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Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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1

Mittwoch, 6. Oktober 2010, 16:57

S. 2010-017 Federal Administration Revision Bill




Honorable Members of Congress:

Der Senator für Hybertina, Gregory Jameson,
hat den folgenden Entwurf zur Aussprache eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 168 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.


President pro temp of the Senate


Federal Administration Revision Bill

Section 1
Der Federal Administration Act wird wie folgt neugefasst:
    Article I - Structure of the Administration

    Section 1 Presidential Administration Order

    Der Organisationserlass des Präsidenten der Vereinigten Staaten, durch welchen die Struktur der Bundesverwaltung bestimmt wird, soll mindestens die folgenden Punkte umfassen:
    1. die Bezeichnung der Obersten Bundesbehörden und deren Leiter,
    2. die Bezeichnung der nachgeordneten Bundesbehörden und deren Leiter,
    3. die Zuordnung aller nachgeordneten Bundesbehörden zu den Obersten Bundesbehörden und
    4. die Zuteilung der verfassungsmäßigen und gesetzlichen Rechte und Pflichten sowie sonstiger Ermächtigungen und Aufgaben.

    Section 2 Conressional Participation
    (1) Der Präsident soll zu Beginn seiner Amtszeit den geltenden Organisationserlass bekräftigen oder einen neuen erlassen.
    (2) Der Kongress der Vereinigten Staaten beschließt über die Billigung des Organisationserlass ohne Aussprache.
    (3) Ein unverändert bekräftigter Organisationserlass bedarf keiner erneuten Billigung. Eine erteilte Billigung kann nicht widerrufen werden. Bis zur Billigung des neuen Organisationserlasses gilt der alte fort.

    Section 3 Highest Federal Authorities
    (1) Die Obersten Bundesbehörden tragen die politische und rechtliche Verantwortung für das Handeln der ihnen unterstellten Bundesbehörden.
    (2) Oberste Bundesbehörde ist jede Behörde, deren Leiter unmittelbar dem Präsidenten untersteht und die weitere (nachgeordnete) Bundesbehörden beaufsichtigen.

    Section 4 Subordinate Agencies
    (1) Eine nachgeordnete Bundesbehörde ist jede Bundesbehörde, deren Leiter nicht unmittelbar dem Präsidenten unterstellt ist.
    (2) Jede Bundesbehörde muss genau einer Obersten Bundesbehörde nachgeordnet sein.

    Section 5 Hierarchy
    (1) Alle Bundesbehörden nehmen ihre Aufgaben durch die ihnen zugeordneten Amtsträger wahr.
    (2) Jede Bundesbehörde führt die Aufsicht über die ihr nachgeordneten Bundesbehörden.
    (3) Gegenüber dem Präsidenten der Vereinigten Staaten sind die Obersten Bundesbehörden, den ihnen übergeordneten Bundesbehörden alle anderen Bundesbehörden weisungsgebunden und rechenschaftspflichtig.
    (4) Eine Weisung umfasst ein bestimmtes Verhalten, zu dem der Präsident oder ein anderer Amtsträger einen ihm nachgeordneten Amtsträger allgemein oder für einen Einzelfall unter Berufung auf die Amtsaufsichtspflicht anhält.


    Article II - Appointments and Dismissals

    Section 1 Highest Federal Officers

    (1) Die Leiter der Obersten Bundesbehörden bedürfen vor ihrer Ernennung der Bestätigung durch den Senat.
    (2) Auch alle dem Präsidenten tatsächlich unmittelbar unterstehenden Amsträger, welche nicht Leiter einer Obersten Bundesbehörde sind, bedürfen der Bestätigung durch den Senat.
    (3) Berater, Stabschefs und andere Berufene, die zur Entlastung oder zu Kooridinationszwecken vom Präsidenten ernannt werden, bedürfen nicht der Bestätigung durch den Senat.

    Section 2 Subordinate Officers
    (1) Leiter nachgeordneter Bundesbehörden werden vom Präsidenten der Vereinigten Staaten auf Vorschlag des Leiters der jeweils zuständigen Obersten Bundesbehörde ohne Mitwirkung des Senates ernannt und entlassen.
    (2) Der Präsident kann das Recht zur Ernennung nach Ssec. 1 auf die Bundesbehörden übertragen.

    Section 3 Appointment
    (1) Jedem der unter Sec. 1 und 2 genannten Amtsträger ist zum Amtsantritt eine Ernennungsurkunde öffentlich auszuhändigen.
    (2) Eine Ernennungsurkunde soll wenigstens die folgenden Daten beinhalten:
    1. Amtsbezeichnung des Ausstellenden,
    2. Datum und Ort der Ausstellung,
    3. Name des zu Ernennenden,
    4. Bezeichnung des Amtes, in welches der zu Ernennende berufen wird,
    5. Unterschrift des Ausstellenden,
    6. Amtssiegel des Ausstellenden.

    Section 4 Oath of Office
    (1) Alle Amtsträger des Bundes haben bei der Aushändigung der Ernennungsurkunde nach Sec. 3 oder unverzüglich danach den in Art. VII Sec. 2 der Verfassung vorgeschriebenen Eid zu leisten.
    (2) Die Ernennung gilt erst mit der Eidesleistung als wirksam.
    (3) Erfolgt die Eidesleistung nicht binnen sieben Tagen nach der Ernennung, so ist die Ernennung nichtig.

    Section 5 Dismissal
    (1) Zu einer Entlassung ist in jedem Fall eine Entlassungsurkunde öffentlich auszuhändigen.
    (2) Eine Entlassungsurkunde sollte wenigstens die folgenden Daten beinhalten:
    1. Amtssiegel des Ausstellenden
    2. Datum und Ort der Ausstellung
    3. Name des zu Entlassenen
    4. Bezeichnung des Amtes, aus welchem der zu Entlassene abberufen wird
    5. Unterschrift des Ausstellenden
    6. Amtsbezeichnung des Ausstellenden
    (3) Vom Moment der Veröffentlichung der Urkunde an, gilt der Amtsträger als seines Amtes verlustigt.

