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J. Edward Mullenberry

Moderate Republican

Beiträge: 1 349

Beruf: Politiker

Wohnort: Freeport

Bundesstaat: Serena

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1

Freitag, 3. Dezember 2010, 19:11

Criminal Court Installation Bill

Mr. President,

auf Bitten der Bundesregierung beantrage ich Aussprache und Abstimmung über die folgende Bill. Zur Begründung bitte ich außerdem um das erste Wort in der Debatte.

Gleichzeitig beantrage ich die Erteilung des Rederechtes für den Attorney General als Vertreter der Bundesregierung.

Criminal Court Installation Bill

Article I – Fundamentals

Section 1 Purpose and Title of this Act
(1) Dieses Gesetz dient der Installation eines Strafgerichtshof in den Vereinigten Staaten von Astor und dient der Einführung von Berufungsverfahren in Angelegenheiten der Strafprozesse.
(2) Dieses Gesetz soll als Criminal Court Installation Act bezeichnet werden.

Article II – Introducing the Criminal Court Act

Section 1 Implementation
Das Folgende wird Bundesgesetz der Vereinigten Staaten:

    Criminal Court Act

    Article I – Fundamentals

    Section 1 Purpose and Title of this Act
    (1) Dieses Gesetz installiert einen Strafgerichtshof in den Vereinigten Staaten von Astor.
    (2) Dieses Gesetz soll als Criminal Court Act bezeichnet werden.

    Section 2 The Criminal Court of the United States
    (1) Der Criminal Court of the United States ist der Strafgerichtshof der Vereinigten Staaten von Astor.
    (2) Er entscheidet in allen ihm zugewiesenen Angelegenheiten in erster Instanz.
    (3) Er hat seinen Sitz in Greenville.

    Section 3 Applicable Law
    (1) Der Criminal Court wendet ausschließlich Bundesrecht an.
    (2) Der Criminal Court entscheidet aufgrund der Verfassung, der Gesetze und Rechtsverordnungen, der vorhergehenden Urteile des Supreme Court und des Gewohnheitsrechtes.

    Section 4 Competences
    (1) Der Criminal Court entscheidet in allen Strafverfahren.
    (2) Der Supreme Court entscheidet in allen Verwaltungsverfahren, welche Maßnahmen der Verwaltung der Vereinigten Staaten betreffen.
    (3) Darüber hinaus entscheidet der Criminal Court in allen anderen Verfahren, welche ihm durch die Verfassung oder die Gesetze der Vereinigten Staaten zugewiesen wurden.

    Section 5 Higher Courts
    (1) Entscheidungen des Criminal Court entfalten erst 168 Stunden nach Verhängung eines Freispruchs oder einer Verurteilung Rechtswirkung.
    (2) Anklagevertretung und Verteidigung können in diesen 168 Stunden das Urteil durch Rechtsmittel anfechten.
    (3) Erlaubtes Rechtsmittel ist die Berufung.
    (4) Bei einer Berufung soll das Ausgangsurteil nicht nur in rechtlicher, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht überprüft werden. Das Berufungsgericht muss also eine Beweisaufnahme wiederholen und eigene Tatsachenfeststellungen treffen.
    (4) Das Berufungsgericht ist der Supreme Court of the United States. Er entscheidet als letztinstanzliches Appellationsgericht.
    (5) Um ein Berufungsverfahren zu eröffnen, muss die betroffene Seite einen entsprechenden Antrag beim Obersten Bundesgericht einreichen. Das Oberste Bundesgericht überprüft die Gründe der beantragten Berufung und entscheidet über die Aufnahme oder die Ablehnung des Berufungsverfahrens.
    (6) Wird ein Berufungsverfahren abgelehnt, so entfaltet das Urteil der ersten Instanz unmittelbar Wirkung.
    (7) Wird ein Berufungsverfahren angenommen, so hat der Oberste Bundesgerichtshof ein Verfahren gemäß dem Code of Criminal Procedure Act durchzuführen.
    (8) Ein durch den Obersten Bundesgerichtshof in einem Berufungsverfahren gefälltes Urteil entfaltet unmittelbar Wirkung und ersetzt das Urteil der ersten Instanz. Es kann nicht angefochten werden.

