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Governor's Mansion | Promulgations of the Governor

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Bella Hartley

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41

Dienstag, 22. Oktober 2013, 23:40


The Governor of the State of Laurentiana
_____________________________________

CERTIFICATE OF PROMULGATION

Die 1st Gubernatorial Election Act Amendment Bill,

gebilligt vom Volk des State of Laurentiana am 22. Oktober 2013,

erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.

Bella Hartley
Acting Governor of the State of Laurentiana
1st Gubernatorial Election Act Amendment Bill

Article I - Amendment
(1) Der Name des Gubernatiorial Election Act wird auf "Gubernatorial Election Act" berichtigt.
(2) Article II des Gubernatorial Election Act wird durch den folgenden Text ersetzt:
    "Die Wahl des Gouverneurs des Staates Laurentiana soll fünf Tage dauern, und stets am ersten Dienstag nach dem 14. Tag des Wahlmonats beginnen."
(3) Article VI, Subsection 2, des Gubernatorial Election Act wird durch den folgenden Text ersetzt:
    "Im Falle einer notwendigen Neuwahl des Gouverneurs hat der an seiner Stelle handelnde amtierende Gouverneur unverzüglich nach Übernahme der Amtsgeschäfte Nachwahlen durch den General Court einzuleiten."
Article II - Final Provisions
Dieses Gesetz tritt auf dem durch die Verfassung bestimmten Wege in Kraft.
Isabel "Bella" Hartley (D)
- Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana -

Bella Hartley

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42

Donnerstag, 24. Oktober 2013, 17:49


The Governor of the State of Laurentiana
_____________________________________

CERTIFICATE OF PROMULGATION

Die House of Representatives Amendment Ratification Bill,

gebilligt vom Volk des State of Laurentiana am 24. Oktober 2013,

erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.

Bella Hartley
Acting Governor of the State of Laurentiana
House of Representatives Amendment Ratification Bill

Section 1 - Ratification of an Amendment to the United States Constitution

Der Staat Laurentiana ratifiziert den diesem Gesetz angehängten Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten.

Section 2 - Coming into Force
Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
House of Representatives Amendment

Section 1 - Introduction of an Amendment to the United States Constitution
Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird folgender Zusatz hinzugefügt:
    Election of the House of Representatives
    (1) Die Mitglieder des Repräsentantenhauses sollen für einen Zeitraum von zwei Monaten gewählt werden, und Wahlen zum Repräsentantenhaus sollen jeweils in den ungeraden Monaten eines Jahres stattfinden.
    (2) Fällt ein Sitz im Repräsentantenhaus vakant, so soll dieser nach den Vorschriften des Wahlgesetzes mit einem Kandidaten zum Repräsentantenhaus in der letzten Wahl besetzt werden, der bei der Vergabe der Sitze im Repräsentantenhaus bislang keine Berücksichtigung gefunden hat. Steht kein solcher Kandidat mehr zur Verfügung, so soll der entsprechende Sitz bis zum Zusammentritt des nächsten Repräsentantenhauses vakant bleiben.
Section 2 - Coming into Force
Dieser Verfassungszusatz tritt mit Abschluss des Verfahrens zu seiner verfassungsmäßigen Ratifizierung in Kraft.
Isabel "Bella" Hartley (D)
- Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana -

Ian Jennings

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43

Sonntag, 16. Februar 2014, 17:02


The Governor of the State of Laurentiana
_____________________________________

CERTIFICATE OF PROMULGATION

Die Tobacco Bill,

gebilligt vom Volk des State of Laurentiana am 15. Januar 2014,

erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.


His Excellency

Ian Jennings
Governor of the State of Laurentiana


Tobacco Bill

Section 1 - Purpose and Citation
(1) Dieses Gesetz regelt den Verkehr mit Tabakerzeugnissen und deren Konsum im Staat Laurentiana.
(2) Es soll zitiert werden als Tobacco Act.

Section 2 - Statutory Definition
Tabakerzeugnisse im Sinne dieses Gesetzes sind unter Verarbeitung von Laubblättern der Tabakpflanze (Nicotinea) hergestellte, für den menschlichen Genuss durch Rauchen, Schnupfen oder Kauen bestimmte Erzeugnisse.