    Section 6 Dismissals by special situations
    (1) Mit der Vereidigung eines neuen Präsidenten gilt jeder Leiter einer Obersten Bundesbehörden als entlassen, sofern der neue Präsident ihn nicht binnen 24 Stunden ersucht, die Amtsgeschäfte bis zur Übernahme durch einen Nachfolger weiterzuführen.
    (2) Alle anderen Amtsträger des Bundes, sowie die durch die Leiter der Obersten Bundesbehörden ernannten Amtsträger verbleiben in ihren Ämtern bis sie eine ordentliche Entlassungsurkunde ausgehändigt bekommen.
    (3) Subsection 1 gilt nicht, wenn ein Vizepräsident einem Präsidenten außerhalb einer regulären Wahl verfassungsgemäß ins Amt nachfolgt. In diesem Falle verbleiben die Leiter der Obersten Bundesbehörden in ihren Ämtern. Eine Entlassung kann dann gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes erfolgen.
    (4) Solche Amtsträger, deren Amtszeit einer gesetzlichen Frist unterliegen, gelten bei Erreichen dieser Frist als automatisch aus ihrem Amt entlassen. Ihnen muss keine Entlassungsurkunde ausgehändigt werden.
    (5) Wird ein neuer Amtsträger durch die Aushändigung seiner Ernennungsurkunde und die Ableistung seines Amtseides in ein Amt berufen, so gilt der Vorgänger automatisch als von seinem Amt entlassen. In diesem Fall muss ihm keine Entlassungsurkunde ausgehändigt werden.


    Article III - Militaria

    Section 1 Structure of the Armed Forces

    (1) Der Präsident bestimmt die Struktur der Streitkräfte durch gesonderten Organisationsbefehl.
    (2) Keinem Soldaten darf die ungeteilte Befehlsgewalt über die gesamten Streitkräfte übertragen werden; auch darf kein Soldat diese faktsich innehaben.
    (3) Für die Teilstreitkräfte gelten die Bestimmungen über die obersten Bundesbehörden gem. Art. II Sec. 1, für Verbände und Einheiten gelten die Bestimmungen über die nachgeordneten Bundesbehörden gem. Art. II Sec. 2 entsprechend.

    Section 2 Incompatibilties
    (1) Militärische Institutionen sind von zivilen Institutionen zu trennen.
    (2) Zivile Amtsträger dürfen nicht der militärischen Befehlsgewalt unterstellt werden; ebensowenig darf zivilen Amtsträgern Befehlsgewalt über Soldaten übertragen werden.
    (3) Abordnungen von Soldaten in zivile Behörden sowie von zivilen Amtsträgern in militärische Institutionen zum Zwecke der Amtshilfe sind erlaubt.

Section 2
The Appointment and Dismissal from Office Act wird aufgehoben.

Section 3
Der United States Armed Forces Act wird aufgehoben.

Section 4
Die Änderungen treten gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
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Gregory Jameson

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2

Mittwoch, 6. Oktober 2010, 17:18

Mr. Speaker, honorable Congressmen,

der Entwurf dürfte Ihnen ja bereits bekannt sein, denn er wurde bereits öffentlich vorgestellt.

Dies ist nur einer von weiteren, bald folgenden Änderungsentwürfen, die im Zuge des Organstreitverfahrens zwischen dem Präsidenten und dem Kongress vom Obersten Gerichtshof verlangt wurden.

Der Kongress hatte ja bereits eine Reformkommission eingesetzt, die jedoch bis heute nicht über die Konstituierung hinaus kam. Der Tod des Kommissionsmitgliedes Norman Howard Hodges mag hierfür eine Erklärung sein, jedoch ist. Jedoch bin ich nicht gewillt, weiterhin auf diese Kommission zu warten, die bisher keinerlei Arbeitsgrundlagen geschaffen hat.
Auch möchte ich daran erinnern, dass der Oberste Gerichtshof dem Kongress - wenn man so will: "nur" - bis Ende des Jahres Zeit gegeben hat, die verfassungswidrigen Gesetzesstellen zu ändern.

Wie gesagt, dies ist ein erster Entwurf von mehreren, er behandelt meiner Ansicht nach aber den wichtigsten und grundlegenden Teil der für verfassungswidrig erklärten Gesetze.
Gregory Jameson M.D.
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3

Mittwoch, 6. Oktober 2010, 17:22

Ich möchte jedoch gleich eine erste Änderung dies Entwurfes vorschlagen und zwar die ersatzlose Streichung von Art. II Sec. 6 des FedAdmActAmd.

Dies hätte zur Folge, dass alle Amtsträger im Amt verbleiben, bis sie entlassen werden, also auch auf der Kabinettsebene.
Nach dem jetzt lautenden Reformtext würden nämlich auch die Kommandeure der Teilstreitkräfte mit einem neuen Präsidenten als entlassen gelten.

Ich erkenne jedoch keinen Sinn darin, weshalb die Secretaries automatisch als entlassen gelten sollen, wo doch eine Entlassung derselben durch den Präsidenten grundlos erfolgen kann.
Gregory Jameson M.D.
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Donnerstag, 7. Oktober 2010, 23:16

Ich beantrage eine Verkürzung der Aussprache, da offenbar kein Gesprächsbedarf mehr besteht ...
Gregory Jameson M.D.
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Donnerstag, 7. Oktober 2010, 23:26

Ich werde mich später mal genauer dazu äußern.

SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
Ich hab während meiner Krankheit ein Konzentrationsdefizit.

Charlotte McGarry

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6

Samstag, 9. Oktober 2010, 12:48

RE: S. 2010-017 Federal Administration Revision Bill

Honorable Members of Congress,

ich habe bei diesem Entwurf ganz erheblichen Gesprächsbedarf, weswegen es auch so lange gedauert hat, bis ich die meisten meiner Anmerkungen sammeln konnte (ich nehme nicht in Anspruch, dass die folgende Liste vollständig ist).

Es wäre in jedem Falle schön gewesen, wenn der Senator für Hybertina sich die Mühe einer Antragsbegründung gemacht hätte. Wie er im Folgenden wird feststellen könnten, ist es nämlich nicht so leicht, diese Dinge zu regeln. Er jedenfalls hat es sich zu leicht gemacht.

Festzuhalten ist, dass der Senator für Hybertina mit diesem Entwurf den US-Kongress in einer Art und Weise zu schwächen gedenkt, die weit über das vom Supreme Court Verordnete hinausgeht. Er ignoriert außerdem eklantant Art. III Sec. 6 U.S. Constitution und schlägt uns damit die Verabschiedung eines Gesetzes vor, das ohne jeden Zweifel verfassungswidrig ist.

Zitat

Section 1 Presidential Administration Order
Der Organisationserlass des Präsidenten der Vereinigten Staaten, durch welchen die Struktur der Bundesverwaltung bestimmt wird, soll mindestens die folgenden Punkte umfassen:
1. die Bezeichnung der Obersten Bundesbehörden und deren Leiter,
2. die Bezeichnung der nachgeordneten Bundesbehörden und deren Leiter,
3. die Zuordnung aller nachgeordneten Bundesbehörden zu den Obersten Bundesbehörden und
4. die Zuteilung der verfassungsmäßigen und gesetzlichen Rechte und Pflichten sowie sonstiger Ermächtigungen und Aufgaben.

Welcher juristischen Grundlage entnimmt der Senator für Hybertina das Recht, dem Präsidenten vorzuschreiben, er habe alle Behörden in einem Organisationserlass zu bestimmen? Ich habe weder beim Studium der Verfassung noch des jüngsten SCOTUS-Urteils Anhaltspunkte finden können, die eine solche Verpflichtung des Präsidenten durch den Kongress ermöglichen.

Ich halte es darüber hinaus nicht für im Sinne des Kongresses, eine All-in-one-Lösung vorzuschlagen. Personen, die dem Supreme Court nahestehen, haben bereits verlauten lassen, dass eine Blockadehaltung des Kongresses dazu führen könnte, dass dessen Rechte weiter eingeschränkt werden.

Das heißt: Wenn der Kongress mit einem Ordnungsvorschlag des Präsidenten in neun von zehn Fällen einverstanden ist und nur eine untergeordnete Behörde Schwierigkeiten aufwirft, dann wäre der Kongress gemäß des Vorschlages des Senators für Hybertina gezwungen, den gesamten Ordnungsvorschlag abzulehnen. Geschieht das wiederholt, könnte das durchaus als Blockade (miss)verstanden werden.

Zitat

Section 2 Conressional Participation
(1) Der Präsident soll zu Beginn seiner Amtszeit den geltenden Organisationserlass bekräftigen oder einen neuen erlassen.
(2) Der Kongress der Vereinigten Staaten beschließt über die Billigung des Organisationserlass ohne Aussprache.
(3) Ein unverändert bekräftigter Organisationserlass bedarf keiner erneuten Billigung. Eine erteilte Billigung kann nicht widerrufen werden. Bis zur Billigung des neuen Organisationserlasses gilt der alte fort.

Auch an dieser Stelle schlägt der Senator für Hybertina eine Selbstbeschränkung des Kongresses vor, die unnötig und im Ergebnis schädlich ist. Hätte er sich die Mühe gemacht, seinen Antrag zu begründen, hätten wir darüber diskutieren können; leider ist das ausgeblieben.

Deswegen bleibt unklar, warum der Kongress der Exekutive einen Persilschein ausstellen sollte. Wieso soll der Organisationserlass, sofern er nicht geändert wird, über eine Legislaturperiode hinaus andauern? Wieso soll der Kongress Billigungen nicht zurücknehmen dürfen?

Das würde in der Praxis dazu führen, dass selbst ineffektive oder unnötige Behörden (wie einst das Department of Intelligence) nicht aufgelöst werden. Der Präsident hätte daran kein Interesse, weil er alle Behörden neu genehmigen lassen müsste, was seine politische Agenda torpedieren könnte. Der Kongress könnte sie nicht auflösen, weil er Billigungen nicht zurücknehmen können soll (und nebenbei, so jedenfalls der Vorschlag des Senators von Hybertina, gleich alle Billigungen auf einmal zurücknehmen müsste).

Zitat

Section 5 Hierarchy
(1) Alle Bundesbehörden nehmen ihre Aufgaben durch die ihnen zugeordneten Amtsträger wahr.

An dieser Stelle wäre es wünschenswert, wenn der Antragsteller gleich ausgeführt hätte, was passiert, wenn kein solcher Amtsträger im Amt ist.

Jetzt kommen wir zum verfassungswidrigen Teil. Die Verfassung bestimmt, dass Regelungen, mit denen der Präsident bei der Ernennung von Amtsträgern von der Billigung durch den Senat entbunden wird, nur durch den Senat entbunden werden kann. Eine Co-Verabschiedung dieses Entwurfes durch das Repräsentantenhaus und den Senat widerspricht damit der Verfassung.

