Sie sind nicht angemeldet.

Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.

Das astorische Forum ist unter https://us.astor.ws erreichbar.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Taylor Kay Roberts

Southern Belle

Beiträge: 1 391

Wohnort: Laurentiana

Bundesstaat: -

What's Up?
Happy Impeachment/New Year, Astor!
  • Nachricht senden

1

Dienstag, 8. November 2011, 20:11

[Discussion] Constitution of Laurentiana

Honorable Members of the Constitutional Convention,

gemäß den Standing Rules bringe ich den folgenden Entwurf für eine Verfassung ein:

Constitution of the State of Laurentiana

Preamble

Wir, das Volk des Staates Laurentiana, bestimmen und errichten die folgende Verfassung und Regierungsform für den Staat Laurentiana, um Gerechtigkeit zu schaffen, den heimischen Frieden zu sichern, die gemeinsame Verteidigung zu gewährleisten, den allgemeinen Wohlstand zu fördern, und uns und unserer Nachkommenschaft das Leben, die Freiheit und das Eigentum zu bewahren, in tiefer Dankbarkeit gegenüber dem Allmächtigen Gott für diese unschätzbaren Segnungen, seine Gunst und Leitung erbittend:

Article I
Declaration of Rights

Um die allgemeinen, fundamentalen und großartigen Prinzipien der Freiheit und der demokratischen Regierung zu errichten und zu bewahren erklären wir:

Section 1
Dass alle Menschen gleich frei und unabhängig sind, dass sie von ihrem Schöpfer mit bestimmten unveräußerlichen Rechten gesegnet sind, dass darunter das Leben, die Freiheit und das Streben nach Glück sind.

Section 2
Dass alle in diesem Staat wohnhaften Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert sind, oder ihre Absicht Staatsbürger der Vereinigten Staaten zu werden in der gesetzlichen Form erklärt haben, hiermit zu Bürgern des Staates Laurentiana erklärt werden und gleiche politische und bürgerliche Rechte besitzen.

Section 3
Dass alle politische Macht dem Volk innewohnt und jede demokratische Regierung sich auf seinen Willen gründet und zu seinem Wohl eingerichtet ist, und dass es darum das unveräußerliche und unumstößliche Recht besitzt, seine Regierungsform jederzeit so zu ändern, wie es befindet dass es zweckmäßig ist.

Section 4
Dass keine Religion durch Gesetz geschaffen werden soll, dass durch Gesetz keine religiöse Gemeinschaft, Gesellschaft, Konfession oder Form der religiösen Verehrung bevorteilt werden soll, dass niemand durch Gesetz gezwungen werden soll einen Ort religiöser Verehrung zu betreten oder eine Steuer, eine Abgabe oder einen Beitrag zur Errichtung oder Erhaltung eines Ortes religiöser Verehrung oder zum Unterhalt eines Geistlichen oder geistlichen Amtes zu leisten, dass keine religiöse Prüfung Voraussetzung für den Zugang zu einem öffentlichen Amt in diesem Staat sein soll, und dass die Rechte, Privilegien und Leistungen aller Bürger nicht von ihren religiösen Prinzipien berührt werden sollen.

Section 5
Dass jeder Bürger seine Gedanken zu allen Themen aussprechen, niederschreiben und veröffentlichen darf, und verantwortlich ist für den Missbrauch dieses Rechts.

Section 6
Dass die Menschen sicher sein sollen vor unbilliger Durchsuchung und Beschlagnahme an ihrem Leib, ihrem Heim, ihren Papieren und ihrem Eigentum, und dass keine Beschlüsse zur Durchsuchung eines Ortes oder der Ergreifung einer Person ergehen sollen ohne einen schlüssigen, durch Eid oder Bekräftigung gestützten Grund.

Section 7
Dass keine Person von dem Recht ausgeschlossen werden soll, in jedem Zivilverfahren in welchem sie Partei ist ihre Rechte selbst oder durch einen Beistand zu verfolgen oder zu verteidigen.

Section 8
Dass die Gerichte frei zugänglich sein sollen; und dass jede Person für jede ihr zugefügte Schädigung an ihren Ländereien, ihren Gütern, ihrem Körper oder ihrer Ehre Wiedergutmachung durch gesetzmäßiges Verfahren soll erstreben können; und dass Recht und Gerechtigkeit ohne Umsatz, Verweigerung oder Verzögerung ausgeübt werden sollen.

Section 9
Dass der State of Laurentiana in jenen Fällen und vor einem solchen Gericht soll verklagt werden können die das Gesetz bestimmt.

Section 10
Dass keine Person wegen einer Geldschuld gefangengenommen werden soll.

Section 11
Dass das Recht zur Aufhebung von Gesetzen von niemandem außer durch den General Court of Laurentiana ausgeübt werden soll.

Section 12
Dass privater Besitz nicht weggenommen oder dem öffentlichen Gebrauch unterworfen werden soll ohne die vorherige Leistung einer gerechten Entschädigung, noch soll privater Besitz für privaten Gebrauch oder den Gebrauch anderer als öffentlicher Körperschaften gegen den Willen des Besitzers weggenommen werden; vorausgesetzt jedoch, dass der General Court of Laurentiana durch Gesetz das Recht der Personen und Gesellschaften zur Überquerung des Landes anderer Gesellschaften regelt und durch allgemeines Gesetz die Ausübung der hier enthaltenen Rechte von Personen und Gesellschaften regelt, doch in allen Fällen soll zuvor eine gerechte Entschädigung an den Besitzer geleistet werden.

Section 13
Dass die Bürger das Recht haben sich in friedlicher Weise und dem Interesse des allgemeinen Wohls zu versammeln, und sich zur Beseitigung von Missständen oder für andere Zwecke mit Gesuchen, Eingaben und Beschwerden an jene zu wenden, die die Regierungsgewalt ausüben.

Section 14
Dass jeder Bürger das Recht hat, zur Verteidigung seiner Selbst und des Staates Waffen zu tragen.

Section 15
Dass kein Adelstitel oder erblicher Rang, Privileg, Ehrung oder Sold jemals in diesem Staat gewährt oder verliehen werden soll, und das kein Amt geschaffen werden soll, dessen Amtsperiode die Zeit guter Führung übersteigt.

Section 16
Dass die Einwanderung gefördert, die Auswanderung nicht verboten, und kein Bürger aus dem Staat verbannt werden soll.

Section 17
Dass die vorübergehende Abwesenheit aus dem Staat nicht als Aufgabe des Wohnsitzes in diesem gelten soll.

Section 18
Dass keine Form der Sklaverei in diesem Staat bestehen soll, und dass es keine unfreiwillige Dienstleistung geben soll außer zur Bestrafung eines Verbrechens, für welches die Person rechtmäßig verurteilt wurde.

Section 19
Dass die Wahlgesetzte das freie Wahlrecht schützen und unter Androhung angemessener Strafen alle unangemessenen Einflussnahmen durch Gewalt, Bestechung, Aufruhr oder andere Mittel verbieten sollen.

Section 20
Dass Fremde, die redliche Einwohner dieses Staates sind oder hernach werden die gleichen Rechte betreffend Besitz, Nutzung und Vererbung des Eigentumes genießen sollen wie gebürtige Bürger.

Section 21
Dass es die einzige Aufgabe und das allein legitime Ziel der Regierung ist, den Bürgern den Genuss von Leben, Freiheit und Eigentum zu bewahren, und dass wenn die Regierung sich andere Aufgaben anmaßt, dies Usurpation und Unterdrückung ist.

Section 22
Dass durch das Gesetz keine Voraussetzungen für die Zulassung zur Wahl oder zu öffentlichen Ämtern betreffend Bildung oder Eigentum, noch betreffend Rasse, Hautfarbe oder Geschlecht bestimmt werden sollen.

Section 23
Dass diese Aufzählung von Rechten andere von den Menschen innegehaltenen Rechte weder schmälern noch verneinen soll.



Article II
Separation of Powers

Section 1
Die Gewalten des Staates Laurentiana sollen geteilt sein in drei gesonderte Bereiche, von denen jeder einem eigenständigen öffentlichen Organ anvertraut ist. Jene sollen sein die gesetzgebende zum einen, die vollziehende zu einem anderen, und die rechtssprechende zu einem anderen.

Section 2
Keine Person oder Gruppe von Personen, die eine dieser Gewalten ist, soll die rechtmäßig einer der anderen Gewalten zustehenden Aufgaben ausüben, außer in den hiernach ausdrücklich bestimmten oder zugelassen Fällen.



Article III
The Legislative Branch


Section 1
Die gesetzgebende Gewalt wird durch den General Court of Laurentiana ausgeübt.

Section 2
Die Mitglieder des General Court of Laurentiana sind die qualifizierten Wähler des Staates, welche die im Gesetz aufgestellten Erfordernisse für die Mitgliedschaft erfüllen. Sie nehmen ihr Amt durch Ableistung des in dieser Verfassung bestimmten Eides im General Court an und bleiben Mitglieder, solange sie qualifizierte Wähler dieses Staates sind und die durch das Gesetz aufgestellten Erfordernisse für die Mitgliedschaft erfüllen und insbesondere ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen.

Section 3
Der General Court of Laurentiana hat seinen Sitz im State Capitol, wo er permanent tagt, außer im Falle der Zerstörung des State Capitol oder in Zeiten des Notstandes, in denen der Gouverneur ihn an einem geeigneten Ort innerhalb der Staatsgrenzen einberuft.

Section 4
Den Vorsitz über den General Court of Laurentiana führt der Lieutenant-Governor. Der General Court of Laurentiana wählt eines seiner Mitglieder zum Speaker pro tempore of the General Court, welcher den Lieutenant-Governor im Falle seiner Abwesenheit oder bei Vakanz des Amtes vertritt.

Section 5
Der General Court beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei Enthaltungen nicht berücksichtigt werden. Sofern das Gesetz eine andere Mehrheit vorsieht, so soll sich die Mehrheit stets auf die Anzahl der abgegebenen Stimmen beziehen.

Section 6
Der General Court gibt sich eine Geschäftsordnung. Es kann mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit Mitglieder wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens ausschießen. Es kann andere Personen ausschließen.

Section 7
Mitglieder des General Court of Laurentiana dürfen für ihre Reden und Abstimmungen im General Court nur dort zur Rechenschaft gezogen werden, und dort auch nur wegen ehrverletzender, herabwürdigender oder unangemessener Aussagen.

Section 8
Der General Court tagt öffentlich, sofern es nicht mit Zwei-Drittel-Mehrheit die Öffentlichkeit für einen bestimmten Verhandlungsgegenstand ausschließt.

Section 9
Gesetze und alle weiteren Anträge werden durch [das Parlament]auf Antrag mindestens eines Mitglieds behandelt. Sofern eine Abstimmung durchgeführt wird, erfolgt sie nach der Aussprache.

Section 10
Vom General Court angenommene Gesetzentwürfe werden dem Gouverneur zur Unterzeichnung und Veröffentlichung vorgelegt.

Section 11
Abstimmungen werden durch mündliche Stimmabgabe der Mitglieder des General Court durchgeführt, die Stimmabgabe wird namentlich protokolliert. Geheime Abstimmungen sind nur aufgrund dieser Verfassung zulässig.

Article IV
The Executive Branch

Section 1
Die vollziehende Gewalt ist dem Governor, dem Lieutenant-Governor sowie den Beamten, die der Governor zu seiner Unterstützung beruft, übertragen. Dies sind der Secretary of State, der Attorney General, der Treasurer und die weiteren State Councillors.