Section 3 - Basic Rule
(1) Tabakerzeugnisse dürfen hergestellt, verkauft, abgegeben, beworben, besessen und konsumiert werden, soweit dieses Gesetz keine ausdrücklichen Beschränkungen oder Auflagen vorsieht.
(2) Tabakerzeugnisse dürfen nicht unter Beigabe zusätzlicher Geschmacks- und Aromastoffe hergestellt werden.

Section 4 - Age Restrictions
(1) Tabakerzeugnisse dürfen nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verkauft oder abgegeben werden.
(2) Tabakerzeugnisse dürfen in der Öffentlichkeit nur von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, konsumiert werden.

Section 5 - Labeling and Advertisement
(1) Werbung für Tabakerzeugnisse, sowie die Verpackung der Tabakprodukte müssen auf mindestens 20% der Werbe- bzw. Verpackungsfläche den Hinweis "Dieses Produkt gefährdet Ihre Gesundheit." tragen.
(4) Personen unter 18 Jahren dürfen weder für Tabakerzeugnisse werben, noch darf Werbung für Tabakerzeugnisse sich ausdrücklich an Personen unter 18 Jahren wenden.

Section 6 - Localized Bans and Restrictions
(1) In allgemein zugänglichen Bereichen öffentlicher Gebäude des Staates Laurentiana ist der Konsum von Tabakprodukten untersagt.
(2) Der Konsum von Tabakerzeugnissen auf dem Gelände von Schulen die von unter 18-jährigen besucht werden ist untersagt.
(3) Betriebe des Vergnügungsgewerbes haben durch ein von aussen gut sichtbar im Eingangsbereich angebrachtes Zeichen wie im Anhang dargestellt anzugeben, ob in ihnen das Rauchen gestattet oder verboten ist. Sie können abweichend davon das Rauchen in räumlich abgetrennten, besonders ausgewiesenen Raucherbereichen erlauben, die von den Kunden nicht betreten oder durchquert zu werden brauchen, in diesem Fall sind im Eingangsbereich beide Zeichen anzubringen.
(4) Betriebe des Beherbergungsgewerbes haben für Unterkunftsräume einzeln festzulegen und durch ein an der Tür angebrachtes Zeichen wie im Anhang dargestellt auszuweisen, ob in diesen das Rauchen jeweils gestattet oder verboten ist, für Aufenthalts- und Gesellschaftsräume gilt SSec. 3 entsprechend.

Section 7 - Penal Provisions
(1) Auf sämtliche Strafbestimmungen dieses Gesetzes finden die Bestimmungen des Chapter 1 des Federal Penal Code sinngemäß Anwendung.
(2) Übertretungen sind: - der Verkauf oder die Abgabe von Tabakerzeugnissen an Personen unter 18 Jahren (Sec. 4, SSec. 1);

    - das Unterlassen der Kennzeichnung oder die unrichtige Kennzeichnung im Einzelhandel verkaufter Tabakerzeugnisse (Sec. 5, SSec. 1, 2 und 3);
    - die Werbung für Tabakerzeugnisse mittels Personen unter 18 Jahren, oder die Verbreitung von ausdrücklich an Personen unter 18 Jahren gerichtete Werbung für Tabakerzeugnisse;
    - der Konsum von Tabakerzeugnissen in der Öffentlichkeit entgegen einem entsprechenden Verbot (Sec. 6);
    - das Unterlassen der Kennzeichnung oder die falsche Kennzeichnung von oder in Betrieben des Vergnügungs- und Beherberungsgewerbes (Sec. 6, SSec. 3 und 4).

Section 8 - Coming into Force
Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.

Appendix

"Smoking permitted" Sign:


"Smoking prohibited" Sign:
His Excellency
Ian Jennings
Governor of Laurentiana


Ian Jennings

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44

Samstag, 15. März 2014, 23:06


The Governor of the State of Laurentiana
_____________________________________

CERTIFICATE OF PROMULGATION

Die Alcoholic Beverages Bill,

gebilligt vom Volk des State of Laurentiana am 15. März 2014,

erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.


His Excellency

Ian Jennings
Governor of the State of Laurentiana

Alcoholic Beverages Bill

Section 1 - Purpose and Citation

(1) Dieses Gesetz regelt den Verkehr mit alkoholischen Getränken im Staat Laurentiana.
(2) Es soll zitiert werden als Alcoholic Beverages Act.

