte angesichts des von ihm maßgeblichen Vorangetriebenen Impeachment-Verfahrens einmal die Verhältnisse, die sich in der Justiz derzeit stellen, gerade rücken und die Chance einmal nutzen, hier klar und deutlich zu sagen, was ich denke – und dabei auch die Gelegenheit nutzen, einmal etwas gegen die perpetuierenden Angriffe Mr. Xanathos auf den Obersten Gerichtshof, meine Person und die Arbeitsweise und Amtsführung des Gerichtes erwidern, die offensichtlich für den Attorney General das Quell sämtlicher Schlappen des Department of Justice ist, dessen Aufgaben jedoch deutlich weiter gehen als sich nur mit Angelegenheiten des Supreme Court zu befassen.
Ich denke, man kann behaupten, dass der Attorney General und ich keine sonderlich engen Freunde sind – zu oft habe ich mich inzwischen irgendwelchen unmotivierten Angriffen von Mr. Xanathos ausgesetzt gesehen, auf welche ich wegen der Neutralität meines Amtes nicht reagieren konnte. Die Chance, mich vor diesen ehrenwerten Häusern verteidigen zu müssen, gibt mir jedoch einmal die Möglichkeit, hier klar und deutlich zu sagen, was ich denke:

Ich habe hier den Eindruck, der Attorney General benutzt dieses Verfahren, um von den Fehlern seiner eigenen Amtsführung abzulenken. Es ist nicht die Schuld des Gerichtes, dass das Gericht zu urteilt, wie es urteilt. Der Supreme Court wendet das Recht nur an – Recht, dass auch der Attorney General, insbesondere was die Prozessführung angeht, mitgestalten konnte. Ich wundere mich, warum ich seit Monaten nichts mehr von dem Entwurf der Strafprozessordnung gehört habe, zu welcher ich durch den Attorney General um meine Meinung gebeten wurde und welchen er mit meinen Anmerkungen zurück bekommen hat.

Meine Herren, Senator Xanathos, der hier einen der Antragsteller und Hüter des Rechtsstaates vorgibt und sich offensichtlich um die Funktionsfähigkeit des Gerichtes sorgt, ist in meinen Augen der inkompetenste Attorney General, den die Vereinigten Staaten seit langem hatten. Er torkelt von einer juristischen Pleite zum nächsten Fehltritt und wieder zurück. Vor Gericht hat er mehrfach Fehler gemacht, die einfach auf eine unsolide Arbeit schließen lassen.
Ich habe mich lange Monate damit abgemüht, meine Entscheidungen neutral und unbefangen zu treffen. Die unprofessionelle, von parteipolitischen Ideologien überlagerten und einem Juristen mehr als unangemessene Arbeitsweise des Attorney General hat mir das immer schwieriger gemacht – spätestens nach diesem Antrag dürfte es wohl völlig unmöglich sein. Das astorische Justizwesen ist in einem verheerenden Zustand – dank Attorney General Xanathos. Ich bin froh, spätestens am 12. Januar aus dem Amt zu scheiden zu können – und ich beneide meinen Nachfolger nicht darum, mit Mr. Xanathos als Repräsentanten der Administration zumindest noch bis Februar zusammenarbeiten zu müssen. Noch weniger beneide ich Mr. Xanathos’ Nachfolger im Amt, von dem ich hoffe, dass er es bald antreten kann. Er wird viel zu tun haben, um den Scherbenhaufen, den Mr. Xanathos im Amt hinterlassen hat, auch nur in Ansätzen beseitigen zu können.

Nun denke ich, bin ich alles los geworden, was mir als Jurist und Chief Justice auf dem Herzen gelegen hat.
Ich überlasse ihnen nun die Entscheidung, ob sie ebenfalls der Meinung von Senator Xanathos und Representative Wayne sind, dass ich durch zeitnahe Entscheidungen in wichtigen Fällen und ausreichend Bedenkzeit in nicht unbedingt drängenden Prozessen meine Amtspflicht vernachlässigt habe, oder ob das nicht der Fall war. Oder, ob sie sich mit dieser Angelegenheit einfach nicht weiter befassen wollen und sich die ganze Angelegenheit durch mein Ausscheiden aus dem Amt am 12. Januar 2009 von selbst erledigen wird.

