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Congratulations, Gov. Matt LUGO - doing it my way wouldn't have been necessary, mate!
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Samstag, 19. April 2014, 01:19

Basic Regulation of Firearms, Destructive and Military Devices Bill



Office of Representative David Clark
Chairman of the Congressional Standing Committee on Commerce
- Astoria City, April 19th, 2014 -
Mr Speaker,
hiermit beantrage ich eine Aussprache über den folgenden Entwurf:



Basic Regulation of Firearms, Destructive and Military Devices Bill

Section 1 – Purpose and citation
(1) Zweck des Gesetzes ist die grundlegende Regulation des Handels mit Schusswaffen, zerstörerischem Gerät und militärischem Gerät.
(2) Das Gesetz soll zitiert werden als „Basic Regulation of Firearms and Explosives“.

Section 2 – Definitions
Im Sinne dieses Gesetzes ist
- eine Schusswaffe
a) jede Waffe, die gebaut oder geeignet ist, ein Projektil oder einen Gegenstand, der einem Projektil ähnlich ist, mittels einer Explosion abzufeuern,
b) der Rahmen oder das Gehäuse einer solchen Waffe,
c) ein Schalldämpfer für solche Waffen,
d) eine Zerstörungsvorrichtung.
- ein zerstörerisches Gerät
a) jedes explodierende, aufheizende oder giftige Gas
b) eine Bombe, Granate, Rakete, Mine oder ein Geschoss,
c) jede Waffe, die, ohne eine Schusswaffe zu sein, gedacht oder geeignet ist, ein Projektil auszustoßen,
d) Gegenstände oder Bauteile, die dafür gedacht sind, einen Gegenstand in ein gefährliches Gerät umzuwandeln,
e) jeder Gegenstand, den der Attorney General als vergleichbar zu den vorgenannten einstuft,
nicht jedoch solche Gegenstände oder Geräte, die weder gebaut noch umgebaut sind für die Nutzung als Waffe oder als Waffe gebaut, jedoch unschädlich gemacht wurden, oder diejenigen Gegenstände, die der Attorney General als untauglich für die Nutzung als Waffe erklärt oder die lediglich für kulturelle Zwecke gebraucht werden sollen,
- ein militärisches Gerät
a) jede atomare, biologische oder chemische Waffe,
b) bewaffnetes Fluggerät, bewaffnete Schiffe oder Panzer, schwer gepanzerte Fahrzeuge,
c) Raketenwerfer,
d) Artillerie, Minen,
e) vollautomatische Schusswaffen, Flammen- oder Granatwerfer, Handgranaten, Streumunition,
f) Torpedos und Bomben,
g) panzerbrechende Waffen,
h) jede andere Waffe die oder jedes andere Gerät das die der Attorney General für gleichwertig zu den vorgenannten hält oder Munition für oben genannte Waffen ist,
- eine Waffe eine Schusswaffe, ein zerstörerisches oder ein militärisches Gerät.

Section 3 – Comerce

(1) Die Einfuhr von Schusswaffen oder zerstörerischem Gerät in die Vereinigten Staaten bedarf der Genehmigung oder Lizensierung des Handelsministeriums, die Einfuhr von militärischem Gerät in die Vereinigten Staaten ist nur zulässig, wenn sie zur Verwendung durch die Streitkräfte oder die Sicherheitsbehörden des Bundes oder eines Staates gedacht sind. Die Verwendung bestimmter Typen militärischen Geräts kann auf die Streitkräfte der Vereinigten Staaten beschränkt werden.
(2) Die Ausfuhr von Schusswaffen oder zerstörerischem oder militärischem Gerät aus den Vereinigten Staaten bedarf der Genehmigung des Handelsministeriums.
(3) Die Verbringung von Schusswaffen oder zerstörerischem Gerät über die Grenze eines Staates kann durch das Justizministerium untersagt werden, bedarf aber wenigstens der Genehmigung oder Lizensierung der Behörden der betroffenen Staaten. Die Verbringung von militärischem Gerät über die Grenzen eines Staates bedarf der Genehmigung durch das Justizministerium, sofern es nicht durch die Streitkräfte oder Sicherheitsbehörden des Bundes vorgenommen wird.

Section 4 – Unlawful actions

(1) Eine Ein- oder Ausfuhr oder Verbringung im Sinne von Section 3 dieses Gesetzes ist ungesetzlich, wenn sie ohne erforderliche Lizenz oder Genehmigung geschieht. Sie ist ein Vergehen der Klasse B im Sinne des Bundesstrafgesetzbuches, im Falle von militärischem Gerät ein Verbrechen der Klasse C.
(2) Wer eine Waffe verkauft, ohne zuvor die Identität des Käufers zu erfassen und festzuhalten, um sie auf Verlangen den Behörden mitzuteilen, oder dafür sorgt, dass eine von ihm verkaufte Waffe nicht einem Käufer zuordenbar ist, begeht ein Vergehen der Klasse C im Sinne des Bundesstrafgesetzbuches.
(3) Wer eine Waffe verkauft, ohne dafür entweder die Zulassung der durch den Attorney General beauftragten Bundesbehörde oder des Staates, in dem er die Waffe verkauft, zu besitzen, begeht ein Vergehen der Klasse A im Sinne des Bundesstrafgesetzbuches, im Falle von militärischem Gerät ein Verbrechen der Klasse B.
(4) Wer eine Waffe an eine Person verkauft, ohne vorher die Auskunft der Behörden einholt zu haben, ob diese Person wegen Geisteskrankheit oder aufgrund der Begehung von Straftaten, die entweder gegen Leib und Leben oder körperliche Unversehrtheit gerichtet oder unter Mitführung einer Waffe begangen wurde, begeht ein Vergehen der Klasse A im Sinne des Bundesstrafgesetzbuches.
(5) Wer eine Waffe mit sich führt oder besitzt, obwohl er die dafür notwendige Genehmigung der durch den Attorney General beauftragten Bundesbehörde oder des Staates, in dem er seinen Wohnsitz hat, nicht besitzt, begeht ein Vergehen der Klasse A im Sinne des Bundesstrafgesetzbuches. Ein Verbrechen der Klasse D begeht, wer eine Waffe mit sich führt oder besitzt, obwohl im dieses Recht wegen Geisteskrankheit oder Begehung von Straftaten, die entweder gegen Leib und Leben oder körperliche Unversehrtheit gerichtet oder unter Mitführung einer Waffe begangen wurde, durch das zuständige Gericht aberkannt wurde.

Section 5 – Final Provisions

(1) Das Geset tritt gemäß der Verfassungsbestimmungen in Kraft.
(2) Auf die Bestimmungen der Section 4 soll der Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act ungeachtet seiner Beschränkung durch Section 2, Subsection 2, Clause 6 Anwendung finden.




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Rep. David J. Clark



David J. Clark (D-NA)

52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC