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Doug Hayward

Former U.S. President

Beiträge: 1 876

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Bundesstaat: -

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1

Dienstag, 21. Dezember 2010, 19:28

2010/12/5 - Peninsula Administration Bill


« patria spei gloriaeque »
Peninsula Republic



The State Assembly of Peninsula
D. Hayward, Chairman
21st of December, 2010
Freeport City, PA



Honorable Assemblymen,

Governor Anthony J. Davenport hat beantragt, Aussprache und Abstimmung über den im Anhang dargelegten Entwurf.

Governor Davenport hat das Wort. Die Aussprache dauert vorerst 48 Stunden.



Anhang:
-----------------------------------



Peninsula Administration Bill


Section 1: General Provisions
Dieses Gesetz definiert den Aufbau der peninsulischen Staatsverwaltung, bestimmt die Rechte, Pflichten und Aufgaben der einzelnen Amtsträger und Beamten, sowie Behörden als Ganzes und regelt die Hierarchie innerhalb der Exekutive.

Section 2: The Government
(1) Die Regierung des Staates Peninsula besteht aus dem Gouverneur, seinem Stellvertreter sowie den Leitern der Obersten Staatsbehörden.
(2) Die Regierung des Staates Peninsula tagt in regelmässigen Abständen in Freeport City.

Section 3: The Governor
(1) Der Gouverneur ist der oberste Staatsbeamte, Regierungschef und Vertreter des Staates Peninsula gegenüber anderen Bundesstaaten, dem Bund und dem Ausland.
(2) Der Gouverneur wird gemäss den Bestimmungen der Verfassung gewählt. Er scheidet vorzeitig mit Rücktritt, Tod oder einer 21-Tägigen unentschuldigten Abwesendheit aus dem Amt.
(3) Dem Gouverneur obliegt die Ernennung und Entlassung sämtlicher Staatsbeamten, sowie die Schaffung von Staatsbehörden im Staat Peninsula.

Section 4: The Lieutenant Governor
(1) Der Stellvertretende Gouverneur folgt in das Amt des Gouverneurs für die restliche Amtszeit, sobald der amtierende Gouverneur aus dem Amt scheidet.
(2) Die Ernennung des Stellvertretenden Gouverneurs bedarf der Zustimmung der State Assembly.
(3) Der Stellvertretende Gouverneur leitet ein ihm vom Gouverneur zugewiesene Oberste Staatsbehörde.

Section 5: The Acting Governor
(1) Die State Assembly wählt aus ihren Reihen einen Staatsverwalter, sobald der Gouverneur vorzeitig aus dem Amt scheidet und der Stellvertretende Gouverneur vor der Amtsübernahmen gemäss Sec. 4 (1) dieses Gesetzes ebenfalls aus dem Amt scheidet oder kein Stellvertretender Gouverneur ernannt ist.
(2) Dem Staatsverwalter obliegt die Organisation der Wahl des Gouverneurs für die verbliebene Amtszeit und übernimmt die Leitung der Regierung bis zum Amtsantritt eines neuen Gouverneurs.
(3) Die Ernennung und Entlassung von Staatsbeamten und die Schaffung von neuen Staatsbehörden durch den Staatsverwalter bedarf der Zustimmung der State Assembly. Das Vetorecht des Gouverneurs ist ihm verwehrt.