Section 2
Die oberste vollziehende Gewalt übt der Governor aus, dessen Titel "Governor of the State of Laurentiana“ ist, und dessen Anrede lautet: „His Excellency“.

Section 3
Der Governor soll von den qualifizierten Wählern dieses Staates gewählt werden. Der Lieutenant-Governor soll durch den General Court of Laurentiana auf Vorschlag des Governor gewählt werden. Der Secretary of State, der Attorney General, der Treasurer und die State Councillors werden vom Governor entsprechend seines Bedarfes an ihren Diensten ernannt und entlassen.

Section 4
Die Wahl des Governor findet jeweils in den Monaten März, Juli und November statt. Der neugewählte Governor tritt sein Amt stets am ersten Tage des Monats an, der auf den Monat seiner Wahl folgt, und die Amtszeit des bisherigen Governors endet stets an diesem Tag. Dies gilt ebenfalls für den Lieutenant-Governor.

Section 5
Der Governor und der Lieutenant-Governor müssen Bürger der Vereinigten Staaten und qualifizierte Wähler des Staates Laurentiana am ersten Tage des Wahlzeitraumes sein und ihre Ämter verlieren, sobald er eine oder beide dieser Bedingungen nicht mehr erfüllt.

Section 6
Der Governor trägt Sorge dafür, dass die Gesetze des Staates getreulich ausgeführt werden.

Section 7
Der Gouverneur kann zu jeder Zeit eidliche Stellungnahmen von jedem Bediensteten der vollziehenden Gewalt betreffend jeden von dessen Amtspflichten berührten Gegenstand verlangen; und er kann zu jeder Zeit eidliche Stellungnahmen von jedem Bediensteten und Leiter einer staatlichen Behörde oder Institution betreffend den Zustand, die Führung und Kosten ihres Amtes oder ihrer Einrichtung verlangen.

Section 8
Jeder vom General Court angenommene Gesetzentwurf wird dem Governor zur Billigung vorgelegt. Wenn er die Billigung erteilt, unterzeichnet er den Entwurf und er wird Gesetz. Verweigert er die Billigung, soll er ihn mit seinen Einwänden an den General Court zur erneuten Behandlung zurücksenden. Wird der Entwurf im General Cour mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit bestätigt, soll er Gesetz werden. Wird ein Entwurf nicht binnen sieben Tagen vom Governor zurückgesandt, so tritt er in Kraft, als hätte der Governor ihn unterzeichnet.

Section 9
Der Governor soll, wenn eine Vakanz für das Amt des Senators der Vereinigten Staaten für Laurentiana eintrifft, einen neuen Senator benennen. Nach der Bestätigung durch den General Court amtiert der Senator für den Rest der Amtszeit.

Section 10
Im Falle eines Amtsenthebungsverfahrens gegen den Governor, seiner Entfernung aus dem Amt, seines Todes, des Verlustes seiner Wählbarkeit, oder seines Rücktrittes soll der Lieutenant-Governor Gouverneur werden und die Amtszeit zu Ende führen. Ist das Amt des Lieutenant-Governor nicht besetzt, so übernehmen, sofern sie die Wahlvoraussetzungen erfüllen, in dieser Reihenfolge der Staatssekretär, der Generalstaatsanwalt, der Schatzmeister oder die Staatsräte in der Reihenfolge ihrer Dienstzeit oder schlussendlich das dienstälteste verfügbare Mitglied des General Court die Amtsgeschäfte als Acting Governor und veranlassen die Wahl eines neuen Governor durch den General Court. Der neu gewählte Governor führt die Amtszeit zu Ende. Die die Amtsgeschäfte des Governors wahrnehmende Person soll dies jedoch bis zur regulär angesetzten Wahl eines neuen Governors tun, wenn zwischen dem Ausscheiden des Gouverneurs aus dem Amt und diesem Zeitpunkt weniger als vier Wochen liegen. Im Falle der vorübergehenden Abwesenheit oder Verhinderung des Gouverneurs sollen in dieser Reihenfolge der Lieutenant-Governor, der Secretary of State, der Attorney General, der Treasurer und das dienstälteste verfügbare Mitglied des General Court dessen Amtsgeschäfte für die Dauer der Abwesenheit oder Verhinderung übernehmen.