Vielen Dank.
Ulysses S. Finnegan jr.

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8

Sonntag, 4. Januar 2009, 18:10

Mr Finnegan,

ich danke für Ihre Ausführungen und möchte dem nächsten Schritt von Speaker Lanter-Davis noch etwas vorgreifen:

Ich verstehe Ihren "Groll" und auch Ihre Argumentation. Ich verstehe auch, dass dieser Antrag zu Ihrem Unmut geführt hat. Trotzdem halte ich es für absolut verfehlt, wenn der - noch - amtierende Chief Justice beginnt vor den Kammern des Kongresses "Wahlkampf" zu betreiben. Ich bin der Meinung, dass Sie das durchaus hätten eleganter lösen können.

Ich entschuldige mich für diesen Einwurf, wollte dies aber dem Sehr Ehrenwerten Richter mit auf den Weg geben.

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Lance B. Jackson

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9

Sonntag, 4. Januar 2009, 20:26

Madam Speaker,

ich bin nicht der Ansicht, dass der ehrenwerte Chief Justice in diesem Verfahren an irgendwelche Regeln politischer Korrektheit gebunden sein sollte.

Der ehrenwerte Chief Justice sah sich in den vergangenen Monaten wiederholt politischen und persönlichen Angriffen ausgesetzt - oft genug auch durch den Attorney General. In der Öffentlichkeit, und zumal während laufender Prozesse, hat er sich dabei mustergültig zurückgehalten, obwohl einem ob mancher Pöbeleien schon der Kragen platzen konnte. Wieviel Kraft es kostet, auch angesichts der unziemlichsten persönlichen Angriffe des Attorney General noch jedes seiner Argumente neutral zu betrachten, wird von uns Politikern, die wir auf jede Beschimpfung sofort reagieren können und dazu noch eine Partei oder zumindest doch noch unsere Wähler im Rücken wissen, oft vergessen. Dafür möchte ich dem ehrenwerten Chief Justice ausdrücklich meine Anerkennung aussprechen.

Nun ist der Attorney General, gerade neu im Repräsentantenhaus angekommen, den letzten Schritt gegangen und will dem ehrenwerten Chief Justice völlig unbegründet noch einmal "nachtreten", indem er ihm einen unehrenhaften Abschied aus dem Amt zu bereiten versucht. Dass der Chief Justice sich dagegen endlich zu Wort meldet, ist angemessen, auch in dieser Schärfe. Gerade auch angesichts der Tatsache, dass an diesem Verfahren alles, aber auch wirklich alles darauf hindeutet, dass der Attorney General gerne seinem persönlichen Groll auf den ehrenwerten Chief Justice mit einem Paukenschlag Luft machen will.
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10

Montag, 5. Januar 2009, 00:13

Mr. Scriptatore,

wie Senator Jackson bereits ausführte, war es Mr. Xanathos, der die Sache ins Rollen gebracht hat. Es war der Attorney General - und meineswissens ist er ein Mitglied ihrer Partei -, dessen Angriffe diese unangenehme Lage hervorgerufen hat und mir den Grund zu meinen Ausführungen gab. Und es war besagter Mr. Xanathos sowie Senator Wayne - der ebenfalls ihrer Partei angehört, so bin ich informiert - der diesen Impeachmnt-Antrag eingebracht hat. Dass ich mich über den Zeitpunkt gewundert habe, habe ich ja bereits deutlich gemacht - und den Wahlkampf, den jeder Politiker hier im Auge haben sollte, hatte ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal bedacht.

