Senators Office Reoccupation Act
Section 1 - Fundementals
(1) Diese Gesetzt regelt die Besetzung des Senatorsitzes bei Vakanz nach US-Consitution Article III, Section 4 Subsection 5.
(2) Es soll als "Senators Office Reoccupation Act" zitiert werden.
(3) Mit der Durchführung der Wahl ist eine unabhängige Behörde beauftragt, welche vom Präsidenten der Vereinigten Staaten mit Zustimmung des Kongresses eingerichtet wurde. Folgend wird diese Behörde „zuständige Behörde“ genannt.
Section 2 - Area of Application
(1) Das Amt ist zu besetzen, wenn der bisherige Senator
a) verstirbt.
b) die astorische Staatsbürgerschaft verliert oder ablegt.
c) seinen Wohnsitz im Staat aufgibt.
d) auf das Amt verzichtet.
e) seinen Rücktritt erklärt.
f) duch unangekündigte Abwesenheit von den Geschäften des Kongresses seinen Sitz verliert.
(2) Wurde nach einer regulären Wahl in den Monaten Januar und Juli keine Person gewählt, welche zum Monatsersten des Folgemonats das Amt antreten kann – so ist auch dieses Gesetz anzuwenden.
(3) Dieses Verfahren zur Besetzung entfällt, wenn eine reguläre Wahl zum Senator angekündigt wurde.
Section 3 - Proceeding
Auf Antrag des Gouverneurs oder durch Eigeninitative der zuständige Behörde ist die Wahl nach gültigen Vorschriften bzgl. einer regulären Wahl zum Senator nach dem Bundeswahlgesetzes durch die zuständige Behörde zeitnah einzuleiten.
Section 4 - Validity
Dieses Gesetzt tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Verkündigung in Kraft und ersetzt den bisherigen Senator Office Reoccupation Act.