Section 11
Der Gouverneur ist der Oberbefehlshaber der Nationalgarde des Staates, außer wenn diese in den Dienst der Vereinigten Staaten gerufen ist.

Section 12
Es soll ein großes Siegel des Staates geben, welches offiziell durch den Gouverneur geführt wird; dieses Siegel soll genannt werden "Großes Siegel des Staates Laurentiana" ("Great Seal of the State of Laurentiana").



Article V
The Judicial Branch

Section 1
Die rechtssprechende Gewalt soll dem General Court als Gerichtshof für Amtsenthebungsverfahren und dem Obersten Gerichtshof des Staates Laurentiana (Supreme Court of Laurentiana) übertragen sein.

Section 2
Der Attorney General soll der oberste Justizbeamte des Staates sein und als solcher die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben erfüllen; ist kein Attorney General ernannt sollen seine gesetzlichen Aufgaben dem Governor übertragen sein; dieser soll das Recht haben im Einzelfall einen Beauftragten zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Staates vertraglich zu verpflichten.

Section 3
Alle weiteren Angelegenheiten der Gerichtsbarkeit werden durch das Gesetz geregelt.

Section 4
Ist kein Oberster Gerichtshof für den Staat Laurentiana eingerichtet, können seine Aufgabe auf den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten übertragen werden.


Article VI
Impeachment

Section 1
Alle Amtsträger können durch den General Court als Gerichtshof für solche Angelegenheiten aus dem Amt entfernt werden wegen mutwilliger Vernachlässigung ihrer Pflichten, Bestechlichkeit, Unfähigkeit oder jedes moralisch schändlichen Verstoßes während ihres Amtes oder in Beziehung auf ihr Amt.

Section 2
Die Anklage kann von jedem Mitglied des Staatssenates durch Vorlegung einer Anklageschrift erhoben werden; der General Court soll ohne Beratung über die Annahme der Anklage zur Entscheidung mit der Mehrheit seiner Stimmen entscheiden; mit der Annahme der Anklage zur Entscheidung ist der angeklagte Amtsträger an der Ausübung seines Amtes verhindert; mit Vorlegung einer Anklageschrift gegen den Lieutenant-Governor ist dieser an der Leitung der Sitzungen des General Court betreffend die Entscheidung über die Annahme der Anklage verhindert.

Section 3
Die Anklage soll von dem Mitglied des General Court vertreten werden, welches sie erhoben hat; der angeklagte Amtsträger soll das Recht haben, sich ein Mitglied des General Court oder eine andere Person als Beistand zu wählen.

Section 4
Eine Verurteilung soll der Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen bedürfen. Der angeklagte Amtsträger soll durch diese keinen anderen Nachteil erleiden als die Entfernung aus dem Amt und den Verlust der Wählbarkeit zu diesem Amt für den Rest des Zeitraumes für den er in dieses Amt gewählt worden war; aber er soll der Anklage, Verurteilung und Verfolgung unterliegen, wie es das Gesetz vorschreibt.

Section 5
Bleiben der Gouverneur oder der Gouverneursstellvertreter ihrem Amt länger als 14 Tagen unentschuldigt fern, so sollen sie als automatisch ihres Amtes enthoben werden; eine solche Feststellung soll durch den General Court getroffen werden; für die Feststellung reicht es, dass ein Drittel der Mitglieder des General Court diese Feststellung unterstützen. Das Zutreffen der Feststellung wird auf Antrag des Gouverneurs durch den Obersten Gerichtshof überprüft.



