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Taylor Kay Roberts

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Freitag, 15. Juli 2011, 14:27

2011/07/04: Savannah Constitutional Reform Bill


Savannah Constitutional Reform Bill

Der Senat des Staates Savannah möge beschließen:

(a) Die Verfassung des Staates Savannah, beschlossen am 1. August 2008, wird in folgende reformierte Version geändert und neu verkündet:

    Constitution of the State of Savannah

    Preamble


    Wir, das Volk des Staates Savannah, bestimmen und errichten die folgende Verfassung und Regierungsform für den Staat Savannah, um Gerechtigkeit zu schaffen, den heimischen Frieden zu sichern, die gemeinsame Verteidigung zu gewährleisten, den allgemeinen Wohlstand zu fördern, und uns und unserer Nachkommenschaft das Leben, die Freiheit und das Eigentum zu bewahren, in tiefer Dankbarkeit gegenüber dem Allmächtigen Gott für diese unschätzbaren Segnungen, seine Gunst und Leitung erbittend:


    Article I.
    Declaration of rights


    Um die allgemeinen, fundamentalen und großartigen Prinzipien der Freiheit und der demokratischen Regierung zu errichten und zu bewahren erklären wir:

    Section 1
    Dass alle Menschen gleich frei und unabhängig sind, dass sie von ihrem Schöpfer mit bestimmten unveräußerlichen Rechten gesegnet sind, dass darunter das Leben, die Freiheit und das Streben nach Glück sind.

    Section 2
    Dass alle in diesem Staat wohnhaften Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert sind, oder ihre Absicht Staatsbürger der Vereinigten Staaten zu werden in der gesetzlichen Form erklärt haben, hiermit zu Bürgern des Staates Savannah erklärt werden und gleiche politische und bürgerliche Rechte besitzen.

    Section 3
    Dass alle politische Macht dem Volk innewohnt und jede demokratische Regierung sich auf seinen Willen gründet und zu seinem Wohl eingerichtet ist, und dass es darum das unveräußerliche und unumstößliche Recht besitzt, seine Regierungsform jederzeit so zu ändern, wie es befindet dass es zweckmäßig ist.

    Section 4
    Dass keine Religion durch Gesetz geschaffen werden soll, dass durch Gesetz keine religiöse Gemeinschaft, Gesellschaft, Konfession oder Form der religiösen Verehrung bevorteilt werden soll, dass niemand durch Gesetz gezwungen werden soll einen Ort religiöser Verehrung zu betreten oder eine Steuer, eine Abgabe oder einen Beitrag zur Errichtung oder Erhaltung eines Ortes religiöser Verehrung oder zum Unterhalt eines Geistlichen oder geistlichen Amtes zu leisten, dass keine religiöse Prüfung Voraussetzung für den Zugang zu einem öffentlichen Amt in diesem Staat sein soll, und dass die Rechte, Privilegien und Leistungen aller Bürger nicht von ihren religiösen Prinzipien berührt werden sollen.

    Section 5
    Dass jeder Bürger seine Gedanken zu allen Themen aussprechen, niederschreiben und veröffentlichen darf, und verantwortlich ist für den Missbrauch dieses Rechts.

    Section 6
    Dass die Menschen sicher sein sollen vor unbilliger Durchsuchung und Beschlagnahme an ihrem Leib, ihrem Heim, ihren Papieren und ihrem Eigentum, und dass keine Beschlüsse zur Durchsuchung eines Ortes oder der Ergreifung einer Person ergehen sollen ohne einen schlüssigen, durch Eid oder Bekräftigung gestützten Grund.

    Section 7
    Dass in jedem Strafverfahren der Beschuldigte und sein Beistand das Recht haben gehört zu werden, die Art und den Grund der Anklage zu erfahren und diese in schriftlicher Ausfertigung zu erhalten, den ihn belastenden Zeugen gegenübergestellt zu werden, ihn entlastende Zeugen zu benennen, in allen ihn betreffenden Fällen auszusagen wenn er sich dazu entscheidet, auf ein zügiges und öffentliches Verfahren vor einem unparteiischen Gericht, nicht gezwungen zu werden gegen sich selbst auszusagen, noch durch ungesetzliches Verfahren seines Lebens, seiner Freiheit oder seines Eigentums beraubt zu werden,.

    Section 8
    Dass keine Person in anderen als den gesetzlich bestimmten Fällen oder unter Verletzung der darin enthaltenen Formen angeklagt, verhaftet oder festgenommen werden soll, und dass keine Person auf anderer Grundlage bestraft werden soll als einem zur Zeit der Tat bereits beschlossenen und veröffentlichten Gesetz.

    Section 9
    Dass keiner Person wegen einer mit dem Tode oder mit Gefängnis bedrohten Tat der Prozess gemacht werden soll ohne vorherige Prüfung und Zulassung der Anklage durch das Gericht.

