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District of Assentia: Channel 40 ./. Mathew Davis

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Beiträge: 481

Beruf: Journalist

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1

Dienstag, 15. Oktober 2013, 15:34

Channel 40 ./. Mathew Davis

The Plaintiff: Channel 40, vertreten durch Mr. Josh LeCoeur, Vorsitzender von Channel 40

vs.

the defendant: Mathew Davis

on

the Claim for money and a cease-and-desist-order

I. Facts

1. Der Sender Channel 40 leistet neutrale und parteilich wie ökonomisch unabhängige Berichterstattung.
2. Wiederholt hat es Mr. Davis in der Öffentlichkeit unternommen, den Sender als nicht neutral darzustellen.
3. Dabei behauptet Mr. Davis immer wieder, Channel 40 sei ein Propagandasender des Gouverneurs von Astoria State.
4. Mr. Davis wurde von beiden Seiten, von Gouverneur Wells und von Channel 40, wiederholt auf die Unwahrheit seiner Aussagen hingewiesen.
5. Mitarbeiter von Channel 40 haben zu Gouverneur Wells keinen Kontakt, der über die journalistische Tätigkeit hinausgeht.

II. Legal Basis

1. Der Federal Penal Code verbietet es in Chapter 2, Article VI, Sec. 2 lit. 1, wissentlich öffentlich Falschaussagen über jemanden zu tätigen, die dazu geeignet sind dessen Ansehen zu schädigen.
2. Gemäß Chapter III, Article II, Sec. 6 (1) ist dasjenige Bundesdistriktgericht zuständig, in dessen Bezirk der ständige Wohnsitz des Beklagten sich befindet. Dies ist Assentia.

Der Kläger, Channel 40, vertreten durch den Vorsitzenden, Josh LeCoeur, klagt daher auf Unterlassung der Äußerung, der Sender würde nicht neutral berichten, sowie auf Leistung eines Schadenersatzes in Höhe von 200.000 US$ als Entschädigung für den Vertrauensverlust.
Der Kläger fordert auf, die Unterlassung der falschen Beschuldigungen durch eine eilige Verordnung zu klären.
Josh LeCoeur, B.A.

Journalist bei Channel 40, Ressort "White House and Government"
Ehemaliger Vorsitzender von "Channel 40"

2

Mittwoch, 16. Oktober 2013, 13:08

Den Vorsitz in diesem Verfahren führt die ehrenwerte Richterin Virgina Meyers.
Sie wird derzeit vertreten durch den ehrenwerten Richter Jeremy Deverian.


Gentlemen,
willkommen zur ersten Anhörung, um die Formalitäten zu klären.
Sind die Parteien wenigstens einmal vor Klageerhebung zusammengekommen,
um sich auszutauschen und evtl. gütlich zu einigen? (Art. III Sec. 2 Ssec. 1 CoCA)
Jeremy Deverian
Federal Judge of the United States

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Jeremy Deverian« (16. Oktober 2013, 13:41) aus folgendem Grund: Falscher Link zum Gesetz


Beiträge: 481

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3

Mittwoch, 16. Oktober 2013, 13:11

Your Honor,

ich melde mich als Vertreter von Channel 40 anwesend. Ein Zusammentreffen mitsamt Bitten um Unterlassung der falschen Behauptungen hat nur öffentlich stattgefunden, nicht in einem privaten Rahmen, jedoch ist auch keine Gesprächsbereitschaft seitens des Beklagten zu erkennen gewesen, von Einsicht ganz zu schweigen. Insofern ist eine gütliche Einigung in unseren Augen gescheitert.
Josh LeCoeur, B.A.

Journalist bei Channel 40, Ressort "White House and Government"
Ehemaliger Vorsitzender von "Channel 40"

4

Mittwoch, 16. Oktober 2013, 13:22

Counselor,

diese Regeln dienen der Prozessökonomie, damit wirklich nur von einem Richter entschieden wird, was streitig ist.