Zitat

Section 1 Highest Federal Officers
(1) Die Leiter der Obersten Bundesbehörden bedürfen vor ihrer Ernennung der Bestätigung durch den Senat.
(2) Auch alle dem Präsidenten tatsächlich unmittelbar unterstehenden Amsträger, welche nicht Leiter einer Obersten Bundesbehörde sind, bedürfen der Bestätigung durch den Senat.
(3) Berater, Stabschefs und andere Berufene, die zur Entlastung oder zu Kooridinationszwecken vom Präsidenten ernannt werden, bedürfen nicht der Bestätigung durch den Senat.

Der dritte Absatz schafft Schlupflöcher, die so breit sind, dass Ansel Berber-Thayer mit Hut ohne Probleme da durchgepasst hätte. Wenn der Präsident Berater zu Bundesbeamten machen möchte - zu welchem Zweck auch immer -, dann sollten diese ebenso geprüft werden wie andere Bundesbeamte. Sie fallen schließlich dem Bundeshaushalt zur Last.

Doch mehr noch: Wenn der Präsident beispielsweise einen außenpolitischen Berater oder einen nationalen Sicherheitsberater ernennt, dann haben deren Worte Strahlkraft im Ausland und werden dort als die Meinung Astors wahrgenommen. Es besteht kein Anlass, an dieser Stelle auf die sorgfältige Prüfung im Rahmen der Senatsanhörung zu verzichten (und gegebenenfalls auch mal festzustellen, dass ein Kandidat ungeeignet ist, wie beispielsweise zuletzt General West).

Zitat

Section 2 Subordinate Officers
(1) Leiter nachgeordneter Bundesbehörden werden vom Präsidenten der Vereinigten Staaten auf Vorschlag des Leiters der jeweils zuständigen Obersten Bundesbehörde ohne Mitwirkung des Senates ernannt und entlassen.
(2) Der Präsident kann das Recht zur Ernennung nach Ssec. 1 auf die Bundesbehörden übertragen.

Ich muss mich über den Antragsteller doch sehr wundern: Erst will der Senator für Hybertina die Gültigkeit von Billigungen für Bundesbehörden bis in alle Ewigkeit festschreiben und dann auch noch die Ernennung von weiten Teilen ihrer Beamtenschaft dem Kongress verweigern. Ich habe Verständnis dafür, dass er als ehemaliger Attorney General der Exekutive nahesteht, aber als ehemaliger Präsidentin geht mir das dann doch etwas zu weit.

Nachdem der SCOTUS die Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten des Kongresses beschränkt hat, muss gewährleistet sein, dass wir unser von den Bürgern erteiltes Mandat wirkungsvoll wahrnehmen können. Das heißt, dass wir kein Schattenreich schaffen dürfen, in dem anonyme Behörden die Leiter anderer Behörden ernennen dürfen. Im Gegenteil: Astors Regierung braucht mehr, nicht weniger Transparenz.

Der Vorschlag des Senators für Hybertina beinhaltet unter anderem, dass der Direktor des FBI nicht mehr vom Senat bestätigt werden müsste. Ich hielte das für falsch: Die Entscheidung darüber, wer die wichtigste Strafermittlungsbehörde dieser Nation leitet, sollte unter den Augen der Öffentlichkeit diskutiert und entschieden werden - und nicht vom Präsidenten oder gar einem untergeordneten Beamten durch eine Unterschrift besiegelt.

Wann schlägt der Senator für Hybertina vor, dass derartige Ernennungen ohne Wissen der Öffentlichkeit stattfinden dürfen?

Zitat

Section 3 Appointment
(1) Jedem der unter Sec. 1 und 2 genannten Amtsträger ist zum Amtsantritt eine Ernennungsurkunde öffentlich auszuhändigen.
(2) Eine Ernennungsurkunde soll wenigstens die folgenden Daten beinhalten:
1. Amtsbezeichnung des Ausstellenden,
2. Datum und Ort der Ausstellung,
3. Name des zu Ernennenden,
4. Bezeichnung des Amtes, in welches der zu Ernennende berufen wird,
5. Unterschrift des Ausstellenden,
6. Amtssiegel des Ausstellenden.

Bei allem Respekt: Hier hat sich der Senator für Hybertina etwas sehr ins Detail verbissen, wie ihm das gelegentlich passiert. Astor ist ein Jahrzehnt ohne eine solche hyperbürokratische Regelung ausgekommen, das Datum von Ernennungen wird durch Forenposts eindeutig bestimmt, die Person des Ernennenden ebenso. Ich sehe für diese Regelung keinen Bedarf.

Zitat

Section 5 Dismissal
(1) Zu einer Entlassung ist in jedem Fall eine Entlassungsurkunde öffentlich auszuhändigen.
(2) Eine Entlassungsurkunde sollte wenigstens die folgenden Daten beinhalten:
1. Amtssiegel des Ausstellenden
2. Datum und Ort der Ausstellung
3. Name des zu Entlassenen
4. Bezeichnung des Amtes, aus welchem der zu Entlassene abberufen wird
5. Unterschrift des Ausstellenden
6. Amtsbezeichnung des Ausstellenden
(3) Vom Moment der Veröffentlichung der Urkunde an, gilt der Amtsträger als seines Amtes verlustigt.

Siehe oben.

Die folgende Section muss ich aufteilen, weil sie so viele neue und in meinen Augen falsche Regelungen vorsieht, dass ich das nicht in einem Absatz abhandeln kann.

Zitat

Section 6 Dismissals by special situations
(1) Mit der Vereidigung eines neuen Präsidenten gilt jeder Leiter einer Obersten Bundesbehörden als entlassen, sofern der neue Präsident ihn nicht binnen 24 Stunden ersucht, die Amtsgeschäfte bis zur Übernahme durch einen Nachfolger weiterzuführen.