Section 6: The Departments
(1) Die Staatsverwaltung gliedert sich in folgende Oberste Staatsbehörden:
    (a) dem Governor’s Office, dem der Chief of Staff to the Governor vorsteht,
    (b) dem Departement of State, dem der Peninsula State Secretary vorsteht;
    (c) dem Department of Justice , dem der Peninsula Attentory General vorsteht;
    (d) und dem Department of Treasury, dem der Peninsula State Treasurer vorsteht.
(2) Das Governor’s Office ist zuständig für:
    (a) die Organisation der Termine des Gouverneurs;
    (b) die Vorbereitung der Regierungssitzungen;
    (c) die Kommunikation zwischen der Regierung und der State Assembly;
    (c) die Organisation der Pressearbeit des Regierung;
    (d) die Organisation des Personalwesens der Staatsverwaltung.
(3) Das Department of State ist zuständig für:
    (a) die Aufsicht über die verfassungs- und gesetzmäßige Verwaltung der Bezirke und Kommunen durch deren örtliche Behörden;
    (b) die öffentliche Infrastruktur, einschließlich des Straßen-, Schienen-, Schiffs- und Luftverkehrs und der Versorgung der Bevölkerung mit Energie, Wärme und Wasser, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
    (c) den Schutz von Natur und Umwelt, einschließlich des Tierschutzes, der Naturschutzgebieten der Beseitigung und Aufbereitung des Abfalls, der Reinhaltung der Luft und des Schutzes vor Lärm, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
    (d) das öffentliche Schulwesen, die staatlichen Hochschulen, die den Interessen von und dem Bedürfnis der Bevölkerung nach Kunst, Kultur, Bildung und Sport dienenden Einrichtungen und Strukturen, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
    (e) das Gesundheitswesen, soziale Dienste und Integration, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen;
    (f) die Prävention und Abwehr von Gefahren durch und Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und Unglücksfällen, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegen.
(4) Das Department of Justice ist zuständig für:
    (a) die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung, soweit diese Aufgaben nicht örtlichen Behörden der Bezirke und Kommunen obliegt;
    (b) die Aufsicht über die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden auf staatlicher Ebene;
    (c) das Einwohnerwesen des Staates, die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Behörden und dem Bundeswahlamt bei der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen nach der Verfassung und den Gesetzen des Staates, einschließlich der Feststellung der Wahlberechtigung und Wählbarkeit;
    (d) die Wahrung der Rechte und Freiheiten der Bürger sowie die Kontrolle der Einhaltung der Gesetze;
    (e) die juristische Beratung und gerichtliche Vertretung der Regierung sowie des Staates Peninsula als Ganzem.
(5) Das Department of Treasury ist zuständig für:
    (a) die Führung des Haushaltes des Staates Peninsula, den Einzug der von diesem erhobenen Steuern und die Auszahlung der Besoldung an die Angehörigen des öffentlichen Dienstes entsprechend der Gesetze;
    (b) das Handels-, Banken- und Kartellwesen;
    (c) das Wettbewerbsrecht und den gewerblichen Rechtsschutz;
    (d) die Verwaltung und Vergabe von Konzessionen;
    (e) die Förderung des Wirtschaftsstandortes Peninsula.
(6) Zusätzlich zu den aufgelisteten Zuständigkeiten, können den Obersten Staatsbehörden durch Gesetze weitere Zuständigkeiten zugewiesen werden.
(7) Oberste Staatbehörden ohne eigenen Leiter unterstehen unmittelbar der Leitung des Gouverneurs.

Section 7: The State Secretaries
(1) Die Leiter der Obersten Staatsbehörden sind in der Leitung und Organisation der Obersten Staatsbehörden unabhängig und führen die Aufsicht über die ihnen untergeordneten Staatsbehörden. Sie haben dem Gouverneur jederzeit Rechenschaft anzulegen.
(2) Die Ernennung und Entlassung der Leiter der Obersten Bundesbehörden obliegt dem Gouverneur.
(3) Die Amtszeit der Leiter der Obersten Bundesbehörden endet spätestens mit dem Amtsantritt eines neuen oder wiedergewählten Gouverneurs. Davon ausgenommen ist die Amtsübernehme durch den Stellvertretenden Gouverneur und die Einsetzung eines Staatsverwalters durch die State Assembly.

Section 8: The State Agencies
(1) Eine Staatsbehörde kann aufgrund eines Gesetzes oder eines Erlasses des Gouverneurs geschaffen werden, wobei eine klare Definition des Aufgabenbereiches zwingend ist.
(2) Staatsbehörden unterstehen der Aufsicht des Gouverneurs, sofern sie Aufsicht nicht explizit einer Obersten Staatsbehörde zugewiesen ist.

Section 9: The Chief Officers
(1) Die Leiter der Staatsbehörden sind in der Leitung und Organisation der Staatsbehörden unabhängig. Sie haben dem Gouverneur und dem ihnen übergeordneten Leiter einer Obersten Staatsbehörde jederzeit Rechenschaft anzulegen.
(2) Die Ernennung und Entlassung der Leiter der Staatsbehörden obliegt dem Gouverneur.
(3) Die Leiter der Staatsbehörden stehen in einem Anstellungsverhältnis mit dem Staat Peninsula, worin sie grundsätzlich bis zu ihrem Rücktritt oder ihrer Entlassung verbleiben, ausser in den Fällen, bei denen der Gouverneur diese ausdrücklich auf einen begrenzten Zeitraum ernennt.

