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Montag, 3. März 2014, 23:04

Environment Protection Act

The Republic of Serena


"Impavidi progrediamur"

- Unverzagt wollen wir vorwärtsschreiten -


Official Document - Attested Copy

ENVIRONMENT PROTECTION ACT


Has come into force on:

February 28, 2014
Signed into law by Governor Jonathan James Bowler



Has been amended on:

June 1, 2018
1st Environment Protection Act Amendment Act
Signed into law by Governor Cornelius Nunokawa




Environment Protection Act


Section 1 - Purpose
Aus der Verantwortung für künftige Generationen sind die Natur und Landschaft Serenas im besiedelten und unbesiedelten Raum als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung zu schützen, zu pflegen, zu erhalten und - soweit erforderlich - wiederherzustellen.

Section 2 - General Provisions
(1) Mit Grund, Wasser und natürlichen Ressourcen Serenas muss sparsam und schonend umgegangen werden.
(2) Ungestörte, großflächige und unzerschnittene Landschaftsräume sind zu erhalten.
(3) Verkehrswege, oberirdische Energieleitungen und ähnliche Vorhaben haben sich in Natur und Landschaft schonend einzufügen; dies ist insbesondere bei Standortentscheidungen zu berücksichtigen.
(4) Bestehende Lebensstätten und Lebensräume der Flora und Fauna Serenas sind zu schützen. Dies gilt insbesondere für gefährdete Arten.
(5) Die Natur ist in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch als Erlebnis- und Erholungsraum für eine naturnahe, landschaftsgebundene Erholung des Menschen zu sichern.

Section 3 - Nature Conservation
(1) Wer in Natur und Landschaft eingreift, ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes zu unterlassen.
(2) Ein Staatspark ist eine räumlich begrenzte Zone, die unter besonderem ökologischen Schutz steht.
(3) Teile von Natur und Landschaft können durch Rechtsverordnung zum
a) Naturschutzgebiet,
b) Naherholungsgebiet oder
c) Naturdenkmal
erklärt werden und erhalten dadurch den Status eines Staatsparks.
(4) Ein Staatspark wird durch den Beschluss des State Council errichtet und in einer Karte definiert.
(5) Die Aufhebung eines Staatsparks wird durch den Beschluss des State Council vollzogen. Der Gouverneur kann gegen die Aufhebung eines Nationalparks sein Veto einlegen.

Section 4 - Nature Conservation Areas
(1) Gebiete Serenas, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft
1. zur Erhaltung oder Entwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensräumen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen,
3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit,
4. zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Entwicklung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Nutzungs- oder Regenerationsfähigkeit der Naturgüter oder
5. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung
erforderlich ist, können zu Naturschutzgebieten erklärt werden.
(2) In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer erheblichen oder nachhaltigen Störung führen können.

Section 5 - Local Recreations Areas
Gebiete, die sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzung für die naturverträgliche Erholung besonders eignen oder für die Erholung oder den Fremdenverkehr vorgesehen sind,können zu Naherholungsgebieten erklärt werden.

Section 6 - Natural Monument
(1) Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart, Schönheit oder repräsentativen Bedeutung in einem Landschaftsraum erforderlich ist, können zu Naturdenkmalen erklärt werden. Soweit es zum Schutz des Naturdenkmals erforderlich ist, kann seine Umgebung mit einbezogen werden.
(2) Die Beseitigung des Naturdenkmals und alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung des Naturdenkmals oder seiner geschützten Umgebung führen können, sind verboten.

Section 7 - Water Conservation
(1) Die Gewässer Serenas, auch die künstlicher Natur, sind zu schützen. Abwässer dürfen nur nach Klärung eingeleitet werden. Vor der Meeresküste müssen Abwässer einen Kilometer entfernt eingeleitet werden. Dabei ist darauf zu achten, das die vorherrschenden Meereströmungen die Abwässer nicht an die Küste zurücktreiben.
(2) Müllhalden sind so anzulegen, dass eine Gefährdung des Grundwassers auszuschließen ist.

Section 8 - Measures
(1) Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken sind verpflichtet, Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach diesem Gesetz und den aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsvorschriften zu dulden.
(2) Der Republic of Serena steht ein Vorkaufsrecht zu an einem Grundstück, das ganz oder teilweise in einem Staatspark liegt. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Grundstück für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendet werden soll.

Section 9 - State Park Administration
(1) Die State Park Administration ist für die Verwaltung und Überwachung der Staatsparks zuständig. Sie ist Teil der Staatsregierung.
(2) Sie richtet in jedem Staatspark eine Parkstation ein, die für die Sauberkeit, Pflege und Sicherheit verantwortlich ist und berechtigt ist, die Regelungen dieses Gesetzes in den Staatsparks durchzusetzen.
(3) In Naturschutzgebieten und bei Naturdenkmälern richten sie Informations- und Bildungsstätten für Besucher ein.

Section 10 - Coal Mining and Energy Restrictions
(1) Zum Schutz der Umwelt ist der Abbau von Kohle in der Republic of Serena untersagt.
(2) Bestehende Abbauoperationen sind bis zum 1. Juli 2021 zu halbieren und bis zum 1. Juli 2023 komplett einzustellen. Eine zwischenzeitliche Erhöhung der Abbaukapazitäten ist untersagt.
(3) Kohlekraftwerke in der Republic of Serena sind zum Schutz der Umwelt bis spätestens 1. Juli 2024 endgültig abzuschalten. Der Bau neuer Kohlekraftwerke ist untersagt.

Section 11 - Environmental Protection Commission and Sanctions
(1) Zur Überprüfung der Einhaltung der Regelungen dieses Gesetzes soll der Gouverneur eine Umweltschutzkommission einrichten.
(2) Der Umweltschutzkommission ist Zugang zu allen notwendigen Dokumenten und Einrichtungen zu gewähren, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig erscheinen.
(3) Die Umweltschutzkommission kann bei Verstößen gegen dieses Gesetz Strafen in der Höhe von
1. bis zum Jahresumsatz eines gegen dieses Gesetz verstoßendes Unternehmen jedoch nicht weniger als 1 Mio. Dollar,
2. bis zum Jahresgehalt einer gegen dieses Gesetz verstoßenden Privatperson jedoch nicht weniger als 1000 Dollar,
einheben und Auflagen setzen die innerhalb einer realistischen Frist zu erfüllen und mit einer Strafe im gleichen Rahmen bewehrt sind. Eingehobene Bußgelder gehen an die Staatskasse.
(4) Verstößt eine Person wiederholt gegen die Regelungen dieses Gesetzes ist dies als Vergehen der Klasse B im Rahmen des Federal Penal Code zu bestrafen.
The Republic of Serena

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »The Republic of Serena« (19. Juni 2018, 11:48) aus folgendem Grund: 1st Environment Protection Act Amendment Act