Section 2 - Statutory Definition
(1) Alkoholische Getränke im Sinne dieses Gesetzes sind für den menschlichen Verzehr bestimmte Flüssigkeiten mit einem Anteil Ethylalkohol von mehr als 0,5 Volumenprozent.
(2) Für den menschlichen Gebrauch bestimmte Arzneimittel und andere medizinische Präparate mit Anteilen Ethylalkohol sind keine alkoholischen Getränke im Sinne dieses Gesetzes.

Section 3 - Basic Rule
Alkoholische Getränke dürfen hergestellt, ausgeschenkt, verkauft, abgegeben, beworben, besessen und konsumiert werden, soweit dieses Gesetz keine ausdrücklichen Beschränkungen oder Auflagen vorsieht.

Section 4 - Age Restrictions
(1) Alkoholische Getränke dürfen nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ausgeschenkt, verkauft oder abgegeben werden.
(2) Alkoholische Getränke mit einem Anteil Ethylalkohol von mehr als zwölf Volumenprozent dürfen nur an Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, ausgeschenkt, verkauft oder abgegeben werden.

Section 5 - On-Premise Sale
(1) Alkoholische Getränke dürfen zum unmittelbaren Verzehr in Betrieben des Vergnügungs- oder Beherbergungsgewerbes, die über eine allgemeine Erlaubnis zum Betrieb eines solchen Gewerbes verfügen, ausgeschenkt werden.
(2) Alkoholische Getränke dürfen zusätzlich zu den in Section 4 genannten Beschränkungen nicht zu bestimmten Uhrzeiten verbilligt oder durch Zahlung eines Pauschalpreises in unbeschränkter Menge abgegeben werden.
(3) Betriebe des Vergnügungs- oder Beherbergungsgewerbes sind verpflichtet stets mindestens vier alkohlfreie Getränke zu einem tieferen Preis als das günstigste alkoholische Getränk anzubieten.

Section 6 - Off-Premise Sale
(1) Alkoholische Getränke dürfen in Betrieben des Einzelhandels, die über eine allgemeine Erlaubnis zum Betrieb eines solchen Gewerbes verfügen, verkauft werden.
(2) Der Verkauf alkoholischer Getränke in zugelassenen Betrieben des Einzelhandels unterliegt keinen anderen Beschränkungen als nach Sec. 4.

Section 7 - Labeling and Advertisement
(1) Für den Verkauf im Einzelhandel bestimmter alkoholische Getränke sind durch den Hersteller auf der Verpackung oder dem Etikett, unter Angabe der Volumenprozent des enthaltenen Ethylalkohols, als solche zu kennzeichnen.
(2) In der Werbung für alkoholische Getränke ist schriftlich darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem beworbenen Produkt um ein alkoholisches Getränk handelt.
(3) Personen unter 21 Jahren dürfen weder für alkoholische Getränke werben, noch darf Werbung für alkoholische Getränke sich ausdrücklich an Personen unter 21 Jahren wenden.

Section 8 - Open Containers and Public Intoxication
(1) Alkoholische Getränke dürfen von Personen, an die der Verkauf entsprechender alkoholischer Getränke nach diesem Gesetz erlaubt ist, auf öffentlichen Strassen, Plätzen und Anlagen verzehrt werden, sofern in Folge des Alkoholgenusses keine rechtswidrigen Handlungen begangen werden.
(2) Der blosse Aufenthalt auf öffentlichen Strassen, Plätzen und Anlagen im Rauschzustand in Folge des Verzehrs alkoholischer Getränke ist erlaubt, sofern in Folge des Rauschzustandes keine rechtswidrigen Handlungen begangen werden.
(3) Der Verzehr alkoholischer Getränke in öffentlichen Gebäuden des Staates Laurentiana, seiner Bezirke und Kommunen ist verboten. Zu besonderen Anlässen kann von diesem Verbot abgerückt werden. Personen, die sich in Folge des Verzehrs alkoholischer Getränke in einem Rauschzustand befinden, können dieser Gebäude verwiesen werden, wenn sie - auch ohne dabei eine ansonsten rechtswidrige Handlung begehen - durch ihre Anwesenheit andere Anwesende stören oder belästigen.
(4) Der Verzehr alkoholischer Getränke in öffentlichen Verkehrsmitteln des Staates Laurentiana, seiner Bezirke und Kommunen ist erlaubt, so lange und soweit andere Reisende dadurch nicht gestört oder belästigt werden. Personen, die sich in Folge des Verzehrs alkoholischer Getränke in einem Rauschzustand befinden, können dieser Verkehrsmittel verwiesen werden, wenn sie - auch ohne dabei eine ansonsten rechtswidrige Handlung begehen - durch ihre Anwesenheit andere Reisende stören oder belästigen.
(5) Der Verzehr alkoholischer Getränke durch Passagiere in gewerblichen Verkehrsmitteln ist erlaubt, sofern dadurch die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird. Der Eigner des entsprechenden Verkehrsmittels kann den Verzehr untersagen.
(6) Der Verzehr alkoholischer Getränke in fahrenden privaten Fahrzeugen und Verkehrsmitteln ist nicht erlaubt.
(7) Das Führen eines Fahrzeuges mit einem Blutalkoholwert über 0,1 Promille ist verboten. Das Department of Safety and Law Enforcement ist berechtigt im Rahmen von Verkehrskontrollen Atemluftproben zu nehmen.