    Section 10
    Dass keine Person wegen der gleichen Tat zwei Mal der Gefahr einer Bestrafung an Leib oder Leben ausgesetzt werden soll.

    Section 11
    Dass keine Person von dem Recht ausgeschlossen werden soll, in jedem Zivilverfahren in welchem sie Partei ist ihre Rechte selbst oder durch einen Beistand zu verfolgen oder zu verteidigen.

    Section 12
    Dass in allen Verfahren betreffend Beleidigung oder Verleumdung der Wahrheitsbeweis zulässig sein soll, und dass das Gericht das Recht haben soll über die Tatsachen und das anzuwendende Gesetz zu entscheiden.

    Section 13
    Dass die Gerichte frei zugänglich sein sollen; und dass jede Person für jede ihr zugefügte Schädigung an ihren Ländereien, ihren Gütern, ihrem Körper oder ihrer Ehre Wiedergutmachung durch gesetzmäßiges Verfahren soll erstreben können; und dass Recht und Gerechtigkeit ohne Umsatz, Verweigerung oder Verzögerung ausgeübt werden sollen.

    Section 14
    Dass der State of Savannah in jenen Fällen und vor einem solchen Gericht soll verklagt werden können die das Gesetz bestimmt.

    Section 15
    Dass übermäßige, grausame oder ungewöhnliche Strafen nicht verhängt werden sollen.

    Section 16
    Dass alle Personen vor ihrer Verurteilung gegen ausreichende Sicherheit kautionsfähig sein sollen, außer in Fällen von Kapitalverbrechen in welchen der Beweis offensichtlich oder der Verdacht dringend ist, und dass keine unangemessen hohe Kaution auferlegt werden soll.

    Section 17
    Dass das Recht auf Überprüfung der Fortdauer einer Verhaftung nicht geschmälert werden soll.

    Section 18
    Dass als Verrat gegen den Staat nur die Führung eines Krieges gegen diesen, oder Unterstützung oder Förderung seiner Feinde gelten soll, und dass keine Person wegen Verrats verurteilt werden soll außer auf Grund der Aussage zweier Zeugen für die gleiche offenkundige Handlung oder ihr eigenes Geständnis in einem öffentlichen Prozess.

    Section 19
    Dass keine Person wegen Verrats durch den State Senate entehrt werden soll, und dass sich keine Verurteilung auf ihre Nachkommen erstrecken oder den Verlust ihres Grundbesitzes bewirken soll.

    Section 20
    Dass keine Person wegen einer Geldschuld gefangengenommen werden soll.

    Section 21
    Dass das Recht zur Aufhebung von Gesetzen von niemandem außer dem State Senate ausgeübt werden soll.

    Section 22
    Dass privater Besitz nicht weggenommen oder dem öffentlichen Gebrauch unterworfen werden soll ohne die vorherige Leistung einer gerechten Entschädigung, noch soll privater Besitz für privaten Gebrauch oder den Gebrauch anderer als öffentlicher Körperschaften gegen den Willen des Besitzers weggenommen werden; vorausgesetzt jedoch, dass der State Senate durch Gesetz das Recht der Personen und Gesellschaften zur Überquerung des Landes anderer Gesellschaften regelt und durch allgemeines Gesetz die Ausübung der hier enthaltenen Rechte von Personen und Gesellschaften regelt, doch in allen Fällen soll zuvor eine gerechte Entschädigung an den Besitzer geleistet werden.

    Section 23
    Dass die Bürger das Recht haben sich in friedlicher Weise und dem Interesse des allgemeinen Wohls zu versammeln, und sich zur Beseitigung von Missständen oder für andere Zwecke mit Gesuchen, Eingaben und Beschwerden an jene zu wenden, die die Regierungsgewalt ausüben.

    Section 24
    Dass jeder Bürger das Recht hat, zur Verteidigung seiner Selbst und des Staates Waffen zu tragen.

    Section 25
    Dass kein stehendes Heer ohne die Zustimmung des Staatssenates unterhalten werden soll, dass die Zustimmung dazu für keinen längeren Zeitraum als ein Jahr erteilt werden soll, und dass das Militär in allen Fällen und zu jeder Zeit unter zivilem Oberbefehl stehen soll.

    Section 26
    Dass in Friedenszeiten kein Soldat in einem Haus ohne die Zustimmung des Besitzers einquartiert werden soll, noch in Kriegszeiten außer unter Beachtung der gesetzlich zu bestimmenden Formen.

    Section 27
    Dass kein Adelstitel oder erblicher Rang, Privileg, Ehrung oder Sold jemals in diesem Staat gewährt oder verliehen werden soll, und das kein Amt geschaffen werden soll, dessen Amtsperiode die Zeit guter Führung übersteigt.

