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[Motion] Counselor Bill

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J. Edward Mullenberry

Moderate Republican

Beiträge: 1 349

Beruf: Politiker

Wohnort: Freeport

Bundesstaat: Serena

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1

Freitag, 3. Dezember 2010, 19:11

Counselor Bill

Mr. President,

auf Bitten der Bundesregierung beantrage ich Aussprache und Abstimmung über die folgende Bill. Zur Begründung bitte ich außerdem um das erste Wort in der Debatte.

Gleichzeitig beantrage ich die Erteilung des Rederechtes für den Attorney General als Vertreter der Bundesregierung.

Counselor Bill

Article I – Fundamentals

Section 1 Purpose and Title of this Act
(1) Dieses Gesetz regelt die Meldepflicht für Mitglieder der Berufsgruppe der Juristen, sowie die Pflichtverteidigung bei Strafprozessen.
(2) Dieses Gesetz soll zitiert werden als Counselor Act.


Article II – Notification requirement

Section 1 Notification
(1) Jeder Jurist, der auf dem Staatsgebiet der Vereinigten Staaten von Astor praktizieren will, hat sich unter Angaben seines Namen, seines Berufsorts, seiner exakten Berufsbezeichnung und des auszuübenden Berufs, bei der für die Justiz zuständigen Behörden anzumelden.
(2) Die zuständige Behörde hat eine Liste mit den sich dort meldenden Juristen anzufertigen und öffentlich zugänglich zu machen. Diese Liste soll den Namen, die Tätigkeit und den Tätigkeitsort des Juristen beinhalten. Zudem soll jedem dort aufgeführten Jurist eine Ordnungsnummer zugewiesen werden, die mit der Ziffer 1 beginnen soll. Jede Ziffer soll nur einmal vergeben werden.
(3) Tätigkeiten, die anzumelden sind, sind solche als Rechtsanwalt, Richter, Notar, Staatsanwalt oder Verwaltungsbeamter.
(4) Wechsel in der Tätigkeit, des Berufsorts oder des ausgeübten Berufs sind der zuständigen Behörde unmittelbar nach Eintreten der Änderung vorzulegen.
(5) Geht ein Jurist seiner Tätigkeit nicht mehr nach, so kann er die Tilgung seiner Daten von der Liste verlangen. Die Tilgung hat binnen 48 Stunden zu erfolgen.


Article III - Court-appointed defense

Section 1 Counselor for the defense
(1) Jeder Jurist, der seine Tätigkeit gemäß Article II, Section 1, Subsection 1 an die zuständige Behörde gemeldet hat, kann durch ein Gericht zum Pflichtverteidiger in Strafsachen berufen werden. Eine Berufung soll immer dann erfolgen, wenn ein Angeklagter keinen eigenen Rechtsbeistand aufbieten kann.
(2) Eine Berufung zum Pflichtverteidiger kann nur in strengen Ausnahmefällen unter Angabe der Gründe bei Gericht widersprochen werden. Das Gericht hat diese Gründe zu prüfen und darüber zu entscheiden.
(3) Ist ein Jurist zum Pflichtverteidiger bestellt, so hat er sich in alle relevanten Punkte des Prozesses einzuarbeiten. Hierzu wird ihm eine Frist von 168 Stunden zugestanden, bis der Prozess offiziell eröffnet wird. In dieser Zeit soll sich der Pflichtverteidiger mit seinem Mandanten beraten, Beweise ermitteln und Zeugen benennen.
(4) Das Mandat der Pflichtverteidigung endet mit dem Ende des Prozesses.
(5) Zur Auswahl des Pflichtverteidigers soll das zuständige Gericht die Liste der Juristen heranziehen und beginnend bei der Ordnungszahl 1 die Pflichtverteidiger berufen. Ein Jurist auf der Liste darf nur übersprungen werden, wenn er aufgrund persönlicher Befangenheit nicht in den Prozess involviert werden sollte. Die Entscheidung darüber trifft das Gericht.
(6) Ein Angeklagter kann der Berufung eines Pflichtverteidigers widersprechen, wenn er sich durch ihn nicht ausreichend Vertreten fühlt. In diesem Fall hat das Gericht für Ersatz zu sorgen.

Section 2 Penalty
(1) Ein Jurist, der der Aufforderung zur Pflichtverteidigung nicht nachkommt, kann gemäß USPC, Chapter II, Article IV, Sec. 3 belangt werden.
(2) Ein Pflichtverteidiger, der seinen Mandanten wider besseren Wissens nicht ausreichend vertritt, kann ebenfalls gemäß USPC, Chapter II, Article IV, Sec. 3 belangt werden.
(3) Ein Jurist, der in seinem Beruf praktiziert, ohne sich in die Liste gemäß Article II, Section 1 eingetragen zu haben, kann gemäß USPC belangt werden.


Article IV – Final provisions

Section 1 Entry into force
Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.
JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.
Former (XXVII.) Vice President of the United States
Former Member of the House of Representatives
Former Lieutenant Governor of the Republic of Serena

"That person who agrees with you 80 percent of the time is a friend and an ally; not a 20 percent traitor." - Carsten Schmidt

Gregory Jameson

mens sana in corpore sano

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2

Freitag, 3. Dezember 2010, 19:37




Das beantragte Rederecht in dieser Angelegenheit wird vorerst nicht erteilt.
Die Gründe für die Erteilung ergeben sich weder aus Thema noch Schwierigkeit des Entwurfes
und erfordern eine gesonderte Darlegung, wie es Sec. 10 Ssec. 3 STORC erfordert.



Vice President of the United States Congress

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Gregory Jameson« (3. Dezember 2010, 19:37)


J. Edward Mullenberry

Moderate Republican

Beiträge: 1 349

Beruf: Politiker

Wohnort: Freeport

Bundesstaat: Serena

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3

Freitag, 3. Dezember 2010, 19:40

Mr. President,

die Aufgaben, die durch vorliegende Bill eingeführt werden, obliegen insbesondere dem gegenwärtigen Department of Justice, dem der Attorney General vorsteht. Ich halte es daher für unabdingbar, dass Attorney General Cunningham den Antrag auch aus der Warte seines Departmens begründen bzw. kommentieren kann.

Ich bitte daher um Erteilung des Rederechts. Dies dürfte auch der Meinungsfindung der werten Kollegen Senatoren und Repräsentanten dienen.
JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.
Former (XXVII.) Vice President of the United States
Former Member of the House of Representatives
Former Lieutenant Governor of the Republic of Serena

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