Section 9 - Prevention
Der Staat Laurentiana erhebt auf den Verkaufspreis alkoholischer Getränke eine Steuer von 10%. Die Einnahmen aus dieser Steuer sind zweckgebunden für Massnahmen zur Prävention des Alkoholkonsums zu verwenden.

Section 10 - Penal Provisions
(1) Auf sämtliche Strafbestimmungen dieses Gesetzes finden die Bestimmungen des Chapter 1 des Federal Penal Code sinngemäß Anwendung.
(2) Übertretungen sind:
    - der Ausschank, der Verkauf oder die Abgabe alkoholischer Getränke an Personen unter 18 Jahren, sowie die der Ausschank, der Verkauf oder die Abgabe alkoholischer Getränke mit einem Anteil Ethylalkohol von mehr als 12 Volumenprozent an Personen unter 21 Jahren (Sec. 4, SSec. 1 und 2);
    - das Unterlassen der Kennzeichnung oder die unrichtige Kennzeichnung für den Verkauf im Einzelhandel bestimmter alkoholischer Getränke (Sec. 7, SSec. 1 und 2);
    - die Werbung für alkoholische Getränke mittels Personen unter 21 Jahren, oder die Verbreitung von ausdrücklich an Personen unter 21 Jahren gerichtete Werbung für alkoholische Getränke (Sec. 7, SSec. 3).


Section 11 - Coming into Force
(1) Dieses Gesetz schafft eine Ausnahmeregelung gegenüber dem Narcotics and Psychotropic Substances Act.
(2) Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.
His Excellency
Ian Jennings
Governor of Laurentiana


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45

Samstag, 5. April 2014, 21:00


The Governor of the State of Laurentiana
_____________________________________

CERTIFICATE OF PROMULGATION

Die Senatorial By-Election Bill,

gebilligt vom Volk des State of Laurentiana am 05. April 2014,

erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.


His Excellency

Ian Jennings
Governor of the State of Laurentiana

Senatorial By-Election Bill

Article I - Area of application
Dieses Gesetz regelt die Nachwahl zum Senator Laurentianas.

Article II – Election period
Die Nachwahl zum Senator des State of Laurentiana soll fünf Tage dauern.

Article III - Candidacies
(1) Kandidaturen für das Amt des Senators sind bis zum Ablauf des fünften Tages nach Wahlankündigung öffentlich bekanntzugeben.
(2) Wird innerhalb der Frist keine Kandidatur in der gesetzlich vorgeschriebenen Form bekanntgegeben, so verlängert sich die Frist zum Ablauf des Tages nach dem Tag, an dem eine Kandidatur bekanntgegeben wird. Die Wahlen beginnen am dritten Tag nach Ablauf der Frist für die Bekanntgabe von Kandidaturen.

Article IV - Procedure of elections
(1) Jeder bei bundesweiten Wahlen wahlberechtigte Einwohner Laurentianas hat eine Stimme, die er durch verdeckte Kennzeichnung des Stimmzettels einem der Kandidaten gibt.
(2) Die Kennzeichnung mehr als einer Wahl- oder Abstimmungsoption bewirkt die Ungültigkeit der Stimmabgabe. Ein Anspruch auf eine erneute Abgabe der Stimme besteht nicht.
(3) Zum Senator des Staates ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint.
(4) Wird eine solche Mehrheit von keinem der Kandidaten erreicht, so beginnt binnen fünf Tagen nach Feststellung des Ergebnisses eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten, welche im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.
(5) In der Stichwahl ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint. Waren auf Grund Stimmengleichheit mehr als zwei Bewerber zur Stichwahl zuzulassen so ist in der Stichwahl gewählt, wer die meisten abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint.
(6) Wird in der Stichwahl keine Mehrheit nach (4) oder (5) erreicht, so ist die Wahl binnen fünf Tagen nach Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl neu auszuschreiben.