    Section 28
    Dass die Einwanderung gefördert, die Auswanderung nicht verboten, und kein Bürger aus dem Staat verbannt werden soll.

    Section 29
    Dass die vorübergehende Abwesenheit aus dem Staat nicht als Aufgabe des Wohnsitzes in diesem gelten soll.

    Section 30
    Dass keine Form der Sklaverei in diesem Staat bestehen soll, und dass es keine unfreiwillige Dienstleistung geben soll außer zur Bestrafung eines Verbrechens, für welches die Person rechtmäßig verurteilt wurde.

    Section 31
    Dass die Wahlgesetzte das freie Wahlrecht schützen und unter Androhung angemessener Strafen alle unangemessenen Einflussnahmen durch Gewalt, Bestechung, Aufruhr oder andere Mittel verbieten sollen.

    Section 32
    Dass Fremde, die redliche Einwohner dieses Staates sind oder hernach werden die gleichen Rechte betreffend Besitz, Nutzung und Vererbung des Eigentumes genießen sollen wie gebürtige Bürger.

    Section 33
    Dass es die einzige Aufgabe und das allein legitime Ziel der Regierung ist, den Bürgern den Genuss von Leben, Freiheit und Eigentum zu bewahren, und dass wenn die Regierung sich andere Aufgaben anmaßt, dies Usurpation und Unterdrückung ist.

    Section 34
    Dass durch das Gesetz keine Voraussetzungen für die Zulassung zur Wahl oder zu öffentlichen Ämtern betreffend Bildung oder Eigentum, noch betreffend Rasse, Hautfarbe oder Geschlecht bestimmt werden sollen.

    Section 35
    Dass diese Aufzählung von Rechten andere von den Menschen innegehaltenen Rechte weder schmälern noch verneinen soll.


    Article II.
    Distribution of powers of government


    Section 1
    Die Gewalten des Staates Savannah sollen geteilt sein in drei gesonderte Bereiche, von denen jeder einem eigenständigen öffentlichen Organ anvertraut ist. Jene sollen sein die gesetzgebende zum einen, die vollziehende zu einem anderen, und die rechtssprechende zu einem anderen.

    Section 2
    Keine Person oder Gruppe von Personen, die eine dieser Gewalten ist, soll die rechtmäßig einer der anderen Gewalten zustehenden Aufgaben ausüben, außer in den hiernach ausdrücklich bestimmten oder zugelassen Fällen.


    Article III.
    Legislative department


    Section 1
    Die gesetzgebende Gewalt soll einem Staatssenat (State Senate) übertragen sein.

    Section 2
    Der Entwurf eines Gesetzes dieses Staates soll lauten: "Der Senat des Staates Savannah möge beschließen". Kein Gesetz soll mehr als einen Gegenstand behandeln, der klar in seinem Titel zu benennen ist, ausgenommen allgemeine Bewilligungsvorlagen, allgemeine Haushaltsvorlagen, und Gesetze welche einen Kodex einführen, Gesetze revidieren oder aufheben; und kein Gesetz soll revidiert, ergänzt, oder seine Bestimmungen ausgedehnt oder übertragen werden allein durch Verweis auf seinen Titel, sondern so viel von diesem revidiert, ergänzt, ausgedehnt oder übertragen wird soll neu beschlossen und in voller Länge veröffentlicht werden.

    Section 3
    Die Senatoren des Staates sollen die qualifizierten Wähler dieses Staates sein, welche die im Gesetz aufgestellten Erfordernisse für die Mitgliedschaft erfülllen. Sie sollen ihr Amt durch Ableistung des in dieser Verfassung bestimmten Eides annehmen und Staatssenatoren bleiben, solange sie qualifizierte Wähler dieses Staates sind und die durch das Gesetz aufgestellten Erfordernisse für die Mitgliedschaft erfüllen und insbesondere ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen.

    Section 4
    Der Staatssenat soll ständig und im Plenarsaal des Staatskapitols (State Capitol) tagen, außer im Falle der Zerstörung des State Capitol oder in Zeiten des Notstandes, wenn der Gouverneur ihn an jenem Ort des Staates zusammenruft, den er für am besten geeignet befindet.

    Section 5
    Der Gouverneur des Staates Savannah soll der Präsident des Staatssenates sein, und er soll während seiner Abwesenheit oder der Vakanz des Amtes in dieser Funktion durch den Gouverneursstellvertreter, ist dieser nicht verfügbar, durch das dienstälteste verfügbare Mitglied des Staatssenates vertreten werden.

    Section 6
    Die Mehrheit der abgegeben, auf die Zustimmung oder Ablehnung eines Gesetzentwurfes oder eines Wahlvorschlages abgegeben gültigen Stimmen im Staatssenat soll die Mehrheit des Staatssenates sein; und qualifizierte Mehrheiten sollen sich auf die Zahl der abgegeben gültigen Stimmen beziehen.

    Section 7
    Der Staatssenat soll die Gewalt haben die Regeln seines Verfahrens zu bestimmen und seine Mitglieder oder andere Personen wegen Missachtung oder Ärgernis erregenden Verhaltens zu bestrafen, die Beachtung dieser Regeln durchzusetzen, seine Mitglieder vor Gewalt, Bestechungsversuchen oder unredlichen Anstiftungen zu schützen; und, mit der Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln, ein Mitglied aus einer Beratung auszuschließen, jedoch nicht zwei Mal wegen des selben Grundes; und soll die Gewalt haben die die Gesetzgebung in einem freien Staat erfordert.

    Section 8
    Die Mitglieder des Staatssenates sollen für ihre Reden und Abstimmungen im Staatssenat an keinem anderen Ort Rechenschaft schulden.

    Section 9
    Die Türen des Staatssenates sollen für jedermann offenstehen, außer zu solchen Anlässen die nach Befinden des Staatssenates Geheimhaltung erfordern können.

    Section 10
    Kein Gesetz soll anders als auf Grund eines Entwurfes beschlossen werden, und kein Entwurf soll während der Beratung geändert oder ergänzt werden, um seinen ursprünglichen Zweck zu ändern.

    Section 11
    Jeder Entwurf soll im Staatssenat beraten werden, und kein Entwurf soll Gesetz werden, den nicht die Mehrheit des Staatsenates angenommen hat.

    Section 12
    Der Staatssenat soll allgemeine Gesetze beschließen, die örtliche und private Interessen schützen und fördern.

    Section 13
    Der Gouverneur soll die vom Staatssenat gebilligten Entwürfe unterzeichnen und der Öffentlichkeit bekanntgeben.

    Section 14
    Kein Gesetz soll beschlossen werden das einem Inhaber eines öffentlichen Amtes, einem öffentlichen Bediensteten, Angestellten oder Beauftragten eine zusätzliche Vergütung gewährt nachdem er seinen Dienst angetreten hat oder der Vertrag geschlossen wurde, noch soll irgendein Beamter des Staates den Staat zur Zahlung irgendeines Geldbetrages verpflichten, außer kraft Gesetzes.

    Section 15
    Der allgemeine Haushaltsentwurf soll nicht mehr umfassen als die gewöhnlichen Ausgaben für die vollziehende, gesetzgebende und rechtssprechende Gewalt des Staates, und die Zinsen auf die öffentlichen Verbindlichkeiten; alle anderen Bewilligungen sollen durch separate Entwürfe erfolgen, die jeder nicht mehr als einen Gegenstand behandeln.

    Section 16
    Kein Geld soll aus der Staatskasse aufgewendet werden außer auf Grund einer Bewilligung durch Gesetz, und ein regelmäßiger Bericht aller Einnahmen und Ausgaben soll monatlich in gesetzlich zu bestimmender Weise veröffentlicht werden.

    Section 17
    Die Befugnis den Gerichtsstand in Zivil- und Strafsachen zu verlegen obliegt den Gerichten, und ist in der gesetzlich zu bestimmenden Weise auszuüben.

    Section 18
    Ein Mitglied des Staatssenates, das sich in verdorbener Weise erbötig macht, direkt oder indirekt, für sich oder einen anderen, von irgendeiner Gesellschaft, einer Körperschaft oder einer Person, irgendeine Geldsumme, ein Amt, eine Ernennung, eine Beschäftigung, eine Belohnung, eine Sache von Wert oder Nutzen oder einen persönlichen Vorteil oder das Versprechen eines der vorgenannten verlangt, empfängt oder zu empfangen einwilligt für den Gebrauch oder Nichtgebrauch seines Stimmrechtes oder Einflusses von Amts wegen, oder in dem ausgesprochenen oder stillschweigenden Verständnis handelt, dass seine Abstimmung oder sein Handeln im Amt in irgendeiner Form von einem der vorgenannten bestimmt sein soll, soll der Bestechlichkeit im Sinne dieser Verfassung schuldig sein und von der Strafe getroffen werden, die das Gesetz bestimmt.

    Section 19
    Jede Person, die einem Bediensteten der vollziehenden oder rechtssprechenden Gewalt oder einem Mitglied des Staatssenates, direkt oder indirekt, irgendeine Geldsumme oder Sache von Wert, Empfehlung, Prämie oder persönlichen Vorteil, anbietet, gibt oder verspricht, um ihn in der Ausübung irgendeiner seiner öffentlichen oder amtlichen Pflichten zu beeinflussen, soll der Bestechung schuldig sein und dem Gesetz entsprechend bestraft werden.

