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Zitat
Ich sehe zwei Hauptprobleme im Justizsystem Astors: Erstens und vordringlich die Länge der Verfahren. Zweitens und ebenfalls nicht unwichtig die starke Konzentration auf eine einzige Person, die des Chief Justice des Supreme Court. Aus meinen Gesprächen mit den Präsidenten kann ich Ihnen berichten, dass er zumindest auch den erstgenannten Punkt ebenso sieht wie ich.[...]
Ich selbst habe verschiene Ideen, die alle aber nur Teilaspekte sein können und bislang nicht mehr sind als meine persönlichen Ideen: Die Etablierung von untergeordneten Gerichten, an denen auch Neben-IDs richterliche Befugnisse ausüben, soweit keine anderen IDs der selben Person Verfahrensbeteiligt sind, hielte ich für denkbar, soweit eine übergeordnete Instanz (Supreme Court) ggf Urteile revidieren kann. So könnten wir den Justizapparat ausbauen ohne gleichzeitig durch die strikte Gewaltenteilung in Personalprobleme zu geraten. Die Möglichkeit, Gutachten beim Supreme Court einzuholen könnte man abschaffen da sie künftige Urteil präjuziert, und statt dessen die Möglichkeit zu Bedutachtung durch das DoJ schaffen - das selbstredent eben gerade keine richterliche Kompetenz hat. So würde die Rolle des Supreme Court etwas fokussiert.
Zitat
Mr. Cunningham, wollen Sie sich ebenfalls mit einer ersten Bewertung der Lage äußern?
Mr. Schwertfeger, vielleicht können Sie aus Ihrer Erfahrung genauer benennen, bei welchen Verfahrensschritten die größten Verzögerungen auftreten.
Würde es u.U. Sinn machen den Zeugen die Möglichkeit zu geben, vor der Befragung alles Sachdienliche zu Protokoll zu geben, so dass die Befragung dann schon auf einer ausführlichen Grundlage stattfinden könnte?
Zitat
Original von Sue Long
Die Übertragung von richterlichen Befugnissen auf Neben-IDs sehe auch eher skeptisch. Die Unabhängigkeit ist ein so hohes Gut der Justiz, dass es schon sehr unvermeidbar sein müsste, damit man so etwas machen sollte.
Bei dem Setzen von Fristen, wie hier skizziert, besteht grundsätzlich die Gefahr, dass das Recht des Angeklagten, sich zu verteidigen und damit sein Recht auf einen fairen Prozess beeinträchtigt wird. Dennoch scheint auch mir grundsätzlich vorstellbar, Fristen einzuführen. Ich möchte jedoch anregen dies zu flankieren durch Maßnahmen die geeignet sind, das Recht auf Verteidigung zu wahren.
Denkbar wäre etwar die Bestellung eines Pflichtverteidigers, wenn die Partei des Angeklagten sich nicht äußert, der dann die Verteidigung übernimmt - nach besten Kräften und auf Grundlage der Informationen, die ihm eben zugänglich sind.
Bei Verfahren zwischen Verfassungsorganen dürfte nach meiner Einschätzung das Problem wegbrechender Aktivität einer Prozesspartei nicht in gleicher Form vorliegen.
Zitat
Original von John Nathan Hope
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Mr. Schwertfeger, vielleicht können Sie aus Ihrer Erfahrung genauer benennen, bei welchen Verfahrensschritten die größten Verzögerungen auftreten.
Würde es u.U. Sinn machen den Zeugen die Möglichkeit zu geben, vor der Befragung alles Sachdienliche zu Protokoll zu geben, so dass die Befragung dann schon auf einer ausführlichen Grundlage stattfinden könnte?
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