Article V - Administration of elections
Die Leitung der Wahl obliegt dem amtierenden Gouverneur. Ist das Wahlamt der Vereinigten Staaten gewillt und in der Lage die Wahl nach den Bestimmungen dieses Gesetzes durchzuführen, so ist eine Delegierung der Wahlleitung zulässig.

Article VI – Final provisions
Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.
His Excellency
Ian Jennings
Governor of Laurentiana


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46

Freitag, 18. April 2014, 20:00


The Governor of the State of Laurentiana
_____________________________________

CERTIFICATE OF PROMULGATION

Die 1st Parlamentary Questioning Act Amendmend Bill,

gebilligt vom Volk des State of Laurentiana am 13. April 2014,

erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.


His Excellency

Ian Jennings
Governor of the State of Laurentiana

1st Parlamentary Questioning Act Amendmend Bill

Only Section
(1) Alle genannten Änderungen beziehen sich auf den Laurentiana Parlamentary Questioning Act.
(2) Sec. 2 wird um eine SSec. 5 sowie eine SSec. 6 erweitert:
    (5) Alle Anfragen müssen mit der Regierungsarbeit des befragten Regierungsmitglieds zu tun haben. Anderweitige Fragen sind durch das Präsidium des General Courts abzulehnen.
    (6) Scheidet ein Befragter zwischenzeitlich aus dem Amt, befreit ihn dies nicht von der Verpflichtung die Fragen zu beantworten.

(3) Sec. 3 SSec. 4 wird um folgenden Halbsatz erweitert:
    [..] zu stellen, maximal jedoch fünf Nachfragen insgesamt.

(4) Sec. 3 wird um eine neue SSec. 8 ergänzt:
    (8) Scheidet ein Befragter zwischenzeitlich aus dem Amt, entfallen alle Nachfragen.

(5) Sec. 5 wird zu Sec. 6 umnummeriert.
(6) Eine neue Sec. 5 wird eingefügt, die wie folgt gefasst sein soll:
    Section 5 - Sanctions
    (1) Weigert sich ein Befragter eine Frage zu beantworten oder beantwortet sie schlicht nicht, ohne dass Sec. 4 SSec. 4 anzuwenden wäre, so soll das Präsidium des General Courts den Befragten erneut dazu auffordern. Hierfür sollen 48 Stunden anberaumt werden.
    (2) Bleiben Fragen auch nach SSec. 1 unbeantwortet, soll das Präsidium des General Court Geldbußen in Höhe von 1,000.00 $ pro Frage verhängen. Das Geld ist der Staatskasse zuzuführen, der Befragte ist erneut zur Beantwortung aufzufordern. Hierfür sollen erneut 48 Stunden anberaumt werden.
    (3) Bleiben Fragen auch nach SSec. 2 unbeantwortet, gilt dies als mutwillige Vernachlässigung der Pflichten gemäß Art. VI Sec. 1 Constitution of Laurentiana. Dies ist durch das Präsidium des General Court festzustellen, sowie die Anhörung zu beenden.
His Excellency
Ian Jennings
Governor of Laurentiana


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47

Freitag, 18. April 2014, 20:06


The Governor of the State of Laurentiana
_____________________________________
18.04.2014

CERTIFICATE OF PROMULGATION

Die Rights of the Governor in General Court Bill,

gebilligt vom Volk des State of Laurentiana am 18. April 2014,

erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.


His Excellency

Ian Jennings
Governor of the State of Laurentiana

Rights of the Governor in General Court Bill


Article I - Introduction
Article III der Constitution of Laurentiana wird um folgende Sections ergänzt:
"Section 12
Der Governor und sein Stellvertreter erhalten das Recht Gesetzesentwürfe in den General Court einzubringen und sich an allen Debatten des General Court zu beteiligen.
Sie unterliegen dabei den Regeln der Hausordnung für Mitglieder."