    Section 20
    Ein Mitglied des Staatssenates, das ein persönliches oder privates Interesse an einer Maßnahme oder Gesetzesvorlage, die dem Staatsenat vorgeschlagen wurde oder sich in Beratung befindet, hat, soll dies offenlegen und sich nicht an der Abstimmung beteiligen.

    Section 21
    In allen Abstimmungen sollen die Staatssenatoren mündlich abstimmen und ihre Stimmabgabe soll protokolliert werden.

    Section 22
    Es soll die Pflicht des Staatssenates sein durch Gesetz die Fälle zu regeln, in welchen Abzüge von der Besoldung öffentlicher Bediensteter wegen Vernachlässigung ihrer Amtspflichten zu machen sind, sowie die Höhe dieser Abzüge zu bestimmen.

    Section 23
    Der Staatsenat soll nicht befugt sein, die kommunalen Verwaltungseinheiten zum Erlass von Regelungen zu ermächtigen, die den allgemeinen Gesetzen dieses Staates zuwiderlaufen.

    Section 24
    Der Staatssenat soll keine Steuern auf das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Staates, der Bezirke und der anderen kommunalen Gliederungen erheben.



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Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

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Taylor Kay Roberts

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Freitag, 15. Juli 2011, 14:28


    Article IV.
    Executive department



    Section 1
    Die vollziehende Gewalt soll einem Gouverneur (Governor) sowie den Beamten, die er zu seiner Unterstützung berufen kann, übertragen sein, diese sollen der Gouverneursstellvertreter (Lieutenant-Governor), der Staatssekretär (Secretary of State), der Generalstaatsanwalt (Attorney General), der Schatzmeister (Treasurer) und die Staatsräte (State Councillors) sein.

    Section 2
    Die oberste vollziehende Gewalt soll einem höchsten Beamten innewohnen, der als "Der Gouverneur des Staates Savannah" ("The Governor of the State of Savannah") bezeichnet werden soll.

    Section 3
    Der Gouverneur soll von den qualifizierten Wählern dieses Staates gewählt werden; der Gouverneursstellvertreter, der Staatssekretär, der Schatzmeister und der Generalstaatsanwalt sollen von dem Gouverneur entsprechend seines Bedarfes an ihren Diensten ernannt und entlassen. Die Ernennung des Gouverneursstellvertreters soll durch den Staatssenat bestätigt werden.

    Section 4
    Die Wahl des Gouverneurs soll jeweils in den Monaten Mai und November stattfinden. Der neugewählte Gouverneur soll sein Amt stets am ersten Tage des Monats antreten, der auf den Monat seiner Wahl folgt, und die Amtszeit des bisherigen Gouverneurs soll stets an diesem Tag enden.

    Section 5
    Der Gouverneur soll Bürger der Vereinigten Staaten und qualifizierter Wähler des Staates Savannah am ersten Tage des Wahlzeitraumes sein und sein Amt verlieren, sobald er eine oder beide dieser Bedingungen nicht mehr erfüllt; der Gouverneursstellvertreter soll Bürger der Vereinigten Staaten und qualifizierter Wähler des Staates Savannah am Tage seiner Nominierung durch den Gouverneur sein und sein Amt verlieren, sobald er eine oder beide dieser Bedingungen nicht mehr erfüllt.

    Section 6
    Der Gouverneur, der Gouverneursstellvertreter, der Staatssekretär, der Schatzmeister, der Generalstaatsanwalt und die Staatsräte sollen eine Vergütung für ihre Dienste erhalten, welche durch Gesetz bestimmt und für die Dauer ihrer Zeit im Amt weder erhöht noch gekürzt werden soll.

    Section 7
    Der Gouverneur soll Sorge dafür tragen, dass die Gesetze des Staates getreulich ausgeführt werden.

    Section 8
    Der Gouverneur kann zu jeder Zeit eidliche Stellungnahmen von jedem Bediensteten der vollziehenden Gewalt betreffend jeden von dessen Amtspflichten berührten Gegenstand verlangen; und er kann zu jeder Zeit eidliche Stellungnahmen von jedem Bediensteten und Leiter einer staatlichen Behörde oder Institution betreffend den Zustand, die Führung und Kosten ihres Amtes oder ihrer Einrichtung verlangen; und jeder Bedienstete oder Leiter, der falsche Angaben macht, soll des Meineides schuldig sein und entsprechend bestraft werden.

    Section 9
    Der Gouvernour soll, von Zeit zu Zeit, dem Staatssenat über die Lage der Regierung berichten und ihm solche Maßnahmen zur Beratung vorschlagen, die er für angemessen erachtet, und anlässlich des Endes seiner Amtszeit dem Staatssenat schriftlich über die Lage des Staates berichten; und er soll dem Staatssenat über seine Ausgaben Rechenschaft schulden und regelmäßig veranschlagen, welche Geldsumme für die verschiedenen Zwecke im Wege der Besteuerung aufzubringen sein werden.

