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Beiträge: 1 295

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1

Sonntag, 12. Dezember 2010, 14:29

H.R. 2010-043 Counselor Bill




Honorable Representatives:

Stimmen Sie der Verabschiedung des anhängenden Entwurfs zu?

Bitte stimmen Sie mit Yea oder Nay.
Sie können Ihre Anwesenheit mit Present bekunden.

Die Abstimmung dauert gemäß den Standing Orders of Congress 96 Stunden.
Das Ergebnis wird vorzeitig festgestellt, wenn eine unumstößliche Mehrheit für oder gegen den Antrag feststeht.



(Warren Byrd)
President of Congress



Counselor Bill

Article I – Fundamentals

Section 1 Purpose and Title of this Act
(1) Dieses Gesetz regelt die Meldepflicht für Mitglieder der Berufsgruppe der Juristen, sowie die Pflichtverteidigung bei Strafprozessen.
(2) Dieses Gesetz soll zitiert werden als Counselor Act.


Article II – Notification requirement

Section 1 Notification
(1) Jeder Jurist, der auf dem Staatsgebiet der Vereinigten Staaten von Astor praktizieren will, hat sich unter Angaben seines Namens, seines Berufsorts, seiner exakten Berufsbezeichnung und des auszuübenden Berufs, bei der für die Justiz zuständigen Behörden anzumelden.
(2) Die zuständige Behörde hat eine Liste mit den sich dort meldenden Juristen anzufertigen und öffentlich zugänglich zu machen. Diese Liste soll den Namen, die Berufsbezeichnung und den Berufsort des Juristen beinhalten. Zudem soll jedem dort aufgeführten Juristen eine Ordnungsnummer zugewiesen werden, die mit der Ziffer 1 beginnen und fortlaufend fortgeführt werden soll. Jede Ziffer soll nur einmal vergeben werden.
(3) Berufsbezeichnungen, die anzumelden sind, sind solche als Rechtsanwalt, Richter, Notar, Staatsanwalt oder juristischer Verwaltungsbeamter.
(4) Wechsel in der Berufsbezeichnung, des Berufsorts oder des ausgeübten Berufs sind der zuständigen Behörde unmittelbar nach Eintreten der Änderung vorzulegen.
(5) Geht ein Jurist seiner Tätigkeit nicht mehr nach, so kann er die Tilgung seiner Daten von der Liste verlangen. Die Tilgung hat binnen 48 Stunden zu erfolgen.


Article III - Court-appointed defense

Section 1 Counselor for the defense
(1) Jeder Jurist, der seine Tätigkeit gemäß Article II, Section 1, Subsection 1 an die zuständige Behörde gemeldet hat, kann durch ein Gericht zum Pflichtverteidiger in Strafsachen berufen werden. Eine Berufung soll immer dann erfolgen, wenn ein Angeklagter keinen eigenen Rechtsbeistand aufbieten kann.
(2) Eine Berufung zum Pflichtverteidiger kann nur in strengen Ausnahmefällen unter Angabe der Gründe bei Gericht widersprochen werden. Das Gericht hat diese Gründe zu prüfen und darüber zu entscheiden.
(3) Ist ein Jurist zum Pflichtverteidiger bestellt, so hat er sich in alle relevanten Punkte des Prozesses einzuarbeiten. Hierzu wird ihm eine Frist von 168 Stunden zugestanden, bis der Prozess offiziell eröffnet wird. In dieser Zeit soll sich der Pflichtverteidiger mit seinem Mandanten beraten, Beweise ermitteln und Zeugen benennen.
(4) Das Mandat der Pflichtverteidigung endet mit dem Ende des Prozesses.
(5) Zur Auswahl des Pflichtverteidigers soll das zuständige Gericht die Liste der Juristen heranziehen und beginnend bei der Ordnungszahl 1 die Pflichtverteidiger berufen. Ein Jurist auf der Liste darf nur übersprungen werden, wenn er aufgrund persönlicher Befangenheit nicht in den Prozess involviert werden sollte. Die Entscheidung darüber trifft das Gericht.
(6) Ein Angeklagter kann der Berufung eines Pflichtverteidigers widersprechen, wenn er sich durch ihn nicht ausreichend vertreten fühlt. In diesem Fall hat das Gericht für Ersatz zu sorgen.

Section 2 Penalty
(1) Ein Jurist, der der Aufforderung zur Pflichtverteidigung nicht nachkommt, kann gemäß USPC, Chapter II, Article IV, Sec. 3 belangt werden.
(2) Ein Pflichtverteidiger, der seinen Mandanten wider besseren Wissens nicht ausreichend vertritt, kann ebenfalls gemäß USPC, Chapter II, Article IV, Sec. 3 belangt werden.
(3) Ein Jurist, der in seinem Beruf praktiziert, ohne sich in die Liste gemäß Article II, Section 1 eingetragen zu haben, kann gemäß USPC, Chapter II, Art. 1, Sec. 6, Ssec. 2 belangt werden.


Article IV – Final provisions

Section 1 Entry into force
Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.
WARREN BYRD
30th President of the US
former Vice President | former Speaker
former Chairman of the Grand Old Party


J. Edward Mullenberry

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2

Sonntag, 12. Dezember 2010, 15:04

Yea
JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.
Former (XXVII.) Vice President of the United States
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"That person who agrees with you 80 percent of the time is a friend and an ally; not a 20 percent traitor." - Carsten Schmidt

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3

Sonntag, 12. Dezember 2010, 15:10

Yea.
WARREN BYRD
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Justin Wayne

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4

Sonntag, 12. Dezember 2010, 15:36

Yea.
Justin "Just" Wayne (R-Assentia)

Young Retiree
Various Former (Senator, Representative, Secretary, etc)

Anthony J. Davenport

Moderate Republican

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5

Montag, 13. Dezember 2010, 10:05

Yea
Anthony Jesse Davenport [R-SE]

Jerry Cotton

Former U.S. President

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Beruf: Historiker

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What's Up?
Eine tolle Veranstaltung!
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6

Montag, 13. Dezember 2010, 14:27

Yea.

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7

Montag, 13. Dezember 2010, 18:24

Yea
Yours sincerely,
Veronica Amy Apatow
Former Gouverneur of Astoria State

Liam Aspertine

Expert on Foreign Affairs

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Wohnort: Astoria State

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What's Up?
Man nennt mich auch den "Wahlbullen"!
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8

Montag, 13. Dezember 2010, 21:46

Yea

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9

Mittwoch, 15. Dezember 2010, 00:14




Honorable Representatives:

Sechs von Sechs Repräsentanten haben ihre Stimme abgegeben.

Sechs Repräsentanten stimmten für die Verabschiedung,
kein Repräsentant lehnte die Verabschiedung ab.
Eine Stimmabgabe war ungültig.

Der Verabschiedung wurde daher durch das Repräsentantenhaus

zugestimmt.



(Warren Byrd)
President of Congress

WARREN BYRD
30th President of the US
former Vice President | former Speaker
former Chairman of the Grand Old Party