Mr. Powell, vielen Dank für Ihre Fragen. Eine Verfassungsänderung ist bislang nicht geplant. Wir gehen davon aus, im Einklang mit dem Vorgehen bei der Strafverfolgung, dass es einfachgesetzlich möglich ist, Kompetenzen des Bundes an die Staaten beschränkt und auf freiwilliger Basis zu übertragen.
Das Gesetz liest sich kompliziert, weil es das erste Mal ist, dass wir gemeinsames Handeln der Staaten formal ermöglichen, ohne dass der Bund an ihrer statt handelt. Gleichzeitig ist auch noch das Ausland beteiligt. Sollte die Vorlage Gesetz werden, wird es üblicherweise juristische Lteratur - sogenannte Gesetzeskommentare - geben. Ich bin zwar der Meinung dass jeder dieses Gesetz verstehen kann, will aber auch darauf hinweisen, dass es anzuwenden bei staatlichen und föderalen Stellen liegt und nicht beim einzelnen Bürger.