    Section 10
    Der Gouverneur soll die Befugnis haben, Geldstrafen und Einziehungen unter den gesetzlich zu bestimmenden Bedingungen nachzulassen, und nach der Verurteilung Vollstreckungsaufschübe, Strafumwandlungen und Begnadigungen zu gewähren, außer in Fälle von Verrat und in Amtsenthebungsverfahren. In Fällen von Verurteilungen wegen Verrats kann der Gouverneur die Vollstreckung des Urteils aussetzen und dies dem Staatssenat mitteilen, dieser soll entweder eine Begnadigung, Umwandlung des Urteils, Anordnung seiner Vollstreckung oder weiteren Aufschub aussprechen. Er soll dem Staatssenat jede Begnadigung, Urteilsumwandlung und Vollstreckungsaufschub unter Angabe des Namens und der Tat des Verurteilten, des Urteils, des Datums und des Datums der Begnadigung, Umwandlung oder des Aufschubes mitteilen.

    Section 11
    Jeder vom Staatssenat angenommene Gesetzentwurf soll dem Gouverneur zur Billigung vorgelegt werden; wenn er die Billigung erteilt, soll er ihn unterzeichnen; doch wenn er die Billigung ablehnt, soll er ihn mit seinen Einwänden an den Staatssenat zur erneuten Behandlung zurücksenden; wird der Entwurf mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen des Staatssenates bestätigt, soll er Gesetz werden. Wird ein Entwurf nicht binnen vierzehn Tagen vom Gouverneur zurückgesandt, so soll er Gesetz werden als hätte der Gouverneur ihn unterzeichnet.
    Section 12
    Der Gouverneur soll, wenn eine Vakanz für das Amt des Senators der Vereinigten Staaten für Savannah eintrifft, einen neuen Senator benennen; dieser amtiert für den Rest der Amtszeit.

    Section 13
    Der Gouverneur soll Teilen eines Entwurfes die Billigung verweigern können, welche die Bewilligung von Geldern zum Gegenstand haben; und die von ihm gebilligten Teile des Entwurfes sollen Gesetz werden und die nicht gebilligten Teile sollen nichtig sein, es sei denn der Staatssenat bestätigt sie nicht entsprechend den Regeln und Grenzen über die Annahme von Entwürfen über das exekutive Veto hinweg, und er soll die nicht gebilligten Punkte dem Staatssenat genau bezeichnen.

    Section 14
    Im Falle eines Amtsenthebungsverfahrens gegen den Gouverneur, seiner Entfernung aus dem Amt, seines Todes, des Verlustes seiner Wählbarkeit, oder seines Rücktrittes soll der Gouverneursstellvertreter Gouverneur werden und die Amtszeit zu Ende führen; ist das Amt des Gouverneursstellvertreters nicht besetzt, so sollen sofern sie die Wahlvoraussetzungen erfüllen in dieser Reihenfolge der Staatssekretär, der Generalstaatsanwalt, der Schatzmeister oder die Staatsräte in der Reihenfolge ihrer Dienstzeit oder schlussendlich das dienstälteste verfügbare Mitglied des Staatssenates die Amtsgeschäfte als amtierender Gouverneur (Acting Governor) übernehmen und die Wahl eines neuen Gouverneurs durch den Staatssenat veranlassen; der neu gewählte Gouverneur führt die Amtszeit zu Ende; die die Amtsgeschäfte des Gouverneurs wahrnehmende Person soll dies jedoch bis zur regulär angesetzten Wahl eines neuen Gouverneurs tun, wenn zwischen dem Ausscheiden des Gouverneurs aus dem Amt und diesem Zeitpunkt weniger als vier Wochen liegen. Im Falle der vorübergehenden Abwesenheit oder Verhinderung des Gouverneurs sollen in dieser Reihenfolge der Gouverneursstellvertreter, der Staatssekretär, der Generalstaatsanwalt, der Schatzmeister und das dienstälteste verfügbare Mitglied des Staatssenates dessen Amtsgeschäfte für die Dauer der Abwesenheit oder Verhinderung übernehmen.

    Section 15
    Der Gouverneur soll der Oberbefehlshaber der Miliz des Staates sein, außer wenn diese in den Dienst der Vereinigten Staaten gerufen ist, und er kann diese einsetzen um die Gesetze auszuführen, Aufstände niederzuschlagen und Invasionen abzuwehren, aber er muss den Oberbefehl nicht persönlich führen außer wenn der Staatssenat dieses beschließt, und wenn er im Dienste der Vereinigten Staaten handelt soll er seinen Stab ernennen und der Staatssenat seinen Rang bestimmen.

    Section 16
    Es soll ein großes Siegel des Staates geben, welches offiziell durch den Gouverneur geführt wird; dieses Siegel soll genannt werden "Großes Siegel des Staates Savannah" ("Great Seal of the State of Savannah").