Ein öffentliches Zusammentreffen kann genügen,
jedoch muss dem Beklagten durch ein solches klar geworden sein, dass eine Klage mehr als nur "in der Luft liegt".
Die Androhung von Konsequenzen, auch rechtlicher Art, reichen dafür allerdings nicht aus.

Hat ihr Mandant oder einer seiner Vertreter der Gegenseite verständlich gemacht, dass er Klage erheben will?
Falls nicht: Suchen Sie noch einmal das Gespräch, privat oder öffentlich, mit einer angemessenen Fristsetzung.
Bleibt dieses Gespräch ergebnislos oder weigert sich die Gegenseite, bis zum Ende der Frist zu reagieren,
dann habe ich keine Probleme mit dem Verfahrensrecht und beide Seiten kein Problem mit der Moralität.
Jeremy Deverian
Federal Judge of the United States

Beiträge: 481

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5

Mittwoch, 16. Oktober 2013, 13:28

Your Honor,

ich habe gegenüber dem jetzt Beklagten gestern unmissverständlich geäußert, dass eine Klage eingereicht wird wenn sich der Beklagte nicht zu einem Gespräch bereit erklärt und/oder seine Äußerungen zurücknimmt und künftige Äußerungen dieser Art unterlässt. Daraufhin kündigte der jetzt Beklagte an, seine Äußerungen nicht zurücknehmen zu wollen und der Klage keine besondere Bedeutung beizumessen. Wenn Sie dies als geeignet für dieses Gespräch ansehen, würde mich das sehr freuen. Andernfalls würde ich eben nochmals versuchen das Gespräch zu suchen, sehe dies aber als nicht erfolgsversprechend an.
Josh LeCoeur, B.A.

Journalist bei Channel 40, Ressort "White House and Government"
Ehemaliger Vorsitzender von "Channel 40"

6

Mittwoch, 16. Oktober 2013, 13:40

In Ordnung.

Dann will ich hören, was die Gegenseite dazu zu sagen hat, bevor ich über die Zulassung der Klage entscheide.

Hierzu setze ich eine Frist von 24 Stunden - aufgerundet bis Donnerstag, den 17.10.2013, 14:00 Uhr.

Der Beklagte wird vom Gericht unverzüglich über diese Anhörung unterrichtet.
Jeremy Deverian
Federal Judge of the United States

Sándor Nagy

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Bundesstaat: Astoria State

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7

Mittwoch, 16. Oktober 2013, 23:14

Your Honor,

Ich, Sándor Nagy melde mich als Vertreter des Beklagten Matthew Davis anwesend und weise an dieser Stelle darauf hin dass der Name meines Mandanten in der Anklageschrift nicht korrekt geschrieben ist.

Eine aussergerichtliche Einigung mit dem Kläger wird unsererseits für als nicht machbar erachtet. Was sich unter anderem auch durch die Antwort des Klägers Mr. LeCoeur auf eine Antwort des ehrenwerten Jonathan James Bowler, seines Zeichens Temporary Leader der Church of Unitology, deutlich wurde. Gebetsmühlenartig wiederholt der Kläger seine haltlosen Beschuldigungen ohne selbst eine Begründung dafür liefern zu können.

Ziel dieses Verfahrens ist es aus Sicht meines Mandanten die fehlende Neutralität des Senders Channel 40 gerichtlich feststellen zu lassen.

Der Sender stellt sich selbst als neutral dar und versucht damit die Öffentlichkeit hinters Licht zu führen und gegen Personen oder Institutionen welche dem Gouverneur von Astoria State, Quinn Michael Wells, missfallen Stimmung zu machen. Wer die Berichterstattung des Senders verfolgt wird schnell feststellen, dass seine Lieblingsopfer Republikanische Politiker und Mitglieder der Church of Unitology sind.

Ich möchte hier klar festhalten, dass die Parteilichkeit des Senders als solche nicht dass Problem darstellt. Vielmehr bewegt sich der Sender damit im Mainstream der US-Medien. Tragisch ist jedoch dass sich der Sender auf Biegen und Brechen als neutral darstellt. Dies beginnt bereits im Senderlogo (Independent News. Anytime.). Durch die Vorspiegelung einer nicht vorhandenen Neutralität versucht der Sender zweifelsfrei sich mehr Gewicht und Vertrauen zu verschaffen um damit die Bevölkerung gegen bestimmte, zuvor erwähnte Kreise, aufzustacheln.