Section 10: Identities
(1) Das Amt des Gouverneurs, des stellvertretenden Gouverneurs und des Staatsverwalters können nur durch Hauptidentitäten ausgeübt werden.
(2) Alle anderen Ämter in der Staatsverwaltung stehen Nebenidentitäten grundsätzlich offen.

Section 11: Final Provisions
Dieses Gesetz tritt auf dem von der peninsulischen Verfassung vorgesehenem Wege in Kraft.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
Serena Democrat

Anthony J. Davenport

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2

Dienstag, 21. Dezember 2010, 19:44

Mr. Chairman

danke für die zügige Bearbeitung.

Assemblyman

Ich lege euch dieses Gesetz vor um die Verwaltung auf der Staatebene zu konkretisieren. Eine Neuorganisation der Lokalverwaltung folgt in den nächsten Wochen.

Mit diesem Gesetz sollen innherhalb der Staatsverwaltung Stellen geschaffen und Zuständigkeiten geregelt werden. Des weiteren soll es eine Grundlage für die Schaffung von weiteren Stellen und Behörden liefern.

Die Zuständigkeiten der Obersten Staatsbehörden habe ich - mit Ausnahme des Governor's Office - von Hybertinia übernommen. Diese Regelung der Zuständigkeiten ist als Arbeitsgrundlage gesehen werden. Ich denke, dass die Assemblymen sicherlich einige Änderungsvorschläge haben.

Auch besonders hervorzuheben ist die Regelung, dass der Gouverneur nach 21-Tägiger Abwesendheit automatisch aus dem Amt scheidet. Ich empfinde das als besonders wichtig, um nicht wieder in eine solche Situation zu kommen, wie ich den vergangenen Wochen.

Auch habe ich eine Regelung bezüglich der Nebenidentitäten eingeführt, den bisher bewegen wir uns mit Nebenidentitäten in Peninsula in einem rechtsfreien Raum.

Ich freue mich auf Ihre Änderungsvorschläge.
Anthony Jesse Davenport [R-SE]

Doug Hayward

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3

Dienstag, 21. Dezember 2010, 20:01

Assemblymen,

ich danke erstmal Governor Davenport für seine Arbeit und möchte bereits einige Änderungvorschläge machen:

1. Sec. 3, Ssec. spricht von einer unentschuldigten Abwesenheit. Es muss also in diesem Gesetz festgelegt werden, wo sich der Governor entschuldigen kann. Ich schlage hierfür die State Assembly vor, da dort auch ggf. Schritt für die Vertretung getroffen werden können.

SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
Um das ganze im SimOn zu halten, da ich ehrlich gesagt nicht immer in den Abwesenheitsthread gucke, der sich im übrigen ja auch im SimOff-Bereich befindet.


2. Sec. 4, Ssec. 1 würde ich wie folgt ändern:

Zitat

(1) Der Lieutenant Governor nimmt die Amtspflichten des Governors während der Abwesenheit des amtierenden Governors war und folgt in das Amt des Governors für die restliche Amtszeit nach, sobald der amtierende Governor aus dem Amt scheidet


Zur Begründung: Sollte ein Governor entschuldigt fehlen, kann dies auch die Frist von 21 Tagen überschreiten. In dieser Zeit ist der Staat allerdings de facto ohne Staatsoberhaupt, da im Fall der Fälle niemand die Amtspflichten übernähme. Käme in dieser Zeit etwas auf den Staat zu, dass es zu bearbeiten gilt, läge die Verwaltung brach. Eine Vertretungsregelung halte ich daher für erforderlich.

Weiterhin sollte überlegt werden, wie in der entschuldigten Abwesenheit des Governors verfahren, wenn kein Lieutenant Governor ernannt wird. Möglich wäre, dass der der Senator die amtspflichten übernimmt oder ein vom Governor oder der State Assembly dazu beauftragter Assemblyman.