    Article V.
    Judicial department


    Section 1
    Die rechtssprechende Gewalt soll dem Staatssenat als Gerichtshof für Amtsenthebungsverfahren und dem Obersten Gerichtshof des Staates Savannah (Supreme Court of Savannah) übertragen sein.

    Section 2
    Der Generalstaatsanwalt soll der oberste Justizbeamte des Staates sein und als solcher die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben erfüllen; ist kein Generalstaatsanwalt ernannt sollen seine gesetzlichen Aufgaben dem Gouverneur übertragen sein; dieser soll das Recht haben im Einzelfall einen Beauftragten zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Staates vertraglich zu verpflichten.

    Section 3
    Das Rubrum aller Verfahren soll lauten auf den "Staat Savannah" ("The State of Savannah"), und alle Strafverfolgungen sollen in dessen Namen und kraft seiner Autorität durchgeführt werden.

    Article VI.
    Impeachment



    Section 1
    Der Gouverneur, der Gouverneursstellvertreter, der Staatssekretär, der Generalstaatsanwalt, der Schatzmeister und die Staatsräte können durch den Staatssenat als Gerichtshof für solche Angelegenheiten aus dem Amt entfernt werden wegen mutwilliger Vernachlässigung ihrer Pflichten, Bestechlichkeit, Unfähigkeit oder jedes moralisch schändlichen Verstoßes während ihres Amtes oder in Beziehung auf ihr Amt.

    Section 2
    Die Anklage kann von jedem Mitglied des Staatssenates durch Vorlegung einer Anklageschrift erhoben werden; der Staatssenat soll ohne Beratung über die Annahme der Anklage zur Entscheidung mit der Mehrheit seiner Stimmen entscheiden; mit der Annahme der Anklage zur Entscheidung ist der angeklagte Amtsträger an der Ausübung seines Amtes verhindert; mit Vorlegung einer Anklageschrift gegen den Gouverneur ist dieser an der Leitung der Sitzungen des Staatssenates betreffend die Entscheidung über die Annahme der Anklage verhindert.

    Section 3
    Die Anklage soll von dem Mitglied des Staatssenates vertreten werden, welches sie erhoben hat; der angeklagte Amtsträger soll das Recht haben, sich ein Mitglied des Staatssenates oder eine andere Person als Beistand zu wählen.

    Section 4
    Eine Verurteilung soll der Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen, mindestens aber der Mehrheit der Mitglieder des Staatssenates bedürfen. Der angeklagte Amtsträger soll durch diese keinen anderen Nachteil erleiden als die Entfernung aus dem Amt und den Verlust der Wählbarkeit zu diesem Amt für den Rest des Zeitraumes für den er in dieses Amt gewählt worden war; aber er soll der Anklage, Verurteilung und Verfolgung unterliegen, wie es das Gesetz vorschreibt.

    Section 5
    Bleiben der Gouverneur oder der Gouverneursstellvertreter ihrem Amt länger als 14 Tagen unentschuldigt fern, so sollen sie als automatisch ihres Amtes enthoben werden; eine solche Feststellung soll durch den Staatssenat getroffen werden; für die Feststellung reich es, dass ein Drittel der Mitglieder des Staatssenates diese Feststellung unterstützen. Das Zutreffen der Feststellung wird auf Antrag des Gouverneurs durch den Obersten Gerichtshof überprüft.


    Article VII.
    Suffrage, elections and recalls


    Section 1
    Alle Bürger der Vereinigten Staaten, die seit nicht weniger als vierzehn Tagen ihren Wohnsitz in diesem Staat haben, sollen qualifizierte Wähler dieses Bundesstaates und berechtigt sein, an jeder Wahl teilzunehmen.

    Section 2
    Alle Wahlen sollen frei, gleich, geheim und unmittelbar sein.

    Section 3
    Der Staatssenat soll Gesetze erlassen, welche die Durchführungen der Wahlen in diesem Staat verfassungskonform regeln; der Staatssenat soll wenn notwendig berechtigt sein durch Gesetz zu bestimmen, dass nur wahlberechtigt ist, wer zuvor in einem gesetzlich zu definierenden Maße am öffentlichen und politischen Leben dieses Staates teilgenommen hat und wie dieses Erfordernis festzustellen ist, und wenn dies so bestimmt ist, soll keine Person an einer Wahl teilnehmen, die diese gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Der Staatssenat kann auch Regeln, dass eine Wahl nicht durchgeführt wird, wenn innerhalb der Kandidatenfrist nur ein Kandidat seine Kandidatur erklärt, und dass dieser dann mit Abschluss der Kandidatenfrist für gewählt zu erklären ist.

