Sie sind nicht angemeldet.

Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.

Das astorische Forum ist unter https://us.astor.ws erreichbar.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Norman Howard Hodges

Elder Statesman

Beiträge: 3 091

Wohnort: Gareth, Freeland

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

1

Dienstag, 19. Mai 2009, 23:06

Privacy Protection Bill

Madam Speaker,

ich erbitte Aussprache zu dem folgenden Entwurf. Er stammt ursprünglich aus Albernia und wurde an die staatlichen Strukturen in Astor angepasst. Da das Gesetz dort Erfolg zeigt, halte ich auch hierzulande im Sinne der Transparenz eine Einführung für sinnvoll. Dazu aber an gegebener Stelle mehr.

Privacy Protection Bill


Sec. 1 - Fundamentals
(1) Dieses Gesetz sichert die Privatsphäre von Bürgern der Vereinigten Staaten im Umgang mit Bundesbehörden.
(2) Dieses Gesetz soll als Privacy Protection Act zitiert und als PPA abgekürzt werden.

Sec. 2 - Privacy Protection
(1) Sämtliche Bundeseinreichtungen der Vereinigten Staaten sind zum Datenschutz verpflichtet. Personenbezogene Daten, welche einer Bundesbehörde oder einem Bundesbeamten bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln
(2) Personenbezogene Daten dürfen nur im Rahmen der ordnungsgemäßen Arbeit einer Bundesbehörde und nur, sofern und soweit es zur Erfüllung ihrer Aufgaben zwingend notwendig ist, veröffentlicht werden.
(3) Die Weitergabe personenbezogener Daten dürfen
1. an andere Bundesbehörden auf deren Anfrage hin weitergegeben werden, sofern dafür ein zwingender Grund und keine gegenteiligen Regelungen bestehen;
2. an Behörden von Bundesstaaten auf Anordnung eines Richters weitergegeben werden;
3. an ausländische Behörden im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung zur gegenseitigen Amtshilfe und mit Zustimmung des zuständigen Secretary weitergegeben werden.
(4) Personenbezogene Daten, welche einer Bundesbehörde bekannt werden, ohne dass sie für ihre Arbeit zwingend notwendig sind, sind umgehend zu löschen.

Sec. 3 - Bank and Fiscal Secrecy
(1) Informationen über eine Person, auf welche eine Bank im Rahmen ihrer normalen Tätigkeit zugriff erhält, insbesondere Informationen über Konten und Kontobewegungen, unterliegen dem Bankgeheimnis und sind vertraulich zu behandeln. Hiervon bleibt die Veröffentlichung von Daten in anonymisierten Statistiken oder in anderen, anonymisierten und nicht mehr auf eine Person zurückführbare Formen unbetroffen.
(2) Informationen über die entrichteten Steuern und Abgaben einer Person, welche einer Steuerbehörde oder Bank zur Kenntnis gelangen, unterliegen dem Steuergeheimnis und sind vertraulich zu behandeln.
(3) Informationen, welche dem Steuer- oder Bankgeheimnis unterliegen, dürfen außer zur Ermittlung von Bundessteuern und -abgaben nur im Rahmen der Verfolgung einer nach dem Recht der Vereinigten Staaten strafbaren Handlung oder zur Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens in den Vereinigten Staaten durch die Bank oder die Behörden, welche über die Information verfügen, weitergegeben werden. Über das Vorliegen eines solchen Umstandes entscheidet ein Gericht auf Antrag einer Behörde auf Bundes- oder Staatenebene; über die Weitergabe an ausländische Behörden entscheidet das Gericht auf Antrag des Secretary of State.
(4) Steuerbehörden und Banken sind verpflichtet, die steuerpflichtigen Einkünfte an die zuständigen Behörden der Bundesstaaten zu melden, wenn diese zur Ermittlung dieser Zahlen nicht die technischen Möglichkeiten haben.
(5) Informationen, welche dem Steuer- oder Bankgeheimnis unterliegen, dürfen nicht an private Personen oder Institutionen weitergegeben werden.

Sec. 4 - Criminal Offense
Wer gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstößt, kann gemäß des United States Penalty Codes und auf Grundlage weiterer Gesetze der Vereinigten Staaten strafrechtlich verfolgt und verurteilt werden.

Sec. 5 - Entry into Force
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.