Der Vorwurf Channel 40 sei ein Progagandakanal des Gouverneurs Quinn Michael Wells spiegelt sich wie zuvor genannt darin, dass der Sender vorwiegend gegen Republikaner und Unitologen Stimmung macht. Kritische Berichte über andere fehlen meist.

Weder der Kläger noch der besagte Gouverneur haben meinen Mandanten mit harten Fakten auf seinen angeblichen Irrtum hingewiesen, sondern lediglich polemische Äusserungen von sich gegeben.

Die Behauptung Mitarbeiter von Channel 40 haben keinen Kontakt zu Gouverneur Wells der über die journalistische Arbeit hinausgeht ist ebenfalls mehr als zweifelhaft. Die Pressesprecherin des Gouverneurs, eine seiner engsten Mitarbeiterinnen, Karen Pond war bis vor kurzem Chefin von Channel 40. Aufgrund dieser mehr als engen Verbindung des Gouverneurs zur damaligen Leiterin ist es offensichtlich dass Quinn Michael Wells zuminedst indirekt Einfluss auf die Berichterstattung nahm. Aufgrund dieser engen Verflechtung kann es nur als wahrscheinlich betrachtet werden dass der Gouverneur bzw. seine Pressesprecherin nach wie vor enge Beziehungen zur Führung von Channel 40 pflegen.

Your Honor, ich beantrage daher den Freispruch meines Mandanten.
Dr. Sándor Nagy
Lawyer

Beiträge: 481

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8

Donnerstag, 20. Februar 2014, 19:55

SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
passiert hier noch was?
Josh LeCoeur, B.A.

Journalist bei Channel 40, Ressort "White House and Government"
Ehemaliger Vorsitzender von "Channel 40"

9

Samstag, 22. Februar 2014, 17:36

SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
Was genau soll denn noch passieren? Es gibt doch ein Urteil. Und das ist nun auch nicht mehr anfechtbar. Sobald wir eine WiSim haben, kannst du das Geld verlangen ... so wie Mr. Peterson sein Geld von Astoria City.
Jeremy Deverian
Federal Judge of the United States

10

Samstag, 22. Februar 2014, 17:38

SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
Wo finde ich denn das Urteil? Oder bin ich grad zu blöd das zu finden? Wells vs. Davis ist ja erst kürzlich zu Ende gegangen, aber Channel 40 vs. Davis hab ich verzweifelt gesucht.

INDEPENDENT NEWS. ANYTIME.

11

Samstag, 22. Februar 2014, 17:42

SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
Huch, ich dachte das Ding wäre erledigt, weil Virginia Meyers übernommen hat.
Mein Fehler. Ich kümmere mich die Tage drum.
Jeremy Deverian
Federal Judge of the United States

12

Sonntag, 16. März 2014, 23:50

Gentlemen,

zuerst möchte ich Sie um Nachsicht bitten, dass sich das hier so lange verzögert hat. Ich bin derzeit geneigt, die Klage abzuweisen, da die rechtlichen Grundlagen dürftig sind. Die genannte Regelung des Penal Code ist meinem Verständnis nach dem Individualrechtsschutz zuzurechnen, nicht jedoch Rechtsschutz für juristische Personen.

Mr. LeCoeur, haben Sie Alternativen, wonach Channel 40 in den Genuss dieser Rechte kommen sollte?
Jeremy Deverian
Federal Judge of the United States

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13

Samstag, 29. März 2014, 17:14

Your Honor,

in meinen Augen hat sich das inzwischen erledigt. Der Angeklagte hat in ähnlicher Angelegenheit eine Strafe - ob diese ausreichend hoch war, darf jeder selbst beurteilen - auferlegt gekriegt, damit ist das Prinzipielle geklärt. Daher ziehe ich die Klage zurück.
Josh LeCoeur, B.A.

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