    Section 6 Participants in Trials and Amici curiae
    (1) Beteiligte in einem Verfahren vor dem Criminal Court sind die Staatsanwaltschaft, der Beklagte oder die Beklagten. Wurde ein Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft abgelehnt, so kann auch ein ziviler Klagevertreter Beteiligter sein.
    (2) Weitere Teilnehmer an einem Verfahren vor dem Criminal Court sind Geschworene, Zeugen, Sachverständige und Amici curiae.
    (3) Geschworene sind Bürger der Vereinigten Staaten, die frei und unparteiisch an der Urteilsfindung beteiligt sind. Näheres regelt eine Strafprozessordnung.
    (4) Zeugen und Sachverständige sind jene Personen, die durch das Gericht im Rahmen eines Verfahrens als solche benannt und geladen wurden.
    (5) Ein Amicus curiae ist eine dritte Person oder Organisation, welcher dem Gericht seinen Standpunkt in rechtlicher oder sachlicher Hinsicht zu einem Verfahren, in welchem sie nicht Beteiligte ist, unterbreiten will. Ein Amicus curiae beantragt seine Zulassung bei Gericht. Das Gericht soll den Amicus curiae zulassen, wenn es seine Ausführungen und Vorträge für sachdienlich erachtet.
    (6) Der United States Attorney General oder der United States Solcitor General sind in einem Fall, für welchem sie gegenüber dem Gericht erklären, er sei für die Vereinigten Staaten von Bedeutung, als Amicus curiae in diesem Verfahren zuzulassen, sofern die Regierung der Vereingten Staaten nicht beteiligter ist.
    (7) Ein Urteil des Criminal Courts entfaltet Bindungswirkung lediglich für die Beteiligten, sofern keine andere Regelung besteht.


    Article II – The Constitution of the Criminal Court

    Section 1 Composition
    (1) Der Criminal Court besteht aus den Criminal Court Justices.
    (2) Criminal Court Justices können durch Nebenidentitäten besetzt werden.

    Section 2 Nomination
    (1) Die Criminal Court Justices werden durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten für 4 Monate ernannt.
    (2) Sie leisten bei ihrem Amtsantritt den folgenden Eid: "Ich schwöre, daß ich als gerechter Richter allezeit die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe." Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
    (3) Die Amtszeit beginnt mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den Präsidenten und endet mit dem Ablauf der Amtszeit, ohne dass es einer förmlichen Entlassung bedarf.

    Section 3 Recuse of Justices, Recess Appointment
    (1) An einem Verfahren nimmt grundsätzlich nur ein Criminal Court Justice Teil, welcher gemäß Section 2 ernannt worden ist.
    (2) Sind mehrere Criminal Court Justices ernannt, so sollen die Justices in Reihenfolge entsprechend ihres Ernennungsdatums einem Verfahren vorstehen.
    (3) Sowohl Klagevertretung, als auch Verteidigung können einen Criminal Justice wegen Befangenheit ablehnen. Einem Befangenheitsantrag ist stattzugeben, wenn die vorgebrachten Gründe eine Verfahrensführung durch den vorgesehenen Criminal Court Justice für nicht statthaft erscheinen lassen. Über den Befangenheitsantrag entscheidet der Oberste Bundesgerichtshof.
    (4) Nimmt ein Criminal Court Justice wegen Befangenheit nicht oder nur teilweise an einem Verfahren teil, so soll der gemäß Section 3, Subsection 2 nächste Criminal Court Justice das Verfahren leiten.
    (5) Unterliegen alle im Amt befindlichen Criminal Court Justices einem Befangenheitsvorwurf, so ist durch den Präsidenten für das entsprechende Verfahren ein Criminal Court Justice pro tempore (Recess Appointment) zu ernennen. Auch dieser kann wegen Befangenheit abgelehnt werden.
    (6) Befangen ist ein Criminal Court Justice, welcher sich selbst für befangen erklärt oder wegen der Besorgnis der Befangenheit durch den Supreme Court ausgeschlossen wird. Ein Justice kann sich jederzeit und ohne Angabe von Gründen für ein Verfahren für Befangen erklären.
    (7) Die Besorgnis der Befangenheit kann eine Partei vorbringen, wenn ein Justice direkten persönlichen Vorteil aus der Entscheidung ziehen würde, selbst oder unter anderem Namen durch die Entscheidung betroffen wäre oder seine Unparteilichkeit aus anderen schwerwiegenden Gründen anzweifelbar ist.
    (8) Befangen ist ein Criminal Court Justice in jedem Fall, wenn er unter anderem Namen als Verfahrensbeteiligter involviert ist.