"Section 13
Der General Court benötigt mindestens zwei Stimmberechtigte um beschlussfähig zu sein. Solange der General Court nur aus einem Mitglied besteht, erhält der Governor das Stimmrecht, um die Beschlussfähigkeit herzustellen."


Article II - Final Provision
Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.
His Excellency
Ian Jennings
Governor of Laurentiana


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48

Freitag, 18. April 2014, 20:07


The Governor of the State of Laurentiana
_____________________________________
18.04.2014

CERTIFICATE OF PROMULGATION

Die Speaker Amendment Bill,

gebilligt vom Volk des State of Laurentiana am 18. April 2014,

erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.


His Excellency

Ian Jennings
Governor of the State of Laurentiana

Speaker Amendment Bill

Only Section
(1) Article III, Sec. 4 der Constitution of Laurentiana wird wie folgt neu gefasst:
"Der General Court wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, der für sechs Monate die Geschäfte des General Court führt. Der gewählte Vorsitzende führt den Titel "Speaker of the General Court". Bei seiner Abwesenheit soll das dienstälteste verfügbare Mitglied des General Court die Sitzungsleitung übernehmen, ebenso bei Vakanz des Amtes des Vorsitzenden. Die Wahlen zum Vorsitzenden leitet der dienstälteste Angehörige des General Court, sie können bis zu 14 Tagen vor Ende der Amtszeit des Speaker beginnen."
(2) Der bei Inkrafttreten dieses Zusatzes amtierende Speaker pro tempore übt bis zum Ende seiner Amtszeit das Amt als Speaker of the General Court weiter aus.
His Excellency
Ian Jennings
Governor of Laurentiana


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49

Dienstag, 6. Mai 2014, 21:37

Appointments & Dismissals of State Officials


The Governor of the State of Laurentiana
_____________________________________
06.05.2014

CERTIFICATE OF APPOINTMENT


Hiermit ernenne ich

Mr. Mosby Moses Parsons

zum

Commandant of the National Guard

und in dieser Funktion

zum

Lieutenant General of the National Guard.


His Excellency

Ian Jennings
Governor of the State of Laurentiana
His Excellency
Ian Jennings
Governor of Laurentiana


Ian Jennings

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Bundesstaat: Laurentiana

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50

Mittwoch, 14. Mai 2014, 16:01


The Governor of the State of Laurentiana
_____________________________________
14.05.2014

CERTIFICATE OF APPOINTMENT


Hiermit ernenne ich

Mr. Marvin Lüneburg

zum

Assistant of the Commandant of the National Guard

und in dieser Funktion

zum

Warrant Officer of the National Guard.


His Excellency

Ian Jennings
Governor of the State of Laurentiana
His Excellency
Ian Jennings
Governor of Laurentiana


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Bundesstaat: Laurentiana

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51

Freitag, 22. Mai 2015, 10:47


The Governor of the State of Laurentiana
_____________________________________
22.05.2015

CERTIFICATE OF PROMULGATION

Die 9th Constitutional Amendment Bill,

gebilligt vom Volk des State of Laurentiana am 19.05.2015,

erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.


Mr. Governor

Besarion Imed Abzianidze
Governor of the State of Laurentiana


9th Constitutional Amendment Bill (Rights of the Governor and the Lieutenant-Governor in General Court)

Article I - Introduction
(1)Article III Section 12 der Constitution of Laurentiana wird wie folgt neugefasst:
Section 12
Der Governor und sein Stellvertreter sind vollwertige Mitglieder des General Court.

(2) Article III Section 13 wird ersatzlos gestrichen.

Article II - Final Provision
Diese Verfassungsänderung tritt mit Abschluss ihrer verfassungsgemässen Ratifizierung in Kraft.
His Magisterial, Governor Besarion I. Abzianidze

Sarah Jones

The former girl

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52

Samstag, 29. August 2015, 19:18


The Governor of the State of Laurentiana
_____________________________________
29.8.2015

CERTIFICATE OF PROMULGATION

Die Local Government of Laurentiana Bill,

gebilligt vom Volk des State of Laurentiana am 17.8.2015,

erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.


Sarah Jones
Jones
Governor



Local Government of Laurentiana Bill

Section 1 - Purpose
Dieses Gesetz regelt die Gliederung des Staates Laurentiana in Counties und Townships, deren Rechte und Pflichten sowie die Tribal Reservations der Ureinwohner.

