Mr. Speaker,
ich danke den Mitgliedern des Kongresses für ihre Statements. Jedoch sehe ich mich genau bei den Beiträgen der Congressmen aus Astoria State und Laurentiana in meiner Intention bestätigt.
Exekutivabkommen sind ein bislang nicht definiertes und nur selten angewandtes Instrument der astorischen Außenpolitik. Erstmal Erwähnung fand es, in der Amtszeit von Präsident Laval, als vor allem von republikanische Seite angemahnt wurde, dass sie keinen außenpolitischen Grundlagenwerken zustimmen werden, die keine substanziellen Verpflichtungen der beiden Vertragspartner beinhalten. Allerdings kam von ihnen der Vorschlag, dass die Exekutive im Rahmen des außenpolitischen Konsenses in Zukunft ohne Zustimmung des Kongresses grundlegende abmachungen machen können, darunter genau die gegenseitige Anerkennung und den Botschafteraustausch.
Dieser Konsens widerspricht jedoch ohne rechtliche Grundlage der Verfassung in Art. IV, Sec. 1, Ssec. 4:
Der Präsident soll die Befugnis haben, die Vereinigten Staaten gegenüber dem Ausland zu vertreten und im Namen der Vereinigten Staaten völkerrechtliche Verträge mit fremden Nationen auszuhandeln, die der Zustimmung des Kongresses bedürfen.
Diese Verträge werden nicht weiter definiert umfassen also erstmal alles, was völkerrechtlicher Natur ist, darunter auch die gegenseitige staatliche Anerkennung und den Botschafteraustausch. Mein Entwurf soll dem Präsidenten freiere Hand bei grundlegenden völkerrechtlichen Fragen geben, in dem der Kongress bei Fragen der gegenseitigen Anerkennung und des Botschafteraustauschs Rechte an den Präsidenten abtritt.
Warum ist das sinnvoll:
Der Congressman aus Astoria State führte aus:
ich bin der Meinung, dass alles, was Verpflichtungen der USA begründet, vom Kongress zu legitimieren ist, alles andere kann die Exekutive gestalten, wie es ihr beliebt.
Dementgegen sagte der Congresman aus Laurentiana:
Ich denke auch, dass jedes außenpolitische Vertragswerk (und sei es nur über den Austausch oder die gegenseitige Anerkennung) durch den Kongress der Vereinigten Staaten legitimiert werden sollte.
Nun haben wir hier zwei widerstreitende Auffassungen, die sich im Zweifelsfall gegenseitig aufheben, nämlich spätestens dann wenn ein möglicher Präsident Marani Exekutivabkomen aushandelt, ein möglicher Präsident Foot genau jene aber für verfassungswidrig hält. Das macht keinen guten Eindruck auf unsere Vertragspartner und spricht auch nicht für eine zuverlässige und verbindliche Außenpolitik. Ganz im Gegenteil wird die Außenpolitik Astors dadurch vollkommen unberechenbar, je nachdem, wer grade im Weißen Haus sitzt.
Zuletzt bleibt es natürlich jeder Administration überlassen, Exekutivabkommen wieder zu kündigen. Und es bleibt auch dem Kongress überlassen, ob er bei einem erweiterten Vertragsentwurf deutlich macht, dass er nich an weitergehenden Beziehungen oder den Beziehungen insgesamt interessiert ist. Und abschließend bezweifle ich auch ernsthaft, dass ein Präsident zum Beispiel eine ablehnende Resolution gegen ein Exekutivabkommen ignorieren wird.