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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »William E. Mulligan« (30. August 2010, 11:34)
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Section 2 - Reasons for national mourning
(1) Grund für eine Staatstrauer kann der Tod einer Person des politischen, kulturellen oder öffentlichen Lebens auf Bundesebene sein.
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(2) Eine Staatstrauer muss vom Präsidenten oder dem Vizepräsidenten ausgerufen werden.
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(3) Sind beide zum Zeitpunkt des Ereignisses aus gleich welchem Grund nicht in der Lage, eine Staatstrauer auszurufen, so kann der Kongress durch einfache Abstimmung ohne Aussprache eine Staatstrauer verhängen. Verkündet wird diese durch den Speaker of the House of Representatives.
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Section 3 - Effects
(1) Für die Dauer einer Staatstrauer bleiben alle Bundesbehörden geschlossen, sofern ihre Dienste nicht essentiell für die nationale Sicherheit sind.
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(2) Auf Antrag eines Mitgliedes des Kongresses sollen in einer Staatstrauer alle Sitzungen des Kongresses unterbrochen werden, um den Mitgliedern des Kongresses die Möglichkeit zu trauern zu geben.
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(3) Alle Flaggen von Organisationen des Bundes sollen für die Dauer der Staatstrauer auf Halbmast gehängt werden, Personen die in Uniform ihren Dienst verrichten sollen durch Kennzeichnung am Wappen ihrer Organisation ihre Trauer kund tun.
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Section 4 - Duration of national mourning
(1) Die Dauer einer Staatstrauer soll 7 Tage nicht übersteigen.
(2) Durch besondere Umstände kann eine Staatstrauer früher beendet werden.
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Section 5 - State Funerals
(1) War der Verstorbene für die Vereinigten Staaten von besonderer Bedeutung, so soll er auf Beschluss des Kongresses öffentlich aufgebahrt werden.
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(2) 5 Tage nach dem Eintreten des Ereignisses soll ein öffentlich zugängliches Begräbnis stattfinden, zu dem explizit Vertreter anderer Länder, speziell auch Wirkungsstätten des Verstorbenen, geladen sein sollen.
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(3) Das Begräbnis soll auf einem einzurichtenden "National Cemetry", welcher nahe des Capitol Hill zu errichten ist, stattfinden. Hier soll auch die Aufbahrung stattfinden.
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(4) Der "National Cemetry" soll rund um die Uhr allen Bürgern der USA offen stehen.
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(5) Die Kosten für ein Staatsbegräbnis trägt der Bund.
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(6) Wünscht der Tote vor seinem Tod oder dessen Familie nach dem Tod kein solches Begräbnis, so findet diese Section keine Anwendung.
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