Dass ich in einer solchen Situation nicht freundlich lächelnd dabei sitzen sondern mich gegen die gemachten Vorwürfe verteidigen werde - was in einem gerichtlichen Verfahren, wie es auch dieses Impeachment-Verfahren ist, das gute Recht des Angeklagten ist -, musste den Antragstellern bei vernünftiger Abwägung klar sein. Sie hätten dabei auch bedenken sollen, dass dieses Verfahren möglicherweise Tatsachen aufdeckt, die ihnen nicht zum Vorteil gereichen würden - das haben diese Verfahren nun einmal an sich. Und das der Angriff die beste Verteidigung ist, ist nun auch nichts wirklich Neues, noch müsste ich Ihnen das erklären, Mr. Senator.

Ich bedaure es außerordentlich, dass in dieser für die Parteien schwierigen Wahlkampf-Situation von mir dieser Generalangriff gegen den Attorney General vorgetragen wurde - aber es ist sicherlich nicht mir anzulasten, denn grundlos bin ich nicht hier erschienen. Und grundlos hätte ich zu diesen Themen auch nichts gesagt - ich hätte auch weiterhin im Amt und nach dem Ausscheiden geschwiegen. Aber wenn gewisse Herren mich in eine entsprechende Zwangslage bringen, dann sind diese Herren für sämtliche sich daraus ergebenden Konsequenzen verantwortlich.
Ulysses S. Finnegan jr.

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Romy C. Lanter-Davis

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Dienstag, 6. Januar 2009, 14:45

Dann dürfen nun, nachdem sowohl der Antragssteller, als auch der Antragsgener ihre Vorträge gehalten haben, die Congressmen Fragen an die beiden Parteien richten, falls solche noch bestehen.
Romy Christina Lanter-Davis

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Armin Schwertfeger

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12

Dienstag, 6. Januar 2009, 18:17

Madam Speaker,

ich hätte folgende Fragen an die Antragsteller:

Da Sie die Amtsenthebung des Chief Justice auf den Tatbestand der "groben Vernachlässigung seiner Dienstpflichten" stützen, wäre es interessant zu erfahren, welche konkrete Dienstpflicht Chief Justice Finnegan grob vernachlässigt hat.
- Ist die reine Anwesenheit des Chief Justice im Gerichtsgebäude eine Dienstpflicht? Und wenn ja, wie oft hat er dort zu erscheinen?
- Welche Zeit erachten Sie als angemessen für die Erarbeitung eines verfassungsrechtlichen Grundsatzurteils? Und wann ist eine Überschreitung dieses "angemessenen" Zeitraums eine grobe Dienstpflichverletzung?
- Kann und darf eine andere Staatsgewalt durch setzen von Fristen, egal wie lange sie festgesetzt werden, Einfluss auf die höchstrichterliche Rechtsprechung nehmen? Und wenn ja, welcher der Staatsgewalten gestehen Sie dieses Recht zu.

Und ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie bei der Beantwortung der Fragen auf die entsprechenden Bestimmungen in der Bundesverfassung, Bundesgesetze oder Rechtsverordnungen der Bundesexekutive Bezug nehmen könnten.

Ich hätte diese Fragen gern beantwortet, da sie entscheidend für den Ausgang dieses Verfahrens sind und gleichzeitig massiven Einfluss auf die zukünftige Arbeit der Bundes-Judikative haben.
Armin Schwertfeger
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Alexander Xanathos

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Dienstag, 6. Januar 2009, 20:34

Es gibt keine gesetzlichen Fristen für ein Verfahren, jedoch liegt es in der Natur der Sache, dass Gerichtsverfahren so gründlich wie möglich und nur so lange wie nötig durchgeführt werden sollen.

Es ist weniger das Verfahren zur Todesstrafe, welches nun ja endlich beendet ist und damit eigentlich als belastender Punkt dieses Impeachmentverfahrens wegfällt. In diesem Verfahren wurden alle Seiten gehört und das Gericht zog sich nach Hörung aller Seiten zur Urteilsfindung zurück.

In dem Verfahren der abstrakten Normenkontrolle des neuen Wahlverfahrens jedoch ist noch nicht einmal über die Zulässigkeit entschieden worden.