Diese Regelung klingt harmlos, aber ist ein weiteres potenzielles Schlupfloch im Sinne der Exekutive. Stellen Sie sich vor, der Präsident übernimmt gemäß dieser Regelung einen Secretary von seinem Vorgänger, den er gerne behalten würde. Anschließend muss er nur darauf verzichten, dem Senat einen Nachfolger vorzuschlagen - und schon bleibt der Vorgänger-Secretary dauerhaft im Amt. Ich vermute, dass dies nicht die Intention des Antragstellers gewesen ist (wobei mir nach diesem Entwurf Zweifel kommen), aber die Maximaldauer der kommissarischen Amtsübernahme ist in keiner Art und Weise beschränkt, sondern kann vier oder acht oder zwölf Monate dauern, wenn es den entsprechenden Personen beliebt.

Zitat

(3) Subsection 1 gilt nicht, wenn ein Vizepräsident einem Präsidenten außerhalb einer regulären Wahl verfassungsgemäß ins Amt nachfolgt. In diesem Falle verbleiben die Leiter der Obersten Bundesbehörden in ihren Ämtern. Eine Entlassung kann dann gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes erfolgen.

Hier gilt das, was ich zu Beginn schon einmal ausgeführt habe: Diese Regelung lädt zur Bequemlichkeit ein. Der nachgerückte Präsident wird geradezu in Versuchung geführt, auch jene Secretaries im Amt zu belassen, deren Performance er selbst als schlecht ansieht - weil er sich damit den Nominierungs- und Bestätigungsprozess erspart. Wir alle wissen, dass das Amt des Präsidenten kein leichtes ist, und wie schnell der Amtsinhaber versucht sein mag, sich ein potenzielles Problem durch diese bequeme Lösung vom Hals zu halten. Das mag ihm kurzfristig nützen, aber langfristig schadet diese Regelung den Vereinigten Staaten.

Zitat

(5) Wird ein neuer Amtsträger durch die Aushändigung seiner Ernennungsurkunde und die Ableistung seines Amtseides in ein Amt berufen, so gilt der Vorgänger automatisch als von seinem Amt entlassen. In diesem Fall muss ihm keine Entlassungsurkunde ausgehändigt werden.

Ich erkenne die Intention dieses Absatzes, aber mit Zustimmung der Anwesenden denke ich mal ein bisschen weiter: Diese Regelung schafft mehr Unordnung, als sie Ordnung schafft. Wenn Sie schon mal versucht haben, einen Haushalt aufzustellen und Personalkosten zu berechnen, dann sind Ernennungs- und Entlassungsurkunden [sowie die Suchfunktion des Forums] Ihr bester Freund. Da sind wir derzeit noch nicht, aber wir können schon mal so weit denken, denn in nicht allzu ferner Zukunft sollten wir dort wieder hinkommen.

Das war es erstmal. Wie gesagt erhebe ich keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Charlotte McGarry« (10. Oktober 2010, 23:47)


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Samstag, 9. Oktober 2010, 14:01

Mr. Speaker,

bedeutet die automatische Entlassung der Behördenleiter also die automatische Entlassung der Leiter von beispielsweise FBI und CIS? Sollten solche entscheidenen Positionen nicht von Wahlen unabhängig mit fachlicher Kompetenz besetzt werden, statt bei jedem Regierungswechsel mit Parteigängern eine neue Einarbeitung zu benötigen?

Charlotte McGarry

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8

Samstag, 9. Oktober 2010, 14:13

Congressman Aspertine,

gemäß Art. II Sec. 6 (1) beträfte die automatische Entlassung nur Oberste Behördenleiter. Der Direktor des FBI wäre davon als Leiter einer nachgeordneten Bundesbehörde nicht betroffen.
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9

Sonntag, 10. Oktober 2010, 13:43

Mr. Speaker

Ich würde gerne eine Antwort des Senators von Hybertina auf die angesprochenen Lücken in seinem Gesetz hören. Diese scheinen mir doch sehr gravierend.
Salute
Bastian Vergnon


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Sonntag, 10. Oktober 2010, 23:40

Zuallererst beantrage ich angesichts des plötzlichen Interesses im Hause entgegen meinem vorherigen Antrage eine Verlängerung der Aussprache, um allen Fragen entsprechen zu können.

Des Weiteren möchte ich die ehrenwerte Senatorin von New Alcantara darauf hinweisen, dass ich als Antragssteller Seantor von Hybertina bin. Auch wenn ich in meiner kleinen mir bekannte und der meiner Person bewussten Welt durchaus dankbar dafür bin, dass alle Kritik an jeder Gesetzesinitiative bei Mr. Wells abgelassen wird, so muss ich dennoch darauf bestehen, dass die Kritik bei mir als dem Urheber angebracht wird. ;)

Darüber hinaus erbitte ich mir angesichts der umfangreichen Fragen und der späten Stunde Zeit bis morgen.
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Ich bin einfach mal wieder angeheitert ...
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Sonntag, 10. Oktober 2010, 23:48

Honorable Members of Congress,

der Antragsteller hat Recht. Ich habe mir erlaubt, meine Ausführungen im Protokoll korrigieren zu lassen.
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12

Mittwoch, 13. Oktober 2010, 13:42

RE: S. 2010-017 Federal Administration Revision Bill




Honorable Members of Congress:

Ich verlängere die Aussprache um 48 Stunden ab jetzt.