Article VII
Election

Section 1
Alle Bürger der Vereinigten Staaten, die seit nicht weniger als vierzehn Tagen ihren Wohnsitz in diesem Staat haben, sollen qualifizierte Wähler dieses Bundesstaates und berechtigt sein, an jeder Wahl teilzunehmen.

Section 2
Alle Wahlen sollen frei, gleich, geheim und unmittelbar sein.

Section 3
Der General Court soll Gesetze erlassen, welche die Durchführungen der Wahlen in diesem Staat verfassungskonform regeln. Der General Court kann dabei auch Regeln, dass eine Wahl nicht durchgeführt wird, wenn innerhalb der Kandidatenfrist nur ein Kandidat seine Kandidatur erklärt, und dass dieser dann mit Abschluss der Kandidatenfrist für gewählt zu erklären ist.



Article VIII
Mode of amending the constitution


Section 1
Der General Court soll, wann immer eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen es für notwendig befindet, durch Gesetze Änderungen am Wortlaut der Verfassung vornehmen.

Section 2
Bei Gesetzen, welche die Verfassung ändern, kommt dem Governor kein Veto-Recht zu.

Article IX
Final Provisions


Section 1
Alle Mitglieder des General Court, alle exekutiven Beamten und alle Richter sollen vor der Übernahme der Ausübung ihrer Pflichten den folgenden Eid oder Bekräftigung leisten:

Ich, ……….., schwöre feierlich, dass ich die Verfassung des Staates Laurentiana gegen alle Feinde von innen und von außen verteidigen und beschützten werde, dass ich sie wahren und befolgen werde, dass ich diese Aufgabe freiwillig und ohne Vorbehalte oder Absicht der Umgehung annehme und dass ich die Aufgaben des Amtes, welches ich antrete, nach Kräften treu und ehrenhaft ausüben werde. So wahr mir Gott helfe.“

Der Gottesbezug kann entfallen.


Section 2
Der Acting Governor soll im Amt verbleiben, bis ein Governor of Laurentiana auf die Weise gewählt ist, als wäre das Amt vakant. Der neu gewählte Governor soll bis zu den auf den Monat der Wahl folgenden nächsten regulären Wahlen für das Amt des Governors amtieren.



Die Diskussion über diesen Entwurf dauert, bis sie nach Rule II der Standing Rules for the Enactment of a Constitution zum Ende gebracht wird.

Die Diskussion ist eröffnet.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

former United States Senator for Laurentiana


Solomon Foot

Old School Conservative

Beiträge: 886

Wohnort: Port Virginia

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

2

Dienstag, 8. November 2011, 21:51

Honorable Members of the Constitutional Convention,

gehe ich richtig in der Annahme das sich der vorliegende Entwurf stark an der alten Verfassung Savannahs orientiert? Ich sehe jedenfalls auf den ersten Blick keinen Grund dem vorliegenden Entwurf nicht zuzustimmen.
Freedom from Government!

Taylor Kay Roberts

Southern Belle

Beiträge: 1 391

Wohnort: Laurentiana

Bundesstaat: -

What's Up?
Happy Impeachment/New Year, Astor!
  • Nachricht senden

3

Dienstag, 8. November 2011, 22:26

Honorable Members,

der Entwurf orientiert sich in der Tat sehr an der früheren Verfassung Savannahs, wurde jedoch an vielen Stellen von überflüssigen und redundanten Formulierungen befreit. Ich würde mich freuen, wenn die geschätzten Mitglieder diesem Entwurf ihre Zustimmung geben.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

former United States Senator for Laurentiana


Solomon Foot

Old School Conservative

Beiträge: 886

Wohnort: Port Virginia

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

4

Mittwoch, 9. November 2011, 10:29

Honorable Members,

ich werde dem Entwurf zustimmen.
Freedom from Government!

Taylor Kay Roberts

Southern Belle

Beiträge: 1 391

Wohnort: Laurentiana

Bundesstaat: -

What's Up?
Happy Impeachment/New Year, Astor!
  • Nachricht senden

5

Donnerstag, 10. November 2011, 12:04

Honorable Members of the Constitution,

da kein Aussprachebedarf zu bestehen scheint, beantrage ich hiermit, die Aussprache zu beenden.

