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Archie Archivar

Librarian Charlize Kingston

Beiträge: 367

Bundesstaat: Bundesweit

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Freitag, 13. Mai 2011, 17:27

Governor Election Act

Governor Election Act

Section I – Fundamentals

(1) Dieses Gesetz regelt die Wahl, Amtsenthebung und Nachfolge des Gouverneurs und dessen Stellvertreter.
(2) Es soll als „Governor Election Act“ zitiert werden.

Section II - Realization of Elections
(1) Die regulären Wahlen zum Gouverneur von Chan Sen finden in den Monaten Januar, Mai und September statt.
(2) Mit der Durchführung der Wahl ist eine unabhängige Behörde beauftragt, welche vom Präsidenten der Vereinigten Staaten mit Zustimmung des Kongresses eingerichtet wurde.
Folgend wird diese Behörde „zuständige Behörde“ genannt.
(3) Wahlen werden nach Antrag des Gouverneurs oder einer Person die mit den Amtsgeschäften des Gouverneurs betraut ist oder durch Eigeninitative der zuständigen Behörde eingeleitet.

Section III – Proceeding
(1) Allen notwendigen Vorbereitung und Bestimmungen zur Durchführung einer Gouverneurswahl werden, soweit vereinbar, aus dem Bundeswahlgesetz zur Wahl eines Senators abgeleitet.
(2) Dies gilt gleichwertig wenn der bisherige Gouverneur zurücktritt, verstirbt, die astorische Staatsbürgerschaft verliert, seinen Wohnsitz in Chan Sen aufgibt oder auf den Amtsantritt verzichtet und eine Neuwahl abzuhalten ist.

Section IV – The Inauguration
(1) Am ersten Tag des Monats, der auf die reguläre Wahl zum Gouerneur folgt, hat der gewählte Gouverneur den vorgesehenen Eid abzuleisten, nachdem er vom Zeremonienmeister (Grand Marshal) des Council of Mandarin öffentlich dazu aufgefordet wurde.
(2) Nach einer Neuwahl oder konstruktiven Wahl wird der gewählte Gouverneur zeitnah durch den Grand Marshal vereidigt.

Section V - The Deputy
(1) Der Gouverneur kann mit Billigung des Council of Mandarin einen stellvertretenden Gouverneur (Lieutenant Governor) ernennen.
(2) Der Council of Mandarin billigt die Nomminierung des Gouverneurs mit der einfachen Mehrheit der Stimmen seiner abstimmungsberechtigten Mitglieder.
(3) Der stellvertretende Gouverneur übernimmt die Amtsgeschäfte des Gouverneurs bei dessen Abwesenheit oder bei Vakanz des Amtes (siehe Section III Subsection 2).
(4) Ist kein stellvertretender Gouverneur ernannt, so hat der dienstälteste abstimmungsberechtigte und anwesende Mandarin die Amtsgeschäfte des Gouverneur zu übernehmen.
(5) Während dieser Zeit hat diejenige Person die das Amt des Gouverneurs kommissarisch führt den Titel eines amtierenden Gouverneurs (Acting Governor) zu tragen.
(6) Der amtierende Gouverneur hat unverzüglich eine Neuwahl einzuleiten.
(7) Die Amtszeit eines amtierenden Gouverneurs bzw. des bisherigen Lieutenant Governor endet mit der Vereidigung eines regulären Gouverneurs.

Section VI - Impeachment
(1) Sollte der Gouverneur mehr als 14 Tage unabgemeldet seinen Amtsgeschäften fern bleiben hat der Council of Mandarin die Möglichkeit ihn seines Amtes zu entheben. Diese Möglichkeit besteht zudem beim stellvertretenden Gouverneur.
(2) Solch ein Antrag wird beim Vorsitzenden des Council of Mandarin durch einen abstimmungsberechtigten Mandarin eingereicht.
(3) Daraufhin ist ein Amtsenthebungsverfahren einzuleiten, bei welchem der Amtsträger seines Amtes enthoben wird, wenn eine Dreiviertelmehrheit des Council of Mandarin ihm das Misstrauen ausspricht.
(4) Anschließend hat der amtierende Gouverneur nach Section V Subsection 6 zu handeln. Äquivalent gilt Section V Subsection 7.

Section VIII - Recall election
(1) Auf gemeinsamen Antrag mindestens eines Viertels der abstimmungsberechtigten Mandarin soll eine Abstimmung darüber stattfinden, ob der Gouverneur abberufen und an seiner Stelle ein in dem Antrag zu benennender chansenesischer Bürger zum Gouverneur gewählt werden soll.
(2) Der Antrag soll erfolgreich sein, wenn sich eine Mehrheit abstimmungsberechtigter Mandarin für eine Ablösung des Gouverneurs durch den vorgeschlagenen Gegenkandidaten ausspricht.

Section IX - Validity
(1) Mit diesem Gesetzt tritt der Governor Election Act vom 07.04.2010 außer Kraft.
(2) Es tritt nach Ablauf des Tages seiner Verkündigung in Kraft.