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Mittwoch, 13. Oktober 2010, 17:58

Madam President,

Zitat

Welcher juristischen Grundlage entnimmt der Senator für Hybertina das Recht, dem Präsidenten vorzuschreiben, er habe alle Behörden in einem Organisationserlass zu bestimmen? Ich habe weder beim Studium der Verfassung noch des jüngsten SCOTUS-Urteils Anhaltspunkte finden können, die eine solche Verpflichtung des Präsidenten durch den Kongress ermöglichen.
Ich halte es darüber hinaus nicht für im Sinne des Kongresses, eine All-in-one-Lösung vorzuschlagen. Personen, die dem Supreme Court nahestehen, haben bereits verlauten lassen, dass eine Blockadehaltung des Kongresses dazu führen könnte, dass dessen Rechte weiter eingeschränkt werden.
Das heißt: Wenn der Kongress mit einem Ordnungsvorschlag des Präsidenten in neun von zehn Fällen einverstanden ist und nur eine untergeordnete Behörde Schwierigkeiten aufwirft, dann wäre der Kongress gemäß des Vorschlages des Senators für Hybertina gezwungen, den gesamten Ordnungsvorschlag abzulehnen. Geschieht das wiederholt, könnte das durchaus als Blockade (miss)verstanden werden.

Das ist eine politische, kreative Entscheidung über die rechtliche Organisation, die man aber durchaus anders treffen kann. Ich persönlich habe auch keinerlei Probleme damit, wenn der Präsident jede einzelne Behörde in einem eigenen Erlass regelt und jeder einzelne dieser Erlasse durch den Kongress gebilligt werden soll.

Zitat

Deswegen bleibt unklar, warum der Kongress der Exekutive einen Persilschein ausstellen sollte. Wieso soll der Organisationserlass, sofern er nicht geändert wird, über eine Legislaturperiode hinaus andauern? Wieso soll der Kongress Billigungen nicht zurücknehmen dürfen?

Es geht bei der Organisation der Administration nicht um den Kongress oder seine Legislaturperioden. Der Kongress selbst besteht ja unabhängig von seinen Legislaturperioden. Ebenso besteht die Staatsverwaltung unabhängig personeller Wechsel der Amtsträger und Amtszeiten und insbesondere unabhängig von den Legislaturperioden des Kongresses.
Der Kongress besteht solange in seiner Organisation, bis seine Organisation geändert wird (egal ob man das Verfahren seiner Besetzung ändert oder ob man ihn ganz abschafft). Gleiches sollte auch für eine einmal eingerichtete Staatsverwaltung gelten.

Zitat

Das würde in der Praxis dazu führen, dass selbst ineffektive oder unnötige Behörden (wie einst das Department of Intelligence) nicht aufgelöst werden. Der Präsident hätte daran kein Interesse, weil er alle Behörden neu genehmigen lassen müsste, was seine politische Agenda torpedieren könnte. Der Kongress könnte sie nicht auflösen, weil er Billigungen nicht zurücknehmen können soll (und nebenbei, so jedenfalls der Vorschlag des Senators von Hybertina, gleich alle Billigungen auf einmal zurücknehmen müsste).


Ich verweise Sie auf Reasons III.2 letzter Satz Decision:
Nur die Abschaffung von Ämtern oder Behörden bedürfen keiner Zustimmung der Legislative.

Zitat

An dieser Stelle wäre es wünschenswert, wenn der Antragsteller gleich ausgeführt hätte, was passiert, wenn kein solcher Amtsträger im Amt ist.

Sie missverstehen die Regelung, die lediglich den Bezug zwischen einem Individuum und einer hoheitlichen Behörde herstellt. Denn eine juristische Person kann nicht handeln, sie braucht dafür Organe, letztlich aber immer Menschen. Und eine Behörde braucht Menschen, die in ihrem Namen handeln.
Ansonsten ist eine Behörde ohne auch nur einen einzigen Amtsträger handlungsunfähig und gemäß der Hierarchiekette müsste dann die nächsthöhere Behörde ihre Aufgaben wahrnehmen. Ich sehe da kein Problem.

Zitat

Jetzt kommen wir zum verfassungswidrigen Teil. Die Verfassung bestimmt, dass Regelungen, mit denen der Präsident bei der Ernennung von Amtsträgern von der Billigung durch den Senat entbunden wird, nur durch den Senat entbunden werden kann. Eine Co-Verabschiedung dieses Entwurfes durch das Repräsentantenhaus und den Senat widerspricht damit der Verfassung.


Ich verweise Sie erneut auf Reasons III.2 Decision:
[...] Die Verfassung gibt dem Kongress drei wichtige und starke Mittel in die Hand, mit denen er auch ohne direkte Gesetzgebung erheblichen Einfluss auf die Organisation der Staatsverwaltung nehmen kann. Da wäre als erstes die Zustimmungspflicht des Kongresses gemäß Article IV Section 1 Subsection 5 Halbsatz 2 der Verfassung der Vereinigten Staaten zur Einrichtung jeglicher Ämter oder Behörden durch den Präsidenten. Weiterhin hat das Repräsentantenhaus nach Article III Section 6 Subsection 1 der Verfassung der Vereinigten Staaten das alleinige Budgetrecht für den Bundeshaushalt und damit auch für die Finanzierbarkeit der Ämter und Behörden, welche ein Präsident einrichten und unterhalten will. Und drittens bedürfen alle Ernennungen von Bundesbeamten und sonstigen Amtsträgern, welche ein Präsident ernennen will nach Article III Section 6 Subsection 2 der Verfassung der Vereinigten Staaten der Zustimmung durch den Senat. Ein Präsident ist also ohne umfassende Zustimmung bei der Einrichtung von Behörden durch den Kongress als Ganzes, bei der Personalbestellung durch den Senat und bei der Finanzierung der Ämter und Behörden durch das Repräsentantenhaus nicht in der Lage die Staatsverwaltung auf- oder umzubauen. Nur die Abschaffung von Ämtern oder Behörden bedürfen keiner Zustimmung der Legislative.