Section 2 - Counties
Der Staat gliedert sich in vierzehn Counties:
- Bellavista
- Fairmont
- La Libertad
- Laurence
- North St. Lawrence
- Orange County
- Port Virginia
- Red Beach
- Santa Rosa
- Savannah
- Seaside
- Smithsonia
- South St. Lawrence
- Vermillion

Section 3 - County Commissioners
(1) In jedem County soll ein County Commissioner zugewiesen sein, der vom Governor ernannt bzw. entlassen wird.
(2) Ein County Commissioner übernimmt die Vertretung des Governors in seinem County und ist zuständig für die ihm durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben.
(3) Die Befugnisse eines County Commissioners erstrecken sich nur auf diejenigen Townships seines Countys, die nicht den Status einer Tribal Reservation inne haben.

Section 4 - Townships
(1) Jedes County teilt sich in Townships die berechtigt sind lokal gültige Gesetze zu erlassen, sofern diese nicht den Regelungen übergeordneter Instanzen zuwider laufen.
(2) Ein Township trifft seine Entscheidungen über Abstimmungen durch die Mehrheit seiner Einwohner, sofern durch diese nichts Abweichendes beschlossen wird.
(3) Über die Gründung, Auflösung, Aufteilung oder Zusammenführung von Townships entscheidet der zuständige Commissioner im Einvernehmen mit den Verantwortlichen der betroffenen Townships.
(4) Eine initiale Einteilung der Counties in Townships soll durch die zuständigen Commissioner in Absprache mit dem Governor erfolgen.

Section 5 - Tribal Reservations
(1) Ein Township kann den Status einer Tribal Reservation inne haben, welche einem Stamm zugewiesen ist, dem die Befugnisse nach Sec. 4 (2) für alle ihm zugewiesenen Townships zufallen.
(3) Über die Gründung, Auflösung, Aufteilung oder Zusammenführung von Tribal Reservations entscheidet der Governor im Einvernehmen mit den Verantwortlichen der betroffenen Townships und Stämme.
(4) Eine initiale Einteilung von Tribal Reservations soll durch den Governor in Absprache mit den Verantwortlichen der Stämme erfolgen.
(5) Der Governor hat dafür Sorge zu tragen, dass den Stämmen genügend Tribal Reservations zugewiesen werden, um der Anzahl ihrer Angehörigen gerecht zu werden.
(6) Tribal Reservations sollen nach Möglichkeit in den angestammten Heimatgebieten der jeweiligen Stämme eingerichtet werden.
State Councillor of Tribal Affairs
former Governor of Laurentiana
former Speaker of the General Court

Sarah Jones

The former girl

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53

Dienstag, 27. Oktober 2015, 22:53


The Governor of the State of Laurentiana
_____________________________________
27.10.2015

CERTIFICATE OF APPOINTMENT


Hiermit ernenne ich

Mr. Jake Ulysses Smith

zum

Treasurer


Sarah Jones
Jones
Governor
State Councillor of Tribal Affairs
former Governor of Laurentiana
former Speaker of the General Court

Dominic Stone

Pragmatic Gentleman

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Bundesstaat: Laurentiana

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54

Mittwoch, 2. Dezember 2015, 12:35





From the Office of the Governor of Laurentiana
Octavia on the 2nd of December, 2015


CERTIFICATE OF PROMULGATION


By this signature,

the 2nd Gubernatorial Election Act Amendment Bill

- approved by the General Court of Laurentiana on December 1st, 2015 -

becomes valid law.



Signed,


(Dominic Stone)
Governor of Laurentiana



2nd Gubernatorial Election Act Amendment Bill

Section 1 - Replacing Article II
Art. II wird wie folgt neu gefasst:
Wahlen zum Gouverneur von Laurentiana sollen fünf Tage dauern und am 20. Tag des Wahlmonats beginnen.

Section 2 - Amending Article III
(1) Sec. 1 wird wie folgt neu gefasst:
Kandidaturen für das Amt des Gouverneurs sind bis zum Ablauf des 10. Tages des Wahlmonats öffentlich, an einem von der die Wahl durchführenden Behörde ausgewählten Ort, bekanntzugeben.

(2) In Sec. 2 wird der zweite Satz wie folgt neu gefasst:
Erstreckt sich die Kandidatenfrist über den üblichen Termin des Wahlbeginns, soll die Wahl stattdessen zum nächstmöglichen Zeitpunkt beginnen.