Cloture-Motion

Das Mitglied der Convention, Mrs. Roberts, hat ein Ende der Aussprache beantragt.

Nach Rule II Paragraph 2 der Rules for the Enactment of a Constitution for Laurentiana wird die Aussprache durch einstimmigen Beschluss der Convention beendet. Ein solcher Beschluss gilt als getroffen, wenn innerhalb von 48 Stunden nach Stellung des Antrages kein Mitglied der Convention widerspricht.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

former United States Senator for Laurentiana


6

Donnerstag, 10. November 2011, 16:01

Ich habe keine Einwände, ausser zu:

Zitat

Section 14
Dass jeder Bürger das Recht hat, zur Verteidigung seiner Selbst und des Staates Waffen zu tragen.


Mit Waffen wird soviel Leid zu gefügt, ich erachte es als nicht notwendig und zeitgemäss, es in der Verfassung zu verankern.

Ich plädiere dafür, diese Section zu streichen.
Thomas Henry Blair Jr.

Solomon Foot

Old School Conservative

Beiträge: 886

Wohnort: Port Virginia

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

7

Donnerstag, 10. November 2011, 18:56

Honorable Members of the Constitution,

ich kann nur entschieden davon abraten diese Section aus dem vorliegenden Entwurf zu streichen. der Staat Savannah garantierte das Recht auf Waffenbesitz bereits seit seiner Gründung und bis zuletzt. Hybertina hatte gesetzliche Vorschriften und erlaubte, wenn auch etwas verschärfter, ebenfalls den Besitz von Schusswaffen. Mr. Blair, Laurentiana ist nicht vergleichbar mit den Nordstaaten. Hier bei uns ist die Schusswaffe legitimer Bestandteil zum Schutz seiner selbst - und das seit Jahrhunderten.

Den Menschen in unserem Staat dieses Recht jetzt zu nehmen halte ich für nicht vertret- bzw. umsetzbar. Ich werde einem Entwurf, in dem die besagte Passage gestrichen wurde, auf gar keinen Fall meine Zustimmung geben.
Freedom from Government!

Taylor Kay Roberts

Southern Belle

Beiträge: 1 391

Wohnort: Laurentiana

Bundesstaat: -

What's Up?
Happy Impeachment/New Year, Astor!
  • Nachricht senden

8

Donnerstag, 10. November 2011, 19:17

Honorable Members,

Änderungen des Verfassungs-Entwurfes können nur durch das Verfahren nach Rule III vorgenommen werden. Nach dem Ende der Debatte wird über ein in dieser Debatte eingebrachtes Amendment, für das ein Mitglied der Convention eine Abstimmung beantragt hat, eine Abstimmung durchgeführt, in dem über die Aufnahme dieses Amendments in den Entwurf entschieden wird. Danach wird die Schlussabsstimmung über den dann eventuell geänderten Verfassungsentwurf durchgeführt.

Verstehe ich Ihren Vorschlag richtig, Mr. Blair, dass sie beantragen, Art. I Sec. 14 der Verfassung zu streichen und die Nummerierung der nachfolgenden Section zu berichtigen?
Ich beantrage in jedem Falle zu allen eingebrachten Amendments vorsorglich eine Abstimmung gem. Rule III Paragraph 2.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

former United States Senator for Laurentiana


Taylor Kay Roberts

Southern Belle

Beiträge: 1 391

Wohnort: Laurentiana

Bundesstaat: -

What's Up?
Happy Impeachment/New Year, Astor!
  • Nachricht senden

9

Montag, 14. November 2011, 11:57

Honorable Members,

die Aussprache ist nach Rule II Paragraph 2 beendet. Es wird die Abstimmung über das vorliegende Amendment eingeleitet.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

former United States Senator for Laurentiana