Ansonsten hat jedes zustandegekommene Gesetz automatisch die Zustimmung sowohl des Senates als auch des Repräsentantenhauses, es ist überhaupt die Frage, ob sich "Gesetz" nennen darf, was nur durch eine Kammer beschlossen wurde.
Das hätte dann zur Folge, dass das Repräsentantenhaus bei der Einrichtung der Behörde mitbestimmt und bei der Finanzierung, der Senat bei der Einrichtung der Behörde und der personellen Besetzung; denn bei der Einrichtung ist die Zustimmung beider Kammern erforderlich (s.o.).
Wenn Sie aber darauf bestehen, dann schreibe ich diesen Entwurf so um, dass wir das Repräsentantenhaus hier völlig ignorieren können, was die Berufungserleichterungen angeht, um dem Ego des Senates zu genügen, das einzige Gesetz der Nation zu machen, was ihm die Verfassung ohne die Mitwirkung des Repräsentantenhauses zugesteht.

Zitat

Der dritte Absatz schafft Schlupflöcher, die so breit sind, dass Ansel Berber-Thayer mit Hut ohne Probleme da durchgepasst hätte. Wenn der Präsident Berater zu Bundesbeamten machen möchte - zu welchem Zweck auch immer -, dann sollten diese ebenso geprüft werden wie andere Bundesbeamte. Sie fallen schließlich dem Bundeshaushalt zur Last.

Nach Ihren bisherigen Ausführungen zur Trennung der Kammern hat Sie Bundeshaushalt nicht zu interessieren, Senatorin.

Der Beweggrund zu allen Änderungen war: So wenig wie möglich zu ändern, um liebgewordene Gepflogenheiten die eingeübten Gewohnheiten auf beiden Seiten nur in dem Maße zu ändern, wie es die Rechtsordnung nach dem Urteil des Supreme Courts verlangt. Der einzige Grund, weshalb dieser Absatz drin steht, besteht in der Existenz des Chief of Staff of the White House und der der Economical Advisors.

Ich habe kein Problem damit, alle Amtsträger in der Nähe und rundum den Präsidenten einer Senatsanhörung zu unterziehen.

Zitat

Doch mehr noch: Wenn der Präsident beispielsweise einen außenpolitischen Berater oder einen nationalen Sicherheitsberater ernennt, dann haben deren Worte Strahlkraft im Ausland und werden dort als die Meinung Astors wahrgenommen. Es besteht kein Anlass, an dieser Stelle auf die sorgfältige Prüfung im Rahmen der Senatsanhörung zu verzichten (und gegebenenfalls auch mal festzustellen, dass ein Kandidat ungeeignet ist, wie beispielsweise zuletzt General West).

Die Worte einer First Lady haben auch Strahlkraft, sowohl im In- wie auch im Ausland. Und sie muss sich dennoch nicht vor dem Senat einfinden, obwohl sie Kosten für den Bundeshaushalt verursacht, denn sie fliegt, fährt, wohnt immer IHM mit; sie bekommt sogar Personenschutz zugeteilt und manche First Ladies sollen das Hauspersonal auch ganz schön herumkommandiert haben. Ich freue mich darauf, die nächste First Lady im Senat zu sehen, bei der geprüft wird, ob sie diesen Titel führen darf ... denn SEINE reine Vertrauensbekundung zu ihr bei der Heirat ist dann ebensowenig wert, wie das Vertrauen, was ER in seine Berater oder vor allem den Chief of Staff hat.

Zitat

Ich muss mich über den Antragsteller doch sehr wundern: Erst will der Senator für Hybertina die Gültigkeit von Billigungen für Bundesbehörden bis in alle Ewigkeit festschreiben und dann auch noch die Ernennung von weiten Teilen ihrer Beamtenschaft dem Kongress verweigern. Ich habe Verständnis dafür, dass er als ehemaliger Attorney General der Exekutive nahesteht, aber als ehemaliger Präsidentin geht mir das dann doch etwas zu weit.

Ich, der Antragssteller, war Secretary of the Interior, Verehrteste.
Und wieder erkenne ich Ihr Problem nicht. Für gewöhnlich interessiert sich der Senat doch gar nicht für niedere Beamte, außer wenn sie bedeutsame Fehler machen, die dann in einem Untersuchungsausschuss erörtert werden.
Wenn der Senat jeden einzelnen Amtsträger bis zum Streifenpolizisten oder auch dem Personal in jeder Botschaft der USA im Ausland hören will, bevor er ernannt wird, dann werden Sie richtig was zu tun haben, Madam President of the Senate.

Zitat

Nachdem der SCOTUS die Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten des Kongresses beschränkt hat, muss gewährleistet sein, dass wir unser von den Bürgern erteiltes Mandat wirkungsvoll wahrnehmen können. Das heißt, dass wir kein Schattenreich schaffen dürfen, in dem anonyme Behörden die Leiter anderer Behörden ernennen dürfen. Im Gegenteil: Astors Regierung braucht mehr, nicht weniger Transparenz.

Sie trauen der Exekutive auf nichtpolitischer Ebene offenbar nicht zu, nach Eignung, Befähigung und Leistung selbst Personalentscheidungen wie bisher vornehmen zu können.

Ich kann meinen Antrag aber dahingehend ändern, dass innerhalb von 2 Wochen nach jeder Ernennung eines Beamten der Senat eine nachträgliche Anhörung im Einzelfall ansetzen kann und notfalls die Ernennung durch Beschluss zurücknehmen kann ... aber eigentlich ist das bewährte und ausreichende Mittel ein Untersuchungsausschuss bzw. ein Impeachmentverfahren, welches gegen JEDEN Amtsträger (ohne Senatoren und Repräsentanten) möglich ist ... aber bei diesem ist dann wieder das Repräsentantenhaus beteiligt, also so eindeutig hat die Verfassung die Trennung der Kammern dann doch nicht gezogen, wie Sie das sehen wollen.