    Section 4 Decisions
    (1) Das Urteil in Strafverfahren wird durch den Spruch der Geschworenen gemäß der Strafprozessordnung gefällt.
    (2) Die Strafe oder den Freispruch fällt das Gericht nach einer angemessenen Bedenkzeit nach dem Urteilsspruch durch die Geschworenen gemäß der Strafprozessordnung.

    Section 5 Criminal cases
    (1) Anklagen in Strafsachen können nur durch die Strafverfolgungsbehörden erhoben werden.
    (2) Strafverfolgungsbehörden sind die durch das Gesetz mit der Verfolgung und Anklage von Straftaten beauftragten Bundesbehörden.


Article III - Amending the Supreme Court of the United States Act

Section 1 Amending Article I, Section 3
Article I, Section 3, Subsection 2 des Supreme Court of the United States Act wird wie folgt geändert: „(2) Der Supreme Court entscheidet in allen Strafverfahren als Berufungsgericht in letzter Instanz.“

Section 1 Amending Article IV, Section 1
(1) Article IV, Section 1 des Supreme Court of the United States Act wird ersatzlos gestrichen.
(2) Die folgenden Section werden zahlenmäßig angepasst.


Article IV – Final provisions

Section 1 Entry into force
Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.
JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.
Former (XXVII.) Vice President of the United States
Former Member of the House of Representatives
Former Lieutenant Governor of the Republic of Serena

"That person who agrees with you 80 percent of the time is a friend and an ally; not a 20 percent traitor." - Carsten Schmidt

Gregory Jameson

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Beruf: Medical Doctor

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Freitag, 3. Dezember 2010, 19:39




Das beantragte Rederecht in dieser Angelegenheit wird vorerst nicht erteilt.
Die Gründe für die Erteilung ergeben sich weder aus Thema noch Schwierigkeit des Entwurfes
und erfordern eine gesonderte Darlegung, wie es Sec. 10 Ssec. 3 STORC erfordert.



Vice President of the United States Congress

J. Edward Mullenberry

Moderate Republican

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Beruf: Politiker

Wohnort: Freeport

Bundesstaat: Serena

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3

Freitag, 3. Dezember 2010, 19:44

Mr. President,

ebenso wie in Bezug auf den Counselor Act werden durch die Criminal Court Installation Bill Aufgaben auch für das gegenwärtige Department of Justice, dem der Attorney General vorsteht, geschaffen.

Schon aus der Natur der Sache heraus sehe ich daher erheblichen Bedarf an der Beteiligung des Attorney General an der Debatte, damit die Mitglieder des Kongresses alle Argumente und Fakten besprechen und sich eine umfassende Meinung bilden können.

Ich bitte daher um Erteilung des Rederechtes.
JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.
Former (XXVII.) Vice President of the United States
Former Member of the House of Representatives
Former Lieutenant Governor of the Republic of Serena

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