    Section 4
    Die Abberufung (Recall) des Gouverneurs kann beantragt werden von mindestens einem Viertel der Bürger dieses Staates, die zum Zeitpunkt der Wahl des Gouverneurs qualifizierte Wähler dieses Staates waren und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch sind; die Abstimmung soll darauf gerichtet sein, ob der Gouverneur abberufen werden soll, und, wenn dies bestätigt wird, einen Nachfolger zu wählen, der die Amtszeit des abberufenen Gouverneurs beenden soll. Wird die beantragte Abberufung des Gouverneurs nicht bestätigt, soll ein erneuter Recall bis nach der nächsten regulären Wahl des Gouverneurs ausgeschlossen sein.
    Section 5
    Der Gouverneur hat das Recht, eine Vakanz im Amt des Senators von Savannah durch Ernennung eines neuen Senators für die verbleibende Amtszeit zu beenden.

    Article VIII.
    Taxation


    Section 1
    Alle in diesem Staat auf Eigentum erhobenen Steuern sollen im exakten Verhältnis zum Wert des besteuerten Eigentumes festgesetzt werden.

    Section 2
    Keinerlei Recht zur Erhebung von Steuern soll Individuen oder privaten Körperschaften übertragen werden.

    Section 3
    Das Eigentum privater Körperschaften, Vereinigungen und Individuen in diesem Staat soll für immer mit gleichen Sätzen besteuert werden, vorausgesetzt, dass sich diese Bestimmung nicht an Einrichtungen oder Unternehmungen richtet, die ausschließlich religiösen, erzieherischen oder wohltätigen Zwecken gewidmet sind.


    Article IX.
    Militia


    Section 1
    Der Staatssenat soll sich in der Bestimmung über die Organisation, Ausrüstung und Disziplin der Miliz soweit wie praktikabel an den Bestimmungen über die Führung der Streitkräfte der Vereinigten Staaten orientieren.

    Section 2
    Die Offiziere jeder Kompanie und jedes Regiments sollen durch den Gouverneur ernannt und entlassen werden.

    Section 3
    Die Angehörigen der Miliz sollen, in allen Fällen außer Verrat, Landfriedensbruch oder Schwerbrechen, geschützt sein vor der Festnahme während ihrer Teilnahme an Appellen, Paraden und Wahlen sowie auf dem Weg zu und von diesen.

    Section 4
    Der Gouverneur soll, mit Rat und Zustimmung des Staatssenates, alle Offiziere der Generalsränge ernennen. Der Gouverneur, die Generäle und die Regiments- und Bataillonskommandeure sollen ihre eigenen Stäbe gemäß den Gesetzen ernennen.

    Section 5
    Der Staatssenat soll für die sichere Aufbewahrung der Waffen, Muniton, Ausrüstung, militärischen Aufzeichnungen, Banner und Reliquien des Staates sorgen.

    Section 6
    Die Angehörigen der Miliz sollen keine Bezahlung, Verpflegung oder Bezüge erhalten, wenn sie nicht im aktiven Dienst stehen.


    Article X.
    Oath to office


    Section 1
    Alle Mitglieder des Staatssenates und exekutiven Beamten sollen vor der Übernahme der Ausübung ihrer Pflichten den folgenden Eid oder Bekräftigung leisten:
    "Ich,.........., schwöre dass ich die Verfassung des Staates Savannah wahren werde, solange ich deren Bürger bleiben werde, und dass ich die Pflichten des Amtes, welches ich antrete, nach Kräften treu und ehrenhaft ausüben werde. So wahr mir Gott helfe."
    Der Gottesbezug kann entfallen.


    Article XI.
    Miscellaneous provisions


    Section 1
    Keine Person, die ein besoldetes Amt im Dienste der Vereinigten Staaten innehält, ausgenommen das eines Botschafters, soll zur gleichen Zeit eine Besoldung für ein Amt im Dienste des Staates Savannah erhalten, noch soll eine Person zur gleichen Zeit eine Besoldung für zwei oder mehr Ämter im Dienste dieses Staates erhalten.

    Section 2
    Der Staatssenat wird verpflichtet, alle Gesetze zu erlassen welche zur Umsetzung der Bestimmungen dieser Verfassung erforderlich sind.


    Article XII.
    Mode of amending the constitution


    Section 1
    Der Staatssenat soll, wann immer eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen es für notwendig befindet, durch Gesetze Änderungen am Wortlaut der Verfassung vornehmen.



(b) Art. 4 des Chapters II des Savannah Code wird aufgehoben.


Ich beantrage per Unanimous Consent:
(a) Die Aussprache ist beendet.
(b) Die Bill ist angenommen.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

former United States Senator for Laurentiana


Taylor Kay Roberts

Southern Belle

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What's Up?
Happy Impeachment/New Year, Astor!
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Freitag, 15. Juli 2011, 19:52

Without objection, so ordered.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

former United States Senator for Laurentiana