3. In Sec. 6, Ssec. 3 würde ich die Aufgaben des Department of State um die Erhaltung des Kontakts mit den anderen Bundesstaaten sowie dem Bund erweitern und die Pflege der Infrastruktur stattdessen dem Department of Treasury überlassen.

Ansonsten kann ich dem Gesetzesentwurf zustimmen.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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Anthony J. Davenport

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4

Mittwoch, 22. Dezember 2010, 08:33

Assemblyman,

Zu Punkt 1: Na ja, ich schau da auch nicht oft rein, aber eigentlich sollte es bekannt sein, wo man sich jeweils abzumelden sein. Ich denke, das ist die einfachste und unkomlizierteste Lösung.

Zu Punkt 2: Beim ersten Teil gehe ich vollkommen konform. Das habe ich vergessen einzubauen.

Zur Vertretung bei abwesenden Gouverneur und fehlendem Stellvertreter bin ich eher vorsichtig. Den Senator will ich eigentlich aus der Staatsexekutive raushalten. Die 21-Tägige-Regelung ist eher als die "letzte Schlinge" zu verstehen. Man darf nicht vergessen, dass es immer noch den Weg des Impeachment gibt.

Zu Punkt 3: Da gehe ich nicht ganz konform. Der Kontakt zu den anderen Bundesstaaten geht zumeist direkt über den Gouverneur (Gouverneurskonferenz). Aber von mir aus, können wir das pro forma einbauen. Die Infrastruktur sehe ich hingegen bei dem Department of State gut aufgehoben. Das Department of Treasury ist, wie der Name sagt, eher ein "Schatzverwaltung" und weniger ein klassisches Wirtschaftsministerium. Ich denke, der State Treasurer hat mit den Konzessionen und der Wirtschaftsförderung (real) mehr als genug am Hut.
Anthony Jesse Davenport [R-SE]

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Anthony J. Davenport« (22. Dezember 2010, 08:34)


Doug Hayward

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5

Mittwoch, 22. Dezember 2010, 12:28

Assemblymen,

ad Punkt 1.: Ich würde hier allerdings eine klare gesetzliche

SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
SimOn


Regelung bevorzugen. Derzeit ist quasi überall eine Entschuldigung möglich. Im schlimmsten Fall kann sogar innerhalb von Parteibandelungen jedweder Coleur ein bereits inaktiver Governor künstlich im Amt gehalten werden, indem irgendjemand sagt "Bei mir hat er sich entschuldigt." Daher halte ich die State Assembly wie ausgeführt für die beste Adresse, sollte eine Abwesenheit erforderlich sein.

ad Punkt 2.: Wie gesagt ist dann allerdings im Falle, dass ein Governor sagen wir 14 Tage abwesend und kein Lieutenant Governor ernannt ist und auch bekannt ist, dass der Governor nach seiner Abwesenheit zurückkehrt, steht die Staatsverwaltung in diesen 14 Tagen still. Sollte in diesem all nun zum Beispiel dringend eine Konzession verliehen oder sogar auf eine Naturkatastrophe reagiert werden müssen, gäbe es keine Antwort.

Ich kann hierbei verstehen, dass der Senator als Institution des Bundes aus der Nachfolgeregelung rausgehalten werden soll, würde aber eine anderweitige Vertretungsregelung bevorzugen, zum Beispiel die frühzeitige Ernennung eines Verwalters aus den Reihen der State Assebly oder ähnliches.

Ad Punt 3.: Meine Vorschläge waren optional. Ich kann allerdings die Intention der jeweiligen Ämter nachvollziehen, und könnte auch mit der derzeitigen Regelung leben.

In Bezug auf die Kooperation mit den anderen Staaten sei hierbei zum Beispiel die Kooperation bei der grenzübergreifenden Ordnungspolitik bei bilateralen Vorkommnissen zwischen zwei Bundesstaaten bei der die Governors Conference nicht unbedingt der richtige Gesprächsort für ist.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
Serena Democrat

Doug Hayward

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6

Mittwoch, 5. Januar 2011, 10:58

Honorable Assemblymen,

die Aussprache ist beendet. Die Abstimmung wird in Kürze eröffnet.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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Serena Democrat