Honorable Members of the General Court,
soll es wirklich zum Teil unserer politischen Kultur werden, dass wir unseren Mitbürgern für den Fall, dass diese mehrheitlich ein uns unliebsames Gesetz beschließen, unseren Verzicht auf die Übernahme öffentlicher Ämter, oder gar den Wegzug aus dem Staat androhen?
Unsere Verfassung sieht eine klare Gewaltentrennung zwischen Legislative und Exekutive vor: Der General Court beschließt die Gesetze, und der Gouverneur führt sie aus. Als für die Ausführung der Gesetze Verantwortlicher hat der Gouverneur einen umfassenden und profunden Überblick darüber, welche neuen Gesetze benötigt, oder welche bestehenden geändert oder abgeschafft werden sollten, um eine wirksame öffentliche Verwaltung im Interesse der Allgemeinheit zu gewährleisten. Seine Aufgabe ist es darum, entsprechende Gesetzentwürfe auszuarbeiten, vorzustellen und zu bewerben.
Aber es ist nicht seine Aufgabe, über die Annahme dieser Gesetze mitzubestimmen. Das ist in einem gewaltentrennenden Staatswesen Aufgabe der Legislative, nicht der Exekutive. Sollte diese einmal so schmal besetzt sein, dass der General Court nur eines oder zwei Mitglieder hat, sind Legislative und Exekutive mehr denn je zur Kooperation und Konsensfindung aufgerufen.
Denn wie heißt es noch so schön? "Man sieht sich immer zweimal im Leben." Einer Person, die eine starke Position im General Court zu rein destruktiver Fundamentalopposition missbraucht, wird ein solches Verhalten nicht vergessen werden, und sie wird es zurückgezahlt bekommen, wenn die Mehrheitsverhältnisse sich einmal geändert haben. Ich kann die Besorgnisse des ehrenwerten Mr. Remington gegen diese Regelung darum nicht nachvollziehen.