Wenn man die 3-Tages-Frist nimmt, die das Gericht im Allgemeinen als angemessene Frist zur Reaktion auf eine Klage, eine Erwiderung etc. erhebt, so denke ich doch, dass die Urteilsfindung nicht länger dauern sollte, als das Verfahren. Und das rechne ich für meinen Teil ganz einfach:
Klageeinreichung + 3 Tage für Klageerwiderung + 3 Tage Zulässigkeitsprüfung und Entscheidung darüber + 3 Tage für Klageseite + 3 Tage für Klagegegner zur Erwiderung
macht zusammen 12 Tage von Klageinreichung bis zur Annahme zur Entscheidung, das bedeutet nochmal 12 Tage für die Urteilsfidung.
Das macht zusammen 24 Tage von der Klageeinreichung bis zur Urteilsverkündung.

Diesen Zeitraum erachte ich für angemessen. Treten Verfahrensprobleme auf oder werden weitere Fragen in der Verhandlung notwendig, dann verlängert es sich, das steht alles außer Frage.
Und ich kann da auch nur für mich sprechen, andere empfinden andere Fristen als angemessen. In jedem Falle aber kann ich sagen, dass ich einen Zeitraum von über einem Monat für die Zulässigkeitsprüfung als unangemessen empfinde.

Zur anderen Frage: Richter in diesem Lande unterliegen dem Gesetz. Insofern kann der Congress den Richtern Fristen für Verfahren auf dem Gesetzesweg vorschreiben. Und dies sollte er auch tun, aus Rechtsschutz- und Rechtssicherheitsgründen für alle Beteiligten.
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Dienstag, 6. Januar 2009, 21:25

Mr. Xanathos, ich danke Ihnen für die Erläuterung Ihrer Ansichten.

Ihr erstes und Ihr letztes Argument zeigen mir, und sicherlich auch den anderen Congressmen, dass es derzeit keine fundierte gesetzliche Grundlage für dieses Impeachment-Verfahren gibt. Diese möglcherweise zu schaffen bleibt der Zukunft vorbehalten.

Gemäß unserer Bundesverfassung steht dem Kongress zwar ein Recht zur Amtsenthebung zu und das Verfahren wurde ordnungsgemäß eingeleitet. Jedoch sind die Mitglieder dieses Hohen Hauses verpflichtet, ganz persönlich für sich zu entscheiden, ob sie das Vorliegen der Voraussetzungen für einen derart drastischen Schritt, wie es das Amtsenthebungsverfahren gegen einen Chief Justice of the United States Supreme Court ist, als gegeben ansehen.

Mein Votum bei dieser Abstimmung, sollte sie eingeleitet werden, dürfte damit klar sein.
Armin Schwertfeger
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Mittwoch, 7. Januar 2009, 01:18

In der Tat, Senator, der Gesetzgeber hat bisher einige Lücken in den Gesetzen gelassen ...
Alexander Xanathos
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Dienstag, 13. Januar 2009, 14:43

Die Antragssteller ziehen den Antrag wegen gegenstandslosigkeit zurück.
Mr. Finnegan ist seit der Übernahme des Amtes durch Mr. Schwertfeger nicht mehr Chief Justice.
Alexander Xanathos
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Lance B. Jackson

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Dienstag, 13. Januar 2009, 15:16

Damit endet eine unnötige Posse, die hoffentlich das Ansehen dieses Kongresses und des Supreme Court nicht allzu sehr beschädigt hat. Die Antragssteller haben eine wahrhaft traurige Figur abgegeben.
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Dienstag, 13. Januar 2009, 15:18

Sie wiederholen sich, Senator. Aber Sie hören sich ja bekanntlich gern reden. :rolleyes
Alexander Xanathos
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alexander Xanathos« (13. Januar 2009, 15:18)


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Mittwoch, 14. Januar 2009, 20:26

Der Antragssteller hat den Antrag zurückgezogen. Damit ist das Verfahren wegen Gegenstandslosigkeit beendet.
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