Zitat

Der Vorschlag des Senators für Hybertina beinhaltet unter anderem, dass der Direktor des FBI nicht mehr vom Senat bestätigt werden müsste.

Das musste er bisher auch nicht, obwohl die Präsidenten es getan haben ...

Zitat

Bei allem Respekt: Hier hat sich der Senator für Hybertina etwas sehr ins Detail verbissen, wie ihm das gelegentlich passiert. Astor ist ein Jahrzehnt ohne eine solche hyperbürokratische Regelung ausgekommen, das Datum von Ernennungen wird durch Forenposts eindeutig bestimmt, die Person des Ernennenden ebenso. Ich sehe für diese Regelung keinen Bedarf.

Die Details sind dieselben wie beim The Appointment and Dismissal from Office Act , welcher ja abgeschafft werden soll.

Zitat

Diese Regelung klingt harmlos, aber ist ein weiteres potenzielles Schlupfloch im Sinne der Exekutive. Stellen Sie sich vor, der Präsident übernimmt gemäß dieser Regelung einen Secretary von seinem Vorgänger, den er gerne behalten würde. Anschließend muss er nur darauf verzichten, dem Senat einen Nachfolger vorzuschlagen - und schon bleibt der Vorgänger-Secretary dauerhaft im Amt. Ich vermute, dass dies nicht die Intention des Antragstellers gewesen ist (wobei mir nach diesem Entwurf Zweifel kommen), aber die Maximaldauer der kommissarischen Amtsübernahme ist in keiner Art und Weise beschränkt, sondern kann vier oder acht oder zwölf Monate dauern, wenn es den entsprechenden Personen beliebt.

Es gibt immer das Impeachment, wenn sich der Kongress vernachlässigt fühlt. Wobei es eigentlich keinen Grund gibt, einen bewährten Amtsträger seines Amtes zu entlassen, wenn der Präsident ihn auch bei Partei- oder Personalwechsel weiterhin haben will.

Zitat

Hier gilt das, was ich zu Beginn schon einmal ausgeführt habe: Diese Regelung lädt zur Bequemlichkeit ein. Der nachgerückte Präsident wird geradezu in Versuchung geführt, auch jene Secretaries im Amt zu belassen, deren Performance er selbst als schlecht ansieht - weil er sich damit den Nominierungs- und Bestätigungsprozess erspart. Wir alle wissen, dass das Amt des Präsidenten kein leichtes ist, und wie schnell der Amtsinhaber versucht sein mag, sich ein potenzielles Problem durch diese bequeme Lösung vom Hals zu halten. Das mag ihm kurzfristig nützen, aber langfristig schadet diese Regelung den Vereinigten Staaten.

Bitte legen Sie dar, wie es bei Ihnen war, als Sie President Malroy ins Amt folgten.
Gregory Jameson M.D.
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14

Freitag, 15. Oktober 2010, 14:51

Auch wenn die Aussprachefrist verstrichen ist, so beantrage ich eine erneute Verlängerung um 120 Stunden.
Gregory Jameson M.D.
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Freitag, 15. Oktober 2010, 15:21

Die Bill ist in meinen Augen zustimmenswürdig.

Charlotte McGarry

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16

Freitag, 15. Oktober 2010, 16:14

RE: S. 2010-017 Federal Administration Revision Bill




Honorable Members of Congress:

Ich verlängere die Aussprache um 120 Stunden ab jetzt.


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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Charlotte McGarry« (15. Oktober 2010, 16:14)


Gregory Jameson

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17

Sonntag, 17. Oktober 2010, 14:21

Madam President,

sofern es keine weiteren Fragen oder Kritikpunkte gibt, möchte ich die ehrenwerten Mitglieder beider Häuser fragen, wie sie es handhaben wollen:

Soll der Präsident alles in allem dem Kongress vorschlagen oder soll er für jede Behörde einen Einzelerlass dem Kongress zur Billigung vorlegen?

Des Weiteren möchte ich noch anregen, um die Befürchtungen zu minimieren, dass sich eine ewige graue Eminenz in der Verwaltung breit macht, dass die maximale Amtszeit in jedem Amt auf 8 Monate beschränkt wird und dass das Amt danach verlustig ist, sofern es nicht erneut vergeben wird.
Gregory Jameson M.D.
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18

Sonntag, 17. Oktober 2010, 15:16

Der Sinn erschließt sich mir nicht. Wenn jemand wirklich fähig ist, dann sollte er auch über 8 Monate ein Amt ausführen können.

Ashley Fox

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19

Sonntag, 17. Oktober 2010, 15:32

Madam President,

ich erinnere den Congressman Aspertine hier an Ihren berechtigten Einwand: ein Präsidenten, die einfach nur den Nominierungs- und Anhörungsprozess umgehen möchten, könnten einmal amtierende Secretaries auf diese Weise u. U. über Jahre (!) im Amt belassen, ohne dass diese jemals einer erneuten Bestätigung ihrer Legitimation bedürften.

Jede vom Senat erteilte Bestätigung eines Secretary gälte damit potenziell auf unbestimmte Zeit, was mit den Prinzipien unserer demokratischen Staatsform nicht vereinbar wäre.
Ashley Fox


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20

Sonntag, 17. Oktober 2010, 15:46

Madam President,

ich habe nichts gegen erneute Bestätigungen, sehr wohl aber etwas gegen maximal beschränkte Amtszeiten. Sollte damit jedoch die Zeit bis zur erneuten Bestätigung gemeint sein, so halte ich sie für zu lang. Die demokratische Legitimation sollte zu jeder Wahl erneut zur Disposition gestellt werden, damit ein inaktiver oder arbeitsfauler Secretary nicht ewig in seinem Amt festkleben kann.