Ladies and Gentlemen,
ich möchte diese ständig tagende Konferenz der Gouverneure gerne nutzen, um mit Ihnen über ein Thema zu sprechen, welches schon seit langer Zeit immer wieder in der Öffentlichkeit und darüber hinaus auch des Öfteren innerhalb des Kongresses in Anfängen diskutiert wurde: Die s.g. Vertretungsgesetzgebung.
Die Verfassung der Vereinigten Staaten billigt den Bundesstaaten mannigfaltige, politische und gesellschaftliche Betätigungsfelder zu, für die die Zuständigkeit allein in Händen der Bundesstaaten und ihrer Organe liegen.
Wie wir alle aus Erfahrung und Beobachtung wissen, gibt es in unserer stolzen Nation solche Bundesländer, deren Landespolitiker, Gouverneure und Parlamentarier ihre ganze Kraft für die Ausgestaltung ihrer Heimat aufbringen. Dazu gehört auch die Ausgestaltung der Gesetzeslandschaft.
Nun gibt es auf der anderen Seite jedoch auch jene Bundesstaaten, in denen entweder eine zu geringe Bürgerzahl vorherrscht oder aber der Wille zur Wahrnehmung der o.g. mannigfaltigen Betätigungsfelder gering oder als gar nicht vorhanden anzusehen ist. Oder der Fokus der dort ansässigen Bürgerinnen und Bürger auf der Bundespolitik liegt.
Dabei besteht jedoch stets die Gefahr, dass den Bürgerinnen und Bürgern dieser Staaten eine nicht zumutbare Rechtsunsicherheit in allen Bereichen der bundesstaatlichen Gesetzgebung entsteht, denen Bürgerinnen und Bürger in anderen Bundesstaaten nicht unterliegen müssen, weil dort die Ausgestaltung der Gesetze die notwendige Rechtssicherheit schafft.
Es steht daher nun zur Debatte, ob sich die Vertreter der Bundesstaaten, also Sie, verehrte Gouverneure und der Bund, also zunächst meine Person als Moderator dieses Gesprächs und zuletzt der Kongress, als handelndes Legislativorgan auf Bundesebene, auf eine Vertretungsgesetzgebung einigen können, wenn diese grundsätzlich gewünscht wird.
Diesbezüglich möchte ich folgenden Vorschlag in den Raum stellen: Sollten wir hier in dieser Debatte zu dem Konsens gelangen, dass eine Vertretungsgesetzgebung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der Staaten ist, werden wir diesen Willen mittels eines Vertragstextes zwischen den Gouverneuren auf der einen und der Bundesexekutive und der Bundeslegislative in Persona des Präsidenten und des Kongresspräsidiums festhalten und die notwendigen Regelungen aufstellen.
Ich würde Sie nun um Ihre Stellungnahmen bitten.
Herzlichen Dank.