Section 3 - Amending Article V
Sec. 2 wird wie folgt neu gefasst:
Wird ein Gouverneur in einer Nachwahl bestimmt oder verzögert sich eine reguläre Gouverneurswahl über den Wahlmonat hinaus, soll der gewählte Gouverneur seinen Eid am ersten Tag nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses leisten.


Dominic Stone

Pragmatic Gentleman

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55

Dienstag, 8. Dezember 2015, 14:54





From the Office of the Governor of Laurentiana
Octavia on the 8th of December, 2015


CERTIFICATE OF APPOINTMENT


I hereby appoint

Mr. Gordon Manderley

to the office of the

Secretary of State of Laurentiana.



Signed,


(Dominic Stone)
Governor of Laurentiana







From the Office of the Governor of Laurentiana
Octavia on the 8th of December, 2015


CERTIFICATE OF APPOINTMENT


I hereby appoint

Mr. Philip Tyrell

to the office of the

Attorney General of Laurentiana.



Signed,


(Dominic Stone)
Governor of Laurentiana



Please step forward and take the official oath!

Philip Tyrell

The Devil's other Advocate

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Beruf: Attorney

Wohnort: Tara

Bundesstaat: Laurentiana

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56

Dienstag, 8. Dezember 2015, 17:06

Ich, Philip Tyrell, schwöre feierlich, dass ich die Verfassung des Staates Laurentiana gegen alle Feinde von innen und von außen verteidigen und beschützten werde, dass ich sie wahren und befolgen werde, dass ich diese Aufgabe freiwillig und ohne Vorbehalte oder Absicht der Umgehung annehme und dass ich die Aufgaben des Amtes, welches ich antrete, nach Kräften treu und ehrenhaft ausüben werde.
Attorney General of Laurentiana

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57

Dienstag, 8. Dezember 2015, 17:07

Ich, Gordon Walter Manderley, schwöre feierlich, dass ich die Verfassung des Staates Laurentiana gegen alle Feinde von innen und von außen verteidigen und beschützten werde, dass ich sie wahren und befolgen werde, dass ich diese Aufgabe freiwillig und ohne Vorbehalte oder Absicht der Umgehung annehme und dass ich die Aufgaben des Amtes, welches ich antrete, nach Kräften treu und ehrenhaft ausüben werde. So help me God!

Dominic Stone

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58

Dienstag, 8. Dezember 2015, 17:26





From the Office of the Governor of Laurentiana
Octavia on the 8th of December, 2015


CERTIFICATE OF APPOINTMENT


I hereby appoint

Ms. Sarah Jones

to the office of the

State Councillor for Tribal Affairs.



Signed,


(Dominic Stone)
Governor of Laurentiana



Please step forward and take the official oath!

Sarah Jones

The former girl

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59

Dienstag, 8. Dezember 2015, 17:44

Ich, Sarah Jones, schwöre feierlich, dass ich die Verfassung des Staates Laurentiana gegen alle Feinde von innen und von außen verteidigen und beschützten werde, dass ich sie wahren und befolgen werde, dass ich diese Aufgabe freiwillig und ohne Vorbehalte oder Absicht der Umgehung annehme und dass ich die Aufgaben des Amtes, welches ich antrete, nach Kräften treu und ehrenhaft ausüben werde
State Councillor of Tribal Affairs
former Governor of Laurentiana
former Speaker of the General Court

Dominic Stone

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60

Mittwoch, 9. Dezember 2015, 15:35





From the Office of the Governor of Laurentiana
Octavia on the 9th of December, 2015


EXECUTIVE ORDER 2015/12/09
Establishing the Office of Tribal Affairs




Only Section
(1) Es wird das Office of Tribal Affairs geschaffen und der Fachaufsicht des Secretary of State of Laurentiana unterstellt.
(2) Das Office of Tribal Affairs wird von einem State Councillor gemäß Article IV Section 1 Constitution of Laurentiana geleitet.
(3) Dem Office of Tribal Affairs werden die Aufgaben des Governors gemäß Section 5 Local Government of Laurentiana Act delegiert.
(4) Das Office of Tribal Affairs fungiert zudem als primäre Anlaufstelle für Anliegen der Indigenen Stämme gegenüber der Staatsregierung.



Signed,


(Dominic Stone)
Governor of Laurentiana